Der Landtag Rheinland-Pfalz hat erstmals den Gesetzentwurf zur Ratifizierung des neuen Reformstaatsvertrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beraten. Damit bringen wir eine umfassende Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Mediensystems auf den Weg.
Warum ist ein Reformstaatsvertrag notwendig?
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk übernimmt eine zentrale Rolle für unsere Demokratie. Doch damit er den Erwartungen der Gesellschaft gerecht wird, muss er sich weiterentwickeln: inhaltlich, organisatorisch und finanziell. Die bisherige Struktur ist zu schwerfällig, zu wenig transparent und nicht ausreichend auf die Anforderungen eines digitalen, vielfältigen Medienzeitalters ausgerichtet. Wir Freie Demokraten setzen uns deshalb für einen schlankeren, effizienteren und moderneren öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein – mit klarerem Auftrag und besserer Kontrolle.
Wie wollen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verändern?
Der neue Staatsvertrag schafft mehr Klarheit über den Programmauftrag: Künftig sollen sich ARD, ZDF und Deutschlandradio noch stärker auf Bildung, Information und Kultur konzentrieren. Gleichzeitig sollen sie auf die Bedürfnisse aller Altersgruppen eingehen – insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Zudem stärken wir die Transparenz, fördern die Zusammenarbeit der Sender untereinander und setzen auf moderne Technologien. Wir machen Schluss mit unnötigen Doppelstrukturen, reduzieren die Zahl der Programme und öffnen Raum für Innovation.
Was sind die konkreten Reformschritte?
Der Reformstaatsvertrag bringt unter anderem folgende Neuerungen:
- Präzisierung des Programmauftrags: Weniger Beliebigkeit, mehr Fokus auf gesellschaftlich relevante Inhalte.
- Verstärkte Zusammenarbeit von ARD, ZDF und Deutschlandradio – auch technisch.
- Begrenzung von Programmen, z. B. auf vier Hörfunkprogramme je Landesrundfunkanstalt.
- Strategischer Umbau von TV zu Online: Kinder- und Jugendangebote sollen überwiegend digital verfügbar sein.
- Mehr Kontrolle und Transparenz durch einen unabhängigen Medienrat und regelmäßige Leistungsberichte.
- Stärkere Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Compliance, auch bei Gehältern und Beteiligungen.
- Klare Regeln für Telemedienangebote, z. B. gegen presseähnliche Inhalte oder unzulässige Werbung.
Wie geht es jetzt weiter?
Nach der ersten Beratung im Landtag folgt nun die Beratung im zuständigen Fachausschuss. Dort wird der Gesetzentwurf detailliert diskutiert und ggf. angepasst. Danach kommt es zur zweiten und abschließenden Beratung im Plenum, in der das Parlament final über die Zustimmung zum Staatsvertrag entscheidet. Wir Freie Demokraten stehen für einen modernen, transparenten und freiheitlich verankerten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der Reformstaatsvertrag ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.
Hier finden Sie den Gesetzentwurf.