Pressemeldungen
der FDP-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag
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10.03.2010 - Inneres -

Strutz: Datenschutzbericht wichtiger Beitrag um mehr Sensibilität für Datenschutz zu wecken
 

"Der heute vorgelegte Tätigkeitsbericht des rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten leistet einen wichtigen Beitrag, um mehr Sensibilität für den Datenschutz zu wecken. Betroffenen Bürgern muss ein echtes Widerspruchsrecht eingeräumt werden", erklärte heute der FDP-Landtagsabgeordnete Walter Strutz, der auch stellvertretender Vorsitzender der Datenschutzkommission des Landtages ist. Die beabsichtige Parlamentsdebatte könne ein weiterer wichtiger Schritt sein, um das Bewusstsein für den Datenschutz im Internet-Zeitalter weiter zu befördern.



Die FDP-Fraktion habe schon sehr frühzeitig für Rheinland-Pfalz gefordert, dass auch der private Datenschutz so organisiert werden müsse, dass er entsprechend der gestrigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs unabhängig von der Regierung ist. Deshalb sei es gut, dass der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte für den öffentlichen und den privaten Bereich zuständig sei.



Er teile die Auffassung des Datenschutzbeauftragten, dass es auch Aufgabe von Erziehung und Bildung werden sollte, Menschen zum verantwortungsvollen Umgang mit Daten zu befähigen, so der FDP-Datenschutzexperte. Dass auch innerhalb der Landesregierung nicht immer die notwendige Sensibilität im Umgang mit den Daten der Bürger gegeben sei, zeige das so genannte betriebsrätliche Schnellinformationssystem oder auch die Vorgehensweise bei geplanten Dachflächenkatastern. Die FDP-Fraktion unterstütze hingegen ausdrücklich das Ergebnis des von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachtens zu "Google Street View", wonach der Dienst teils gegen geltendes Recht in Deutschland verstoße.









05.03.2010 - Inneres -

Auswirkungen des Rechtsgutachtens zu "Google Street View" auf andere Maßnahmen im Land
 

Tischvorlage zur Pressekonferenz mit dem Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion Herbert Mertin und dem FDP-Abgeordneten Walter Strutz





Thema: Auswirkungen des Rechtsgutachtens zu "Google Street View" auf andere Maßnahmen im Land Rheinland-Pfalz und Widersprüche im Handeln der Landesregierung



Das am 01. März vom Chef der Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, und dem Staatsminister für Justiz, Heinz-Georg Bamberger, vorgestellte Rechtsgutachten zu "Google Street View" hat nach Auffassung der FDP-Landtagsfraktion auch Auswirkungen auf andere Maßnahmen im Land Rheinland-Pfalz.



So weisen der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Herbert Mertin und der Abgeordnete Walter Strutz, der auch stellvertretender Vorsitzender der Datenschutzkommission des Landtages ist, darauf hin, dass Umweltministerin Margit Conrad die Erstellung von Dachflächenregister begrüße und unterstütze. Als Vorbild für andere Regionen empfehle sie ein Modellprojekt des Landkreises Rhein-Hunsrück, das ein Dachflächenkataster erstellen wolle, welches dem Landkreis, seinen Gemeinden sowie anderen öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt und im Frühjahr 2011 über das Internet allgemein zugänglich gemacht werden soll. Das Umweltministerium habe den Projektpartnern bei der Aufbereitung der Daten für das Internet konkrete Unterstützung zugesagt. "Dazu müssen zunächst flächendeckend von Luftfahrzeugen aus Aufnahmen von Häusern gemacht werden, um eine mögliche Eignung der einzelnen Dachflächen für eine Photovoltaik-Nutzung feststellen zu können", so Strutz. Die ohne Einwilligung der Hauseigentümer erfassten Daten sollen nach Darstellung der Umweltministerin in den Genossenschaftsbanken des Landkreises ausgewertet und den Hauseigentümern die Möglichkeit einer Investition in Photovoltaik vermittelt werden. Unter Mitwirkung von Handwerksbetrieben würden entsprechende Angebote erarbeitet.



Strutz informiert, dass der Landkreis Mainz-Bingen der Empfehlung der Landesregierung bereits gefolgt sei und mit den Stimmen von SPD, Grünen und FWG kürzlich ebenfalls die Erstellung eines entsprechenden Solarkatasters ohne vorherige Einwilligung der Eigentümer beschlossen habe und hier auch eine Datenweitergabe an bestimmte Banken und Handwerker zur Erstellung von Angeboten geplant sei.



Die FDP-Landtagsfraktion begrüße nachdrücklich Initiativen, die den Bürgern die Vorteile regenerativer Energien wie der Solarenergie vermittelten und ihnen Wege für deren Nutzung aufzeigten. Dies müsse jedoch auf rechtsstaatlich einwandfreie Weise und unter Respektierung des Datenschutzes geschehen. "Die FDP-Landtagsfraktion ist der Auffassung, dass ohne eine hinreichende Rechtsgrundlage durch Gesetz Daten nicht ohne vorherige Einwilligung der betroffenen Bürger erhoben, miteinander verknüpft und zu kommerziellen Zwecken an Dritte weitergegeben werden dürfen", sagten Mertin und Strutz.



Dem Gutachten der Landesregierung zufolge sei das Fotografieren von Gebäuden und die Verbreitung der Bilder im Internet durch den Dienst "Google Street View" teilweise rechtswidrig. So weise die Landesregierung unter Bezugnahme auf das Gutachten darauf hin, dass Aufnahmen aus Gründen des Persönlichkeitsrechts sowie des Datenschutzes generell nur bis zu einer Höhe von 2 Metern über dem Erdboden zulässig seien. Ansichten von Ein- oder kleineren Mehrfamilienhäusern, von größeren Mehrfamilienhäusern mit individualisierenden Eigenschaften sowie von Gebäuden in ländlichen Gegenden dürfe "Google Street View" grundsätzlich nicht fotografieren und im Internet verbreiten.



"Die Parallele bei der Erstellung von Dachflächenkatastern zu 'Google Street View' hinsichtlich der ohne Einwilligung geplanten Fotografien sind offensichtlich. Die Datenschutzproblematik ist beim Dachflächenkataster sogar noch weitreichender, da nicht nur beabsichtigt ist, Daten ins Internet zu stellen, sondern die Fotografien an Dritte zur Auswertung weiterzugeben, die die Daten dann kommerziell nutzen können und sollen", so Mertin und Strutz. Es stelle sich ferner die wettbewerbsrechtliche Frage, wer nach welchen Kriterien kooperierende Banken und Handwerksbetriebe auswähle.



Es dränge sich der Eindruck auf, dass die Landesregierung beim Datenschutz mit zweierlei Maß messe. Am 09.02.2010 erklärten die Verbraucherschutzministerin Conrad und Justizminister Bamberger unter Bezugnahme auf "Google Street View" wörtlich: "Wer Wohn- und Arbeitsumfeld darstellt, Wohnungen zeigt und Eigentum, trägt dazu bei, dass der Mensch immer gläserner und damit auch immer verletzlicher wird. Dieser Entwicklung wollen wir grundsätzlich entgegen wirken". Diesen Satz könne die FDP-Fraktion genau so unterschreiben, so Mertin und Strutz. Nur leider halte die Landesregierung sich selbst nicht daran. Der Chef der Staatskanzlei, der Justizminister und auch Verbraucherschutzministerin Conrad äußerten sich kritisch, wenn Google Häuser ablichte und ins Internet stelle, doch die Umweltministerin Conrad habe offenbar keine Probleme, wenn in anderen Zusammenhängen Häuser ebenfalls ohne Einwilligung der Eigentümer abgelichtet, Daten miteinander verknüpft und zur kommerziellen Auswertung an Dritte weitergegeben werden. Dass der Datenschutz bei der Landesregierung insgesamt nicht immer gut aufgehoben sei, habe bereits die Vorgehensweise der Landesregierung beim so genannten betriebsrätlichen Schnellinformationssystem gezeigt. "Die FDP-Fraktion ist für einen umfassenden Datenschutz und lehnt Datenschutz nach Parteiräson ab", sagte Mertin.



Vor diesem Hintergrund habe die FDP-Fraktion eine Große Anfrage vorbereitet. Die Landesregierung müsse darlegen, wie sich ihre Rechtsauffassungen zu "Google Street View" einerseits und der Verfahrensweise bei dem Projekt "1000 Dächer" und den geplanten Dachflächenkataster andererseits vereinbaren ließen. Die FDP-Fraktion wolle auch wissen, in welchen rheinland-pfälzischen Landkreisen nach Kenntnis der Landesregierung "Solar- bzw. Dachflächenkataster" beschlossen oder in Planung seien. Insbesondere müsse die Landesregierung darlegen, auf welcher Rechtsgrundlage im Rahmen des Modellprojekts im Rhein-Hunsrück-Kreis die Herstellung flächendeckender Aufnahmen vorgesehen sei und auf welcher Rechtsgrundlage die Daten an Dritte weitergegeben und ins Internet gestellt werden sollen. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen frage die FDP-Fraktion ferner nach, auf welcher Rechtsgrundlage und auf welche Art und Weise die Auswahl der beteiligten Banken und Handwerksbetriebe erfolge. Des Weiteren solle die Landesregierung erklären, ob für die Hauseigentümer ein Widerspruchsrecht vorgesehen sei und wie dieses gegebenenfalls geltend gemacht werden könne. Die Landesregierung solle ebenso erläutern, wie sie die Gefahr einer "Prangerwirkung" für die Eigentümer sehe, wenn diese entsprechende Angebote ablehnten und damit nach Lesart der Ministerin keinen Beitrag zum Klimaschutz leisteten.



Die Landesregierung solle auch Auskunft darüber geben, ob es neben den Dachflächenkatastern noch weitere Projekte im Land gebe oder solche geplant seien, "die mit vergleichbaren Eingriffen in die geschützten Daten der Bürger verbunden sind." In diesem Zusammenhang solle die Landesregierung auch generell darlegen, welche Position sie im Zusammenhang mit unaufgeforderter Telefonwerbung, ungeforderten Werbe-E-Mails, unaufgeforderter Postwerbung oder unaufgeforderten Haustürangeboten einnehme.











05.03.2010 - Inneres -

Anke Beilstein / Thomas Auler: Parlament nicht mehr im Boot?
 

CDU-Landtagsfraktion FDP-Landtagsfraktion

- Pressestelle - - Pressestelle -



05.03.2010



Gutachten zur Kommunal- und Verwaltungsreform



Anke Beilstein / Thomas Auler:

Parlament nicht mehr im Boot?



Auf scharfe Kritik der CDU-Landtagsabgeordneten und Kommunalexpertin Anke Beilstein und des innenpolitischen Sprechers der FDP-Fraktion, Thomas Auler, ist die Veröffentlichung der Gutachten zur begleitenden Gesetzesfolgenabschätzung der Experten Prof. Dr. Martin Junkernheinrich und Prof. Dr. Jan Ziekow zur Kommunal- und Verwaltungsreform durch die SPD-Landregierung gestoßen. Über die Folgen für die weitere Zusammenarbeit im Arbeitskreis zwischen Parlament und Landesregierung müsse nachgedacht werden, so Beilstein und Auler.



Ohne die Fraktionen oder die dafür zuständigen Abgeordneten offiziell zu informieren, habe man die Stellungnahmen von Prof. Junkernheinrich und Prof. Ziekow den Fächern der zuständigen Parlamentarier am späten Mittwochnachmittag zugesandt, so Auler und Beilstein. In einem Begleitschreiben des Innenstaatssekretärs Roger Lewentz werde dann den Abgeordneten angeboten, innerhalb des Arbeitskreises zur Kommunal- und Verwaltungsreform die Gutachten mit den Professoren zu besprechen.



"Zeit für eine Prüfung der Unterlagen war bisher also nicht, zumal die Abgeordneten der CDU-Landtagsfraktion, wie allgemein bekannt war, am Mittwoch komplett überall in Rheinland-Pfalz unterwegs waren. Statt jedoch zunächst den Eingang aller Gutachten abzuwarten und dann mit den Abgeordneten zu diskutieren, wird ein Alibibrief mit einem Gesprächsangebot versandt um dann direkt am Donnerstag in einem Pressetreffen die vorliegenden Expertisen den Medien vorzustellen und zu interpretieren." Das "Gesprächsangebot" des Innenstaatssekretärs werde vollends zur Farce, wenn man darüber hinaus wisse, dass die jetzt veröffentlichten Gutachten der Landesregierung bereits seit fünf Wochen vorlägen, so Auler und Beilstein. "So kann man mit dem Parlament nicht umspringen."



Zudem mute es merkwürdig an, wenn man mit zwei Gutachten an die Öffentlichkeit gehe, obwohl das dritte Gutachten des Berliner Experten Professor Dr. Hesse überhaupt noch nicht vorliege. Hier sollten offensichtlich an den Parlamentsfraktionen vorbei durch die Landesregierung wieder Fakten geschaffen werden. Beilstein und Auler kündigten an, das Verhalten der Landesregierung zum Thema im Parlament zu machen.



Verantwortlich:

Olaf Quandt, Pressesprecher CDU-Landtagsfraktion

Horst-Günter Herold, Pressesprecher FDP-Landtagsfraktion









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FDP_LANDTAGSFRAKTION aktuell Nr. 1/2010 ist da


17.03.2010 bis 18.03.2010 : Landtagsplenum