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  • 12.09.2025

    | Artikel

    Nachtragshaushalt eingebracht, Bestattungsgesetz verabschiedet

    In der jüngsten Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz wurden mehrere Gesetze beraten, die für das Leben der Menschen im Land spürbare Verbesserungen bringen sollen. Besonders im Fokus standen dabei der Nachtragshaushalt und das Bestattungsgesetz. Wir Freie Demokraten setzen dabei auf pragmatische Lösungen, die Kommunen stärken, Abläufe vereinfachen und mehr Wahlfreiheit ermöglichen.

    Ein Schwerpunkt war der Nachtragshaushalt 2025/2026. Mit jeweils 300 Millionen Euro in den Jahren 2025 und 2026 unterstützt das Land die Kommunen in ihrer angespannten Finanzlage. So können hohe Sozialausgaben abgefedert werden und Geld bleibt für wichtige Aufgaben wie Kitas, Schulen und Straßen. Verbunden ist das Gesetz mit einer Initiative, die es großen kreisangehörigen Städten erstmals ermöglicht, ihre Jugendämter an die Landkreise zurückzugeben, wenn dies gemeinsam beschlossen wird. Das sorgt für klare Zuständigkeiten und stärkt die Qualität der Jugendhilfe.

    Das neue Bestattungsgesetz bringt die Regelungen in Rheinland-Pfalz auf den Stand der Zeit. Es schafft mehr Wahlfreiheit bei Bestattungsformen – etwa Urnen- und Naturbestattungen – und regelt erstmals ein dauerhaftes Ruherecht für Ehrengräber von Bundeswehrangehörigen aus Rheinland-Pfalz. Damit werden kulturelle Vielfalt und persönliche Wünsche stärker berücksichtigt, während die Gräber gefallener Soldatinnen und Soldaten dauerhaft gepflegt bleiben.

    Weitere Gesetzesänderungen betreffen zum Beispiel die Vereinfachung von Bauvorschriften, die Sicherung der Finanzierung günstiger Tickets für Auszubildende im Nahverkehr, angepasste Fördersummen aus Lotterieeinnahmen für Sport und Gemeinnütziges sowie klarereZuständigkeiten bei Fördergeldern für Bus- und Bahnprojekte.

    In den Aktuellen Debatten der Plenarsitzung haben wir Freie Demokraten mehrere wichtige Themen aufgegriffen. Unser agrarpolitischer Sprecher Marco Weber hat zum von Ministerin Daniela Schmitt vorgestellten Weinbaupaket 2025+ gesprochen. Es soll Winzerinnen und Winzer in Rheinland-Pfalz unterstützen, wettbewerbsfähig und nachhaltig zu arbeiten – etwa durch Förderung von Innovationen, weniger Bürokratie und bessere Rahmenbedingungen für den Export. Ohne Weinbau wäre Rheinland-Pfalz nicht das, was es ist.

    Zur Finanzierung des Deutschlandtickets haben wir betont, dass das Ticket eine wichtige Innovation für die Mobilität in Deutschland ist. Wir leisten als Land unseren Beitrag und wollen, dass der Bund das Ticket dauerhaft erhält. So bleibt Bus- und Bahnfahren für Pendlerinnen und Pendler, Schülerinnen und Schüler und Auszubildende erschwinglich und attraktiv.

    Unser bildungspolitischer Sprecher hat den CDU-Antrag zum Handyverbot an Schulen kritisch eingeordnet. Statt pauschaler Verbote wollen wir, dass Kinder und Jugendliche in der Schule lernen, digitale Geräte verantwortungsvoll zu nutzen. Dazu setzen wir auf das Pflichtfach Informatik und auf das Digitale Kompetenzzentrum am Pädagogischen Landesinstitut, das Lehrkräfte beim digitalen Unterricht unterstützt.

    Als gesundheitspolitischer Sprecher hat Steven Wink zur Hebammenversorgung gesprochen. Wir haben als Koalition einen Antrag eingebracht und verabschiedet, um die Arbeit von Beleghebammen abzusichern, Hebammenzentralen zu fördern und hebammengeleitete Kreißsäle auszubauen. So sichern wir die Geburtshilfe im ganzen Land.

    Gemeinsam mit der CDU haben wir außerdem einen Antrag zur Stärkung der Wissenschaftsregion Rhein-Mainz verabschiedet. Er soll die enge Zusammenarbeit der Universitäten in Mainz, Frankfurt und Darmstadt weiter ausbauen und erleichtern, damit Forschung, Lehre und Transfer über Ländergrenzen hinweg noch besser funktionieren.

    Und schließlich hat Marco Weber für uns in der Debatte um den Agrarbericht 2025 gesprochen. Er hat herausgestellt, wie wichtig eine starke und vielfältige Landwirtschaft für Rheinland-Pfalz ist – von Familienbetrieben bis zu größeren Unternehmen – und dass wir den Betrieben bei Innovation und Nachhaltigkeit den Rücken stärken.

    In der Plenarsitzung wurden außerdem mehrere Gesetzentwürfe in erster Lesung eingebracht und zur weiteren Beratung in die zuständigen Fachausschüsse überwiesen. Dazu gehört das Landesgesetz zur Änderung naturschutzrechtlicher Vorschriften, das vor allem die Einrichtung von Naturschutzstationen regeln und die Verwendung von Ersatzzahlungen flexibler machen soll. Ebenfalls beraten wird das Landesgesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes, das angesichts von Hochwasser, Starkregen und Dürre maßvolle Verbesserungen bringt und Verfahren vereinfacht.

    Hinzu kommt ein Gesetzentwurf zur Änderung des Landesmediengesetzes, mit dem der Medienstandort Rheinland-Pfalz gestärkt, die Medienanstalt modernisiert und Vorgaben für Telemedien sowie künstliche Intelligenz angepasst werden sollen. Außerdem wurde das Landesgesetz zur Änderung des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) eingebracht, mit dem Fristen für die Umsetzung kommunaler Klimaschutzprojekte um ein Jahr verlängert werden, damit zugesagte Mittel nicht verfallen. Schließlich liegt der Gesetzentwurf zur Zustimmung zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge vor, der das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags vereinfacht und die Mitwirkung der Landesparlamente sichert.

    Diese Entwürfe werden jetzt in den Fachausschüssen im Detail beraten, bevor sie zur zweiten und dritten Lesung wieder in den Landtag kommen.

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  • 12.09.2025

    | Artikel

    Landesweites Handyverbot an Schulen?

    Soll das Land einheitlich Handys an Schulen verbieten? Diese Frage sorgt für viel Diskussion. Smartphones sind aus dem Alltag von Kindern und Jugendlichen nicht mehr wegzudenken. Das ist Anlass genug, eine Debatte im Landtag zu führen, inwiefern Schulen die Benutzung wie bisher regulieren sollten – oder ob das Land ein allgemeines Verbot für alle erlässt. Wir Freie Demokraten erklären hier, wie wir zu diesen Fragen stehen und was wir uns für digitalen Unterricht wünschen.

    Warum wird über ein landesweites Handyverbot diskutiert?

    Immer mehr Kinder und Jugendliche bringen Handys und andere Geräte mit in die Schule. Das hat Vorteile wie eine bessere und schnellere Verfügbarkeit von Informationen, einfachere Kommunikation oder bessere Organisation, aber auch Probleme: Handys können im Unterricht ablenken, das Lernen stören und in den Pausen die direkte Kommunikation untereinander verringern. Es gibt auch Risiken wie Cybermobbing, unerlaubte Aufnahmen oder Datenschutzprobleme. Diesem Für und Wider haben sich die Schulen im Land bereits gestellt und schulindividuelle Regelungen zum Umgang mit Handys auf den Weg gebracht. Die CDU will einen Schritt weiter gehen und ein landesweites Handyverbot einführen, das strikt für alle Schulen gilt.

    Wie stehen wir Freie Demokraten zu einem landesweiten Handyverbot?

    Wir wollen Kinder und Jugendliche fit für die digitale Welt machen. Dazu gehört, dass sie in der Schule lernen, digitale Geräte und Inhalte richtig zu nutzen. Ein pauschales Handyverbot lehnen wir ab. Stattdessen setzen wir auf klare Regeln vor Ort, pädagogische Konzepte und Medienbildung. So lernen Schülerinnen und Schüler verantwortungsvoll mit Smartphones umzugehen, anstatt sie einfach nur wegzuschließen. Die Schulen haben bereits jetzt den Werkzeugkasten, um Mobiltelefone in den Unterricht zu integrieren oder außen vor zu halten. Die CDU führt eine Scheindebatte, die nicht mehr als pädagogischer Populismus ist. Es gibt keine Problemlage, die eine landesweit einheitliche Regelung nötig macht – im Gegenteil: Die Verantwortung vor Ort ist weiterhin gut aufgehoben. Zur Unterstützung der Schulgemeinschaft hat das Land einen neuen Orientierungsrahmen erarbeitet.

    Was ist uns beim digitalen Unterricht wichtig?

    Guter Unterricht muss Kinder und Jugendliche auf die digitale Welt vorbereiten. Deshalb führen wir Informatik als Pflichtfach an weiterführenden Schulen ein. So lernen alle Schülerinnen und Schüler die Grundlagen der digitalen Welt kennen – von Programmieren bis Datenschutz. Auf Initiative von uns Freien Demokraten wurde das Digitale Kompetenzzentrum am Pädagogischen Landesinstitut eingerichtet. Es unterstützt Schulen und Lehrkräfte bei digitalem Unterricht, Fortbildungen und beim Einsatz pädagogisch geprüfter Konzepte.

    Unser Ziel ist klar: Schulen sollen digitale Kompetenzen systematisch vermitteln, Lehrkräfte dafür gut ausbilden und gleichzeitig Regeln entwickeln, die das Lernen schützen. Medienverbote allein schaffen keine Medienkompetenz – guter digitaler Unterricht schon.

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  • 11.09.2025

    | Pressemitteilung

    Wir setzen neue Maßstäbe für würdevolle Selbstbestimmung

    Landtag beschließt neues Bestattungsgesetz

    Der rheinland-pfälzische Landtag hat am heutigen Donnerstag die Reform des Bestattungsgesetzes beschlossen. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Steven Wink:

    „Das neue Bestattungsgesetz sorgt für mehr Selbstbestimmung. Auch über den Tod hinaus. Zukünftig können Menschen selbst entscheiden, wie sie bestattet werden möchten. Der Staat soll den Bürgerinnen und Bürgern nicht vorschreiben, wie sie um Angehörige trauern sollen.

    Mit dem neuen Gesetz ermöglichen wir mehr Freiheit und eröffnen die Möglichkeit, die Wünsche Verstorbener würdevoll erfüllen zu können. In Zukunft kann jeder entscheiden, ob er traditionell auf einem Friedhof bestattet werden möchte oder beispielsweise eine Flussbestattung bevorzugt. Auch das Aufbewahren einer Urne in den eigenen vier Wänden wird ermöglicht. Das ist ein Gewinn für die Selbstbestimmung.

    Ebenso schaffen wir für Eltern verstorbener Kinder neue Möglichkeiten, um in Würde trauern zu können. Sternenkinder können nun gemeinsam mit verstorbenen Eltern bestattet werden.

    Wichtig ist: Niemand wird zu irgendetwas gezwungen. Die CDU-Fraktion erweckt fälschlicherweise den Eindruck, mit dem neuen Gesetz würden Pietät und Würde praktisch abgeschafft. Das Gegenteil ist der Fall. Die Konservativen müssen einsehen, dass sich die Gesellschaft wandelt.

    Das andauernde Ignorieren neuer gesellschaftlicher Realitäten nützt niemandem. Die Ampelkoalition reagiert auf den Wandel und gestaltet ihn im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Wer Fortschritt will, darf politisch nicht im Gestern verharren. Auch nicht beim letzten Willen eines Menschen.“

    PM Landtag beschließt neues Bestattungsgesetz.pdf
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  • 10.09.2025

    | Pressemitteilung

    Der Staat muss vor Ort funktionieren

    Landtag debattiert über 600-Millionen-Paket zur Unterstützung der Kommunen

    Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat am heutigen Mittwoch ihren Entwurf für den Nachtragshaushalt 2025/2026 in den Landtag eingebracht. Im Mittelpunkt des Finanzpakets steht die Unterstützung des Landes für die Kommunen in Höhe von 600 Millionen Euro. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Steven Wink:

    „Die Menschen verlangen zu Recht, dass der Staat funktioniert. Das beginnt in den Städten und Kommunen vor Ort. Die Kitas müssen offen sein und die Schulen modern ausgestattet. Die Leute wollen Straßen ohne Schlaglöcher und Termine im Bürgeramt, die zeitnah verfügbar sind. Das kostet Geld. Wir wissen, dass die finanzielle Lage in den Kommunen angespannt ist. Für uns Freie Demokraten ist es selbstverständlich, dass die Bürgerinnen und Bürger vor Ort selbstbestimmt leben können. Um das auch in Zukunft zu gewährleisten, werden wir den Städten und Kommunen weitere 600 Millionen Euro bereitstellen. Für ein Land, das funktioniert.

    Mit dem Finanzpaket bauen wir auf die umfangreiche finanzielle Hilfe für die Kommunen auf, die wir in den vergangenen Jahren bereits auf den Weg gebracht haben. Das Land hat die Hälfte der kommunalen Altschulden übernommen. Mit den Programmen KIPKI und RZN haben wir einen dreistelligen Millionenbetrag zur Modernisierung der Städte und Kreise bereitgestellt. Aber die Unterstützung wird weitergehen. Im Oktober werden wir ein Sondervermögen in Höhe von weiteren 2,9 Milliarden Euro beraten.

    Die Unterstützung der Kommunen durch das Land ist keine Einbahnstraße. Der Bund ist gefordert, endlich seinen Pflichten nachzukommen. Wir warten weiterhin auf das kommunale Entschuldungspaket aus Berlin. Es ist nicht akzeptabel, dass der Bund die Städte und Landkreise mit immer weiteren Aufgaben belastet, die Rechnung dafür aber an die Rathäuser und Landesregierungen schickt. Diese Ignoranz gegenüber der Basis des gesellschaftlichen Zusammenlebens muss aufhören.

    Auch die Kommunen müssen ihren Anteil zur Verbesserung der finanziellen Situation leisten. Schnelle Digitalisierung und die gemeinschaftliche Übernahme von Aufgaben müssen vorangetrieben werden. Kommunalpolitisches Inseldenken muss aufhören.“

    PM Landtag debattiert über 600-Millionen-Paket zur Unterstützung der Kommunen.pdf
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  • 10.09.2025

    | Pressemitteilung

    Weinbau ist stilprägend für Rheinland-Pfalz

    Landtag debattiert über Perspektiven für den Weinbau

    Auf Antrag der FDP-Fraktion hat der rheinland-pfälzische Landtag am heutigen Mittwoch über Perspektiven für den heimischen Weinbau debattiert. Dazu sagt der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Marco Weber:

    „Der Weinbau ist stilprägend für Rheinland-Pfalz. Winzerinnen und Winzer leisten einen wichtigen Beitrag zur Pflege der einzigartigen Landschaft. Ohne den Weinbau wäre das Land nicht wiederzuerkennen. Gleichzeitig produzieren sie Weine von internationaler Spitzenqualität. Von Tokio bis New York: Überall auf der Welt werden die rheinland-pfälzischen Weine geschätzt. Umso wichtiger ist es, den Herausforderungen der Branche auch politisch zu begegnen. Der Weinbau befindet sich in einem Strukturwandel.

    Marktmechanismen können nicht außer Kraft gesetzt werden. Die Produktionskosten steigen, die Verbraucherpreise sinken. Der Konsum von Wein geht zurück. Das bringt viele Betriebe in eine schwierige Lage. Wichtig ist es, dort politische Unterstützung zu leisten, wo es geht. Dazu hat die FDP-Ministerin Daniela Schmitt kürzlich ein wichtiges Maßnahmenpaket vorgestellt.

    Nur was bekannt ist, wird gekauft. Daher wird das internationale Marketing massiv verstärkt. Gleichzeitig beschleunigen wir die Digitalisierung in der Branche. Traditioneller Weinbau geht Hand in Hand mit moderner Spitzentechnologie. Darin ist Rheinland-Pfalz weltweit führend. Diese Potenziale müssen nun auch schneller in der Praxis umgesetzt werden.

    Technischer Fortschritt darf nicht durch immer neue bürokratische Hürden ausgebremst werden. Das ist eines der größten Probleme. Steigende Auflagen, Einschränkungen und Restriktionen beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit. Hier ist vor allem auch der Bund gefragt. Die Koalition in Rheinland-Pfalz macht ihre Hausaufgaben. In Berlin hat allerdings kaum jemand den Ernst der Lage wirklich verstanden. Ein Agrarminister der CSU fühlt sich offenbar wohler im Bierzelt als im Weinberg. Das muss sich ändern. Die Bundesregierung muss den Freihandel massiv stärken, lebensfremde Regularien abschaffen und Freiräume für die Branche ermöglichen.“

    PM Landtag debattiert über Perspektiven für den Weinbau.pdf
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  • 03.09.2025

    | Pressemitteilung

    Abschaffung der Beiträge ist auch aus sozialer Perspektive notwendig

    Innenausschuss hört Experten zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge an

    Der Innenausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags hat sich am heutigen Mittwoch im Rahmen einer Expertenanhörung mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge befasst. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Steven Wink:

    „Rheinland-Pfalz ist das letzte Bundesland, das noch flächendeckend Straßenausbaubeiträge erhebt. Die Anhörung im Innenausschuss hat klar gezeigt, dass die Abschaffung der Beiträge sinnvoll ist. Was in anderen Ländern geht, muss auch hier funktionieren können

    Vor allem auch Mieterinnen und Mieter würden von der Abschaffung profitieren. Dies haben die Stellungnahmen von zwei Mieterverbänden deutlich gemacht. In Rheinland-Pfalz betrifft dies mehr als 40 Prozent der Haushalte. Auch Haus und Grund weist seit vielen Jahren zu Recht darauf hin, dass die Straßenausbaubeiträge eine erhebliche Mehrbelastung für die Menschen darstellen. Gerade in Zeiten steigender Wohnkosten halten wir Freie Demokraten eine direkte Entlastung der Bürger für notwendig. Vor allem auch aus sozialer Perspektive.

    Die Ampel-Koalition hat bereits 2020 die Abschaffung der teils fünfstelligen Einmalbeiträge beschlossen. Seither gelten in Rheinland-Pfalz niedrigere wiederkehrende Beiträge.

    Den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion lehnen wir dennoch ab. Wir haben stets betont, dass die Gegenfinanzierung auf einer seriösen Grundlage erfolgen muss. Dies haben die Kommunen in der Anhörung klar unterstrichen. An dieser entscheidenden Frage ist der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion gescheitert. Es wäre unverantwortlich, auf dieser Grundlage eine weitreichend politische Entscheidung zu treffen.“

    PM Innenausschuss hört Experten zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge an.pdf
    Anhörung Straßenausbaubeiträge Stellungnahme Mieterbund Mittelrhein.pdf
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  • 29.08.2025

    | Artikel

    Housing First

    Mehr Selbstbestimmung für Wohnungslose

    Wohnungslosigkeit ist eine der sichtbarsten Formen von Armut. Sie bedeutet nicht nur den Verlust eines Zuhauses, sondern auch den Verlust von Sicherheit und Perspektive. Mit Housing First verfolgt Rheinland-Pfalz seit 2023 einen neuen Ansatz in der Wohnungslosenhilfe. Im Mittelpunkt steht dabei eine einfache, aber wirksame Idee: Erst die Wohnung, dann weitere Unterstützung.

    Warum haben wir Housing First nach Rheinland-Pfalz gebracht?

    Das bisherige Hilfesystem erreicht gerade langzeitwohnungslose Menschen oft nicht mehr. Viele scheitern mehrfach an bestehenden Angeboten – sei es aufgrund von Suchtproblemen, Überschuldung, psychischen Erkrankungen oder langer Arbeitslosigkeit. Für diese Menschen sind Übergangswohnheime oder mehrstufige Programme häufig zu hohe Hürden.

    Mit Housing First wurde ein Ansatz nach Rheinland-Pfalz geholt, der die bisherigen Regeln umkehrt. Er setzt nicht bei Bedingungen an, die Betroffene erst erfüllen müssen, sondern gibt ihnen sofort eine eigene Wohnung. Diese Stabilität ist die Grundlage dafür, dass andere Hilfen greifen können. Housing First eröffnet damit Menschen, die lange Zeit ohne Perspektive waren, eine reale Chance auf ein selbstbestimmtes Leben.

    Wie funktioniert Housing First in der Praxis?

    In Rheinland-Pfalz starteten 2023 die ersten Modellprojekte in Landau, Koblenz und im Westerwaldkreis. Ende 2024 kamen weitere Projekte in Zweibrücken und Neuwied hinzu.

    Die Grundidee ist stets gleich: Wohnungslosen Menschen wird ohne Vorbedingungen eigener Wohnraum vermittelt. Dieser unterscheidet sich klar von Notunterkünften, da er ein dauerhaftes, eigenes Zuhause bietet.

    Parallel dazu gibt es eine intensive, aber freiwillige sozialpädagogische Begleitung. Sie unterstützt bei gesundheitlichen Fragen, beim Aufbau einer Tagesstruktur oder in Konflikten mit Vermietern. Finanziert werden Personalstellen für Betreuung und Wohnraumakquise, die sich an europäischen Housing-First-Standards orientieren. Kommunen und freie Träger arbeiten dabei eng mit dem Land zusammen, um Wohnraum zu gewinnen und die Teilnehmenden dauerhaft zu stabilisieren.

    Was haben wir bisher erreicht?

    Die bisherigen Erfahrungen sind ermutigend:

    • Seit 2023 konnten in Rheinland-Pfalz 63 Menschen durch Housing First in Wohnungen vermittelt werden.
    • Rund 80 Prozent von ihnen konnten ihren Wohnraum zum jeweiligen Berichtszeitpunkt sichern.
    • Auch in anderen Lebensbereichen zeigen sich positive Effekte: Viele Teilnehmende konnten gesundheitliche Probleme besser in den Griff bekommen, eine regelmäßige Tagesstruktur entwickeln und erste Schritte in Richtung Selbstständigkeit gehen.

    Damit ist Housing First zu einem wichtigen Instrument geworden, um Wohnungslosigkeit wirksam und nachhaltig zu bekämpfen. Es zeigt, dass der unmittelbare Zugang zu Wohnraum nicht das Ende, sondern der Beginn eines erfolgreichen Integrationsprozesses sein kann.

    Was sagt die Wissenschaft zu Housing First?

    Housing First gilt international als der am besten untersuchte Ansatz der Wohnungslosenhilfe. Studien aus den USA, Finnland und Deutschland zeigen übereinstimmend:

    • Wohnstabilität: Über 80 bis 90 Prozent der Teilnehmenden behalten ihre Wohnung langfristig.
    • Gesundheit und Teilhabe: Viele Betroffene stabilisieren ihre psychische und körperliche Gesundheit, reduzieren den Suchtmittelkonsum und bauen neue soziale Kontakte auf.
    • Paradigmenwechsel: Housing First beendet das Prinzip „Erst Therapie, dann Wohnung“. Stattdessen beginnt der Hilfeprozess mit einer Wohnung – und schafft so erst die Grundlage für weitere Unterstützung.
    • Menschenrecht auf Wohnen: Wohnen wird nicht als Belohnung verstanden, sondern als Grundrecht, das nicht an Vorbedingungen geknüpft werden darf.

    Der Bundesverband Housing First stellt zudem Handlungsleitfäden, Umsetzbarkeitsstudien und Evaluationsberichte bereit.

    Was sagen die Sozialverbände?

    Auch die Sozialverbände und freien Träger in Rheinland-Pfalz bewerten die bisherigen Projekte positiv. Vertreterinnen und Vertreter von Caritas, Diakonie und anderen Initiativen betonen:

    • Housing First erreicht Menschen, die durch klassische Hilfen kaum noch erreicht werden.
    • Die Nachfrage ist hoch – in Neuwied etwa stehen aktuell über 50 Menschen auf der Warteliste.
    • Um den Ansatz weiter auszurollen, braucht es eine dauerhafte Finanzierung und genügend Wohnraum.

    Die dpa hat mit verschiedenen Stakeholdern zum Thema gesprochen. Die Rheinpfalz hat den Text online veröffentlicht.

    Weitere Informationen

    Mehr Details finden Sie in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage unseres sozialpolitischen Sprechers Steven Wink, der Housing First nach Rheinland-Pfalz gebracht und im Landeshaushalt verankert hat.

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  • 27.08.2025

    | Pressemitteilung

    Wir investieren in das Fundament unseres Landes

    Weichen für Investitionsoffensive und handlungsstarke Kommunen gestellt 

    Zur geplanten Investitionsoffensive und dem Programm Handlungsstarke Kommunen erklärt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Steven Wink:

    „Rheinland-Pfalz startet eine historische Investitionsoffensive. 4,8 Milliarden Euro vom Bund und 600 Millionen Euro vom Land stehen bereit. Hinzu kommt das Programm Handlungsstarke Kommunen mit zweimal 300 Millionen Euro. Damit geben wir Städten, Landkreisen und Gemeinden die Kraft, um aktuelle Herausforderungen zu meistern und die Zukunft in den Regionen zu gestalten.

    Wir handeln, weil die Kommunen bundesweit unter hohen Soziallasten und schwacher Konjunktur mit geringeren Steuereinnahmen leiden. Gerade die Gebietskörperschaften mit eigenem Jugendamt stehen unter Druck. Mit dem Programm Handlungsstarke Kommunen greifen wir gezielt dort ein, wo die Belastungen über die Sozialhaushalte am höchsten sind.

    Dass wir finanziell so stark helfen können, ist auch ein Verdienst der Freien Demokraten: Wir haben im Landeshaushalt immerzu solide gewirtschaftet, Rücklagen gebildet und nicht – wie die CDU unzählige Male gefordert hat – die Reserven in besseren Zeiten aufgebraucht. Heute können wir sie sinnvoll einsetzen.

    Die Kommunen erhalten rund 3,5 Milliarden Euro und damit den größten Teil der Mittel. Dieses Geld darf nicht in Kleinklein versickern, sondern muss in zentrale Projekte fließen, die ganze Regionen stärken: Straßen, Brücken, Radwege, Bildung und einen attraktiven Wirtschaftsstandort. Kurz gesagt: Wir investieren ins Fundament unseres Landes.

    Ich appelliere an die kommunalen Parlamente: Nutzen Sie diese Chance, suchen Sie den parteiübergreifenden Schulterschluss und packen Sie die großen Projekte an. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht nachhaltige Verbesserungen – nicht Partikularinteressen. Jetzt ist die Zeit, Mut zu zeigen und einen Modernisierungsschub für Rheinland-Pfalz einzuleiten.“

    Mehr Infos sowie eine Übersicht über die Verteilung der Gelder gibt es auf rlp.de.

    PM Weichen für Investitionsoffensive und handlungsstarke Kommunen gestellt.pdf
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  • 22.08.2025

    | Artikel

    Investitionsoffensive für ein starkes Rheinland-Pfalz

    Das rheinland-pfälzische Kabinett hat die Weichen für eine historische Investitionsoffensive gestellt. Mit diesem Schritt beginnt nun in Kürze die parlamentarische Beratung im Landtag – ein wichtiger Meilenstein für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes und seiner Kommunen. Zudem legt das Land ein Sofortprogramm auf, um die Belastungen in den kommunalen Sozialhaushalten abzufedern.

    Wie soll die Investitionsoffensive ausgestaltet werden?

    Das Programm zielt auf nachhaltige Investitionen in zentrale Zukunftsbereiche: Infrastruktur, Bildung, Digitalisierung, Klimaschutz und einen attraktiven Wirtschaftsstandort. Damit werden kommunale und landeseigene Projekte ermöglicht, die Rheinland-Pfalz langfristig stärken. Es hat ein Volumen von 4,8 Milliarden Euro. 60% davon, also rund 2,9 Milliarden, fließen in unsere Kommunen. Das Land stockt diesen Beitrag für die Kommunen aus eigenen Mitteln auf 3,5 Milliarden Euro auf. Die verbliebenen Bundesmittel werden für landeseigene Projekte verwerndet.

    Wesentlich ist dabei: Die Mittel sollen nicht in kurzfristige Konsummaßnahmen fließen, sondern in Investitionen, die dauerhaft Wachstum, Lebensqualität und Wettbewerbsfähigkeit sichern.

    Welcher Betrag an Investitionsmitteln auf Ihren Landkreis oder Ihre Stadt entfällt, können Sie hier einsehen.

    Wie funktioniert das Sofortprogramm „Handlungsstarke Kommunen“?

    Neben der großen Investitionsoffensive wird ein Sofortprogramm für Kommunen mit eigenem Jugendamt aufgelegt. Diese Städte und Landkreise sind durch besondere Belastungen im Sozialbereich stark betroffen.

    Mit zusätzlichen Mitteln von zweimal 300 Millionen Euro soll verhindert werden, dass die Handlungsspielräume der Kommunen stark eingeengt werden. Ziel ist es, Strukturen vor Ort zu stabilisieren und den Kommunen wieder Luft zum Atmen zu geben, damit sie wichtige Aufgaben eigenverantwortlich erfüllen können.

    Welcher Betrag in den kommenden beiden Jahren jeweils auf Ihren Landkreis oder Ihre Stadt entfällt, können Sie hier einsehen.

    Wie geht es jetzt weiter?

    Mit der Kabinettsentscheidung ist der Weg frei für die Beratung im Landtag. Dort wird das Programm nun detailliert diskutiert, ausgestaltet und beschlossen. Zur Verabschiedung des Sofortprogramms sind die Plenarsitzungen im Oktober geplant. Der Nachtragshaushalt als Grundlage für die Investitionsoffensive folgt bis Ende des Jahres. Unser Anspruch ist: Die Investitionsoffensive darf nicht nur kurzfristige Entlastung bringen, sondern muss auch langfristig Wachstum und Wohlstand in Rheinland-Pfalz sichern. Auf diese Nachhaltigkeit werden wir im weiteren Verfahren drängen.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

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  • 12.09.2025 | 06:30 |
    Mainz

    | Termin

    Standort. Stärken. Rheinland-Pfalz.

    Wirtschaft und Infrastruktur gemeinsam denken – für Wachstum im ganzen Land. Wie sichern wir wirtschaftliche Stärke und gute Arbeitsplätze in Rheinland-Pfalz – heute und morgen? Welche Rolle spielen Mobilität und digitale Infrastruktur für Investitionen und Innovationen? Was braucht es, damit jede gute Idee überall im Land eine Zukunft hat? Und wo kann Rheinland-Pfalz noch besser werden?


    Wir laden Sie herzlich ein zum:
    Townhall Meeting
    12. September 2025, 18:30 Uhr
    Turbinenhalle, Hauptstraße 17-19, 55120 Mainz


    Kommen Sie ins Gespräch mit:

    • Daniela Schmitt, MdL, rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin
    • Ben Berger, Tischler, Unternehmer, Handwerks-Influencer
    • Prof. Dr. Jan Schnellenbach (BTU Cottbus)

    und weiteren spannenden Gästen.


    Nach kurzen Impulsen der Gäste geht es in die offene Diskussion. Ihre Fragen, Ihre Ideen, Ihre Perspektiven sind ausdrücklich erwünscht.

    Wirtschaft und Verkehr gehören für uns zusammen. Nur wenn der Zugang zum Markt stimmt – durch Straße, Schiene, Datenleitung – können Unternehmen wachsen, Regionen aufblühen und Rheinland-Pfalz als Wirtschaftsstandort glänzen. Dafür setzen wir Freie Demokraten uns ein.

    Bringen Sie sich ein. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!

    ZUR ANMELDUNG

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  • 04.07.2025

    | Artikel

    Handlungsstarke Kommunen im Fokus

    Der Landtag Rheinland-Pfalz ist zu seiner Juli-Plenarwoche zusammengekommen und hat insgesamt elf Gesetze beschlossen - von der Kinderarztquote bis zum Rundfunkstaatsvertrag.

    Gleich zu Beginn der Plenarsitzung hat Ministerpräsident Alexander Schweitzer eine Regierungserklärung zur 4,8 Milliarden Euro schweren Investitionsoffensive „Rheinland-Pfalz-Plan“ und dem Sofortprogramm „Handlungsstarke Kommunen“ abgegeben. 600 Millionen Euro zusätzlich kündigte er für die Städte und Gemeinden in diesem und im kommenden Jahr an. Die Landesmittel fließen über einen Nachtragshaushalt in den Kommunalen Finanzausgleich. Unser Vorsitzender Steven Wink hat in seiner Antwort auf die Regierungserklärung betont, wo wir Freie Demokraten Schwerpunkte für Investitionen setzen wollen.

    Ein inhaltlicher Schwerpunkt der Plenarwoche war das neue Landesklimaschutzgesetz. Wir Freie Demokraten haben uns gemeinsam mit den Koalitionspartnern für Veränderungen zum Entwurf der Landesregierung eingesetzt. Warum? Weil wir Klimaschutz wollen, der realistisch ist und wirtschaftliche Entwicklung ermöglicht. Durch unsere Verhandlungsstärke konnten wir zentrale Änderungen durchsetzen: Es wird kein unrealistisches Zwischenziel 2030 geben, die Klimaziele müssen 2031 auf Machbarkeit geprüft werden, neue Pflichten für Bürgerinnen und Bürger sind ausgeschlossen, und die Innovationskraft der Wirtschaft ist ausdrücklich im Gesetz verankert. Zudem haben wir verhindert, dass Umweltverbände zusätzliche Klagerechte erhalten. Das Gesetz ist durch uns besser und praxistauglicher geworden und deshalb ein guter Kompromiss.

    Mit einer Aktuellen Debatte auf Antrag der FDP-Fraktion haben wir ein wichtiges Signal für den Rechtsstaat gesetzt. Unter dem Titel „Bedeutung des Rechtsstaats in der Gesellschaft sichtbar werden lassen – Erfolgreiche Woche der Justiz in Rheinland-Pfalz“ wurde auf unsere Initiative die Rolle von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizmitarbeitenden gewürdigt. Unser rechtspolitischer Sprecher Stefan Thoma hob hervor, wie wichtig es ist, Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken – auch gegen zunehmende Angriffe und Relativierungen. Justizminister Philipp Fernis machte deutlich, dass die Justiz nicht nur ein Fundament der Demokratie ist, sondern auch ein täglicher Dienst an Freiheit und Gerechtigkeit.

    Die weiteren beschlossenen Gesetze:

    • Mit der Landkinderarztquote schaffen wir Anreize, damit sich mehr junge Ärztinnen und Ärzte im ländlichen Raum niederlassen. Wer über diese Quote Medizin studiert, verpflichtet sich, später mindestens zehn Jahre in unterversorgten Regionen tätig zu sein. Das sichert Versorgung und entlastet Familien im Land.
    • Beim Landesjagdgesetz haben wir für mehr Praxistauglichkeit gesorgt: Weniger Bürokratie, klarere Meldepflichten, eine verlängerte Frist bei Wildschäden und die Integration des Wolfs ins Jagdrecht – mit Augenmaß. Wir stärken damit Waldbau, Jagd und Biodiversität gleichermaßen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Positionspapier.
    • Das Ministergesetz wurde geändert, um Interessenkonflikte bei Regierungsmitgliedern nach dem Ausscheiden aus dem Amt zu vermeiden. Wer einen neuen Job außerhalb des öffentlichen Dienstes antritt, muss diesen anzeigen. Eine Karenzzeit von bis zu 18 Monaten ist möglich – das ist ein Plus an Transparenz und Fairness.
    • Mit dem geänderten Abgeordnetengesetz sorgen wir dafür, dass Steuermittel nicht für extremistische Mitarbeiter verwendet werden dürfen. Wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, kann nicht Teil parlamentarischer Arbeit sein – ein starkes Zeichen für unsere wehrhafte Demokratie.
    • Im Absatzförderungsgesetz Wein haben wir dafür gesorgt, dass die Kommunen für ihre Leistungen bei der Abgabenerhebung fair entschädigt werden. Das stärkt die Weinbaugebiete – und hilft den Gemeinden, ihre Aufgaben besser zu erfüllen.
    • Im Medienbereich haben wir drei wichtige Staatsverträge mitgetragen: den Zweiten SWR-Staatsvertrag, den Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sowie den Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag zum Jugendmedienschutz. Ziel ist: mehr Flexibilität, stärkere Aufsicht und Transparenz, moderne Strukturen – ohne die Grundprinzipien von Qualität, Meinungsvielfalt und demokratischer Verantwortung zu gefährden.
    • Mit der Änderung des Landeswassergesetzes haben wir europäische Vorgaben in nationales Recht umgesetzt – ohne zusätzliche Kosten oder Belastungen. Das schafft Klarheit und Verlässlichkeit für Infrastrukturprojekte im Bereich Binnenhäfen.
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  • 04.07.2025

    | Artikel

    Neues Absatzförderungsgesetz Wein ist beschlossen

    Der rheinland-pfälzische Landtag hat die Novelle des Absatzförderungsgesetzes Wein (AbföG Wein) verabschiedet – ein wichtiges Signal für unsere heimischen Winzerinnen und Winzer in einer herausfordernden Zeit.

    Was ist das Absatzförderungsgesetz (AbföG) Wein?

    Das Absatzförderungsgesetz Wein regelt seit 1976, dass Winzerinnen und Winzer in Rheinland-Pfalz eine Abgabe zahlen, die gezielt für die Werbung und den Absatz ihres Weins eingesetzt wird – zum Beispiel für gemeinsame Marketingkampagnen der Anbaugebiete. Ziel ist es, die Sichtbarkeit und den Verkauf rheinland-pfälzischer Weine im In- und Ausland zu stärken. Die Abgabe wird von den Gemeinden gemeinsam mit der bundesweiten Abgabe für den Deutschen Weinfonds erhoben.

    Warum brauchen wir Änderungen am AbföG Wein?

    Seit der jüngsten größeren Reform im Jahr 1995 hat sich viel verändert: Die Struktur des Weinbaus hat sich gewandelt, Betriebe sind größer geworden – gleichzeitig leiden viele unter der derzeitigen Absatzkrise. Der Marktanteil deutscher Weine ist rückläufig, der Absatz unserer Weingüter ging zuletzt deutlich zurück. Die bisherige Abgaberegelung wurde diesen Entwicklungen nicht mehr gerecht. Auch die Verwaltungskosten der Gemeinden sind seit Jahrzehnten gestiegen – ohne dass die Erstattung angepasst wurde.

    Welche Änderungen haben wir vorgenommen?

    Wir haben vier zentrale Änderungen beschlossen:

    1. Höhere Freigrenze: Erst ab 10 Ar (1.000 m²) Weinbergsfläche muss die Abgabe gezahlt werden – bisher lag die Grenze bei 5 Ar. Das reduziert unnötige Bürokratie für Kleinstflächen.
    2. Einheitliche Abgabehöhe: Künftig zahlen alle betroffenen Betriebe 1,00 Euro pro Ar – unabhängig vom Anbaugebiet. Bisher lag der Betrag je nach Region bei 0,77 bzw. 0,87 Euro.
    3. Mehr Geld für Werbung: Durch die moderate Erhöhung der Abgabe wird die Gebietsweinwerbung gestärkt. So können Marketingmaßnahmen besser finanziert und die Sichtbarkeit rheinland-pfälzischer Weine verbessert werden. Die rheinland-pfälzischen Weinbauverbände stehen hinter dieser Erhöhung.
    4. Faire Entlastung der Gemeinden: Die Erstattung der Verwaltungskosten an die Gemeinden wird auf 2,50 Euro je Abgabepflichtigem erhöht – ein überfälliger Schritt, um deren Aufwand realistisch abzubilden.

    Welches Ziel verfolgen wir damit?

    Wir wollen, dass unsere Winzerinnen und Winzer wieder bessere Chancen auf dem Markt haben – durch professionelle Werbung, starke Herkunftsmarken und weniger Bürokratie. Damit stärken wir die Eigenverantwortung der Betriebe, schaffen faire Rahmenbedingungen und sichern die Zukunft des Weinbaus in Rheinland-Pfalz – ökonomisch wie ökologisch.

    Denn für uns Freie Demokraten gilt: Mehr Chancen entstehen durch mehr Freiheit. Und dafür braucht es Regeln, die mit der Zeit gehen.

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  • 03.07.2025

    | Pressemitteilung

    Rheinland-Pfalz ist rechtspolitisches Musterland

    Landtag debattiert über Bedeutung der Justiz

    Auf Antrag der FDP-Fraktion hat der rheinland-pfälzische Landtag am heutigen Donnerstag über die Bedeutung der Justiz in einem freiheitlichen Rechtsstaat debattiert. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Stefan Thoma:

    „Eine handlungsfähige und unabhängige Justiz ist der Wesenskern unseres demokratischen Rechtsstaats. Umso wichtiger ist es, dass Staatsanwaltschaften, Gerichte und Justizvollzugsanstalten personell und technisch hervorragend ausgestattet sind.

    In den vergangenen Jahren haben die Koalition sowie die liberalen Justizminister Herbert Mertin und Philipp Fernis viel erreicht. Noch nie war die rheinland-pfälzische Justiz so gut aufgestellt wie heute. Wir haben bundesweit die schnellsten Asylverfahren und sind Vorreiter bei der Digitalisierung der Justiz. Die personelle Ausstattung ist exzellent. Rheinland-Pfalz gilt zurecht als rechtspolitisches Musterland. Darauf können wir stolz sein.

    Die zurückliegende ‚Woche der Justiz‘ hat dazu beigetragen, die Bedeutung eines funktionierenden Rechtsstaats stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Gleichzeitig hat sie auf die vielfältigen Karrierechancen innerhalb der Justiz aufmerksam gemacht. Es ist wichtig, junge und motivierte Menschen für einen der zahlreichen Berufe in den Herzkammern unserer freiheitlichen Demokratie zu begeistern.

    Wir Freie Demokraten begrüßen, dass Justizminister Fernis angekündigt hat, dieses erfolgreiche Format auch im kommenden Jahr fortzusetzen.“

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  • 02.07.2025

    | Pressemitteilung

    Klimaschutz und Wirtschaftswachstum schließen sich nicht aus

    Landtag beschließt neues Klimaschutzgeset 

    Der rheinland-pfälzische Landtag hat am heutigen Mittwoch das neue Landesklimaschutzgesetz beschlossen. Dazu sagt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Marco Weber:

    „Die Ampelkoalition hat geliefert. Gemeinsam haben wir ein Gesetz verabschiedet, das den notwendigen Klimaschutz und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gut miteinander in Einklang bringt. Rheinland-Pfalz bleibt auch in Zukunft ein attraktiver Standort mit guten Arbeitsplätzen. Das Land soll bis 2040 klimaneutral werden. Das ist ambitioniert. Aber Klimaschutz ist kein Selbstzweck. Wir Freie Demokraten bekennen uns ausdrücklich dazu. Gleichzeitig achten wir darauf, dass Unternehmen und Betriebe nicht überfordert werden. Klimaschutz und wirtschaftliches Wachstum schließen sich nicht aus. Im Gegenteil, sie können Hand in Hand gehen. Technologischer Fortschritt ist dabei der beste Klimaschützer. Innovation statt Verbote. Das ist der Ansatz, der uns Freie Demokraten auch beim neuen Klimaschutzgesetz leitet.

    Das neue Klimaschutzgesetz verpflichtet vor allem auch den Staat und seine Verwaltung, mehr für den Klimaschutz zu leisten. Das ist absolut folgerichtig. Einseitig von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mehr Klimaschutz zu verlangen und den öffentlichen Sektor davon auszunehmen, passt einfach nicht mehr. Dieses Missverhältnis wird nun beendet.

    Heute haben wir noch relevante Änderungen am Gesetz verabschiedet. Sollte der Bund seine Klimaziele relativieren oder verschieben, werden wir darauf reagieren. Klimaföderalismus darf nicht zum Standortnachteil werden. Zudem werden wir die Realisierbarkeit unserer Klimaziele spätestens im Jahr 2031 breit und objektiv überprüfen. Stellt sich dabei heraus, dass sie nicht realistisch umgesetzt werden können, werden wir anpassen. Wir Freie Demokraten stehen für einen realistischen Klimaschutz.

    Das Land hat nun geliefert. Jetzt ist der Bund am Zug. Um die Klimaziele zu erreichen, brauchen wir einen schnellen Ausbau von Stromtrassen und Wasserstoffinfrastruktur. Auch beim Abtransport und bei der Speicherung von CO2 muss der Bund endlich vorankommen. Als Land allein werden wir die Herausforderungen nicht meistern können. Die Regierung Merz muss ihre Hausaufgaben machen.“

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    Unsere Position - Wirtschaftskraft und Klimaneutralität.pdf
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  • 02.07.2025

    | Pressemitteilung

    Wir investieren in das, was unser Land voranbringt

    Landesregierung stellt Rheinland-Pfalz-Plan und Sofortprogramm für Kommunen vor

    Ministerpräsident Alexander Schweitzer hat am heutigen Mittwoch in einer Regierungserklärung den Rheinland-Pfalz-Plan vorgestellt. Im Mittelpunkt steht dabei eine Investitionsoffensive von 4,8 Milliarden Euro für Bildung, Infrastruktur und Klimaschutz sowie ein Sofortprogramm von 600 Millionen Euro zur weiteren Unterstützung der Kommunen. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Steven Wink:

    „Rheinland-Pfalz steht an einem Wendepunkt. Die Chance, jetzt in die Zukunft unseres Landes zu investieren, ist da. Diese Chance wird die Ampelkoalition nutzen. Entscheidend ist jetzt, dass die Milliarden sehr zielgerichtet eingesetzt werden. Dazu gehören Mittel für eine belastbare und gut ausgebaute Infrastruktur, für beste Bildung, wohnortnahe Gesundheitsversorgung und einen funktionierenden Rechtsstaat. Kurz: Die Kernaufgaben des Staates werden massiv verbessert.

    Unsere politische Verantwortung ist es, diese zusätzlichen Mittel nachhaltig und generationengerecht zu nutzen. Künftige Generationen sollen Chancen erben, keine Schulden. Rheinland-Pfalz ist dank der Freien Demokraten und der Ampelkoalition seit 2016 ein Land mit soliden Finanzen. Wir haben Investitionen gesteigert, die Schulden des Landes um Milliarden reduziert und die Kommunen um mehr als drei Milliarden Euro an Altschulden entlastet. Wir machen keine Politik auf Pump, sondern mit Verantwortung für Gegenwart und Zukunft.

    Das Sofortprogramm für die Kommunen ist ein starkes Signal. Denn gerade Städte, Gemeinden und Landkreise stehen angesichts sinkender Einnahmen unter Druck. Das betrifft nicht nur Rheinland-Pfalz, sondern ist bundesweit zu beobachten. Auch hier werden wir weiter entlasten. Die zusätzlichen 600 Millionen Euro im Kommunalen Finanzausgleich sorgen für stabile Haushalte und geben den Kommunen die nötige Handlungsfreiheit. Das Geld geht dorthin, wo das echte Leben stattfindet: In die Städte und Dörfer, in die Landkreise und Gemeinden.

    Unsere Botschaft ist klar: Investitionen sind kein Selbstzweck. Sie müssen messbare Fortschritte bringen. Für Bildung, für Innovation, für ein starkes Rheinland-Pfalz. Wir Freie Demokraten stehen für Investitionen mit Verantwortung. Für Fortschritt, der bleibt.“

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  • 01.07.2025

    | Pressemitteilung

    Einigung zum Landesklimaschutzgesetz

    Die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen haben sich in enger Abstimmung mit der Landesregierung auf letzte Änderungen am Klimaschutzgesetz verständigt. Dazu erklärten Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD), Pia Schellhammer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Steven Wink (FDP):

    „Rheinland-Pfalz wird ein wirksames und zugleich ausgewogenes Landesklimaschutzgesetz beschließen, das ambitionierten Klimaschutz im Land und gute Bedingungen für unseren Wirtschaftsstandort zusammenbringt. Dazu tragen auch die gefundenen Änderungen bei. Wir wollen als Land bis 2040 klimaneutral werden. Für die Realisierbarkeit unserer Klimaziele ist die Senkenleistung unseres Waldes mit seiner Bindung von CO2 besonders wichtig. Deshalb haben wir uns in der Koalition darauf verständigt, eine Klima-Wald-Offensive zu starten, um unseren Wald umfassend aufzuforsten und zukunftsfähig zu machen. Damit leisten wir einen weiteren wichtigen Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2040. Mit den nun vereinbarten Änderungen im Gesetzentwurf und mit der Klima-Wald-Offensive zeigen wir erneut, unsere Koalition hat die Kraft zum guten Kompromiss, um gemeinsame Ziele zu erreichen.“

    Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, in das Gesetz, bei Beibehaltung der übergeordneten Ziele, einen Prüfschritt mit Blick auf die Realisierbarkeit der Klimaneutralität bis 2040 einzuführen. Diese Prüfung wird spätestens im Jahre 2031 und somit im Vorfeld der ersten Fortschreibung der Klimaschutzstrategie durchgeführt. Ergibt diese Prüfung, dass eine Realisierbarkeit nicht mehr gegeben ist, werden die Klimaziele des Gesetzes entsprechend angepasst. Gleichzeitig entfällt das Zwischenziel für das Jahr 2030. Diese Änderungen werden zur Plenarsitzung morgen eingebracht.

    „Es ist eine gute Nachricht für Rheinland-Pfalz, dass wir beim Klimaschutz ambitionierte Ziele verfolgen und diese auch im Gesetz festschreiben. Denn ohne ambitionierten Klimaschutz werden wir unseren Wohlstand und unsere Lebensgrundlagen nicht bewahren können. Mit dem neuen Klimaschutzgesetz bringen wir den Weg zur Klimaneutralität und einen starken Wirtschaftsstandort in Einklang“, so die Fraktionsvorsitzenden Bätzing-Lichtenthäler, Schellhammer und Wink abschließend.

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  • 27.06.2025

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    Stimmen aus der Praxis im Landtag gehört

    Anhörung zum Bestattungsgesetz

    Im Gesundheitsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz fand in dieser Woche eine öffentliche Anhörung zum neuen Bestattungsgesetz statt. Expertinnen und Experten aus Praxis, Gesellschaft und Kirchen gaben ihre Einschätzungen zum Gesetzentwurf der Landesregierung ab. Auch Bestattungsbetriebe schilderten ihre Erfahrungen und Erwartungen aus dem unmittelbaren Kontakt mit trauernden Menschen.

    Ziel der Landesregierung: ein modernes Bestattungsgesetz

    Mit dem neuen Bestattungsgesetz will die Landesregierung das über 40 Jahre alte Recht grundlegend überarbeiten. Im Zentrum steht die Anpassung an eine vielfältiger gewordene Gesellschaft: Religiöse und kulturelle Unterschiede sollen stärker berücksichtigt, neue Bestattungsformen ermöglicht und mehr Spielräume für persönliche Entscheidungen geschaffen werden. Dazu gehört:

    • Die Abschaffung der generellen Sargpflicht,
    • die Zulassung von Fluss- und Diamantbestattungen,
    • die Möglichkeit zur Teilung der Asche,
    • die gemeinsame Bestattung von sogenannten Sternenkindern mit nahen Angehörigen,
    • die Anerkennung neuer Orte und Formen der Bestattung – z. B. in Begräbniswäldern oder auf privaten Grundstücken.

    Was sagen die Bestattungsbetriebe und andere Beteiligte dazu?

    Besonders wichtige Impulse kamen aus der Bestattungspraxis. Ein Bestattungsunternehmen mit langjähriger Erfahrung in Rheinland-Pfalz hat in der Anhörung klar gemacht: Die im Gesetz vorgesehenen Änderungen spiegeln endlich wider, was in der Praxis vielerorts längst gelebt wird – teils durch Umwege, weil das bisherige Gesetz keine Alternativen zuließ.

    Das Unternehmen begrüßt ausdrücklich, dass die neue Regelung mehr Raum für individuelle Entscheidungen lässt – etwa die Abschaffung der Sargpflicht, die bisher de facto nur für bestimmte religiöse Gruppen gelockert war. Auch die Möglichkeit, einen Teil der Asche eines Verstorbenen aufzubewahren, wird als menschennah und realitätsgerecht angesehen. Für viele Angehörige ist es ein Trost, einen greifbaren Bezug zur verstorbenen Person zu behalten.

    Kritik kam vor allem von Seiten traditioneller Interessenvertreter, etwa einigen Kirchen oder dem kommunalen Bereich. Dort wird befürchtet, dass die neuen Möglichkeiten zu einem Rückgang klassischer Bestattungsformen führen und bestehende Friedhöfe weniger genutzt werden. Vertreterinnen und Vertreter aus der Seelsorge betonten dagegen die Bedeutung gemeinschaftlicher Trauerorte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

    Unsere Haltung: Freiheit, Selbstbestimmung und Respekt vor der Individualität

    Wir Freie Demokraten begrüßen den Wandel im Bestattungsrecht ausdrücklich. Für uns ist klar: Trauer ist höchst individuell. Der Abschied von einem geliebten Menschen lässt sich nicht in starre Formen pressen.

    Deshalb braucht es ein Gesetz, das diese Vielfalt anerkennt und erlaubt – nicht nur toleriert. Die Entscheidung darüber, wie, wo und in welcher Form ein Mensch bestattet wird, sollte möglichst nah an den Wünschen der Verstorbenen und ihrer Angehörigen liegen. Ein moderner Rechtsrahmen muss diese Freiheit absichern, nicht einschränken.

    Wir setzen uns für ein Bestattungsgesetz ein, das sich an den Lebenswirklichkeiten der Menschen orientiert: flexibel, menschlich und offen für neue Wege. Es darf nicht sein, dass bestehende Traditionen mit Zwang verteidigt werden, wenn die Bedürfnisse der Menschen längst andere sind.

    Wie geht es weiter?

    Die Anhörung war ein wichtiger Schritt im Gesetzgebungsverfahren. Im August wird der Gesundheitsausschuss die zahlreichen schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen auswerten. Danach folgt die Schlussberatung im Landtag. Ob und in welchem Umfang der Gesetzentwurf noch angepasst wird, entscheidet sich in den kommenden Wochen.

    Wir Freie Demokraten werden die Beratungen weiterhin konstruktiv begleiten. Unser Ziel bleibt: Ein modernes, freiheitliches Bestattungsgesetz für Rheinland-Pfalz.

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  • 25.06.2025

    | Pressemitteilung

    „Kompromiss nach breitem Dialogprozess“

    Jagdgesetz nach Änderungen vor Verabschiedung

    Die Novelle des Landesjagdgesetzes ist auf der Zielgeraden. Nach der Anhörung von Expertinnen und Experten im Umweltausschuss des Landtags haben sich die regierungstragenden Fraktionen darauf geeinigt, das Gesetz mit weiteren Änderungen in das kommende Juli-Plenum des Landtags einzubringen. Nico Steinbach, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, Fabian Ehmann, waldpolitischer Sprecher der GRÜNEN Fraktion sowie Marco Weber, jagdpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, sehen das Gesetz nun bereit für den Beschluss durch den Landtag.

    „Der in einem breiten Dialogprozess gefundene Kompromiss markiert einen wichtigen Meilenstein im Wild- und Waldschutz. Wir schaffen ein praxisgerechtes Jagdgesetz und fördern den natürlichen Waldumbau in Zeiten des Klimawandels.“

    Die regierungstragenden Fraktionen haben sich im Anschluss an die zurückliegende Anhörung im Landtagsausschuss auf weitere Änderungen am Gesetzentwurf geeinigt. So solle unter anderem die grundsätzliche Zuständigkeit für Rotwild bei der unteren Jagdbehörde bestehen bleiben. Im Falle erheblicher Wildschäden gehe die Zuständigkeit auf die obere Jagdbehörde über. Diese ist zugleich die zuständige Aufsichtsbehörde.

    Bei der Wildschadensanmeldung wollen die Koalitionäre die Frist gegenüber dem bisherigen Entwurf statt auf vier auf zwei Wochen verlängern. Damit werde sichergestellt, dass Wildschäden noch zuverlässig zu erkennen und bemessen sind.

    Das bisher vorgesehene explizite Verbot der „lebenden Ente“ soll durch ein generelles Verbot tierschutzwidriger Praktiken bei der Ausbildung von Jagdhunden ersetzt werden. Mit dieser Regelung wird die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen einer fachlichen, veterinärmedizinischen Untersuchung abzuklären, ob und inwieweit Praktiken wie die "Müller-Ente" tierschutzgerecht erfolgen können.

    Der Jagdtradition zollen die regierungstragenden Fraktionen besonderen Respekt, indem sie die Bezeichnung des Kreisjagdmeisters beibehalten und von der ursprünglich angedachten Umbenennung absehen. Des Weiteren wird beim Wolf klargestellt, dass die Jagdabgabe nicht für Wolfschutzmaßnahmen verwendet werden darf. Außerdem wird bei der Kitzrettung die Freiwilligkeit durch eine „Kann-Regelung“ unterstrichen.

    Künftige Verordnungen zur Umsetzung des Jagdgesetzes sollen vom Ministerrat beschlossen werden. „Damit tragen wir der politischen Bedeutung des Jagdgesetzes ebenso Rechnung wie den zu berücksichtigenden Interessen beispielsweise der Landwirtschaft. Die Federführung für die Erstellung der Verordnung verbleibt beim fachlich zuständigen Ministerium“, erklärten Steinbach, Ehmann und Weber.

    „Sowohl die Landesregierung als auch die regierungstragenden Fraktionen haben sich von Anfang an für einen umfangreichen Dialogprozess und den bestmöglichen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessengruppen eingesetzt“, betonten die Obleute. Das neue Jagdgesetz schaffe daher eine gelungene Balance zwischen Klimaschutz und Jagdpraxis.

    „Wir stärken mit dem Gesetz den Aufbau klimaresilienter Mischwälder als Mittelpunkt des jagdlichen Handelns. Die Novelle ermöglicht eine klimaangepasste Waldentwicklung ohne aufwendige Schutzmaßnahmen, reduziert Bürokratie durch Digitalisierung und schafft klare Regelungen für Wildtiere in Siedlungsräumen. Landwirtschaftliche Belange stärken wir durch eine vereinfachte Abwicklung von Wildschäden.

    Zugleich wird die große Expertise der Akteure vor Ort weiter intensiv einbezogen“, so Steinbach, Ehmann und Weber. „Mit den nun zusätzlich aufgenommenen Änderungen kann das neue Landesjagdgesetz in der kommenden Plenarsitzung des Landtags verabschiedet werden.“

    Unsere Position - Ein praxistaugliches Landesjagdgesetz.pdf
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  • 18.06.2025

    | Artikel

    Gemeinsam gegen Diskriminierung

    Rahmenvereinbarung mit Sinti und Roma

    Der Landtag Rheinland-Pfalz hat eine Rahmenvereinbarung mit dem Landesverband Deutscher Sinti und Roma ratifiziert. Damit stärken wir die gleichberechtigte Teilhabe und das Zusammenleben in Vielfalt in unserem Bundesland.

    Warum ist eine Rahmenvereinbarung notwendig?

    Die deutschen Sinti und Roma sind seit Jahrhunderten Teil unserer Gesellschaft – auch in Rheinland-Pfalz. Dennoch sind sie bis heute von Ausgrenzung, Diskriminierung und Vorurteilen betroffen. Diese Benachteiligung wollen wir nicht länger hinnehmen. Die Rahmenvereinbarung schafft erstmals eine verbindliche Grundlage für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Landesverband Deutscher Sinti und Roma. Unser Ziel ist klar: Wir wollen Teilhabe ermöglichen, Vielfalt fördern und Antiziganismus wirksam bekämpfen.

    Wie wollen wir die Zusammenarbeit gestalten?

    Im Zentrum der Vereinbarung steht der Dialog auf Augenhöhe. Wir wollen nicht für, sondern mit den Sinti und Roma Politik gestalten. Die Rahmenvereinbarung ist dabei kein Symbol, sondern ein Arbeitsinstrument: Sie legt fest, wie Beteiligung, Schutz vor Diskriminierung und gleichwertige Lebensverhältnisse konkret ausgestaltet werden sollen. Besonders wichtig ist uns dabei der Bildungsbereich, die Erinnerungskultur sowie die strukturelle Förderung von Projekten und Institutionen des Landesverbands.

    Was sind die konkreten Inhalte der Vereinbarung?

    Die Rahmenvereinbarung enthält unter anderem folgende Punkte:

    • Verbindlicher Dialog zwischen Landesregierung und Landesverband in einer gemeinsamen Kommission
    • Bekämpfung von Antiziganismus im gesellschaftlichen Alltag
    • Stärkung der Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen
    • Förderung der Erinnerungskultur, insbesondere zur Verfolgung im Nationalsozialismus
    • Verlässliche finanzielle Förderung der Arbeit des Landesverbands
    • Verankerung von Maßnahmen in Landesstrategien – etwa zur Demokratieförderung oder Integration

    Wir Freie Demokraten stehen für eine offene und vielfältige Gesellschaft. Die Rahmenvereinbarung ist ein konsequenter Schritt für mehr Gerechtigkeit, Anerkennung und Teilhabe.

    Hier geht's zum Gesetzentwurf.

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  • 10.07.2025 | 06:30 |
    Mainz

    | Termin

    Zwischen Tradition und Zukunft

    Wirtschaft im Rhein-Main-Gebiet

    Beginn: 18:30 Uhr

    Im Rhein-Main-Gebiet schlägt der Puls der Wirtschaft - doch wie sichern wir diese Dynamik in Zeiten globaler Umbrüche, Fachkräftemangel und wachsender Bürokratie? Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt und die Europaabgeordnete Svenja Hahn diskutieren über kluge Standortpolitik, Innovationsförderung und neue Wege zur Stärkung von Mittelstand, Start-ups und industriellen Kernen.

    Mit:

    • Daniela Schmitt, MdL, Staatsministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Pfalz
    • Svenja Hahn, MdEP, Sprecherin für Freihandel, Digitales, KI & Bürgerrecht sowie Wirtschaft & Binnenmarkt der Fraktion renew europe
    • Peter Christian Küspert, ehemaliger Vertriebsvorstand der Adam Opel AG

    Ablauf

    • 18:30 Uhr
      Ankommen/Empfang
    • 19:00 Uhr
      Begrüßung durch Steven Wink, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion
    • 19:10 Uhr
      Inputs von
      • Daniela Schmitt, MdL, Staatsministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Pfalz
      • Svenja Hahn, MdEP, Sprecherin für Freihandel, Digitales, KI & Bürgerrecht sowie Wirtschaft & Binnenmarkt der Fraktion renew europe
      • Peter Christian Küspert, ehemaliger Vertriebsvorstand der Adam Opel AG
    • 19:45 Uhr
      Diskussion / Fragen aus dem Publikum
    • 20:30 Uhr
      Get-together bei Essen und Getränken

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