Verantwortung für Rheinland-Pfalz

Der Landtag Rheinland-Pfalz setzt sich aus 101 Abgeordneten zusammen, aus jedem der 51 Wahlkreise jeweils ein direkt gewählter sowie 50 mit der Landesstimme (Zweitstimme) gewählte Volksvertreter.

Abgeordnete derselben Partei schließen sich zu Fraktionen zusammen.


In der 15. Wahlperiode gibt es keine Neuauflage der sozialliberalen Koalition. Die absolute Mehrheit der SPD (53 Sitze) gegenüber der CDU (38 Sitze) und der FDP (10 Sitze) und das Ausscheiden der Grünen aus dem Parlament haben dies verhindert. Die FDP sieht sich nunmehr in der Rolle einer konstruktiven Opposition.


Rheinland-Pfalz hat in der Länderkammer Bundesrat 4 von 69 Stimmen.

 
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FDP_LANDTAGSFRAKTION aktuell Nr. 1/2010 ist da


17.03.2010 bis 18.03.2010 : Landtagsplenum