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Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss befasst sich mit Landesrichtergesetz

Thomas Roth: Die Justiz braucht Planungssicherheit

Im Rahmen einer Sachverständigenanhörung hat sich der Rechtsausschuss heute, am 14. September 2017, mit dem Landesrichtergesetz befasst. Gegenstand der Anhörung war ein Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, der vorsieht, die Dienstzeit von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten auf Antrag verlängern zu können.  Dazu sagt der Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Thomas Roth:

„Wir sind der Ansicht, die bestehenden Dienstzeitregelungen von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten nicht weiter verändern zu müssen. Die Ergebnisse der heutigen Anhörung bestätigen uns in dieser Auffassung“, erklärte Fraktionsvorsitzender Thomas Roth im Anschluss an die Sitzung in Mainz. Die Mehrheit der angehörten Sachverständigen, insbesondere die Präsidentin des Oberlandesgerichts Koblenz, Frau Dicke, wie auch der Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts, Herr Thurn, Zweibrücken sprachen sich für die Beibehaltung der aktuellen Regelung in Landesrichtergesetz aus.

Bisher gilt für die rheinland-pfälzischen Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Im Gegensatz zu den Beamten des Landes besteht für sie nicht die Möglichkeit der freiwilligen Verlängerung der Lebensarbeitszeit.

„Das Personal in der Justiz wie auch der Dienstherr brauchen eine möglichst hohe Planungssicherheit einerseits, andererseits zur Abdeckung ungeplanter Belastungsspitzen eine hinreichende Flexibilität. Beides würde durch die angedachte Regelung nachteilig beeinträchtigt werden. Eine verlässliche Personalplanung wäre nicht mehr möglich. Wir sehen uns daher nach der heutigen Anhörung in unserer Haltung durch die Praxis bestätigt“, so Roth.

Auch die Wissenschaft teilt im Wesentlichen diese Haltung. Der als Sachverständiger angehörte Professor Dr. Timo Hebeler von der Universität Trier äußerte verfassungsrechtliche Bedenken zum Vorschlag der CDU-Fraktion.

„Die bestehende Regelung hat sich bewährt. Es gibt daher keine Veranlassung von ihr abzuweichen und der Justiz Probleme zu bereiten, die sie bislang nicht hatte“, erklärte der Fraktionsvorsitzende abschließend.