Symbolbild: Cannabis-Anbau in einem Gewächshaus
Symbolbild: annavela / Adobe Stock, zugeschnitten, verkleinert
Hintergrund

Das Cannabis-Gesetz muss verbessert werden

Entkriminalisierung: Ja. Überlastung der Justiz: Nein.

Wir Freie Demokraten stehen für Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Das spiegelt sich auch in unserer Drogenpolitik wider. Wir trauen es volljährigen Menschen zu, verantwortungsvoll mit Cannabis umzugehen. Der Konsum muss deshalb entkriminalisiert werden. Dass der Bundestag sich vor wenigen Wochen für diesen Weg entschieden hat, ist grundsätzlich ein gutes Signal. Der Bundesrat soll sich am 22. März mit dem Gesetz befassen. Dazu muss sich Rheinland-Pfalz positionieren.

Warum kritisiert die Landesregierung den Gesetzentwurf des Bundes?

Bestandteil des neuen Cannabisgesetzes (CanG) ist eine sogenannte übergangslose Amnestie-Regelung. Das bedeutet zum einen den sofortigen Straferlass künftig strafloser Taten, die noch nicht vollständig vollstreckt wurden. Und zum anderen die Notwendigkeit der Festsetzung einer neuen (Gesamt-)Strafe in Fällen, in denen jemand neben – dann straflosen – Cannabisdelikten auch wegen anderer Delikte verurteilt wurde.

Kurzum: Die Amnestie-Regelung führt dazu, dass eine Vielzahl Strafen erlassen oder neu festgesetzt werden muss. Tausende bereits rechtskräftige Verfahren müssen neu aufgerollt werden. Und das ist mit einem enormen Aufwand für Gerichte und Staatsanwaltschaften verbunden. Wie Justizminister Herbert Mertin wollen wir eine gesetzliche Regelung, die Cannabis entkriminalisiert und gleichzeitig unsere Justiz nicht überlastet. Dann steht einem Inkrafttreten des Gesetzes aus unserer Sicht grundsätzlich nichts mehr im Wege.

Warum kommt die Kritik erst jetzt auf?

Durch die Zuleitung an den Bundesrat sind die Länder jetzt gefragt, sich zum Gesetz zu positionieren. Allerdings ist die Kritik von Justizminister Herbert Mertin nicht neu. Der Bundesrat hatte bereits am 29. September 2023 Stellung bezogen – auch mit Blick auf die Amnestie-Regelung. Er spricht von „unannehmbaren und nicht leistbaren Anforderungen an die Länderjustiz“. Allerdings wurden dazu vom Bundestag keine Änderungen beschlossen und auch der Vorschlag einer Übergangsfrist abgelehnt. Es besteht deshalb seit einem halben Jahr zwischen Ländern und Bund Dissens in der Sache.

Wie geht es jetzt weiter?

Unter anderem durch den Dissens zur Amnestie-Regelung gilt die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat als immer wahrscheinlicher. Sollte es dazu kommen, könnte dieser Änderungen oder Ergänzungen des Gesetzes vorschlagen. Nach einem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses muss der Bundestag zunächst zustimmen. Danach entscheidet der Bundesrat erneut. Sollte das Verfahren erfolglos bleiben, könnte der Bundesrat noch Einspruch einlegen. Der Einspruch kann allerdings vom Bundestag überstimmt werden. Dabei gibt es unterschiedliche Anforderungen für die notwendige Stimmenzahl – je nachdem, wie viele Mitglieder im Bundestag nicht zugestimmt haben. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses könnte das gestaffelte Inkrafttreten des Gesetzes zum April und Juni 2024 also bis zum Sommer verzögern.