Der rheinland-pfälzische Landtag hat die Novelle des Absatzförderungsgesetzes Wein (AbföG Wein) verabschiedet – ein wichtiges Signal für unsere heimischen Winzerinnen und Winzer in einer herausfordernden Zeit.
Was ist das Absatzförderungsgesetz (AbföG) Wein?
Das Absatzförderungsgesetz Wein regelt seit 1976, dass Winzerinnen und Winzer in Rheinland-Pfalz eine Abgabe zahlen, die gezielt für die Werbung und den Absatz ihres Weins eingesetzt wird – zum Beispiel für gemeinsame Marketingkampagnen der Anbaugebiete. Ziel ist es, die Sichtbarkeit und den Verkauf rheinland-pfälzischer Weine im In- und Ausland zu stärken. Die Abgabe wird von den Gemeinden gemeinsam mit der bundesweiten Abgabe für den Deutschen Weinfonds erhoben.
Warum brauchen wir Änderungen am AbföG Wein?
Seit der jüngsten größeren Reform im Jahr 1995 hat sich viel verändert: Die Struktur des Weinbaus hat sich gewandelt, Betriebe sind größer geworden – gleichzeitig leiden viele unter der derzeitigen Absatzkrise. Der Marktanteil deutscher Weine ist rückläufig, der Absatz unserer Weingüter ging zuletzt deutlich zurück. Die bisherige Abgaberegelung wurde diesen Entwicklungen nicht mehr gerecht. Auch die Verwaltungskosten der Gemeinden sind seit Jahrzehnten gestiegen – ohne dass die Erstattung angepasst wurde.
Welche Änderungen haben wir vorgenommen?
Wir haben vier zentrale Änderungen beschlossen:
- Höhere Freigrenze: Erst ab 10 Ar (1.000 m²) Weinbergsfläche muss die Abgabe gezahlt werden – bisher lag die Grenze bei 5 Ar. Das reduziert unnötige Bürokratie für Kleinstflächen.
- Einheitliche Abgabehöhe: Künftig zahlen alle betroffenen Betriebe 1,00 Euro pro Ar – unabhängig vom Anbaugebiet. Bisher lag der Betrag je nach Region bei 0,77 bzw. 0,87 Euro.
- Mehr Geld für Werbung: Durch die moderate Erhöhung der Abgabe wird die Gebietsweinwerbung gestärkt. So können Marketingmaßnahmen besser finanziert und die Sichtbarkeit rheinland-pfälzischer Weine verbessert werden. Die rheinland-pfälzischen Weinbauverbände stehen hinter dieser Erhöhung.
- Faire Entlastung der Gemeinden: Die Erstattung der Verwaltungskosten an die Gemeinden wird auf 2,50 Euro je Abgabepflichtigem erhöht – ein überfälliger Schritt, um deren Aufwand realistisch abzubilden.
Welches Ziel verfolgen wir damit?
Wir wollen, dass unsere Winzerinnen und Winzer wieder bessere Chancen auf dem Markt haben – durch professionelle Werbung, starke Herkunftsmarken und weniger Bürokratie. Damit stärken wir die Eigenverantwortung der Betriebe, schaffen faire Rahmenbedingungen und sichern die Zukunft des Weinbaus in Rheinland-Pfalz – ökonomisch wie ökologisch.
Denn für uns Freie Demokraten gilt: Mehr Chancen entstehen durch mehr Freiheit. Und dafür braucht es Regeln, die mit der Zeit gehen.