Jagdgesetz nach Änderungen vor Verabschiedung
Die Novelle des Landesjagdgesetzes ist auf der Zielgeraden. Nach der Anhörung von Expertinnen und Experten im Umweltausschuss des Landtags haben sich die regierungstragenden Fraktionen darauf geeinigt, das Gesetz mit weiteren Änderungen in das kommende Juli-Plenum des Landtags einzubringen. Nico Steinbach, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, Fabian Ehmann, waldpolitischer Sprecher der GRÜNEN Fraktion sowie Marco Weber, jagdpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, sehen das Gesetz nun bereit für den Beschluss durch den Landtag.
„Der in einem breiten Dialogprozess gefundene Kompromiss markiert einen wichtigen Meilenstein im Wild- und Waldschutz. Wir schaffen ein praxisgerechtes Jagdgesetz und fördern den natürlichen Waldumbau in Zeiten des Klimawandels.“
Die regierungstragenden Fraktionen haben sich im Anschluss an die zurückliegende Anhörung im Landtagsausschuss auf weitere Änderungen am Gesetzentwurf geeinigt. So solle unter anderem die grundsätzliche Zuständigkeit für Rotwild bei der unteren Jagdbehörde bestehen bleiben. Im Falle erheblicher Wildschäden gehe die Zuständigkeit auf die obere Jagdbehörde über. Diese ist zugleich die zuständige Aufsichtsbehörde.
Bei der Wildschadensanmeldung wollen die Koalitionäre die Frist gegenüber dem bisherigen Entwurf statt auf vier auf zwei Wochen verlängern. Damit werde sichergestellt, dass Wildschäden noch zuverlässig zu erkennen und bemessen sind.
Das bisher vorgesehene explizite Verbot der „lebenden Ente“ soll durch ein generelles Verbot tierschutzwidriger Praktiken bei der Ausbildung von Jagdhunden ersetzt werden. Mit dieser Regelung wird die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen einer fachlichen, veterinärmedizinischen Untersuchung abzuklären, ob und inwieweit Praktiken wie die "Müller-Ente" tierschutzgerecht erfolgen können.
Der Jagdtradition zollen die regierungstragenden Fraktionen besonderen Respekt, indem sie die Bezeichnung des Kreisjagdmeisters beibehalten und von der ursprünglich angedachten Umbenennung absehen. Des Weiteren wird beim Wolf klargestellt, dass die Jagdabgabe nicht für Wolfschutzmaßnahmen verwendet werden darf. Außerdem wird bei der Kitzrettung die Freiwilligkeit durch eine „Kann-Regelung“ unterstrichen.
Künftige Verordnungen zur Umsetzung des Jagdgesetzes sollen vom Ministerrat beschlossen werden. „Damit tragen wir der politischen Bedeutung des Jagdgesetzes ebenso Rechnung wie den zu berücksichtigenden Interessen beispielsweise der Landwirtschaft. Die Federführung für die Erstellung der Verordnung verbleibt beim fachlich zuständigen Ministerium“, erklärten Steinbach, Ehmann und Weber.
„Sowohl die Landesregierung als auch die regierungstragenden Fraktionen haben sich von Anfang an für einen umfangreichen Dialogprozess und den bestmöglichen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessengruppen eingesetzt“, betonten die Obleute. Das neue Jagdgesetz schaffe daher eine gelungene Balance zwischen Klimaschutz und Jagdpraxis.
„Wir stärken mit dem Gesetz den Aufbau klimaresilienter Mischwälder als Mittelpunkt des jagdlichen Handelns. Die Novelle ermöglicht eine klimaangepasste Waldentwicklung ohne aufwendige Schutzmaßnahmen, reduziert Bürokratie durch Digitalisierung und schafft klare Regelungen für Wildtiere in Siedlungsräumen. Landwirtschaftliche Belange stärken wir durch eine vereinfachte Abwicklung von Wildschäden.
Zugleich wird die große Expertise der Akteure vor Ort weiter intensiv einbezogen“, so Steinbach, Ehmann und Weber. „Mit den nun zusätzlich aufgenommenen Änderungen kann das neue Landesjagdgesetz in der kommenden Plenarsitzung des Landtags verabschiedet werden.“