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  • 29.01.2025

    | Pressemitteilung

    Deutschland braucht eine neue wirtschaftspolitische Dynamik

    Landtag debattiert über wirtschaftspolitische Herausforderungen 

    Auf Antrag der FDP-Fraktion hat der rheinland-pfälzische Landtag am heutigen Mittwoch über die Lage des Standorts Deutschland debattiert. Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Steven Wink:

    „Die Bundesregierung hat heute erneut ihre Wachstumsprognose gesenkt. Deutschland befindet sich in einer Rezession. Unternehmerinnen und Unternehmer fordern ein Umsteuern in der Wirtschaftspolitik. Der Standort Deutschland ist unter Druck. Die letzte tiefgreifende Wirtschaftsreform ist über 20 Jahre her. Es ist Zeit, dass Wirtschaftspolitik sich nicht mehr in der Verteilung von Subventionen an einzelne Unternehmen erschöpft. Die EU ist emsig bei Regulation, aber zunehmend unattraktiv für Innovation. Deutschland ist stark in Bürokratie und schwach bei Wachstum. Das muss sich umkehren.

    Auch die Entwicklungen in den USA beobachten wir mit Sorge. Sollte Präsident Trump Zölle auf europäische Waren einführen und erhöhen, hätte dies auch massive Auswirkungen auf unsere Wirtschaft in Rheinland-Pfalz. Wir sind ein im Bundesschnitt überdurchschnittlich auf den Export von Waren angewiesenes Bundesland. Die Antwort auf Trump muss ein selbstbewusstes Europa sein. Vor Jahren hat es Deutschland leider verpasst, ein Freihandelsabkommen mit den USA abzuschließen. Wir Freie Demokraten fordern von der kommenden Bundesregierung einen neuen Anlauf für ein solches Abkommen.

    Landespolitisch machen wir das, was wir tun können. Zahlreiche Ansiedlungen großer Unternehmen zeigen, dass Rheinland-Pfalz attraktiv ist. Die Koalition setzt derzeit ein massives Programm zum Abbau von Bürokratie um. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien zur Verbesserung der Stromversorgung geht voran. Verkehrswege werden rasch ausgebaut und Genehmigungsverfahren zur schnelleren Bearbeitung zentralisiert.

    Die liberale Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt und die Koalition machen ihre Hausaufgaben. Wenn wir aber auch in Zukunft wirtschaftlich stark sein wollen, müssen auch der Bund und die EU mitmachen.“

    PM Landtag debattiert über wirtschaftspolitische Herausforderungen.pdf
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  • 27.01.2025

    | Pressemitteilung

    Die Shoah bleibt Mahnung und Verpflichtung

    Landtag gedenkt der Opfer des Nationalsozialismus

    Im Rahmen einer besonderen Plenarsitzung in der Neuen Synagoge in Mainz hat der Landtag Rheinland-Pfalz den Opfern des Nationalsozialismus gedacht. Der Gedenktag am 27. Januar, der an die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz erinnert, ist Anlass zur Reflexion und Verpflichtung. Philipp Fernis, Vorsitzender der FDP-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag, erklärt:

    „Die Shoah ist das Symbol für die grausame Vernichtung von Menschenleben, die in der Geschichte ohnegleichen bleibt. Der 27. Januar erinnert uns nicht nur an die Millionen Opfer der Shoah, sondern auch daran, dass wir ihr Andenken bewahren müssen. Wir dürfen niemals vergessen, wie der Hass und die Intoleranz des NS-Regimes zu so einem unermesslichen Leid führten.

    Besonders würdigen möchte ich in diesem Zusammenhang die Arbeit von Dr. Ronen Steinke, der als Autor und Journalist die Bedeutung der Erinnerung wachhält, sowie von Nicolaus Blättermann, der als Überlebender der Shoah unermüdlich daran arbeitet, Brücken des Verständnisses und der Solidarität zu bauen. Beide haben uns in der Plenarsitzung ermahnt, dass es nicht nur um das Erinnern der Vergangenheit geht, sondern auch darum, eine Zukunft des respektvollen Miteinanders und des interkulturellen Dialogs zu gestalten.

    Wir Freie Demokraten setzen uns für eine starke Erinnerungskultur ein, die die Geschichte nicht vergisst und Kinder und Jugendliche sensibilisiert. Der verpflichtende Besuch einer KZ-Gedenkstätte ist deshalb ein essenzieller Bestandteil des Bildungsprogramms für alle Schülerinnen und Schüler. Jüdisches Leben zu schützen, zu fördern und Konflikte zu befrieden, hat für uns einen besonders hohen politischen Stellenwert. Deshalb unterstützen wir jüdische Gemeinden mit konkreten Maßnahmen wie der Förderung von Projekten wie Givat Haviva oder dem Neubau einer Synagoge in Koblenz.

    Es liegt in unserer Verantwortung, das Wissen über die Verbrechen des Nationalsozialismus zu bewahren und die Werte der Freiheit, Demokratie und Menschenrechte zu verteidigen sowie an künftige Generationen weiterzugeben.“

    PM Landtag gedenkt der Opfer des Nationalsozialismus.pdf
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  • 24.01.2025

    | Artikel

    Verantwortung und Chancen

    Liberale Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz

    Als Freie Demokraten stehen wir für eine klare, konsequente und lösungsorientierte Migrationspolitik, die Freiheit und Eigenverantwortung wahrt und gleichzeitig den Rechtsstaat stärkt. Rheinland-Pfalz nimmt dabei eine Vorreiterrolle ein: Nirgendwo in Deutschland werden Asylverfahren schneller durchgeführt als bei uns. Das zeigt, wie wichtig es ist, auf Effizienz und Fairness zu setzen. Unsere Maßnahmen spiegeln diese Haltung wider – pragmatisch, rechtsstaatlich und zukunftsorientiert. Wir stellen aktuelle Entwicklungen für die Kommunen, zur Bezahlkarte, zur Zuzugssperre in Pirmasens und in der Fachkräfteeinwanderung vor.

     

    Novelle des Landesaufnahmegesetzes – Entlastung und Effizienz für Kommunen

    Die anstehende Novelle des Landesaufnahmegesetzes soll die Aufnahme und Integration von Geflüchteten für die Kommunen zukunftssicher und krisenfest gestalten. Ein Schwerpunkt liegt auf der Entlastung der Verwaltung: Pauschalzahlungen sollen bürokratische Verfahren ersetzen und den Aufwand erheblich reduzieren. Zusätzlich zur vollständigen Weiterleitung der Bundesmittel in Höhe von 7.500 Euro sollen die Kommunen künftig eine originäre Landespauschale von 2.500 Euro pro aufgenommenem Geflüchteten erhalten. Das schafft Planungssicherheit und finanzielle Entlastung. Unser Ziel ist es, die Novelle rückwirkend zum 1. Januar 2025 vor dem Sommer zu verabschieden, um eine gerechte Verteilung der Lasten sicherzustellen.

    Hier gibt es weitere Informationen.

     

    Einführung der Bezahlkarte – Selbstbestimmung und Missbrauchsschutz

    Mit der Einführung der Bezahlkarte modernisiert Rheinland-Pfalz die Unterstützung von Asylsuchenden. Das System kombiniert Missbrauchsschutz mit der Wahrung der Selbstbestimmung der Betroffenen. Nach einer erfolgreichen Pilotphase in der Aufnahmeeinrichtung Trier wird die Bezahlkarte nun sukzessive landesweit eingeführt. Die digitale Lösung ermöglicht eine transparente und effiziente Abwicklung von Leistungen und bietet den Leistungsberechtigten mehr Eigenständigkeit. Die Kommunen selbst entscheiden dabei über die Höhe des Betrags, der von der Bezahlkarte in bar abgehoben werden kann.

    Hier gibt es die Einordnung unserer integrationspolitischen Sprecherin Cornelia Willius-Senzer.

     

    Zuzugssperre für Pirmasens – Verantwortung mit Augenmaß

    Auf Initiative unseres Abgeordneten Steven Wink hat die Landesregierung eine Zuzugssperre für Pirmasens erlassen. Diese Maßnahme gibt der Stadt die Möglichkeit, die Integration der bereits angekommenen Menschen gezielt zu gestalten und vorhandene Ressourcen effektiver einzusetzen. Sie zeigt, wie wichtig es ist, die besondere Situation einzelner Kommunen ernst zu nehmen und mit Augenmaß zu handeln. Als Rechtsstaatspartei setzen wir uns dafür ein, dass pragmatische, lokal angepasste Lösungen entwickelt werden, die die spezifischen Bedürfnisse vor Ort berücksichtigen.

    Hier gibt es weitere Informationen.

     

    Welcome Center und Zentrale Ausländerbehörde – Fachkräfte willkommen heißen

    Der Fachkräftemangel stellt eine der größten Herausforderungen für unsere Wirtschaft dar. Mit den Welcome Centern schafft Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt in Zusammenarbeit mit den Kammern ein erweitertes Beratungsangebot für qualifizierte Zuwanderer. Diese Anlaufstellen bieten sowohl rechtliche als auch praktische Unterstützung bei der Integration. Ergänzt wird dieses Engagement durch die Zentrale Ausländerbehörde in Kaiserslautern, die effiziente und rechtskonforme Verfahren für Visa und Aufenthaltsgenehmigungen gewährleistet. Diese Maßnahmen unterstreichen: Wir setzen auf weltoffene, zukunftsorientierte Lösungen, die den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz stärken und die Chancen der Zuwanderung gezielt nutzen.

    Hier gibt es weitere Informationen.

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  • 20.01.2025

    | Pressemitteilung

    Amerikaner bleiben auch weiterhin gute Freunde und enge Partner

    Donald Trump tritt Amt als US-Präsident an

    Donald Trump tritt am heutigen Montag seine zweite Amtszeit als Präsident der USA an. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Philipp Fernis:

    „Mit der Amtseinführung von Donald Trump stehen die transatlantischen Beziehungen erneut im Fokus. Die USA sind ein sehr wichtiger Handelspartner unseres Bundeslandes. Die wirtschaftliche Stärke von Rheinland-Pfalz hängt entscheidend von offenen Märkten ab.

    Handelsbarrieren wie Zölle oder protektionistische Maßnahmen kennen keinen Gewinner. Wohlstand steigt durch freien Handel. Wir Freie Demokraten stehen deshalb für freien Handel unter fairen Bedingungen ein. Nach den anstehenden Bundestagswahlen erwarten wir von einer neuen Bundesregierung, dass sie einen erneuten Anlauf für ein Freihandelsabkommen mit den USA unternimmt.

    Die Präsenz der US-Streitkräfte in Rheinland-Pfalz, vor allem in Ramstein und der Region Kaiserslautern, ist nicht nur ein strategischer Pfeiler der NATO, sondern stärkt auch die regionale Wirtschaft. Wir Freie Demokraten bekennen uns klar zu den amerikanischen Standorten im Land. Seit Jahrzehnten sind sie auch für uns ein Garant für Freiheit und Sicherheit. Dennoch darf Europas Verteidigung nicht allein von der Politik eines US-Präsidenten abhängen. In Deutschland und Europa müssen wir unsere sicherheitspolitischen Kinderschuhe ablegen. Wir müssen mehr tun, um uns gegen äußere Feinde verteidigen zu können. Europäisches Selbstbewusstsein muss sich auch in seiner Verteidigungsfähigkeit ausdrücken.

    Die Verbindung zwischen Rheinland-Pfalz und den USA geht allerdings weit über Wirtschaft und Sicherheit hinaus. Amerikanerinnen und Amerikaner sind hier Nachbarn und Freunde. Über Jahrzehnte sind zahlreiche deutsch-amerikanische Partnerschaften und Freundschaften entstanden, die unser Land prägen. Diese enge Verbindung ist ein Fundament, das wir auch unter US-Präsident Trump stärken wollen.“

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  • 17.01.2025

    | Artikel

    Fünf Jahre Clearingstellen Krankenversicherung

    Gesundheitsschutz für alle Menschen in Rheinland-Pfalz

    Wir Freie Demokraten setzen uns in der Landespolitik dafür ein, dass jeder Mensch Zugang zu medizinischer Versorgung hat. Unser sozialpolitischer Sprecher Steven Wink hat sich nachdrücklich für die Einrichtung und finanzielle Sicherung der Clearingstellen Krankenversicherung (CSKV) starkgemacht. Die Clearingstellen feiern in diesem Jahr ihr fünfjähriges Bestehen – ein Meilenstein, der zeigt, wie wichtig ihre Arbeit ist. Damit sie auch in Zukunft Menschen unterstützen können, sichern wir Freie Demokraten in der Ampelkoalition ihre Finanzierung im aktuellen Doppelhaushalt 2025/2026 mit 340.000 Euro für 2025 und 383.000 Euro für 2026.

     

    Was sind die Clearingstellen Krankenversicherung?

    Die Clearingstellen Krankenversicherung helfen Menschen, die keinen Zugang zu einer Krankenversicherung haben – zum Beispiel durch fehlende Unterlagen, unsicheren Aufenthaltsstatus oder komplizierte rechtliche Vorgaben. Sie klären mit den Betroffenen, ob und wie ein Krankenversicherungsschutz möglich ist, und unterstützen bei der Antragstellung sowie bei der Klärung von offenen Beiträgen. Ziel ist es, eine dauerhafte Lösung zu finden und Menschen in das Gesundheitssystem zurückzuführen.

     

    Welches Ziel verfolgen die Clearingstellen?

    Unser Ziel als Freie Demokraten ist es, niemanden ohne medizinische Versorgung zurückzulassen. Genau dafür leisten die Clearingstellen einen unverzichtbaren Beitrag. Sie sorgen dafür, dass Menschen, die durch das Raster des Gesundheitssystems gefallen sind, wieder aufgefangen werden – und eröffnen ihnen damit neue Perspektiven für ein gesundes und eigenständiges Leben.

     

    Warum ist es wichtig, dass Menschen krankenversichert sind?

    Krankenversicherung bedeutet Sicherheit. Sie schützt nicht nur vor hohen Kosten im Krankheitsfall, sondern sorgt auch dafür, dass alle Menschen Zugang zu lebenswichtigen Behandlungen und Vorsorgeuntersuchungen haben. Wenn Menschen nicht krankenversichert sind, kann das nicht nur ihre Gesundheit, sondern auch ihre finanzielle und soziale Situation massiv belasten. Für uns Freie Demokraten ist klar: Gesundheitsschutz ist ein Grundrecht, und niemand darf davon ausgeschlossen werden.

     

    Wie unterstützen wir Freie Demokraten die Clearingstellen?

    Seit der Einrichtung der Clearingstellen vor fünf Jahren haben wir Freie Demokraten in der Ampelkoalition uns konsequent dafür eingesetzt, ihre Arbeit zu stärken. Durch die Bereitstellung von insgesamt 723.000 Euro im Doppelhaushalt 2025/2026 sichern wir ihre finanzielle Basis und ermöglichen es ihnen, ihre wichtige Aufgabe weiterhin zu erfüllen. Die Förderung zeigt unser Engagement für Chancengerechtigkeit und dafür, Rheinland-Pfalz als ein Land weiterzuentwickeln, in dem jede und jeder faire Chancen hat.

    Die Clearingstellen Krankenversicherung sind ein starkes Beispiel für eine effektive und praxisnahe Unterstützung, die direkt bei den Menschen ankommt. Wir Freie Demokraten werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen, dass diese Erfolgsgeschichte fortgeschrieben wird – für eine Gesellschaft, in der alle Menschen Zugang zu Gesundheit und Sicherheit haben.

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  • 17.01.2025

    | Pressemitteilung

    Missbrauch verhindern, Selbstbestimmung wahren

    Erste Bezahlkarten für Flüchtlinge ausgegeben

    Staatssekretär Janosch Littig (Integrationsministerium) hat am heutigen Freitag in Trier die ersten Bezahlkarten für Geflüchtete in Rheinland-Pfalz ausgegeben. Dazu sagt die integrationspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Cornelia Willius-Senzer:

    „Wir Freie Demokraten begrüßen die Einführung der Bezahlkarte. Sie reduziert den Verwaltungsaufwand und dämmt Missbrauchsmöglichkeiten ein. Das System stellt sicher, dass öffentliche Leistungen gezielt dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Die Finanzierung von Schlepperkriminalität oder Abflüsse ins Ausland werden so verhindert.

    Uns ist wichtig, dass die Bezahlkarte kein Mittel zur Einschränkung von Rechten oder zur Entmündigung ist. Im Gegenteil: Wir haben uns stets dafür eingesetzt, dass ein Teil der Leistungen weiterhin in bar verfügbar bleibt. So wird sichergestellt, dass Geflüchtete eigenverantwortlich einkaufen und ihre Bedürfnisse selbstbestimmt decken können. Die Kommunen entscheiden dabei flexibel über die Höhe dieses Bargeldanteils.

    Wünschenswert ist dabei eine einheitliche und nachvollziehbare Handhabung über Kreisgrenzen hinweg. Niemand versteht, warum beim Leistungsbezug unterschiedliche Regelungen in benachbarten Regionen gelten sollten.

    Die Bezahlkarte entlastet die Verwaltung und ist ein sinnvoller Beitrag zu einem fairen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln. Mit diesem System beweist Rheinland-Pfalz, dass pragmatische Lösungen möglich sind, die sowohl den Bedürfnissen der Menschen als auch den Anforderungen der Gesellschaft gerecht werden.

    Mit der Bezahlkarte verbinden wir den Anspruch, fairen Zugang zu Leistungen zu schaffen, Missbrauch zu verhindern und gleichzeitig die Würde und Selbstbestimmung der Betroffenen zu wahren.“

    PM Erste Bezahlkarten für Flüchtlinge ausgegeben.pdf
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  • 14.01.2025

    | Pressemitteilung

    Kostenbeteiligung der DFL muss auch in Rheinland-Pfalz kommen

    Bundesverfassungsgericht billigt Kostenbeteiligung der DFL bei Hochrisikospielen

    Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Mittwoch entschieden, dass sich die DFL an den Polizeikosten zur Absicherung von Hochrisikospielen beteiligen muss. Grundlage des Urteils ist eine gesetzliche Regelung des Landes Bremen, die eine Kostenbeteiligung bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmern vorsieht.

    Dazu sagt der Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Philipp Fernis:

    „Wir Freie Demokraten begrüßen die geschaffene Rechtssicherheit. Bundesligavereine sind profitable Wirtschaftsunternehmen. Der Spielbetrieb zielt eindeutig darauf ab, auch finanzielle Gewinne zu erzielen. Daher ist es völlig richtig, dass sich die DFL auch an den Kosten der Absicherung ihrer Spiele beteiligen müssen. Eine rechtliche Grundlage dafür, wie Bremen sie hat, muss nun auch in Rheinland-Pfalz kommen. Dazu werde ich mit unseren Koalitionspartnern Gespräche führen.

    Es ist schlimm genug, dass die teils sehr umfangreichen Einsätze der Polizei überhaupt nötig sind, weil sich Kriminelle bei den Spielen danebenbenehmen. Ich halte es für aberwitzig, dass die Kosten dafür von der Allgemeinheit getragen werden sollen. Wenn es die DFL nicht schafft, Sicherheit und Ordnung bei den Spielen gewährleisten zu können, muss sie an den Kosten beteiligt werden. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Gut, dass das Verfassungsgericht nun endlich Klarheit in dieser Frage geschaffen hat.“

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  • 20.12.2024

    | Artikel

    Plenarwoche Dezember 2024

    Solider Haushalt und wichtige Beschlüsse

    Die vergangene Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz brachte bedeutende Entscheidungen für die Zukunft unseres Landes. Besonders hervorzuheben ist die Verabschiedung des Landeshaushalts 2025/2026. Dieser solide Haushalt sichert Verlässlichkeit und Stabilität für die Bürgerinnen und Bürger. Unsere Mitteilung zum Thema finden Sie hier.

    Neben dem Haushalt wurden folgende Gesetze beschlossen, die wir Freie Demokraten aktiv mitgestaltet haben:

    1. Modernisierung der Universitätsmedizin Mainz
      Durch die Einrichtung eines Sondervermögens wird die bauliche und infrastrukturelle Erneuerung der Universitätsmedizin Mainz ermöglicht. Dies stärkt nicht nur die medizinische Versorgung, sondern auch den Wissenschaftsstandort nachhaltig.
    2. Stärkung der Ombudsstelle für Kinder- und Jugendhilfe
      Die gesetzliche Verankerung und Ausgestaltung der Ombudsstelle bei der Bürgerbeauftragten bieten Kindern, Jugendlichen und Familien eine unabhängige Anlaufstelle bei Konflikten in der Jugendhilfe.
    3. Anpassung des Spielbankgesetzes
      Eine Reform des Spielbankgesetzes sorgt für die Einhaltung europäischer Vorgaben und stärkt die rechtliche Sicherheit im Glücksspielsektor. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen.
    4. Ausbau des digitalen Verwaltungsrechts
      Mit dem Gesetz zum Abbau verzichtbarer Schriftformerfordernisse werden Medienbrüche reduziert und die elektronische Kommunikation erleichtert – ein Gewinn für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.
    5. Erweiterung des befriedeten Bezirks um den Landtag
      Zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit des Parlaments wurde der befriedete Bezirk in Mainz angepasst. Dies garantiert ungestörte parlamentarische Arbeit und mehr Sicherheit für Abgeordnete.
    6. Stärkung der Personalvertretungen
      Durch Änderungen im Landespersonalvertretungsrecht wird die Mitbestimmung der Beschäftigten in Zeiten der Digitalisierung gefördert. Flexible Sitzungsformate und klarere Strukturen machen den öffentlichen Dienst moderner.
    7. Änderung des Landwirtschaftskammergesetzes
      Das Gesetz berücksichtigt neue Vorgaben zur Grundsteuer und schafft rechtliche Klarheit für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
    8. Einführung von Amtstracht für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger
      Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger erhalten das Recht, Amtstrachten zu tragen. Dies betont ihre bedeutende Rolle im Justizwesen und stärkt das Vertrauen in ihre Neutralität.

    Neben der Verabschiedung dieser Gesetzentwürfe wurden zudem die gesetzliche Grundlage für das 200 Millionen Euro schwere Regionale Zukunftsprogramm, die Änderung des Landeskrankenhausgesetzes und das Gesetz zur Einführung differenzierter Hebesätze für die Grundsteuer in den Landtag eingebracht. Diese werden nun in den Fachausschüssen beraten.

    Wir Freie Demokraten uns dafür ein, dass diese Entscheidungen spürbare Verbesserungen im Alltag der Menschen bewirken. Denn Fortschritt und Freiheit sind die Leitlinien unserer Politik – für ein Rheinland-Pfalz, das Chancen schafft.

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  • 20.12.2024

    | Artikel

    Regional. Zukunft. Nachhaltig.

    200 Millionen Euro für starke Kommunen

    Wir Freie Demokraten wollen, dass Rheinland-Pfalz für alle Menschen ein attraktiver und lebenswerter Ort bleibt – egal ob in der Stadt oder auf dem Land. Doch manche Kommunen stehen vor besonderen Herausforderungen. Mit dem Regionalen Zukunftsprogramm „regional.zukunft.nachhaltig“ stärken wir gezielt die Regionen, die Unterstützung besonders benötigen. Das bedeutet konkret: bessere Infrastruktur, mehr Klimaschutz und lebendige Gemeinschaften vor Ort. Davon profitieren alle Bürgerinnen und Bürger, denn starke Kommunen schaffen Lebensqualität und neue Chancen für die Zukunft.

     

    Was ist das Regionale Zukunftsprogramm „regional.zukunft.nachhaltig“?

    Das Regionale Zukunftsprogramm ist ein Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz. Es stellt einmalig 200 Millionen Euro bereit, um Kommunen zu unterstützen, die vor besonderen Herausforderungen stehen. Ziel ist es, Regionen zu stärken, Defizite abzubauen und gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land zu schaffen.

     

    Welches Ziel hat das Regionale Zukunftsprogramm?

    Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass alle Menschen in Rheinland-Pfalz gleiche Chancen haben. Mit dem Zukunftsprogramm fördern wir eine nachhaltige Entwicklung in den Kommunen, stärken den sozialen Zusammenhalt und sorgen für bessere Infrastruktur. Ob klimafreundliche Projekte, modernisierte Schulen oder attraktive Freizeitangebote – das Programm schafft konkrete Verbesserungen vor Ort.

     

    Welche Kommunen profitieren vom Regionalen Zukunftsprogramm?

    Antragsberechtigt sind Kommunen, die vor besonderen strukturellen Herausforderungen stehen. Dazu gehören die kreisfreie Stadt Pirmasens, die verbandsfreie Gemeinde Idar-Oberstein sowie 62 Verbandsgemeinden aus 20 der 24 Landkreise. In den fünf Landkreisen Birkenfeld, Cochem-Zell, Kusel, Südwestpfalz und Vulkaneifel sind sogar alle Gemeinden Teil des Förderprogramms. Hier finden Sie eine Liste und Karte der antragsberechtigten Kommunen.

     

    Welche Projekte können gefördert werden?

    Das Zukunftsprogramm bietet Kommunen die Möglichkeit, vielfältige Projekte umzusetzen. Gefördert werden zum Beispiel:

    • Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur, wie die Sanierung von Schulen, Dorfgemeinschaftshäusern oder die Aufwertung öffentlicher Plätze.
    • Projekte für mehr Klimaschutz und Klimaanpassung, etwa energieeffiziente Gebäude, Entsiegelung von Flächen oder neue Grünanlagen.
    • Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft und des sozialen Miteinanders, wie die Schaffung von Wohnraum, Unterstützung von Vereinen oder Förderung von Gewerbeflächen.

    Die Kommunen haben dabei viel Flexibilität, um gezielt die Projekte umzusetzen, die für die Menschen vor Ort besonders wichtig sind. Hier finden Sie die Positivliste.

     

    Was regeln wir neben dem Regionalen Zukunftsprogramm für den Mittelstand?

    Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft. Deshalb erleichtern wir die Vergabe öffentlicher Aufträge. Kommunen können Aufträge schneller und flexibler vergeben. Das spart Zeit, reduziert Bürokratie und schafft neue Chancen für mittelständische Unternehmen. So stärken wir die Wirtschaft, fördern Innovationen und sorgen für neue Arbeitsplätze in Rheinland-Pfalz.

     

    Wie geht es jetzt weiter?

    Das Ausführungsgesetz zum Regionalen Zukunftsprogramm wird im Dezember-Plenum des Landtags eingebracht. Danach geht es zur Beratung in die zuständigen Fachausschüsse, bevor es zur Schlussabstimmung in den Landtag zurückkehrt. Das Programm wird nach der Verabschiedung seine Wirkung vor Ort entfalten und konkrete Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz schaffen.

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  • 19.12.2024

    | Pressemitteilung

    Solide Finanzen für starkes Land

    Landtag beschließt Haushalt für 2025 und 2026

    Der rheinland-pfälzische Landtag hat am heutigen Donnerstag den Haushalt für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Philipp Fernis: 

    „Dieser Haushalt ist ein klares Signal: Wir übernehmen Verantwortung für kommende Generationen und nutzen zugleich die Möglichkeiten, die sich heute bieten, um Rheinland-Pfalz weiterzuentwickeln. Mit der Einhaltung der Schuldenbremse zeigen wir, dass solide Finanzen und nachhaltige Politik Hand in Hand gehen. 

    Gleichzeitig setzen wir gezielt auf Wachstum und Innovation: Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung und die Förderung zukunftsweisender Technologien legen die Grundlage für wirtschaftliche Stärke und Attraktivität als Wirtschaftsstandort. Wir schaffen die Voraussetzungen, dass Unternehmen nach Rheinland-Pfalz kommen, Arbeitsplätze entstehen und innovative Ideen in unserem Land wachsen können.

    Ein besonderes Augenmerk liegt auf Bildung. Bildung ist der Schlüssel zu individueller Freiheit und gesellschaftlichem Fortschritt. Deshalb investieren wir massiv in die Modernisierung von Schulen, digitale Ausstattung und Weiterbildungsmöglichkeiten. Unser Ziel ist klar: Jeder junge Mensch in Rheinland-Pfalz soll – unabhängig vom Elternhaus – die besten Chancen auf ein selbstbestimmtes und erfolgreiches Leben haben. Bildung ist das Versprechen, das den sozialen Aufstieg möglich macht, und wir machen sie zu unserer obersten Priorität.

    Dieser Haushalt zeigt, dass Politik mit Weitsicht und Verantwortung möglich ist. Wir setzen auf Wachstumschancen, Generationengerechtigkeit und das Aufstiegsversprechen – das sind die Prinzipien, die unser Handeln leiten. Rheinland-Pfalz bleibt wirtschaftlich stark, sozial gerecht und zukunftsfähig. Dafür arbeiten wir mit aller Kraft, heute und für die kommenden Jahre.“

    PM Landtag beschließt Haushalt für 2025 und 2026.pdf
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  • 18.12.2024

    | Pressemitteilung

    Rheinland-Pfalz wird innovativer und bleibt wirtschaftlich stark

    Landtag debattiert abschließend über Landeshaushalt 2025/2026

    Der rheinland-pfälzische Landtag hat am heutigen Mittwoch im Rahmen einer Grundsatzdebatte die abschließenden Beratungen des Landeshaushalts für die Jahre 2025 und 2026 eingeleitet. Die Abstimmung über den Etat der kommenden beiden Jahre findet am morgigen Donnerstag statt. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Philipp Fernis:

    „Rheinland-Pfalz wird verlässlich regiert. Die Koalition hat einen zukunftsorientierten Haushalt auf den Weg gebracht. Auch in den kommenden beiden Jahren werden wir in beste Bildung, erfolgreiche Wirtschaft, gute Arbeitsplätze und einen starken Rechtsstaat investieren. Gleichzeitig bringen wir mit dem Haushalt noch ein zusätzliches 200 Millionen Euro-Paket zur Stärkung wirtschaftlich schwächerer Regionen des Landes auf den Weg.

    Trotz hoher Investitionen halten wir die verfassungsgemäßen Vorgaben der Schuldenbremse ein. Das gelingt uns, weil wir in der Koalition ein ehrliches und verantwortungsbewusstes Verständnis von Politik pflegen. Unsere Koalition besteht aus drei unterschiedlichen Parteien. Uns eint allerdings das Ziel, das Land moderner, innovativer und wirtschaftlich erfolgreicher zu machen. Das unterscheidet uns auch maßgeblich von der Opposition.

    Vor allem die CDU-Fraktion hat keine Ideen, wie sie ihre Vorschläge bezahlen will. Die Christdemokraten haben ihr Gespür für seriöse Finanzpolitik verloren. Es sind Luftschlösser, die in den Landtag eingebracht wurden. Die rheinland-pfälzische Ampel steht seit 2016 für haushaltspolitische Vernunft. Dass wir in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten weiterhin investieren und auf Einschnitte verzichten können, liegt daran, dass vor allem wir Freie Demokraten immer auf die Notwendigkeit stabiler Haushaltspolitik hinweisen. Das zahlt sich aus. Die Menschen können sich darauf verlassen, dass das auch in Zukunft so bleibt.“

     

    Haushaltrede von Philipp Fernis

    PM Landtag debattiert abschließend über Landeshaushalt 2025-2026.pdf
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  • 16.12.2024

    | Pressemitteilung

    regional.zukunft.nachhaltig

    Zukunftsprogramm sichert gleichwertige Lebensverhältnisse im Land - Ampelfraktionen bringen gemeinsam Gesetzentwurf ein

    Die Fraktionen der Ampel-Koalition von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP werden im kommenden Dezember-Plenum einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Regionalen Zukunftsprogramms „regional.zukunft.nachhaltig“ und zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes einbringen.

    „Mit diesem Gesetzentwurf unterstützen wir die Kommunen in Rheinland-Pfalz ein weiteres Mal gezielt und unbürokratisch“, betonen die Vorsitzenden der Ampel-Fraktionen Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD), Pia Schellhammer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Philipp Fernis (FDP).

    „Mit dem Regionalen Zukunftsprogramm stärken wir in Rheinland-Pfalz zielgenau jenen Kommunen mit 200 Millionen Euro zusätzlich den Rücken, die besondere strukturelle Herausforderungen haben. Wir geben so weitere Impulse für gleichwertige Lebensverhältnisse und eine ökologisch nachhaltige Entwicklung im Land“, erläutern die Fraktionsvorsitzenden.

    „Gleichzeitig müssen öffentliche Projekte schneller umgesetzt werden, Bauvorhaben dürfen nicht länger in den zähen Mühlen der Bürokratie hängen bleiben. Daher beschleunigen wir Vergabeverfahren.

    Mit der Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes machen wir die Vergabe öffentlicher Aufträge einfacher und reduzieren Verwaltungsaufwand. Künftig können Aufträge flexibler vergeben werden, was vor allem mittelständischen Unternehmen zugutekommt. Wir fördern neue Ideen und unterstützen Betriebe bei der Digitalisierung. Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft, schafft Arbeitsplätze und Innovationen. Mit diesen Änderungen stärken wir ihn und schaffen mehr Freiräume für Wachstum und Innovation - für eine starke Wirtschaft in Rheinland-Pfalz.“

    Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung des Regionalen Zukunftsprogramms liefern die Ampel-Fraktionen zur Unterstützung der antragsberechtigten Kommunen eine Positiv-Liste möglicher Maßnahmen, die in drei Kapitel gegliedert ist: Maßnahmen zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur und der sozialen Gemeinschaft vor Ort, Klimaschutz-, Klimaresilienz- und sonstige strukturelle Maßnahmen sowie Wirtschafts-, agrar- und verkehrsstrukturelle Maßnahmen. Zusätzlich wird Kommunen eine Beratung angeboten. Das jeweilige spezifische Förderbudget für die Kommunen wird auf Grundlage der Einwohnerzahl errechnet. Dabei ist eine Förderung von bis zu 100 Prozent möglich. Das Antragsverfahren selbst ist bewusst schlank gestaltet worden. Die Antragstellung soll ab dem 1. März 2025 möglich sein.

    „Die konsequente Stärkung der kommunalen Familie und die Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse gerade im Flächenland Rheinland-Pfalz bleiben Kernziele der Ampel im Land. Dabei haben wir Nachhaltigkeit, Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels ebenso im Blick wie die Förderung der Wirtschaftskraft und den Abbau von Bürokratie“, äußerten Bätzing-Lichtenthäler, Schellhammer und Fernis.

    Bei dem von den Ampel-Fraktionen vorgelegten Gesetzentwurf handelt es sich um ein sogenanntes Artikel-Gesetz. In Artikel 1 werden die Regelungen zur Umsetzung des Regionalen Zukunftsprogrammes getroffen. In Artikel 2 wird eine Folgeänderung des Mittelstandsfördergesetzes formuliert. Dabei wird im Kern für die Kommunen im Land die Vergabe von Aufträgen im Rahmen des Regionalen Zukunftsprogramms und ganz allgemein darüber hinaus erleichtert.

    Die Zusammenfassung von sogenannten Losen (Gewerken) bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wird bis hin zu einer Vergabe an ein Generalunternehmen ermöglicht. So erhalten Kommunalverwaltungen mehr Spielraum und werden spürbar entlastet. Außerdem wird die im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Ahrtal geschaffene Möglichkeit zum Verzicht auf ein Losverfahren in besonderen Ausnahmesituationen entfristet. Darüber hinaus wird die Vorlage eines Mittelstandberichts von einem ein- auf einen zweijährigen Turnus umgestellt.

     

    Hintergrund

    Ministerpräsident Alexander Schweitzer hatte in seiner Regierungserklärung das 200-Millionen-Euro-Programm „regional.zukunft.nachhaltig“ gezielt für Kommunen mit besonderen strukturellen Herausforderungen angekündigt.

    Um diese zu identifizieren, hatte das Statistische Landesamt 25 Indikatoren aus den Bereichen Ökonomie, Infrastruktur, Demografie und Soziales auf Ebene der Verbandsgemeinden analysiert. Antragsberechtigt für das Förderprogramm sind demnach die kreisfreie Stadt Pirmasens, die verbandsfreie Gemeinde Idar-Oberstein und 62 Verbandsgemeinden, die sich auf 20 der 24 Landkreise verteilen. In fünf Landkreisen - Birkenfeld, Cochem-Zell, Kusel, Südwestpfalz und Vulkaneifel - gehören alle Verwaltungseinheiten zum Fördergebiet, weshalb hier auch die Kreise selbst antragsberechtigt sind.

    PM RZN-Gesetz.pdf
    Positivliste.pdf
    Liste der Kommunen.pdf
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  • 13.12.2024

    | Artikel

    Verkürzte Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher

    Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, jedem Menschen die besten Chancen zu bieten, seine Ziele zu erreichen – mutig, lösungsorientiert und mit einem klaren Blick auf die Zukunft. Die Einführung der verkürzten Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher in Rheinland-Pfalz ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Wir möchten die Hintergründe dieser Maßnahme verständlich machen.

     

    Warum wird die verkürzte Ausbildung eingeführt?

    In unseren Kitas fehlt es an qualifiziertem Personal, um allen Kindern eine optimale Betreuung und Bildung zu ermöglichen. Gleichzeitig wird der Wunsch nach schnellerem Zugang zu diesem wichtigen Beruf lauter. Die verkürzte Ausbildung bietet die Chance, mehr Fachkräfte schneller in unsere Kitas zu bringen – und das ohne Kompromisse bei der Qualität. So fördern wir Fortschritt und geben motivierten Menschen die Möglichkeit, Verantwortung für unsere jüngsten Generationen zu übernehmen.

     

    Welche konkreten Änderungen hat das zur Folge?

    Die Ausbildungsdauer wird um ein Jahr verkürzt. Dieses Modell richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber mit relevanter Vorbildung, die ihre Fähigkeiten nun schneller in die Praxis einbringen können. Ziel ist es, durch eine praxisnahe und straffe Ausbildung den Einstieg in den Beruf zu erleichtern. Dabei bleibt unser Anspruch, dass jede und jeder eine hochwertige Ausbildung erhält, die langfristig Erfolg verspricht.

     

    Zieht das einen Qualitätsverlust nach sich?

    Nein! Die Inhalte der Ausbildung bleiben auf höchstem Niveau. Die Straffung erfolgt in Zusammenarbeit mit Bildungsexpertinnen und -experten, damit die zukünftigen Erzieherinnen und Erzieher bestens auf die Anforderungen im Beruf vorbereitet sind. Qualität und Chancengerechtigkeit gehen dabei Hand in Hand.

     

    Wie entwickeln sich die Ausbildungszahlen im Erzieherberuf?

    Die Ausbildungszahlen steigen – ein ermutigendes Zeichen dafür, dass der Beruf attraktiver wird. Mit der verkürzten Ausbildung schaffen wir zusätzliche Anreize, vor allem für diejenigen, die sich von der bisherigen Dauer abschrecken ließen. Mehr Fachkräfte bedeuten mehr Freiheit für Familien, die auf eine gute und zuverlässige Kinderbetreuung angewiesen sind.

    Hier gibt es weitere Infos: 

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  • 06.12.2024

    | Artikel

    Rheinland-Pfalz-Monitor

    Ein Blick auf die politische Kultur unseres Landes

    Der Landtag Rheinland-Pfalz und das Trierer Institut für Demokratie- und Parteienforschung haben den ersten Rheinland-Pfalz-Monitor veröffentlicht. Die ertmals durchgeführte Studie untersucht die politische Kultur unseres Bundeslandes.

     

    Warum gibt es den Rheinland-Pfalz-Monitor?

    Die Demokratie ist das Fundament unserer Gesellschaft und eine Lebensform, die von aktiver Beteiligung lebt. Doch wie erleben die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz die Demokratie? Welche Stärken sehen sie, und wo gibt es Herausforderungen? Um diese Fragen zu beantworten, wurde der Rheinland-Pfalz-Monitor ins Leben gerufen. Dieses Instrument füllt eine bisherige Forschungslücke und erlaubt erstmals eine umfassende Analyse der politischen Kultur in Rheinland-Pfalz. Ziel ist es, die Wahrnehmungen, Einstellungen und Herausforderungen im Bundesland zu erfassen und so die Grundlage für gezielte Demokratieförderung zu schaffen.

     

    Wie wurde der Rheinland-Pfalz-Monitor konzipiert?

    Der Rheinland-Pfalz-Monitor wurde vom Trierer Institut für Demokratie- und Parteienforschung entwickelt. In einer repräsentativen Studie wurden im Sommer 2023 über 1.200 wahlberechtigte Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer telefonisch und online befragt. Die Befragung konzentrierte sich auf vier zentrale Themen: Demokratie & Gesellschaft, Landespolitik, politische Partizipation und soziale Partizipation. Ergänzend wurden die Ergebnisse mit anderen Länder-Monitoren und dem deutschlandweiten Monitor verglichen, um landesspezifische Unterschiede besser einordnen zu können.

     

    Welche zentralen Ergebnisse ergeben sich im Rheinland-Pfalz-Monitor?

    Die Studie zeigt, dass 89 % der Menschen in Rheinland-Pfalz die Demokratie als beste Staatsform sehen. Freiheiten wie Meinungsfreiheit und Mitbestimmung werden als größte Stärken empfunden. Gleichzeitig gibt es auch Herausforderungen: Ausländerfeindlichkeit, Populismus und Verschwörungstheorien stellen Gefährdungen dar. Besonders jüngere Menschen und Bevölkerungsgruppen mit niedrigeren Bildungs- oder Einkommensniveaus zeigen eine geringere Zufriedenheit mit der Demokratie. Auch die Bedeutung regionaler Identität wird deutlich – viele Menschen fühlen sich stärker mit ihrer Heimatregion als mit dem Bundesland als Ganzem verbunden.

     

    Welche Ergebnisse lassen sich im Vergleich mit anderen Länder-Monitoren feststellen?

    Im Vergleich zu anderen Bundesländern weist Rheinland-Pfalz eine gemäßigte politische Kultur auf, die weniger polarisiert ist. Während die Demokratiezufriedenheit insgesamt hoch ist, zeigen sich Ähnlichkeiten mit bundesweiten Trends: Beispielsweise sind populistische und verschwörungstheoretische Einstellungen in Rheinland-Pfalz ähnlich verbreitet wie im deutschlandweiten Durchschnitt. Die vergleichsweise geringe Urbanisierung und die starke regionale Identifikation prägen die Wahrnehmungen und Einstellungen der Bevölkerung. Rheinland-Pfalz steht damit vor anderen Herausforderungen als stark urbanisierte Länder wie Nordrhein-Westfalen.

    Dieser Bericht soll nicht nur aktuelle Einblicke liefern, sondern als Grundlage für eine längerfristige Beobachtung der politischen Kultur in Rheinland-Pfalz dienen. Indem er Spannungen und Herausforderungen aufzeigt, leistet er einen Beitrag zur Stärkung der Demokratie und bietet Handlungsempfehlungen für Politik und Gesellschaft.

    Hier können Sie den Rheinland-Pfalz-Monitor zum Download abrufen.

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  • 02.12.2024

    | Pressemitteilung

    Zusammen die Zukunft des Landes gestalten

    Die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen im rheinland-pfälzischen Landtag – Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD), Pia Schellhammer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Philipp Fernis (FDP) – haben heute die Änderungsanträge („Deckblätter“) der Fraktionen zum Landeshaushalt 2025/2026 vorgestellt.  

    Der Haushalt soll am 18. und 19. Dezember 2024 im Landtag abschließend beraten und beschlossen werden. Alle relevanten Informationen finden Sie in unserem Handout zum Download.

    Handout-PK-Haushalt-2025-2026.pdf
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  • 29.11.2024

    | Artikel

    Sicherheit und Bürgerrechte im Einklang

    Neufassung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG)

    Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat dem Landtag einen Entwurf zur Reform des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) vorgelegt. Dieses Gesetz legt fest, welche Aufgaben und Befugnisse die Polizei und die Ordnungsbehörden haben. Die geplante Neufassung reagiert auf neue rechtliche, technische und gesellschaftliche Herausforderungen und stellt sicher, dass die Bürgerrechte dabei gewahrt bleiben. In der jüngsten Plenarsitzung wurde der Entwurf erstmals beraten.

     

    Warum ist die Reform notwendig?

    Die letzte große Überarbeitung des POG liegt vier Jahre zurück. Seither haben sich viele Rahmenbedingungen geändert:

    • Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Ein Urteil aus dem Jahr 2022 macht es notwendig, bestimmte Regelungen, insbesondere zu verdeckten Überwachungsmaßnahmen, anzupassen, um den Vorgaben des Gerichts zu entsprechen.

    • Neue Gefahrenlagen: Terrorismus, Cyberkriminalität und zunehmende Gewalt gegen Einsatzkräfte stellen wachsende Herausforderungen dar. Die Polizei braucht neue Werkzeuge, um darauf reagieren zu können.

    • Technologische Entwicklungen: Fortschritte bei technischen Hilfsmitteln wie Bodycams oder datenbasierten Analysen bieten neue Möglichkeiten, um Polizei-Einsätze effektiver und sicherer zu machen.

     

    Was regelt das Gesetz und welches Ziel hat es?

    Die Reform stärkt die Sicherheitsarbeit und schützt dabei die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Sie umfasst folgende Kernbereiche:

    • Bodycams: Polizistinnen und Polizisten dürfen Bodycams künftig auch in Wohnungen einsetzen, wenn dies in gefährlichen Situationen notwendig ist. Außerdem wird eine sogenannte Prerecording-Funktion eingeführt, mit der auch die Sekunden vor dem eigentlichen Start der Aufnahme gespeichert werden können.

    • Elektronische Aufenthaltsüberwachung: Besonders gefährliche Personen können künftig mit einer "elektronischen Fußfessel" überwacht werden. Diese Maßnahme soll das Risiko minimieren, bevor etwas passiert.

    • Automatisierte Datenanalyse: Eine neue Plattform ermöglicht es der Polizei, verschiedene Datenquellen effizient zu analysieren, um gefährliche Muster oder Verhaltensweisen frühzeitig zu erkennen. Dabei wird streng auf den Schutz privater Daten geachtet.

    • Technologie zur Verkehrsüberwachung: Mit neuer Kameratechnik kann die Polizei Verstöße wie die Nutzung von Handys am Steuer erkennen. Das Ziel ist es, Unfälle durch Ablenkung zu vermeiden.

    Die Reform schafft so einen modernen Rechtsrahmen, der die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger verbessert und gleichzeitig Grundrechte schützt.

     

    Warum ist der Entwurf aus Sicht der FDP-Fraktion gelungen?

    Wir Freie Demokraten sehen in diesem Gesetzentwurf einen wichtigen Fortschritt, weil er die richtige Balance zwischen Sicherheit und Freiheit wahrt:

    • Klarheit und Transparenz: Die neuen Regeln machen deutlich, unter welchen Bedingungen die Polizei eingreifen darf. Sensible Maßnahmen erfordern immer eine richterliche Prüfung.

    • Starker Datenschutz: Private Daten, insbesondere aus dem Kernbereich des Privatlebens, werden durch klare Vorgaben geschützt.

    • Sicherheit durch Innovation: Neue Technologien dürfen genutzt werden, um Bürgerinnen und Bürger besser zu schützen – aber nur im Rahmen der Grundrechte.

     

    Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf die Kommunen?

    Auch für die Kommunen gibt es Neuerungen:

    • Bodycams für Ordnungsdienste: Kommunale Vollzugsdienste dürfen künftig Bodycams einsetzen, um ihre Arbeit sicherer zu machen. Dies ist allerdings freiwillig und keine Pflicht.

    • Keine neuen Aufgaben: Den Kommunen werden keine zusätzlichen Verpflichtungen auferlegt. Kosten entstehen nur, wenn sie sich entscheiden, neue Technik wie Bodycams einzusetzen.

     

    Wie geht es jetzt weiter?

    Die geplante Reform des POG stärkt die Sicherheitsarbeit in Rheinland-Pfalz, ohne die Bürgerrechte zu vernachlässigen. Wir Freie Demokraten setzen uns weiterhin für eine Politik ein, die Freiheit und Sicherheit in Einklang bringt. Der Gesetzentwurf wird jetzt in den zuständigen Fachausschüssen des Landtags beraten. Danach wird er gegebenenfalls mit Änderungen zur Schlussberatung und Abstimmung in den Landtag zurückkehren.

    Hier finden Sie den Gesetzentwurf.

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  • 21.11.2024

    | Artikel

    Mehr Gerechtigkeit und kommunale Selbstbestimmung

    Das neue Grundsteuerhebesatzgesetz

    Mit dem Grundsteuerhebesatzgesetz stärkt Rheinland-Pfalz die kommunale Selbstverwaltung und ermöglicht es den Gemeinden, die Grundsteuer gerecht, flexibel und an die lokalen Bedürfnisse angepasst zu gestalten.

     

    Warum ist das Gesetz notwendig?

    Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die bisherigen Bewertungsgrundlagen der Grundsteuer für verfassungswidrig. Die Reform, die ab 2025 greift, führt durch aktualisierte Bewertungsmaßstäbe in vielen Gemeinden zu veränderten Belastungen verschiedener Grundstücksarten, insbesondere zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken (steuerlich Nichtwohngrundstücke). Diese VeränderungenBelastungsverschiebungen führen in einigen Gemeinden zu einer spürbaren Verschiebung der SteuerlastUngleichverteilung, die mit den neuen Steuerinstrumenten ausgeglichen werden kann. Um diese Unterschiede auszugleichen und auf lokale Gegebenheiten einzugehen, schafft das Gesetz neue Optionen für die kommunale Steuerpolitik.

     

    Was regelt das Gesetz?

    Das Grundsteuerhebesatzgesetz gibt den Gemeinden die Möglichkeit, die Hebesätze der Grundsteuer nach drei Grundstückskategorien zu differenzieren:

    1. Unbebaute Grundstücke, z. B. Bauland.
    2. Wohngrundstücke, wie Einfamilienhäuser oder Mietwohnungen.
    3. Nichtwohngrundstücke, etwa Gewerbe- oder gemischt genutzte Grundstücke.

    Diese Differenzierung bleibt optional. Gemeinden können weiterhin einen einheitlichen Hebesatz festlegen, haben aber die Chance, durch unterschiedliche Hebesätze Belastungen gerechter zu verteilen oder spezifische kommunalpolitische Ziele zu verfolgen, etwa die Förderung von Wohnraum. Differenzierte Hebesätze müssen gut begründet und in der jeweiligen Gemeindesatzung nachvollziehbar dargelegt werden, um Transparenz und Gerechtigkeit zu gewährleisten.

     

    Ein Gewinn für Bürgerinnen und Bürger

    Das Grundsteuerhebesatzgesetz schafft mehr Gerechtigkeit und gibt den Gemeinden mehr Gestaltungsspielraum. Mit diesem Instrument können sie passgenau auf lokale Herausforderungen reagieren und die finanziellen Belastungen für Grundstückseigentümer und Mieter fair verteilen. Es stärkt die kommunale Selbstverwaltung und die Eigenverantwortung der Gemeinden – ein wichtiger Schritt für die Entwicklung von Rheinland-Pfalz. Es stärkt nicht nur die Gemeinden, sondern auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine gerechte und auf lokale Bedürfnisse abgestimmte Steuerpolitik.

     

    Was bringt das Gesetz den Gemeinden?

    Das Gesetz stärkt die kommunale Selbstverwaltung, indem es den Gemeinden ein neues Werkzeug an die Hand gibt, ihre Finanzen eigenständig und bedarfsgerecht zu gestalten. Konkret bedeutet dies:

    • Flexibilität bei der Steuerpolitik:
      Gemeinden können Belastungen besser steuern und an lokale Bedürfnisse anpassen.
    • Förderung von kommunalen Zielen:
      Differenzierte Hebesätze erlauben es, gezielte Anreize zu setzen, etwa für die Baulandmobilisierung oder die Entlastung von Wohnraum.
    • Gerechtigkeit:
      Belastungsverschiebungen, die durch die Grundsteuerreform entstanden sind, können aktiv ausgeglichen werden.

    Die Gemeinden können eigenverantwortlich entscheiden, wie sie das Instrument nutzen, und bleiben so unabhängig in ihrer Steuerpolitik.

     

    Wie geht es jetzt weiter?

    Der Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wird in der Landtagssitzung im Dezember vorgestellt. Anschließend folgt die Beratung in den Fachausschüssen, bevor der Entwurf (ggf. mit Anpassungen) zur finalen Abstimmung ins Plenum zurückkehrt.

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  • 20.11.2024

    | Pressemitteilung

    Zielgenaue Anpassung der Grundsteuer ermöglichen

    Ampel-Fraktionen werden Kommunen zielgenaue Anpassung bei Grundsteuer ermöglichen – Gesetz soll Selbstverwaltung stärken

    „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, spezifische Lösungsmöglichkeiten für die unterschiedlichen Gegebenheiten im Flächenland Rheinland-Pfalz und die Option zur Förderung des Wohnraumangebots vor Ort: Das ermöglichen wir mit der Neuregelung des Grundsteuerhebesatzgesetzes.“ Mit diesen Worten fassen die haushaltspolitische Sprecherin und die haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der Koalitions-Fraktionen – Markus Stein (SPD), Pia Schellhammer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Philipp Fernis (FDP) – den Inhalt eines Gesetzentwurfs zusammen, den die Ampel-Fraktionen ins Dezember-Plenum einbringen.

    „Wir reagieren so auf die Rückmeldungen aus vielen Gesprächen rund um die bundesweite Grundsteuerreform, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig wurde. Dabei stärken wir den Entscheidungsspielraum der Kommunen bei den für sie essenziell wichtigen Einnahmen aus dieser kommunalen Steuer.“

    Das Gesetz ermöglicht den Kommunen, beim Hebesatz der Grundsteuer B Differenzierungen vorzunehmen. Es sollen künftig eigene Hebesätze für die drei Kategorien der Grundsteuer B – Wohngrundstücke, Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke – erhoben werden können. Hintergrund ist, dass sich im Zuge der bundesweiten Grundsteuerreform und der Ausrichtung am Bundesmodell gezeigt hat, dass es bei der Grundsteuer B in manchen Kommunen eine Belastungsverschiebung von gewerblich genutzten Grundstücken hin zu Wohngrundstücken geben kann.

    Die bisherigen Möglichkeiten der Kommunen die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) beziehungsweise C (unbebaute baureife Grundstücke) zu erheben, bleiben davon im Übrigen unberührt.

    „Mit der Gesetzesänderung machen wir Gebrauch von der bei der Reform geschaffenen Länderöffnungsklausel. Mit der so gebotenen Option für die Kommunen, differenzierte Steuersätze zu erheben, können spezifische Verhältnisse vor Ort besser berücksichtigt werden. Denn die Belastungsverschiebungen stellen sich landesweit sehr unterschiedlich dar. Dem trägt der Gesetzentwurf Rechnung“, erläutern Stein, Schellhammer und Fernis.

    Für die Kommunen im Land besteht durch die Gesetzesänderung eine Handlungsoption, aber keine Pflicht. Es müssen keine Anpassungen vorgenommen werden. Dort, wo die Kommune eine Differenzierung der Hebesätze für sinnvoll erachtet, bedarf es einer sachlichen Begründung, die beispielsweise in der Verwirklichung kommunalpolitischer Ziele wie etwa der Förderung des Wohnraumangebots in der Gemeinde liegen könnte.

    Entscheidet sich eine Kommune dafür, ist der Beschluss zum Grundsteuerhebesatz bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres zu treffen – er gilt rückwirkend zum Start des Jahres. Ein Beschluss bis zum 30. Juni 2025 ermöglicht also rückwirkende Änderungen zum 1. Januar 2025.

    Abschließend betonen Stein, Schellhammer und Fernis: „Der Gesetzentwurf ist die Folge einer intensiven und sorgfältigen Auseinandersetzung mit dem Thema. Dabei sind auch Erfahrungen der Bundesländer eingeflossen, die wie Rheinland-Pfalz das Bundesmodell für das gerechteste halten und sich daran orientieren. Auch diese Bundesländer setzen teils auf die Möglichkeit differenzierter Hebesätze für Kommunen – so etwa Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein. Die dortigen Entwicklungen wurden beobachtet sowie Anregungen aus den Kommunen entsprechend berücksichtigt.

    Dabei sind wir dankbar, mit unseren Anpassungen auf der guten Vorarbeit der Landesregierung und insbesondere des Finanzministeriums bei der Umsetzung der Grundsteuerreform aufbauen zu können.“

    PM Ampel-Fraktionen werden Kommunen zielgenaue Anpassung bei Grundsteuer.pdf
    Entwurf Landesgesetz Grundsteuer.pdf
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  • 15.11.2024

    | Artikel

    Plenarwoche November 2024

    Freie Demokraten rücken Weinbaubetriebe in den Fokus

    Der Landtag Rheinland-Pfalz hat in seiner November-Plenarwoche wichtige Gesetze verabschiedet und Debatten zur aktuellen politischen Lage geführt.

    Statt eine Aktuelle Debatte im Parlament anzumelden, haben wir Freie Demokraten uns dafür entschieden, einen wichtigen Antrag an prominenter Stelle zu beraten: Zielgerichtete Unterstützungsmaßnahmen für unsere Weinbaubetriebe. Diese stehen nach einem schwierigen Erntejahr bei sinkendem Konsum und hohen Lagerbeständen vor großen Herausforderungen. Unser Agrarpolitiker Marco Weber und Weinbauministerin Daniela Schmitt sind mit der Branche im Gespräch.

    Die Aktuellen Debatten der anderen Fraktionen beschäftigten sich aus Anlass der US-Wahl mit der transatlantischen Partnerschaft und dem Zukunftsplan Wasser. Breiten Raum haben auch Diskussionen um die Verhandlungen zu einem möglichen Staatsvertrag mit den Islamverbänden eingenommen.

    Mit dem Landesgesetz zur Änderung bauordnungs- und berufsqualifikationsrechtlicher Vorschriften machen wir den Bau kleinerer Projekte schneller, einfacher und günstiger. Unsere Mitteilung zum Thema, einen Hintergrundartikel und den Gesetzentwurf samt Änderungsantrag finden Sie hier. Verabschiedet hat der Landtag außerdem ein Landesgesetz zu den Personalkosten der Kindertagesstätten. Es sorgt für klare Regelungen zur Abrechnung von Landeszuweisungen für Personalkosten in Kindertagesstätten und unterstützt eine transparente und rechtssichere Abwicklung im Interesse aller Beteiligten.

    Daneben optimieren wir mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz deren Strukturen, um effizienter auf Herausforderungen in Forschung, Lehre und Krankenversorgung reagieren zu können. Zudem präzisieren wir mit dem Gesetz zur Änderung des Ehrensoldgesetzes Rheinland-Pfalz die Anspruchsvoraussetzungen für den Ehrensold, um den Kreis der Berechtigten zu erweitern und bestehende Ungleichbehandlungen zu beseitigen. Und mit dem Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes aktualisieren wir die gesetzlichen Grundlagen, um den aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen gerecht zu werden – auch hierzu finden Sie bei uns einen Hintergrundartikel.

    In erster Lesung, also vor der Beratung in den Fachausschüssen, sind mehrere Gesetzentwürfe beraten worden. Diese beschäftigen sich unter anderem damit, die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche bei der Bürgerbeauftragten zu festigen, den befriedeten Bezirk für den Landtag im Zuschnitt zu verändern, die Befugnis zum Tragen einer Amtstracht auf Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zu erweitern, ein Sondervermögen für die Modernisierung der Universitätsmedizin zu errichten, Bürokratie durch Entfall von Schriftformerfordernis abzubauen und das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz zu modernisieren.

    Zudem hat der Landtag erstmals auf Empfehlung des Ältestenrates beschlossen, eine parlamentarische Gruppe anzuerkennen. Nach dem Auseinanderbrechen der Fraktion Freie Wähler dürfen sich nun vier der sechs Abgeordneten als solche formieren. Allerdings sind diese in der finanziellen Ausstattung und mit Blick auf die parlamentarischen Rechte den übrigen Fraktionen nicht gleichgestellt. Der Landtag informiert dazu detailliert auf seiner Homepage.

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  • 15.11.2024

    | Artikel

    Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe verfestigt

    Gesetzentwurf zur Verfestigung der Aufgaben der Bürgerbeauftragten erstmals im Landtag beraten

    Bereits seit dem 1. Mai 2017 ist die Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz bei der Bürgerbeauftragten bzw. dem Bürgerbeauftragten angesiedelt, nun soll dies rechtssicher gesetzlich verfestigt werden.

     

    Wer ist die Bürgerbeauftragte, und was sind ihre Aufgaben?

    Die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, derzeit Barbara Schleicher-Rothmund, ist eine unabhängige Instanz, die Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartnerin für Anliegen und Probleme mit der öffentlichen Verwaltung zur Seite steht. Ihre Arbeit umfasst die Beratung und Unterstützung in Verwaltungsfragen sowie den Schutz der Bürgerrechte. Darüber hinaus ist bei ihr eine spezielle Ombudsstelle für die Kinder- und Jugendhilfe eingerichtet. Seit 2017 bietet diese Anlaufstelle speziell Kindern, Jugendlichen und ihren Familien Hilfe bei Konflikten in der Kinder- und Jugendhilfe und setzt sich für eine faire Klärung ihrer Anliegen ein.

     

    Warum ist eine Änderung des Landesgesetzes über den Bürgerbeauftragten notwendig?

    Nach dem Bundesgesetz (§9a SGB VIII) sind die Länder verpflichtet, Ombudsstellen einzurichten, die sich auf die Kinder- und Jugendhilfe konzentrieren. Die bereits bestehende Ombudsstelle bei der Bürgerbeauftragten hat sich als wichtige Unterstützung für junge Menschen und Familien in Rheinland-Pfalz etabliert. Um diese Arbeit langfristig sicherzustellen und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, soll die Ombudsstelle nun verbindlich im Landesgesetz verankert werden.

     

    Welches Ziel hat das Gesetz, und wie soll es konkret erreicht werden?

    Das neue Gesetz soll die Unabhängigkeit und Kompetenz der Ombudsstelle sichern, sodass sie dauerhaft als leicht zugängliche und vertrauenswürdige Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche in Rheinland-Pfalz dienen kann. Auch eine engere Zusammenarbeit mit regionalen Ombudsstellen ist vorgesehen, um eine vernetzte und effiziente Unterstützung zu gewährleisten. Konkret wird die Ombudsstelle gesetzlich festgeschrieben und verpflichtet, regelmäßig über ihre Tätigkeit an den Landtag zu berichten.

    Wir Freie Demokraten unterstützen diese gesetzliche Verankerung der Ombudsstelle, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz nachhaltig zu stärken. Der Gesetzentwurf wird nun im zuständigen Fachausschuss weiter beraten und anschließend zur abschließenden Entscheidung in die Plenarsitzung des Landtags eingebracht.

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