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Verantwortung für Rheinland-Pfalz
Der Landtag Rheinland-Pfalz
setzt sich aus 101 Abgeordneten zusammen, aus jedem der 51 Wahlkreise jeweils
ein direkt gewählter sowie 50 mit der Landesstimme (Zweitstimme) gewählte Volksvertreter.
Abgeordnete derselben Partei schließen sich zu Fraktionen zusammen.
In der 15. Wahlperiode gibt es keine Neuauflage der sozialliberalen Koalition. Die absolute Mehrheit der SPD (53 Sitze) gegenüber der CDU (38 Sitze) und der FDP (10 Sitze) und das Ausscheiden der Grünen aus dem Parlament haben dies verhindert. Die FDP sieht sich nunmehr in der Rolle einer konstruktiven Opposition.
Rheinland-Pfalz hat in der Länderkammer Bundesrat
4 von 69 Stimmen.
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