Symbolbild: Glücksspiel
Pressemitteilung

Landesglücksspielgesetzes wird nicht beschlossen

Monika Becker: Vergrößerte Mindestabstände hätten Arbeitsplätze gefährdet

Der Innenausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags hat heute, am 20. Januar 2021, die Expertenanhörung zum Entwurf des neuen Landesglücksspielgesetzes ausgewertet. Im Rahmen dieser Anhörung haben ein Arbeitnehmervertreter, der geschäftsführende Direktor des rheinland-pfälzischen Städtetages und Vertreter der Branche auf zahlreiche Schwierigkeiten hingewiesen, die mit dem Beschluss des Gesetzes einhergehen würden. Vor allem wird befürchtet, dass der einzuhaltende Mindestabstand zwischen zwei Betrieben zu massiven Arbeitsplatzverlusten führen würde.

Die Koalitionsfraktionen haben sich daher dazu entschieden, den Entwurf nicht zu beschließen. Damit wird die Reform des Glücksspielgesetzes nicht in der Januar-Sitzung des Landtags behandelt.

Stattdessen soll im kommenden Juni ein neuer Gesetzentwurf vorgelegt und verabschiedet werden. Das Gesetz ist notwendig, da der neue Glücksspielstaatsvertrag am 1. Juli 2021 in Kraft tritt und die darin vereinbarten Grundsätze in Landesrecht umgesetzt werden müssen. Dazu sagt die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Monika Becker:

„In den vergangenen Monaten haben wir intensiv über das Landesglücksspielgesetz beraten. Es ist absolut richtig, mit dem Gesetz einen klaren Fokus auf die Stärkung des Spielerschutzes und auf die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels zu legen. Wir wollen, dass Glücksspiel sicherer und transparenter wird.

Den Mindestabständen von grundsätzlich 500 Metern zwischen den Glücksspielbetrieben steht die FDP-Fraktion skeptisch gegenüber. Wir wissen, dass diese Regelung mit einem massiven Verlust von Arbeitsplätzen einhergehen würde. Klar ist, dass wir niemanden sehenden Auges in die Arbeitslosigkeit schicken wollen - vor allem nicht in der aktuellen Wirtschaftslage. Die Expertenanhörung im Innenausschuss hat noch einmal deutlich unterstrichen, welche sozialen Konsequenzen sich aus den geplanten Mindestabständen ergeben würden.

Noch bis Ende Juni 2021 gilt eine Übergangsregelung, die bestehende Glücksspielbetriebe von den Mindestabständen ausnimmt. Wir wollen nun prüfen, ob eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung bei den Mindestabständen rechtlich möglich ist. Zudem wollen wir die Entwicklungen des Glücksspielmarkts vor dem Hintergrund der Legalisierung von Online-Angeboten auswerten.“