Symbolbild: Verbrechen im Internet
Pressemitteilung

Recht und Gesetz gelten auch im Internet

Landtag diskutiert über konsequente Strafverfolgung im digitalen Raum

Auf Antrag der FDP-Fraktion hat der rheinland-pfälzische Landtag am heutigen Mittwoch über die Rolle des Rechtsstaats im digitalen Raum debattiert. Im Rahmen der Debatte machte Justizminister Herbert Mertin den Vorschlag, im Sinne des Schutzes der Angehörigen die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener als absolutes Antragsdelikt zu überdenken. Es solle die Möglichkeit geben, dass die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermittele und nicht erst auf Antrag der Angehörigen, denen damit zusätzliches Leid erspart bliebe. Dazu sagt die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Cornelia Willius-Senzer:

„Ich begrüße den Vorschlag des Justizministers, die Anwendbarkeit des Paragraphen 189 StGB im Sinne der Angehörigen von Opfern zu überdenken. Es wäre es ein wichtiger Schritt, dass Staatsanwaltschaften von Amts wegen auf eigene Initiative hin ermitteln können.

Es ist für uns unerträglich zu sehen, welche Flut an Hasskommentaren in den sogenannten sozialen Netzwerken nach dem Mord an zwei Polizeikräften im Kreis Kusel entstanden ist. In zahlreichen Fällen, die mit der Tat in Zusammenhang stehen, wird wegen Hasskommentaren im Netz ermittelt. Für uns Freie Demokraten ist dies Anlass, im Parlament über die Rolle des Rechtsstaats im digitalen Raum zu debattieren. Wir wollen deutlich machen: Unsere Verfassung setzt zurecht sehr weitere Grenzen der Meinungsfreiheit. Dort, wo diese dennoch überschritten werden, muss unser Staat konsequent handeln. Recht und Gesetz gelten auch im Netz.

Wir Freie Demokraten sind dankbar, dass die Landesregierung im Sinne strikter rechtsstaatlicher Konsequenz handelt. Sie hat eine Ermittlungsgruppe ‚Hatespeech‘ eingerichtet. Mit Stand vergangener Woche sind bereits 15 Verantwortliche ermittelt worden, die mit Blick auf die Tat im Kreis Kusel Hass und Hetze im Netz verbreiten. Weiter setzt die Initiative ‚Verfolgen und Löschen‘ von Justizministerium, Landesmedienanstalt und Medienpartnern darauf, Hasskommentare im Netz nicht nur zu löschen, sondern konsequent strafrechtlich zu ahnden. Zudem ist der strafrechtliche Schutz von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern kürzlich ausgeweitet worden. Die Erweiterung des Ehrschutzes geht auf eine rheinland-pfälzische Initiative von 2019 zurück.

Auch das Parlament kommt seiner Verantwortung mit Blick auf die Taten im digitalen Raum nach und stellt immer höhere Mittel bereit, um die Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen die fortschreitende gesellschaftliche Verrohung personell wie in der Sachausstattung zu stärken. Jeder Einzelne ist gefordert Hass und Hetze, obgleich im Netz oder auf der Straße, entschieden entgegenzutreten und damit ein respektvolles gesellschaftliches Miteinander zu gewährleisten.“