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  • 02.12.2024

    | Pressemitteilung

    Zusammen die Zukunft des Landes gestalten

    Die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen im rheinland-pfälzischen Landtag – Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD), Pia Schellhammer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Philipp Fernis (FDP) – haben heute die Änderungsanträge („Deckblätter“) der Fraktionen zum Landeshaushalt 2025/2026 vorgestellt.  

    Der Haushalt soll am 18. und 19. Dezember 2024 im Landtag abschließend beraten und beschlossen werden. Alle relevanten Informationen finden Sie in unserem Handout zum Download.

    Handout-PK-Haushalt-2025-2026.pdf
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  • 29.11.2024

    | Artikel

    Sicherheit und Bürgerrechte im Einklang

    Neufassung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG)

    Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat dem Landtag einen Entwurf zur Reform des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) vorgelegt. Dieses Gesetz legt fest, welche Aufgaben und Befugnisse die Polizei und die Ordnungsbehörden haben. Die geplante Neufassung reagiert auf neue rechtliche, technische und gesellschaftliche Herausforderungen und stellt sicher, dass die Bürgerrechte dabei gewahrt bleiben. In der jüngsten Plenarsitzung wurde der Entwurf erstmals beraten.

     

    Warum ist die Reform notwendig?

    Die letzte große Überarbeitung des POG liegt vier Jahre zurück. Seither haben sich viele Rahmenbedingungen geändert:

    • Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Ein Urteil aus dem Jahr 2022 macht es notwendig, bestimmte Regelungen, insbesondere zu verdeckten Überwachungsmaßnahmen, anzupassen, um den Vorgaben des Gerichts zu entsprechen.

    • Neue Gefahrenlagen: Terrorismus, Cyberkriminalität und zunehmende Gewalt gegen Einsatzkräfte stellen wachsende Herausforderungen dar. Die Polizei braucht neue Werkzeuge, um darauf reagieren zu können.

    • Technologische Entwicklungen: Fortschritte bei technischen Hilfsmitteln wie Bodycams oder datenbasierten Analysen bieten neue Möglichkeiten, um Polizei-Einsätze effektiver und sicherer zu machen.

     

    Was regelt das Gesetz und welches Ziel hat es?

    Die Reform stärkt die Sicherheitsarbeit und schützt dabei die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Sie umfasst folgende Kernbereiche:

    • Bodycams: Polizistinnen und Polizisten dürfen Bodycams künftig auch in Wohnungen einsetzen, wenn dies in gefährlichen Situationen notwendig ist. Außerdem wird eine sogenannte Prerecording-Funktion eingeführt, mit der auch die Sekunden vor dem eigentlichen Start der Aufnahme gespeichert werden können.

    • Elektronische Aufenthaltsüberwachung: Besonders gefährliche Personen können künftig mit einer "elektronischen Fußfessel" überwacht werden. Diese Maßnahme soll das Risiko minimieren, bevor etwas passiert.

    • Automatisierte Datenanalyse: Eine neue Plattform ermöglicht es der Polizei, verschiedene Datenquellen effizient zu analysieren, um gefährliche Muster oder Verhaltensweisen frühzeitig zu erkennen. Dabei wird streng auf den Schutz privater Daten geachtet.

    • Technologie zur Verkehrsüberwachung: Mit neuer Kameratechnik kann die Polizei Verstöße wie die Nutzung von Handys am Steuer erkennen. Das Ziel ist es, Unfälle durch Ablenkung zu vermeiden.

    Die Reform schafft so einen modernen Rechtsrahmen, der die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger verbessert und gleichzeitig Grundrechte schützt.

     

    Warum ist der Entwurf aus Sicht der FDP-Fraktion gelungen?

    Wir Freie Demokraten sehen in diesem Gesetzentwurf einen wichtigen Fortschritt, weil er die richtige Balance zwischen Sicherheit und Freiheit wahrt:

    • Klarheit und Transparenz: Die neuen Regeln machen deutlich, unter welchen Bedingungen die Polizei eingreifen darf. Sensible Maßnahmen erfordern immer eine richterliche Prüfung.

    • Starker Datenschutz: Private Daten, insbesondere aus dem Kernbereich des Privatlebens, werden durch klare Vorgaben geschützt.

    • Sicherheit durch Innovation: Neue Technologien dürfen genutzt werden, um Bürgerinnen und Bürger besser zu schützen – aber nur im Rahmen der Grundrechte.

     

    Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf die Kommunen?

    Auch für die Kommunen gibt es Neuerungen:

    • Bodycams für Ordnungsdienste: Kommunale Vollzugsdienste dürfen künftig Bodycams einsetzen, um ihre Arbeit sicherer zu machen. Dies ist allerdings freiwillig und keine Pflicht.

    • Keine neuen Aufgaben: Den Kommunen werden keine zusätzlichen Verpflichtungen auferlegt. Kosten entstehen nur, wenn sie sich entscheiden, neue Technik wie Bodycams einzusetzen.

     

    Wie geht es jetzt weiter?

    Die geplante Reform des POG stärkt die Sicherheitsarbeit in Rheinland-Pfalz, ohne die Bürgerrechte zu vernachlässigen. Wir Freie Demokraten setzen uns weiterhin für eine Politik ein, die Freiheit und Sicherheit in Einklang bringt. Der Gesetzentwurf wird jetzt in den zuständigen Fachausschüssen des Landtags beraten. Danach wird er gegebenenfalls mit Änderungen zur Schlussberatung und Abstimmung in den Landtag zurückkehren.

    Hier finden Sie den Gesetzentwurf.

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  • 21.11.2024

    | Artikel

    Mehr Gerechtigkeit und kommunale Selbstbestimmung

    Das neue Grundsteuerhebesatzgesetz

    Mit dem Grundsteuerhebesatzgesetz stärkt Rheinland-Pfalz die kommunale Selbstverwaltung und ermöglicht es den Gemeinden, die Grundsteuer gerecht, flexibel und an die lokalen Bedürfnisse angepasst zu gestalten.

     

    Warum ist das Gesetz notwendig?

    Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die bisherigen Bewertungsgrundlagen der Grundsteuer für verfassungswidrig. Die Reform, die ab 2025 greift, führt durch aktualisierte Bewertungsmaßstäbe in vielen Gemeinden zu veränderten Belastungen verschiedener Grundstücksarten, insbesondere zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken (steuerlich Nichtwohngrundstücke). Diese VeränderungenBelastungsverschiebungen führen in einigen Gemeinden zu einer spürbaren Verschiebung der SteuerlastUngleichverteilung, die mit den neuen Steuerinstrumenten ausgeglichen werden kann. Um diese Unterschiede auszugleichen und auf lokale Gegebenheiten einzugehen, schafft das Gesetz neue Optionen für die kommunale Steuerpolitik.

     

    Was regelt das Gesetz?

    Das Grundsteuerhebesatzgesetz gibt den Gemeinden die Möglichkeit, die Hebesätze der Grundsteuer nach drei Grundstückskategorien zu differenzieren:

    1. Unbebaute Grundstücke, z. B. Bauland.
    2. Wohngrundstücke, wie Einfamilienhäuser oder Mietwohnungen.
    3. Nichtwohngrundstücke, etwa Gewerbe- oder gemischt genutzte Grundstücke.

    Diese Differenzierung bleibt optional. Gemeinden können weiterhin einen einheitlichen Hebesatz festlegen, haben aber die Chance, durch unterschiedliche Hebesätze Belastungen gerechter zu verteilen oder spezifische kommunalpolitische Ziele zu verfolgen, etwa die Förderung von Wohnraum. Differenzierte Hebesätze müssen gut begründet und in der jeweiligen Gemeindesatzung nachvollziehbar dargelegt werden, um Transparenz und Gerechtigkeit zu gewährleisten.

     

    Ein Gewinn für Bürgerinnen und Bürger

    Das Grundsteuerhebesatzgesetz schafft mehr Gerechtigkeit und gibt den Gemeinden mehr Gestaltungsspielraum. Mit diesem Instrument können sie passgenau auf lokale Herausforderungen reagieren und die finanziellen Belastungen für Grundstückseigentümer und Mieter fair verteilen. Es stärkt die kommunale Selbstverwaltung und die Eigenverantwortung der Gemeinden – ein wichtiger Schritt für die Entwicklung von Rheinland-Pfalz. Es stärkt nicht nur die Gemeinden, sondern auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine gerechte und auf lokale Bedürfnisse abgestimmte Steuerpolitik.

     

    Was bringt das Gesetz den Gemeinden?

    Das Gesetz stärkt die kommunale Selbstverwaltung, indem es den Gemeinden ein neues Werkzeug an die Hand gibt, ihre Finanzen eigenständig und bedarfsgerecht zu gestalten. Konkret bedeutet dies:

    • Flexibilität bei der Steuerpolitik:
      Gemeinden können Belastungen besser steuern und an lokale Bedürfnisse anpassen.
    • Förderung von kommunalen Zielen:
      Differenzierte Hebesätze erlauben es, gezielte Anreize zu setzen, etwa für die Baulandmobilisierung oder die Entlastung von Wohnraum.
    • Gerechtigkeit:
      Belastungsverschiebungen, die durch die Grundsteuerreform entstanden sind, können aktiv ausgeglichen werden.

    Die Gemeinden können eigenverantwortlich entscheiden, wie sie das Instrument nutzen, und bleiben so unabhängig in ihrer Steuerpolitik.

     

    Wie geht es jetzt weiter?

    Der Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wird in der Landtagssitzung im Dezember vorgestellt. Anschließend folgt die Beratung in den Fachausschüssen, bevor der Entwurf (ggf. mit Anpassungen) zur finalen Abstimmung ins Plenum zurückkehrt.

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  • 20.11.2024

    | Pressemitteilung

    Zielgenaue Anpassung der Grundsteuer ermöglichen

    Ampel-Fraktionen werden Kommunen zielgenaue Anpassung bei Grundsteuer ermöglichen – Gesetz soll Selbstverwaltung stärken

    „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, spezifische Lösungsmöglichkeiten für die unterschiedlichen Gegebenheiten im Flächenland Rheinland-Pfalz und die Option zur Förderung des Wohnraumangebots vor Ort: Das ermöglichen wir mit der Neuregelung des Grundsteuerhebesatzgesetzes.“ Mit diesen Worten fassen die haushaltspolitische Sprecherin und die haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der Koalitions-Fraktionen – Markus Stein (SPD), Pia Schellhammer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Philipp Fernis (FDP) – den Inhalt eines Gesetzentwurfs zusammen, den die Ampel-Fraktionen ins Dezember-Plenum einbringen.

    „Wir reagieren so auf die Rückmeldungen aus vielen Gesprächen rund um die bundesweite Grundsteuerreform, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig wurde. Dabei stärken wir den Entscheidungsspielraum der Kommunen bei den für sie essenziell wichtigen Einnahmen aus dieser kommunalen Steuer.“

    Das Gesetz ermöglicht den Kommunen, beim Hebesatz der Grundsteuer B Differenzierungen vorzunehmen. Es sollen künftig eigene Hebesätze für die drei Kategorien der Grundsteuer B – Wohngrundstücke, Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke – erhoben werden können. Hintergrund ist, dass sich im Zuge der bundesweiten Grundsteuerreform und der Ausrichtung am Bundesmodell gezeigt hat, dass es bei der Grundsteuer B in manchen Kommunen eine Belastungsverschiebung von gewerblich genutzten Grundstücken hin zu Wohngrundstücken geben kann.

    Die bisherigen Möglichkeiten der Kommunen die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) beziehungsweise C (unbebaute baureife Grundstücke) zu erheben, bleiben davon im Übrigen unberührt.

    „Mit der Gesetzesänderung machen wir Gebrauch von der bei der Reform geschaffenen Länderöffnungsklausel. Mit der so gebotenen Option für die Kommunen, differenzierte Steuersätze zu erheben, können spezifische Verhältnisse vor Ort besser berücksichtigt werden. Denn die Belastungsverschiebungen stellen sich landesweit sehr unterschiedlich dar. Dem trägt der Gesetzentwurf Rechnung“, erläutern Stein, Schellhammer und Fernis.

    Für die Kommunen im Land besteht durch die Gesetzesänderung eine Handlungsoption, aber keine Pflicht. Es müssen keine Anpassungen vorgenommen werden. Dort, wo die Kommune eine Differenzierung der Hebesätze für sinnvoll erachtet, bedarf es einer sachlichen Begründung, die beispielsweise in der Verwirklichung kommunalpolitischer Ziele wie etwa der Förderung des Wohnraumangebots in der Gemeinde liegen könnte.

    Entscheidet sich eine Kommune dafür, ist der Beschluss zum Grundsteuerhebesatz bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres zu treffen – er gilt rückwirkend zum Start des Jahres. Ein Beschluss bis zum 30. Juni 2025 ermöglicht also rückwirkende Änderungen zum 1. Januar 2025.

    Abschließend betonen Stein, Schellhammer und Fernis: „Der Gesetzentwurf ist die Folge einer intensiven und sorgfältigen Auseinandersetzung mit dem Thema. Dabei sind auch Erfahrungen der Bundesländer eingeflossen, die wie Rheinland-Pfalz das Bundesmodell für das gerechteste halten und sich daran orientieren. Auch diese Bundesländer setzen teils auf die Möglichkeit differenzierter Hebesätze für Kommunen – so etwa Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein. Die dortigen Entwicklungen wurden beobachtet sowie Anregungen aus den Kommunen entsprechend berücksichtigt.

    Dabei sind wir dankbar, mit unseren Anpassungen auf der guten Vorarbeit der Landesregierung und insbesondere des Finanzministeriums bei der Umsetzung der Grundsteuerreform aufbauen zu können.“

    PM Ampel-Fraktionen werden Kommunen zielgenaue Anpassung bei Grundsteuer.pdf
    Entwurf Landesgesetz Grundsteuer.pdf
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  • 15.11.2024

    | Artikel

    Plenarwoche November 2024

    Freie Demokraten rücken Weinbaubetriebe in den Fokus

    Der Landtag Rheinland-Pfalz hat in seiner November-Plenarwoche wichtige Gesetze verabschiedet und Debatten zur aktuellen politischen Lage geführt.

    Statt eine Aktuelle Debatte im Parlament anzumelden, haben wir Freie Demokraten uns dafür entschieden, einen wichtigen Antrag an prominenter Stelle zu beraten: Zielgerichtete Unterstützungsmaßnahmen für unsere Weinbaubetriebe. Diese stehen nach einem schwierigen Erntejahr bei sinkendem Konsum und hohen Lagerbeständen vor großen Herausforderungen. Unser Agrarpolitiker Marco Weber und Weinbauministerin Daniela Schmitt sind mit der Branche im Gespräch.

    Die Aktuellen Debatten der anderen Fraktionen beschäftigten sich aus Anlass der US-Wahl mit der transatlantischen Partnerschaft und dem Zukunftsplan Wasser. Breiten Raum haben auch Diskussionen um die Verhandlungen zu einem möglichen Staatsvertrag mit den Islamverbänden eingenommen.

    Mit dem Landesgesetz zur Änderung bauordnungs- und berufsqualifikationsrechtlicher Vorschriften machen wir den Bau kleinerer Projekte schneller, einfacher und günstiger. Unsere Mitteilung zum Thema, einen Hintergrundartikel und den Gesetzentwurf samt Änderungsantrag finden Sie hier. Verabschiedet hat der Landtag außerdem ein Landesgesetz zu den Personalkosten der Kindertagesstätten. Es sorgt für klare Regelungen zur Abrechnung von Landeszuweisungen für Personalkosten in Kindertagesstätten und unterstützt eine transparente und rechtssichere Abwicklung im Interesse aller Beteiligten.

    Daneben optimieren wir mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz deren Strukturen, um effizienter auf Herausforderungen in Forschung, Lehre und Krankenversorgung reagieren zu können. Zudem präzisieren wir mit dem Gesetz zur Änderung des Ehrensoldgesetzes Rheinland-Pfalz die Anspruchsvoraussetzungen für den Ehrensold, um den Kreis der Berechtigten zu erweitern und bestehende Ungleichbehandlungen zu beseitigen. Und mit dem Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes aktualisieren wir die gesetzlichen Grundlagen, um den aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen gerecht zu werden – auch hierzu finden Sie bei uns einen Hintergrundartikel.

    In erster Lesung, also vor der Beratung in den Fachausschüssen, sind mehrere Gesetzentwürfe beraten worden. Diese beschäftigen sich unter anderem damit, die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche bei der Bürgerbeauftragten zu festigen, den befriedeten Bezirk für den Landtag im Zuschnitt zu verändern, die Befugnis zum Tragen einer Amtstracht auf Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zu erweitern, ein Sondervermögen für die Modernisierung der Universitätsmedizin zu errichten, Bürokratie durch Entfall von Schriftformerfordernis abzubauen und das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz zu modernisieren.

    Zudem hat der Landtag erstmals auf Empfehlung des Ältestenrates beschlossen, eine parlamentarische Gruppe anzuerkennen. Nach dem Auseinanderbrechen der Fraktion Freie Wähler dürfen sich nun vier der sechs Abgeordneten als solche formieren. Allerdings sind diese in der finanziellen Ausstattung und mit Blick auf die parlamentarischen Rechte den übrigen Fraktionen nicht gleichgestellt. Der Landtag informiert dazu detailliert auf seiner Homepage.

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  • 15.11.2024

    | Artikel

    Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe verfestigt

    Gesetzentwurf zur Verfestigung der Aufgaben der Bürgerbeauftragten erstmals im Landtag beraten

    Bereits seit dem 1. Mai 2017 ist die Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz bei der Bürgerbeauftragten bzw. dem Bürgerbeauftragten angesiedelt, nun soll dies rechtssicher gesetzlich verfestigt werden.

     

    Wer ist die Bürgerbeauftragte, und was sind ihre Aufgaben?

    Die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, derzeit Barbara Schleicher-Rothmund, ist eine unabhängige Instanz, die Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartnerin für Anliegen und Probleme mit der öffentlichen Verwaltung zur Seite steht. Ihre Arbeit umfasst die Beratung und Unterstützung in Verwaltungsfragen sowie den Schutz der Bürgerrechte. Darüber hinaus ist bei ihr eine spezielle Ombudsstelle für die Kinder- und Jugendhilfe eingerichtet. Seit 2017 bietet diese Anlaufstelle speziell Kindern, Jugendlichen und ihren Familien Hilfe bei Konflikten in der Kinder- und Jugendhilfe und setzt sich für eine faire Klärung ihrer Anliegen ein.

     

    Warum ist eine Änderung des Landesgesetzes über den Bürgerbeauftragten notwendig?

    Nach dem Bundesgesetz (§9a SGB VIII) sind die Länder verpflichtet, Ombudsstellen einzurichten, die sich auf die Kinder- und Jugendhilfe konzentrieren. Die bereits bestehende Ombudsstelle bei der Bürgerbeauftragten hat sich als wichtige Unterstützung für junge Menschen und Familien in Rheinland-Pfalz etabliert. Um diese Arbeit langfristig sicherzustellen und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, soll die Ombudsstelle nun verbindlich im Landesgesetz verankert werden.

     

    Welches Ziel hat das Gesetz, und wie soll es konkret erreicht werden?

    Das neue Gesetz soll die Unabhängigkeit und Kompetenz der Ombudsstelle sichern, sodass sie dauerhaft als leicht zugängliche und vertrauenswürdige Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche in Rheinland-Pfalz dienen kann. Auch eine engere Zusammenarbeit mit regionalen Ombudsstellen ist vorgesehen, um eine vernetzte und effiziente Unterstützung zu gewährleisten. Konkret wird die Ombudsstelle gesetzlich festgeschrieben und verpflichtet, regelmäßig über ihre Tätigkeit an den Landtag zu berichten.

    Wir Freie Demokraten unterstützen diese gesetzliche Verankerung der Ombudsstelle, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz nachhaltig zu stärken. Der Gesetzentwurf wird nun im zuständigen Fachausschuss weiter beraten und anschließend zur abschließenden Entscheidung in die Plenarsitzung des Landtags eingebracht.

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  • 14.11.2024

    | Pressemitteilung

    Amerikaner kamen als Befreier und blieben als Freunde

    Landtag debattiert über transatlantische Partnerschaft zu den USA

    Der rheinland-pfälzische Landtag hat am heutigen Donnerstag über die Beziehungen zu den USA und die Bedeutung der transatlantischen Partnerschaft debattiert. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Philipp Fernis:

    „Die transatlantische Partnerschaft ist fest in der DNA von Rheinland-Pfalz verankert. Sie ist das Fundament für Sicherheit, Freiheit und Wohlstand. Diese Beziehung geht weit über formelle Verträge hinaus. Die militärische Präsenz der USA in Rheinland-Pfalz ist dafür ein lebendiges Zeichen und steht für Stabilität und den Schutz unserer gemeinsamen Werte. Die Amerikaner kamen als Befreier, heute sind sie Freunde und Nachbarn.

    Gerade jetzt, in Zeiten innenpolitischer Herausforderungen und der Regierungsbildung in Thüringen und Brandenburg, ist es umso wichtiger, dass wir uns unmissverständlich zu unseren westlichen Werten und zur NATO als Verteidigungsbündnis bekennen. Die demokratischen Fraktionen in Rheinland-Pfalz stehen geschlossen und fest zu unserem Bündnispartner USA und machen dabei deutlich, dass die transatlantische Partnerschaft unantastbar ist.

    Auch wirtschaftlich ist diese Beziehung von essenzieller Bedeutung: Die USA sind unser zweitgrößter Exportmarkt. Unsere rheinland-pfälzische Wirtschaft ist auf offenen, freien Handel angewiesen. Wir brauchen keine neuen Zölle und keine nationalistischen Alleingänge, die die internationale Zusammenarbeit gefährden und unsere Unternehmen im globalen Wettbewerb schwächen würden. Rheinland-Pfalz profitiert stark vom freien Austausch und den stabilen Handelsbeziehungen mit den Vereinigten Staaten. Dieser Austausch sichert Arbeitsplätze und Wohlstand in unserer Region. Das müssen wir dringend bewahren. Wir setzen uns entschlossen dafür ein, dass die deutsch-amerikanische Freundschaft auch in Zukunft ihren festen Platz in Rheinland-Pfalz hat.“

    PM Landtag debattiert über transatlantische Partnerschaft zu den USA.pdf
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  • 14.11.2024

    | Pressemitteilung

    Winzerinnen und Winzer können sich auf uns verlassen

    Landtag beschließt Unterstützung für Weinwirtschaft

    Der rheinland-pfälzische Landtag hat am heutigen Donnerstag einen Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen, der Maßnahmen zur Stärkung und besseren Unterstützung des Weinbaus vorsieht. Dazu sagt der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Marco Weber:

    „Rheinland-Pfalz ist Weinland Nummer 1 in Deutschland. Die Winzerinnen und Winzer produzieren Weine auf internationalem Spitzenniveau. Gleichzeitig leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Pflege der Kulturlandschaften. Die Steillagen an der Mosel sind weltweit einzigartig. Das soll so bleiben.

    Für uns Freie Demokraten ist es daher selbstverständlich, dass wir die Winzerinnen und Winzer unterstützen. Die liberale Agrarministerin Daniela Schmitt setzt sich auf Bundes- und Europaebene erfolgreich für die Belange der Branche ein. Besonders wichtig war, dass Ministerin Schmitt drohende Verschärfungen beim Pflanzenschutz verhindern konnte. Erst vor wenigen Tagen konnten zudem EU-Hilfen für Frostschäden im Weinbau organisiert werden. Die Winzerinnen und Winzer können sich auf die Freien Demokraten im Landtag und in der Landesregierung verlassen.

    Dennoch ist die Situation der Weinwirtschaft weiterhin angespannt. Sinkender Konsum, steigende Kosten und drohende Überregulierung belasten die Branche. Zusätzlich setzen Extremwetterereignisse die Winzerinnen und Winzer unter Druck. Unser Ziel ist es, die Situation zu stabilisieren. Wir werden die hochwertigen Beratungsleistungen der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum weiter verstärken. Gleichzeitig werden wir die Landwirtschaftskammern zusätzlich unterstützen. Klar und unmissverständlich ist, dass wir Freie Demokraten uns auf allen Ebenen gegen weitere Bürokratie und neue Regulierungen einsetzen werden.“

    PM Landtag beschließt Unterstützung für Weinwirtschaft.pdf
    Antrag-Unterstützung-Weinbau-RLP.pdf
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  • 13.11.2024

    | Pressemitteilung

    Koalition entbürokratisiert Bauvorschriften

    Steven Wink: Bauen in Rheinland-Pfalz wird schneller, einfacher und günstiger

    Der rheinland-pfälzische Landtag hat am heutigen Mittwoch ein Gesetz zur Änderung bauordnungs- und berufsqualifikationsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung haben die Koalitionsfraktionen noch einen Änderungsantrag eingebracht, der ebenfalls heute beschlossen wurde. Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Steven Wink:

    „Bauen wird schneller, einfacher und günstiger. Bislang ist es oft so, dass kleine Bauvorhaben, etwa Anbauten oder kleinere Gebäude, an zu vielen Vorschriften scheitern oder unnötig lange auf Genehmigungen warten müssen. Das ändern wir jetzt.

    Zukünftig wird es auch kleineren Handwerksbetrieben möglich sein, kleinere Gebäude planen zu können. Das war bisher grundsätzlich Architekten vorbehalten. Die Vorteile sind klar: Bauwillige können nun Planung und Ausführung aus einer Hand bekommen. Das spart Zeit, Aufwand und Kosten.

    Gleichzeitig stärken wir damit auch das Handwerk. Wir Freie Demokraten wissen, wie viel Potenzial in diesen Betrieben steckt. Diese Potenziale machen wir jetzt nutzbar.“

     

    Mehr zum Thema

    • Gesetzentwurf der Landesregierung: „Landesgesetz zur Änderung bauordnungs- und berufsqualifikationsrechtlicher Vorschriften“
    • Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
    • Hintergrundartikel auf unserer Website
    PM Koalition entbürokratisiert Bauvorschriften.pdf
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  • 08.01.2025 | 06:30 |
    Trier

    | Termin

    Startup gründen - mit oder ohne Staat?

    Symbolbild: Rakete startet aus Laptop
    Symbolbild: cac_tus / Adobe Stock, KI-generiert

    Unsere Wirtschaft in Deutschland braucht insbesondere jetzt neue Impulse! Gründerinnen und Gründer, die aus ihren Ideen heraus ein Unternehmen aufbauen, leisten dazu wichtige Beiträge. Was ist das Geheimnis von erfolgreichen Gründungen und wie können Staat und Politik dabei unterstützen - darüber diskutieren wir mit unseren Gästen am 8. Januar 2025 in Trier.
    Herzliche Einladung!

    Ablauf

    • 18:30 Uhr   
      Empfang
    • 19:00 Uhr   
      Begrüßung: Steven Wink, MdL, Wirtschaftspolitischer Sprecher
    • 19:10 Uhr
      Impulse von
      • Paul Wolf
        Co-Founder LeWo Media GmbH
      • Gregor Demmer
        Startup-Verband Rheinland-Pfalz
    • 19:40 Uhr
      Podiumsdiskussion mit Paul Wolf, Gregor Demmer und Steven Wink
    • 20:30 Uhr
      Geselliges Beisammensein mit Getränken und Imbiss

    Jetzt anmelden

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  • 08.11.2024

    | Artikel

    Bauvorlageberechtigung

    Neue Zugangsregelungen für mehr Sicherheit und Qualität im Bauwesen

    Die Landesregierung bringt einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung in den Landtag ein, um den Anforderungen der EU an die Bauvorlageberechtigung nachzukommen. Diese Änderungen betreffen vor allem die Qualifikationen und Zugangsregelungen für Personen, die Bauvorlagen für bestimmte Bauvorhaben eigenständig einreichen dürfen. Ziel ist es, die Vorschriften zur Bauvorlageberechtigung mit den europäischen Anforderungen in Einklang zu bringen und gleichzeitig die Sicherheit und Qualität von Bauvorhaben zu gewährleisten.

     

    Was ist eigentlich die Bauvorlageberechtigung?

    Bauvorlageberechtigung bezeichnet das Recht, Bauunterlagen für genehmigungspflichtige Bauvorhaben selbstständig einzureichen und somit die Verantwortung für die Einhaltung baurechtlicher und technischer Anforderungen zu übernehmen. Diese Befugnis ist an bestimmte Qualifikationen und Berufserfahrungen gebunden und stellt sicher, dass nur qualifizierte Personen für die Einreichung von Bauanträgen verantwortlich sind.

     

    Warum sind gesetzliche Änderungen erforderlich?

    Die Änderungen sind notwendig, da die EU in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland feststellte, dass die bisherigen Regelungen zur Bauvorlageberechtigung unzureichend die europäische Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen umsetzen. Diese Richtlinie sieht vor, dass Berufszugangsregelungen fair und verhältnismäßig gestaltet sind und die Möglichkeit des Marktzugangs für qualifizierte Fachkräfte in der gesamten EU unterstützen. Deutschland und die EU haben daher vereinbart, dass diese Vorgaben in die jeweiligen Landesbauordnungen integriert werden müssen.

     

    Welche Änderungen plant die Landesregierung zur Bauvorlageberechtigung?

    Die Landesregierung sieht die Einführung einer „kleinen Bauvorlageberechtigung“ vor. Diese wird sowohl für Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtungen Bauingenieurwesen und Architektur als auch für Technikerinnen und Techniker sowie Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister gewährt. Die „kleine Bauvorlageberechtigung“ ermöglicht diesen Berufsgruppen, Bauunterlagen für spezifische Bauvorhaben wie Wohngebäude bis zu einer bestimmten Größe oder Gebäude mit begrenzter Nutzung selbstständig einzureichen. Ein weiteres Ziel ist, Absolventen der Fachrichtungen Architektur und Bauingenieurwesen, die noch keine zweijährige Berufserfahrung gesammelt haben, eine begrenzte Bauvorlageberechtigung zu gewähren, um den Einstieg in den Beruf zu erleichtern.

     

    Weclhes Ziel haben die geplanten Änderungen?

    Die Landesregierung möchte mit dieser Regelung die Bauvorlageberechtigung modernisieren und gleichzeitig die EU-Vorgaben umsetzen. Dies stärkt die Berufsanerkennung im europäischen Binnenmarkt und erleichtert den Zugang zu qualifizierten Fachkräften, was auch der mittelständischen Wirtschaft zugutekommt. Neben der Anpassung an europäische Standards sollen die neuen Regelungen die Qualität und Sicherheit von Bauvorhaben gewährleisten, indem sie klare Anforderungen an die Qualifikation und Fortbildung der bauvorlageberechtigten Personen festlegen.

    Der Gesetzentwurf wird am 13. November im Landtag abschließend beraten.

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  • 07.11.2024

    | Pressemitteilung

    „Die Ampel in Rheinland-Pfalz steht weiter für gute und gemeinsame Lösungen“

    Nach dem Aus der Koalition in Berlin erklären die Fraktionsvorsitzenden der rheinland-pfälzischen Koalition, Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD), Pia Schellhammer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Philipp Fernis (FDP):

    „Als Koalitionspartner in Rheinland-Pfalz steht für uns außer Frage, dass wir unsere gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit für unser Land fortsetzen werden. Die herausfordernden Zeiten erfordern die Übernahme gemeinsamer Verantwortung, der wir in den vergangenen Jahren in Rheinland-Pfalz gerecht geworden sind und auch weiterhin gerecht werden.

    In unserer Zusammenarbeit leitet uns die Haltung, dass es immer möglich ist, gute gemeinsame Lösungen zu finden. Die Ampel-Koalition in Rheinland-Pfalz wird das Land weiterhin verlässlich und gut regieren.

    Die Bundes-Ampel hat für Deutschland einige Dinge zum Positiven gewendet. Vor allem das Abwenden einer Energiekrise nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine ist ein gemeinsames Verdienst. Am Ende gingen die Vorstellungen über den richtigen Kurs im Bund zu weit auseinander. Dass sich die Koalition unter solchen Voraussetzungen trennt, ist folgerichtig.“

     

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  • 06.11.2024

    | Pressemitteilung

    Trump könnte zu weltpolitischer Zäsur führen

    Donald Trump hat die US-Präsidentschaftswahl gewonnen. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Philipp Fernis:

    „Wir Freie Demokraten respektieren das Ergebnis einer demokratischen Wahl. Dennoch kann die Wahl Trumps zu einer weltpolitischen Zäsur führen. In Deutschland und in Europa müssen wir mit dem Ergebnis umgehen. Vor allem die wirtschafts- und sicherheitspolitischen Ankündigungen des neuen amerikanischen Präsidenten geben uns Anlass zu Sorge.

    Die USA sind für Rheinland-Pfalz von zentraler Bedeutung. Wir sind wichtigster Standort der US-Streitkräfte in Europa. Die Vereinigten Staaten sind die zweitstärkste Exportnation für Rheinland-Pfalz. Aber auch die wirtschaftliche Stärke der USA beruht auf offenen Handelswegen.

    Die Amerikanerinnen und Amerikaner in Rheinland-Pfalz sind Nachbarn und Freunde. Unser Land hat den USA viel zu verdanken und pflegt deshalb zahlreiche transatlantische Partnerschaften. Wir Freie Demokraten werden uns auch in den kommenden Jahren für ein vertrauensvolles und freundschaftliches Verhältnis zu den USA einsetzen.

    Politisch ist klar, dass wir weiterhin für offene Handelswege und eine starke NATO eintreten. Mit Blick auf die Unterstützung der Ukraine kann es passieren, dass die europäischen Nationen stärker gefordert werden. Das ist eine simple Realität. Die Freiheit und der Frieden in Europa dürfen nicht von den Launen eines amerikanischen Präsidenten abhängig sein.“

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  • 31.10.2024

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    Hofübernahmeprämie in Rheinland-Pfalz

    Unterstützung für eine nachhaltige Zukunft von Landwirtschaft und Weinbau

    Die Hofübernahmeprämie ist eine richtungsweisende Initiative in der Agrarpolitik von Rheinland-Pfalz, die durch den Einsatz unseres agrarpolitischen Sprechers Marco Weber auf den Weg gebracht wurde. Über das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) ist diese Förderung in die praktische Umsetzung gegangen und unterstützt junge Landwirtinnen und Landwirte gezielt bei der Übernahme bestehender Betriebe. Agrarministerin Daniela Schmitt konnte jüngst die ersten Prämien auszahlen.

     

    Was ist die Hofübernahmeprämie?

    Die Hofübernahmeprämie, auch als Niederlassungsbeihilfe bezeichnet, ist eine finanzielle Unterstützung, die jungen Landwirtinnen und Landwirten bei der Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebs zur Verfügung steht. Ziel ist es, diesen Prozess zu erleichtern und die Übernahme von Höfen und Weingütern zu fördern. Gerade in einer Zeit, in der es für Junglandwirtinnen und -landwirte eine Herausforderung sein kann, den finanziellen Einstieg in einen Betrieb zu stemmen, bietet die Prämie eine wesentliche Entlastung. Hierfür erhalten die geförderten Betriebe eine Beihilfe in Höhe von 45.000 Euro in drei Tranchen.

     

    Welches Ziel hat die Hofübernahmeprämie?

    Das Hauptziel der Hofübernahmeprämie ist es, die Zukunft der landwirtschaftlichen Betriebe in Rheinland-Pfalz langfristig zu sichern und den Generationswechsel zu fördern. Damit wird dem demografischen Wandel im Agrarsektor begegnet und jungen Menschen der Einstieg in die Landwirtschaft erleichtert. Die Prämie ist somit ein zentraler Bestandteil einer zukunftsorientierten Landwirtschaftspolitik, die darauf abzielt, die lokale Landwirtschaft zu stärken und die Wertschöpfung in den ländlichen Regionen zu erhalten.

     

    Wie profitieren Junglandwirtinnen und Junglandwirte von der Hofübernahmeprämie?

    Junge Betriebsnachfolgerinnen und -nachfolger können durch die Hofübernahmeprämie entscheidende finanzielle Unterstützung für den Übergang in die Selbstständigkeit erhalten. Die Prämie hilft dabei, die anfänglichen Investitionen zu bewältigen, die oft notwendig sind, um den Betrieb nachhaltig und erfolgreich zu führen. Gleichzeitig trägt die Prämie dazu bei, die Innovationskraft der jungen Generation zu fördern und neue Ideen in die Landwirtschaft einzubringen. Das stärkt nicht nur die Betriebe selbst, sondern auch die Attraktivität der Landwirtschaft als Berufsfeld für kommende Generationen.

     

    Wird es die Hofübernahmeprämie auch künftig noch geben?

    Die Hofübernahmeprämie wurde mit dem Ziel initiiert, langfristig Perspektiven für junge Menschen in der Landwirtschaft zu schaffen. Wir Freie Demokraten und das MWVLW arbeiten kontinuierlich daran, diese Förderung weiter zu verbessern und die Mittel optimal zu nutzen. Der Erfolg der ersten Auszahlung zeigt, dass die Prämie auf eine positive Resonanz stößt und einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz leistet. Die Weichen für die Zukunft stehen also gut, und die Hofübernahmeprämie bleibt weiterhin fester Bestandteil unserer Agrarpolitik, um auch künftige Generationen zu unterstützen. Im neuen Doppelhaushalt sind dafür weiterhin auskömmliche Landesmittel veranschlagt, um gemeinsam mit EU-Mitteln diese Förderung zu finanzieren.

    Die Hofübernahmeprämie ist ein bedeutender Schritt zur Stärkung und Sicherung der Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz – ein Erfolg, den die FDP-Fraktion gemeinsam mit allen Beteiligten weiter fördern und gestalten möchte. Weitere Informationen finden Sie hier.

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  • 30.10.2024

    | Pressemitteilung

    Ampel lädt zu Weinbau-Gipfel

    Maier/Blatzheim-Roegler/Weber: „Wir stehen eng an der Seite der Winzerinnen und Winzer“ –

    „Wein ist Teil der Identität unseres Landes. Der Weinbau verwandelt Landstriche in einzigartige Regionen, und auch wirtschaftlich ist die Branche mit rund 6.500 Betrieben ein unverzichtbarer Faktor. Kurzum: Rheinland-Pfalz und der Weinanbau sind untrennbar verbunden. Als Ampel-Koalition stehen wir eng an der Seite unserer Winzerinnen und Winzer.

    Wir nehmen die aktuelle Krise auf dem Weinmarkt sehr ernst und werden sowohl im parlamentarischen Betrieb im Land, als auch auf Bundes- und Europa-Ebene alles unternehmen, um den Winzerinnen und Winzern durch diese schwierige Phase zu helfen. Der heutige Austausch war dabei wichtig, um Ideen aufzunehmen, Lösungsansätze zu besprechen und konkrete Maßnahmen passgenauer zu machen.“ Dieses Fazit ziehen die weinbaupolitische Sprecherin und die weinbaupolitischen Sprecher der Ampel-Fraktionen Florian Maier (SPD), Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Marco Weber (FDP). Sie hatten führende Vertreterinnen und Vertreter der Weinbau-Branche im Land und den Deutschen Weinbaupräsidenten, Klaus Schneider, zu einem Weinbau-Gipfel geladen.

    „Steigende Kosten, sinkender Wein-Konsum und die Folgen des Klimawandels setzen Winzerinnen und Winzer weiter unter Druck – das hat sich beim heutigen Treffen einmal mehr bestätigt. Dabei gibt es Probleme mit aktuellen Ernteeinbußen, aber vielerorts auch mit hohen Lagerbeständen, die zu Verkaufspreisen unter den Produktionskosten führen.

    Es ist daher ein wichtiges Signal an die Branche, dass Rheinland-Pfalz in den kommenden zwei Jahren die Verteilung der Neupflanzungsrechte massiv eingeschränkt hat, um so den Markt weiter zu beruhigen“, so Maier, Blatzheim-Roegler und Weber nach dem Treffen.

    Außerdem lenkten die weinbaupolitische Sprecherin und die weinbaupolitischen Sprecher den Blick auf die fortschreitenden klimatischen Veränderungen. „Wir wollen, dass der Weinbau auch in Zukunft ein fester Bestandteil unseres Bundeslands bleibt. Die Forschung bei den Dienstleistungszentren Rheinpfalz und Rheinhessen-Nahe-Hunsrück zum Weinbau im Klimawandel wollen wir weiter konsequent unterstützen und die Anpflanzung ,neuer Rebsorten‘ im Zuge der Umstrukturierung von Rebflächen fördern.“

    Die Koalition hat sich auf Bundes- und Europaebene erfolgreich für den rheinland-pfälzischen Weinbau eingesetzt. Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt hat erreicht, dass bereits in diesem Jahr die Möglichkeit zum kurzfristigen Abruf für EU-Beihilfen bei Frostschäden geschaffen wurde.

    Vor allem konnte durch das Abwenden von zusätzlicher Regulierung auf der europäischen Ebene der Schutz des Steillagenweinbaus erreicht werden.

    Abschließend hielten Maier, Blatzheim-Roegler und Weber fest: „Auch der heutige Austausch zeigt, dass es schneller Hilfen, aber eben auch langfristiger Unterstützungen bedarf. Als erste Maßnahme erarbeiten wir Verbesserungen bei der Förderung von Versicherungsmöglichkeiten.

    Unser Ziel ist es, dies schon im kommenden Doppelhaushalt zu verankern. Zudem gewährleisten wir eine verlässliche Finanzierung der Landwirtschaftskammer, indem wir noch dieses Jahr für Rechtssicherheit bei den Kammerbeiträgen sorgen.“

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  • 04.11.2024 | 06:30 |
    Bad Kreuznach

    | Termin

    Sicherheit im öffentlichen Raum

    Titelbild Veranstaltung Sicherheit im öffentlichen Raum

    Nicht erst seit dem Terroranschlag auf einem Stadtfest in Solingen ist Sicherheit von öffentlichen Veranstaltungen ein großes Thema. Auch lange vorher wurde über Sicherheitskonzepte für Fastnachtsumzüge und andere Auflagen für Veranstalter heiß diskutiert.

    Wie können weiterhin unbeschwerte Feiern im öffentlichen Raum stattfinden? Darüber diskutieren wir am 4. November ab 18:30 Uhr im Brauwerk in Bad Kreuznach.
    Herzliche Einladung!

    Ablauf

    • 18:30 Uhr   
      Empfang
    • 19:00 Uhr   
      Begrüßung: Philipp Fernis, MdL, Fraktionsvorsitzender
    • 19:10 Uhr
      Impulse von
      • Raphael Schäfer
        Leiter der Polizeiinspektion Bad Kreuznach
      • Ralf Leonhard
        Vorsitzender des Schaustellerverbandes Bad Kreuznach
    • 19:40 Uhr
      Podiumsdiskussion mit Philipp Fernis, Raphael Schäfer und Ralf Leonhard
    • 20:30 Uhr
      Geselliges Beisammensein mit Getränken und Imbiss

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  • 11.10.2024

    | Artikel

    Regionales Zukunftsprogramm

    Gezielte Förderung für ein starkes Rheinland-Pfalz

    Das Regionale Zukunftsprogramm „regional.zukunft.nachhaltig“ wurde von der Landesregierung Rheinland-Pfalz ins Leben gerufen, um gezielt Regionen im Land zu stärken, die strukturelle Herausforderungen bewältigen müssen. Dabei steht die Förderung nachhaltiger Investitionen im Fokus, um eine gleichwertige Lebensqualität in allen Teilen des Landes zu erreichen.

     

    Welches Ziel verfolgt das Regionale Zukunftsprogramm?

    Das zentrale Ziel des Programms ist es, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den unterschiedlichen Regionen von Rheinland-Pfalz zu verbessern. Dazu gehört, strukturschwache Gebiete zu unterstützen und deren Entwicklungspotential zu fördern. Das Programm soll auch den wirtschaftlichen Wandel begleiten und zur Anpassung an die Herausforderungen des Klimawandels beitragen. Insbesondere sollen regionale Identitäten und lokale Gemeinschaften gestärkt werden, um den demographischen Wandel abzufedern und Abwanderungstendenzen entgegenzuwirken.

     

    Wie wurden die antragsberechtigten Kommunen für das Regionale Zukunftsprogramm ausgewählt?

    Die Auswahl der antragsberechtigten Kommunen erfolgte anhand eines sogenannten Strukturindex, der verschiedene Faktoren wie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die demografische Entwicklung und die vorhandene Infrastruktur berücksichtigt. Der Index dient als Grundlage, um gezielt jene Kommunen zu identifizieren, die besondere Unterstützung benötigen. Durch diese Methodik wird sichergestellt, dass die Fördermittel dort eingesetzt werden, wo der Bedarf am größten ist und die Maßnahmen einen maximalen Nutzen für die lokale Bevölkerung erzielen können.

     

    Für welche Investitionen können die Gelder aus dem Regionalen Zukunftsprogramm verwendet werden?

    Die Fördergelder des Programms können für eine Vielzahl von Investitionen verwendet werden, die zur nachhaltigen Entwicklung der Regionen beitragen. Dazu gehören unter anderem die Sanierung und der Ausbau von Bildungseinrichtungen, die Errichtung und Modernisierung von Dorfgemeinschaftshäusern sowie der Ausbau klimafreundlicher Infrastruktur wie beispielsweise Radwege oder energetische Sanierungsmaßnahmen. Darüber hinaus werden Maßnahmen unterstützt, die die kulturelle und soziale Teilhabe vor Ort verbessern und zur Stärkung der örtlichen Gemeinschaft beitragen.

     

    Wie stärken wir Freie Demokraten unsere Kommunen in Rheinland-Pfalz darüber hinaus?

    Die Freien Demokraten setzen sich in Rheinland-Pfalz dafür ein, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und den Kommunen eine solide finanzielle Grundlage zu bieten. Das zentrale Instrument hierbei ist der Kommunale Finanzausgleich (KFA), der eine faire und bedarfsgerechte Verteilung der Landesmittel an die Kommunen sicherstellt. Dadurch wird gewährleistet, dass auch strukturschwächere Gemeinden ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung haben, um notwendige Investitionen zu tätigen und ihre Aufgaben zu erfüllen. Mit dem nächsten Doppelhaushalt werden den Kommunen über den Finanzausgleich erstmals mehr als vier Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.

    Weitere Informationen zum Programm sowie die Liste der antragsberechtigten Kommunen inklusive vorläufigem Förderbudget finden Sie hier.

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  • 07.10.2024

    | Pressemitteilung

    200 Millionen Euro für strukturschwächere Regionen

    Regionales Zukunftsprogramm vorgestellt

    Philipp Fernis: Kommunen müssen landesweit attraktiv und handlungsfähig bleiben

    Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat am heutigen Montag das neue Regionale Zukunftsprogramm ‚regional.zukunft.nachhaltig‘ vorgestellt. Dazu äußert sich der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Philipp Fernis:

    „Die Kommunen im Land müssen handlungsfähig bleiben. Sie übernehmen wichtige Aufgaben und sind die Keimzelle des funktionierenden Gemeinwesens. Die Koalition im Land legt daher einen besonderen Schwerpunkt auf die Verbesserung ihrer finanziellen Unterstützung. Mit dem kommenden Doppelhaushalt werden wir diesen Anspruch erneut unterstreichen.

    Erstmals werden über den Kommunalen Finanzausgleich mehr als vier Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Insbesondere die zusätzlichen 200 Millionen Euro aus dem neuen Programm ‚regional.zukunft.nachhaltig‘ sind ein wertvolles Add-on, um strukturschwache Regionen gezielt zu fördern.

    Die kommunalen Investitionen, die durch das Programm ermöglicht werden, sind ein wichtiger Bestandteil unserer liberalen Wirtschaftspolitik. Als Ampelkoalition schaffen wir es, Investitionen in Regionen zu lenken, die von besonderen wirtschaftlichen und demografischen Herausforderungen betroffen sind. Dies fördert nicht nur das lokale Wachstum, sondern stärkt auch den sozialen Zusammenhalt und die Attraktivität dieser Regionen.

    Das Regionale Zukunftsprogramm ermöglicht es den Kommunen, durch einfache Antragsverfahren schnell und unbürokratisch Investitionsmittel abzurufen. Diese Mittel fließen beispielsweise in den Ausbau von Infrastruktur, die Förderung des ländlichen Tourismus oder auch in den Bau von Mobilitätshubs.

    Es freut uns besonders, dass die Maßnahmen sowohl die Lebensqualität als auch die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit in den geförderten Regionen nachhaltig steigern. Der Ausbau von Gewerbegebieten und die Förderung von E-Ladesäulen sind nur einige der vielen Impulse, die durch das Regionale Zukunftsprogramm gesetzt werden. Das stärkt unser Land dort, wo es notwendig ist.“

    PM Zukunftsweisende Investitionen unter Einhaltung der Schuldenbremse_0.pdf
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  • 04.10.2024

    | Artikel

    Plenarwoche Oktober 2024

    Debatte um den Doppelhaushalt 2025/2026 im Fokus

    Der Landtag hat in seiner zweitägigen Sitzung in dieser Woche den Entwurf der Landesregierung für den Doppelhaushalt 2025/2026 erstmals grundsätzlich debattiert. In seiner Haushaltsrede hat unser Vorsitzender Philipp Fernis betont, wie der Etat Rheinland-Pfalz zukunftsfähig machen soll. Der Haushalt zielt darauf ab, das Land durch Investitionen, Begleitung der Transformation und Konsolidierung der öffentlichen Haushalte nachhaltig zu entwickeln. Die Aufzeichnung seiner Rede ist hier zu finden. Zudem haben wir hier eine Mitteilung zum Thema hinterlegt.

     

    Drei neue Landesgesetze und die Entlastung der Landesregierung

    Zudem hat der Landtag die Gesetzentwürfe für den Verfassungsschutz und den Ehrensold beraten. Worum es bei der gemeinsamen Initiative für den Verfassungsschutz geht, lesen Sie hier. Die Änderungen am Ehrensoldgesetz sind ein Zeichen der Anerkennung für ehrenamtliche Bürgermeister:innen oder kommunale Ehrenamtsträger:innen. Das neue Gesetz schafft mehr Klarheit bei der Regelung des Ehrensolds und erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten. Er stärkt damit die Wertschätzung des Ehrenamts und schafft attraktivere Bedingungen, wie unser Abgeordneter Steven Wink betont. Beide Gesetzentwürfe werden jetzt in den Fachausschüssen beraten.

    Der Entwurf zur Änderung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes regelt insbesondere die IT-Ausstattung der Fraktionen im Rahmen der digitalen Transformation und erlaubt es, eigene IT-Strukturen aufzubauen. Zudem werden die Fahrt- und Kostenpauschalen an gestiegene Preise angepasst, und die Möglichkeit zur Erstattung von Sonderzahlungen an Mitarbeiter eingeführt. Weitere Regelungen betreffen die Sachleistungen für Fraktionsvorsitzende, eine Härtefallregelung bei Zuschüssen für Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Einführung von Auskunftspflichten für Bezügestellen. Das Gesetz wurde nach der Rede unseres Parlamentarischen Geschäftsführers Marco Weber vom Landtag einstimmig angenommen.

     

    Dank an scheidenden Rechnungshofpräsidenten Jörg Berres

    Zudem hat der Landtag eine wichtige Personalentscheidung getroffen. Marcel Hürter, der bisherige Präsident des Statistischen Landesamts, wechselt in der Nachfolge von Jörg Berres an die Spitze des rheinland-pfälzischen Rechnungshofs. In seiner Rede zur Entlastung der Landesregierung und dem Jahresbericht des Rechnungshofs dankte Marco Weber dem scheidenden Präsidenten Berres für seine Arbeit.

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  • 04.10.2024

    | Artikel

    Neues Verfassungssschutzgesetz

    Was ändert sich - und warum?

    Das neue Verfassungsschutzgesetz für Rheinland-Pfalz reagiert auf die sich wandelnden sicherheitspolitischen Herausforderungen in einer zunehmend vernetzten und digitalisierten Welt. Es soll gewährleisten, dass der Verfassungsschutz seine Aufgaben rechtskonform, transparent und effektiv wahrnehmen kann, während zugleich die Grundrechte der Bürger geschützt werden.

     

    Warum braucht es ein neues Verfassungsschutzgesetz?

    Das bestehende Verfassungsschutzgesetz wird den Anforderungen der heutigen Zeit nicht mehr gerecht. Besonders der technische Fortschritt, die verstärkte Vernetzung und die erhöhte Bedrohung durch Extremismus und Terrorismus stellen den Verfassungsschutz vor neue Herausforderungen. Um weiterhin erfolgreich und verfassungskonform agieren zu können, ist eine Modernisierung der rechtlichen Grundlagen notwendig.

     

    Was hat das Bundesverfassungsgericht zum Nachrichtendienstrecht entschieden?

    Das Bundesverfassungsgericht hat in einem wegweisenden Urteil die Überwachungstätigkeiten der Nachrichtendienste kritisch bewertet. Es forderte unter anderem mehr Transparenz und striktere Kontrolle der Maßnahmen durch unabhängige Instanzen. Diese Entscheidung machte deutlich, dass das Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung stärker gewichtet werden muss, insbesondere im digitalen Raum.

     

    Was ändert sich mit dem neuen Verfassungsschutzgesetz?

    Mit dem neuen Verfassungsschutzgesetz werden mehrere zentrale Änderungen eingeführt:

    1. Erweiterte Kontrollmechanismen: Unabhängige Gremien erhalten umfassendere Einsichtsrechte, um die Tätigkeit des Verfassungsschutzes besser überwachen zu können.

    2. Verbesserte Transparenz: Der Verfassungsschutz wird verpflichtet, seine Maßnahmen in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren und auf Anfrage entsprechende Informationen bereitzustellen.

    3. Neue Befugnisse: Der Verfassungsschutz erhält modernisierte Instrumente zur Bekämpfung von Extremismus, insbesondere im digitalen Raum, jedoch stets unter der Prämisse der Verhältnismäßigkeit.

    4. Stärkere Grundrechtssicherung: Besondere Vorkehrungen werden getroffen, um sicherzustellen, dass die Grundrechte der Bürger, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, auch bei erweiterten Überwachungsmaßnahmen geschützt bleiben.

    Das neue Gesetz trägt also sowohl den sicherheitspolitischen Notwendigkeiten als auch den verfassungsrechtlichen Vorgaben Rechnung, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts formuliert wurden. Es ist ein Schritt hin zu einem moderneren und zugleich grundrechtsorientierten Verfassungsschutz.

     

    Wie geht es jetzt weiter?

    Der Gesetzentwurf wurde gemeinsam von SPD, CDU, Grünen, FW und uns Freien Demokraten in den Landtag eingebracht. Nach einer ersten Debatte wurde er in die zuständigen Fachausschüsse verwiesen. Nach dem Votum des Innen- und mitberatenden Rechtsausschusses kommt der Entwurf zurück in den Landtag und wird nach einer zweiten Lesung zur Abstimmung gestellt.

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