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  • 19.04.2024

    | Artikel

    Wir stehen für den modernen und leistungsfähigen Rechtsstaat

    Artikel 113 der Landesverfassung soll geändert werden

    Im Landtag haben wir uns mit einer Verfassungsänderung beschäftigt. Klingt nach einem großen Schritt, ist aber nur eine kleine Stellschraube in der Digitalisierung: Gesetze und Verordnungen sollen künftig nicht mehr gedruckt werden müssen. Daran gab es bisher mit unserer Verfassung kein Vorbeikommen. Wir ändern das jetzt. Unser Anspruch ist es, den Rechtsstaat kontinuierlich zu modernisieren.

     

    Was hat unsere Verfassung bisher geregelt?

    Damit Gesetze und Verordnungen ihre Wirkung entfalten, müssen sie verkündet werden. Danach treten sie in Kraft. Das stellt sicher, dass die Bevölkerung über eine neue Regelung Kenntnis erlangen kann. In einem demokratischen Rechtsstaat muss im Gesetzgebungsprozess Transparenz herrschen. Dazu gehört auch die Verkündung, also die Veröffentlichung in einem entsprechenden Medium. Auf Landesebene ist das das sogenannte Gesetz- und Verordnungsblatt. Das regelt Artikel 113 der Verfassung für Rheinland-Pfalz.

     

    Warum wollen wir eine Änderung vornehmen?

    Wir Freie Demokraten stehen für einen modernen, leistungsfähigen Rechtsstaat. Deshalb digitalisieren wir die Justiz. Das spart Ressourcen, beschleunigt Prozesse und ermöglicht einfacheren Zugriff auf Dokumente. Zur Verkündung von Gesetzen und Verordnungen soll es deshalb in Zukunft auf einer digitalen Plattform kommen. Auf Bundesebene ist dies für Bundesgesetze seit Anfang 2023 der Fall.

     

    Wie geht es jetzt weiter?

    Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung in den Landtag eingebracht. Er wird nun in den zuständigen Ausschüssen beraten, kommt dann zurück in den Landtag zur zweiten und dritten Beratung. Weil es sich um eine Änderung der Verfassung handelt, ist in der Schlussabstimmung eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Ziel des Gesetzentwurfsist, dass das Gesetz- und Verordnungsblatt in elektronischer Form geführt werden kann. Wir Freie Demokraten sind zuversichtlich, dass dieser Schritt Zustimmung findet.

     

    Was ist noch wichtig?

    Wir Freie Demokraten investieren kräftig in die Digitalisierung unseres Landes. Ein Beispiel: Das Ministerium der Justiz unter Herbert Mertin nutzt das im Landeshaushalt zur Verfügung gestellte Budget, um Gerichte mit bester digitaler Infrastruktur auszustatten. Die Einführung der elektronischen Akte kommt zügig voran und liegt im ambitionierten Zeitplan. Rheinland-Pfalz zählt zur Gruppe der Länder, die bundesweit in der Digitalisierung der Justiz vorangehen. Hier finden Sie weitere Informationen.

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  • 17.04.2024

    | Pressemitteilung

    Die positive wirtschaftliche Dynamik im Land ist kein Zufall

    Landtag diskutiert über den Wirtschaftsstandort und erfolgreiche Ansiedlungspolitik 

    Auf Antrag der FDP-Fraktion hat der rheinland-pfälzische Landtag am heutigen Mittwoch über die Situation des Wirtschaftsstandorts und die Ansiedlungspolitik diskutiert. Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Steven Wink:

    „Rheinland-Pfalz ist ein Standort von internationaler Spitzenqualität. Die wirtschaftliche Dynamik im Land ist seit einigen Jahren enorm. Unternehmen aus dem In- und Ausland kommen gerne zu uns. Es werden hochattraktive Arbeitsplätze geschaffen. Innovation und Fortschritt haben in Rheinland-Pfalz eine Heimat.

    Die Ansiedlung des US-Konzerns Lilly in Alzey zeigt, auch in den Firmenzentralen auf der anderen Seite des Atlantiks hat man unsere Willkommenskultur für Unternehmen im Blick. Ganz ohne einen Cent Subventionen investiert Lilly eine Milliardensumme im Land. Das unterscheidet Rheinland-Pfalz von anderen Bundesländern. Vor allem in der Pharma- und Biotechnologiebranche ist das Land inzwischen das, was andernorts das Silicon Valley ist.

    Auch andernorts kommen neue Unternehmen ins Land. In Föhren siedeln sich zwölf neue Firmen an, in Kirchberg entstehen weitere 250 gute, neue Arbeitsplätze. Boehringer in Ingelheim und AbbVie in Ludwigshafen investieren massiv in die Erweiterung ihrer bestehenden Standorte.

    Diese Erfolge sind kein Zufall. Sie sind das Ergebnis konsequenter Wirtschaftspolitik. Die liberale Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt sorgt dafür, dass die Verkehrsinfrastruktur den Anforderungen moderner Unternehmen gerecht wird. Gleichzeitig braucht es für erfolgreiche Ansiedlungen auch Platz und Flächen. Dafür haben wir in den vergangenen Jahren die Voraussetzungen geschaffen.

    Liberale Wirtschaftspolitik schafft Chancen. Wir Freie Demokraten im Parlament und in der Regierung sorgen dafür, dass Unternehmen und Arbeitsplätze den Weg ins Land finden.“

    PM Landtag diskutiert über den Wirtschaftsstandort und erfolgreiche Ansiedlungspolitik.pdf
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  • 12.04.2024

    | Artikel

    Der Öffentlich-Rechtliche braucht Reformen!

    Wir Freie Demokraten wollen einen modernen, effizienten und hochwertigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR). Er übernimmt für unser Land eine demokratiesichernde Funktion. Doch das Vertrauen in ihn nimmt ab. Die Bevölkerung sieht Reformbedarf. Deshalb hat die Rundfunkkommission der Länder einen sogenannten Zukunftsrat eingesetzt. Er hat zu Beginn des Jahres Empfehlungen für eine Reform des ÖRR vorgelegt Auf unseren Antrag hat der Medienausschuss des Landtags dazu Experten angehört.

    Hier finden Sie den Bericht.

    Was ist der Zukunftstrat?

    Medienpolitik ist in Deutschland Ländersache. Die Rundfunkkommission sorgt, traditionell von Rheinland-Pfalz koordiniert, für den ständigen Austausch unter den Ländern. Sie ist der Ort, an dem rechtliche Grundlagen wie Staatsverträge für unsere Medien entstehen. Und diese hat im März den „Rat für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, kurz Zukunftsrat, eingesetzt. Er besteht aus acht Mitgliedern mit besonderer Kompetenz in der Medienbranche – von der Medienmanagerin bis zum Bundesverfassungsrichter. Sein Auftrag: Eine langfristige Perspektive für den ÖRR und dessen Akzeptanz entwickeln.

    Hier finden Sie weitere Informationen zum Zukunftsrat.

    Was schlägt der Zukunftsrat vor?

    Der Zukunftsrat analysiert in seinem 38-seitigen Bericht die Lage des ÖRR, beschreibt seine Funktion, die gegenwärtigen Herausforderungen, die aktuell bedrohte Akzeptanz, Auftrag und Angebot. Konkrete Vorschläge macht er in den Bereichen Organisation, Führungskultur und zur Finanzierung.

    Zu den zentralen Empfehlungen zählt die Reform des Angebotsauftrags, der von den 16 Ländern über die Staatsverträge an den ÖRR erfolgt. Der Auftrag soll geschärft werden, Menschen stärker zusammenbringen, sich stärker an nicht-deutsche Staatsangehörige richten und die Räume fernab des linearen Programms, dem klassischen Fernsehen, bespielen. Der Zukunftsrat will den ÖRR eigenständiger, unabhängiger und ausgewogener machen sowie das interne Management verbessern.

    Zudem sollen neue Aufsichtsgremien die Erfüllung des Auftrags überwachen, eine eigene ARD-Anstalt gegründet und die Landesrundfunkanstalten regionaler ausgerichtet werden. Eine zu gründende Gesellschaft soll den ÖRR als Ganzes und mit einer gemeinsamen technologischen Plattform digital aufstellen. Zur Rundfunkfinanzierung schlägt das Gremium vor, den Bedarf der Anstalten nach der Auftragserfüllung zu überprüfen und den Beitrag zu indexieren. Das bedeutet, er soll an eine Größe wie etwa den Verbraucherpreisindex (die Inflationsrate) gekoppelt werden und automatisch steigen.

    Wie geht es nun weiter?

    Grundsätzlich begrüßen wir Freie Demokraten, dass weitreichende Reformvorschläge gemacht werden. Wir werden diese jetzt prüfen und unsere Sicht auf die Ergebnisse im Ausschuss deutlich machen. Die Auswertung der Expertenanhörung findet Anfang Mai statt. Die Beratungen der Länder münden über die 16 Landesregierungen in einen neuen Staatsvertrag. Ist dieser von allen Regierungschefinnen und -chefs unterzeichnet, muss er von den 16 Landesparlamenten abgesegnet werden und entfaltet seine Wirkung. Wir werden dazu unseren Beitrag leisten.

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  • 22.03.2024

    | Artikel

    Weniger Bürokratie und mehr Freiheit für Unternehmen

    Anhebung der Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungslegung führt zu finanzieller Entlastung

    Wir Freie Demokraten stehen wie keine zweite politische Kraft für die soziale Marktwirtschaft. Über mehr Freiheit schaffen wir mehr Chancen für die Unternehmen in diesem Land. Auf unseren Antrag hat sich deshalb der Rechtsausschuss des Landtags mit einer gesetzlichen Änderung auf Bundesebene befasst: Die Anhebung der Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungslegung. Klingt technisch, führt aber zu einer enormen Entlastung bei den Unternehmen in Rheinland-Pfalz und der Bundesrepublik. Justizminister Herbert Mertin hat die Änderungen im Ausschuss ausdrücklich begrüßt.

     

    Was sind diese Schwellenwerte?

    Unser Handelsbilanzrecht regelt, wie Unternehmen bei der Rechnungslegung, Buchführung oder Bilanzierung im Alltag agieren. Kapitalgesellschaften (zum Beispiel eine GmbH) haben verschiedene gesetzliche Pflichten zur Veröffentlichung ihrer Unternehmensdaten. Wie diese sich konkret gestalten, hängt maßgeblich von der Größe des Unternehmens ab. Vereinfacht gilt: Je größer die Firma an Bilanzsumme, Umsatz oder Mitarbeitenden, desto mehr Pflichten hat sie – und damit auch mehr Bürokratie. Die sogenannten Schwellenwerte entscheiden darüber, in welche „Kategorie“ ein Unternehmen fällt. Sie stellen zum Beispiel die Grenze zwischen einer mittelgroßen und einer kleinen Kapitalgesellschaft dar.

     

    Und was soll da geändert werden?

    Diese Schwellenwerte sollen jetzt angehoben werden. Das heißt: Durch die Verschiebung der monetären Grenzen nach oben fallen viele Unternehmen von einer höheren in eine niedrigere „Kategorie“. Sie haben damit einen geringeren Umfang an Pflichten in der Bilanzierung und Rechnungslegung. Kleinere Kapitalgesellschaften haben beispielsweise länger Zeit einen Jahresabschluss zu erstellen und sind nicht mehr verpflichtet einen Lagebericht anzufertigen. Eine mittelgroße Kapitalgesellschaft kann künftig eine verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen. Kurzum gilt: Weniger Pflichten, mehr Freiheit.

     

    Wozu führen die Änderungen?

    In den Unternehmen führt das konkret zu einer Entlastung von Kosten und Bürokratie. Die Bundesregierung schätzt das jährliche Entlastungspotenzial für die Wirtschaft auf rund 650 Millionen Euro. Gut 50.000 Unternehmen könnten von der Anhebung der Schwellenwerte profitieren. Ohne den Einsatz von Steuergeld ist es über eine gesetzliche Regelung also möglich, für Entlastung in den Unternehmen zu sorgen. Die Maßnahmen greifen bereits für das Rechnungsjahr 2023. Das ist eine gute Nachricht für Steuerzahlende und den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz.

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  • 15.03.2024

    | Artikel

    Wir beschleunigen den Ausbau Erneuerbarer Energien

    Deutschland muss unabhängiger von Energieimporten werden. Dieses Ziel hat die Bundesregierung ausgegeben. Es entstand unter dem Eindruck des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Die Gasmangellage und die daraus resultierende bedrohliche Energieknappheit mündete unter anderem in der Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien. Das Wind-an-Land-Gesetz zielt darauf ab, bis Ende 2032 zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie an Land auszuweisen. Dazu muss auch Rheinland-Pfalz seinen Beitrag leisten. Darum hat der Landtag nun das Landeswindenergiegebietegesetz (LWindGG) mit den Stimmen von SPD, Grünen, Freien Wählern und uns Freien Demokraten verabschiedet. Ein Änderungsantrag der CDU fand keine Mehrheit.

    Was regelt das Gesetz?

    Das LWindGG regelt, dass bis Ende 2027 1,4 Prozent und bis Ende 2030 2,2 Prozent der Landesfläche für die Nutzung von Windenergie ausgewiesen werden. Entsprechende Beschlüsse müssen bis Ende 2026 von den Planungsgemeinschaften in den regionalen Raumordnungsplänen getroffen werden. Sollte eine der fünf Planungsgemeinschaften das Ziel aus regionalspezifischen Gründen nicht erfüllen können, kann die Übertragung eines sogenannten Flächenüberhangs mit einer anderen Planungsgemeinschaft vereinbart werden.

    Warum haben wir den Änderungsantrag der CDU abgelehnt?

    Die CDU-Fraktion hat beantragt, das zweistufige Verfahren entfallen zu lassen. Ihr Ziel war es, das 2,2 Prozent-Ziel schon Ende 2027 zu erfüllen. Das war uns Freien Demokraten zu kurzfristig. Das Wind-an-Land-Gesetz ermöglicht es, die Ziele bis 2032 zu erfüllen. Natürlich ist eine schnelle Planung und ein zügiger Ausbau wünschenswert, aber auch mit hohem Aufwand verbunden. Um die Kommunen und Planungsgemeinschaften mit der Gesetzesgrundlage zu überfordern, haben wir das Ziel auf 2030 festgelegt.

    Gesetzentwurf Landeswindenergiegebietegesetz.pdf
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  • 15.03.2024

    | Artikel

    Plenarwoche März 2024

    „Pragmatisch handeln, Landwirtschaft entlasten“ – mit unserer Aktuellen Debatte haben wir deutlich gemacht, dass Freie Demokraten an der Seite der Winzerinnen und Landwirte in Rheinland-Pfalz stehen. Dass die Bundesregierung die Ausnahme von der EU-Regelung zur Stilllegung von vier Prozent der Ackerfläche ermöglicht hat, ist ein gutes Signal. Allerdings haben unser Agrarpolitiker Marco Weber und unsere Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt den späten Zeitpunkt dieser Entscheidung kritisiert. Für uns ist klar: Unsere Landwirtschaft braucht mehr Planungssicherheit – und dafür streiten wir.

    Neben dem Landeswindenergiegebietegesetz (LWindGG) hat der Landtag ein weiteres Gesetz verabschiedet. Einstimmig hat der Landtag das Landespersonalvertretungsgesetz verändert. Es ermöglicht Personalräten nun dauerhaft, Beschlüsse im Umlaufverfahren zu treffen sowie Sitzungen und Beschlussfassungen über Video- und Telefonkonferenzen vorzunehmen.

    Keine Mehrheiten fanden die Gesetzentwürfe der CDU zum Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) und der Freien Wähler zum Landesaufnahmegesetz. Zur Initiative der Union wurde im Innenausschuss eine Expertenanhörung vereinbart. Die Vorschläge zu Änderungen an der Bedarfsermittlung oder eines Mindestaufwuchses für die Finanzausgleichmasse oder den Steuerkraftzahlen fanden fernab der CDU-Fraktion und unter den Anzuhörenden kaum Zustimmung.

    Die Initiative der Freien Wähler zielte darauf ab, den Aufenthalt von Geflüchteten in Aufnahmeeinrichtungen des Landes um sechs auf bis zu 24 Monate zu verlängern. Unser Ziel ist es nicht, zu uns geflüchtete Menschen möglichst lange in einer AfA zu halten, sondern zügig Klarheit über die Bleibeperspektive herzustellen. Danach führt der Weg ins gewährte Asyl, in den subsidiären Schutz oder auch zur Rückführung, weil kein Bleiberecht besteht. Wir haben über die entsprechende personelle Ausstattung der Justiz dafür gesorgt, dass bundesweit die schnellsten Asylverfahren in Rheinland-Pfalz durchgeführt werden.

    Gesetzentwürfe der Landesregierung zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Berufsreglementierung und der Anpassung der Besoldung und Versorgung von Beamten wurde nach erstmaliger Beratung in die Fachausschüsse verwiesen.

    In weiteren Aktuellen Debatten haben Marco Weber zum ÖPNV als kommunale Pflichtaufgabe, Philipp Fernis zur Zunahme rechtsextremer Straftaten in Rheinland-Pfalz und der geplanten Cannabis-Legalisierung sowie Cornelia Willius-Senzer zur Kulturentwicklungsplanung gesprochen.

    Der Antrag der AfD zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen des Landtags abgelehnt. Der Alternativantrag der Freien Wähler zur selben Thematik fand ebenfalls keine Mehrheit, weil er kein Konzept zu den Kosten du der dauerhaften Finanzierung der Übernahme durch das Land vorgelegt hat. Wir stehen zum Ziel der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, haben davon SPD und Grüne noch nicht überzeugen können. Vor wenigen Jahren haben wir in einem Zwischenschritt allerdings zumindest die hohen Einmalbeiträge beim kommunalen Straßenausbau abschaffen können.

    Anträge der CDU zur Situation der Pflege und für kulturelle Begegnung im ländlichen Raum sowie der Freien Wähler zur Etablierung eines Landestierschutzbeauftragten fanden keine Mehrheit. In der von der AfD beantragten Debatte zu angeblichen „Zeichen einer Deindustrialisierung“ in Rheinland-Pfalz haben unser wirtschaftspolitischer Sprecher Steven Wink und Staatssekretär Andy Becht eindrückliche Beispiele angeführt, die verdeutlichen: Rheinland-Pfalz ist und bleibt ein erfolgreiches Industrieland!

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  • 13.03.2024

    | Pressemitteilung

    Verzicht auf Flächenstilllegung muss bis 2027 verlängert werden

    Landtag debattiert über die aktuelle Situation der Landwirtschaft

    Auf Antrag der FDP-Fraktion hat der rheinland-pfälzische Landtag am heutigen Donnerstag über die aktuelle Situation der Landwirtschaft und über Möglichkeiten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Agrarbranche diskutiert. Dazu sagt der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Marco Weber:

    „Die Freien Demokraten stehen fest an der Seite der Landwirtschaft. Wir wissen um die Herausforderungen. Diejenigen, die uns tagtäglich mit hochwertigen Lebensmitteln versorgen, können sich auf unsere Unterstützung verlassen. 

    Vor gut einem Jahr haben wir in Rheinland-Pfalz die Hofübernahmeprämie auf den Weg gebracht. Damit haben wir ein sehr wirkungsvolles Instrument zur Sicherung unserer Landwirtschaft eingeführt. Wer einen landwirtschaftlichen Betrieb übernimmt und weiterführt, profitiert dank der neuen Prämie von einer finanziellen Förderung durch das Land. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Um die Agrarbranche leistungsfähig zu halten, müssen allerdings auch die EU-Kommission und die Bundesregierung weiter ihre Beiträge leisten.

    Der jüngst erfolgte Verzicht auf Flächenstilllegungen im Jahr 2024 ist richtig. Dennoch kommt diese Entscheidung im laufenden Jahr recht spät. Die EU-Kommission muss hier zukünftig schneller werden. Wir Freie Demokraten setzen uns für den Verzicht auf Flächenstilllegung bis 2027 ein. Die liberale Agrarministerin Daniela Schmitt wird dieses wichtige Anliegen selbstbewusst in die anstehende Agrarministerkonferenz tragen.

    Auch auf Bundesebene müssen weitere Maßnahmen zur Entlastung der Landwirtschaft umgesetzt werden. Es ist gut, dass sich Ministern Schmitt auf der Bundesebene für die Tarifglättung bei der Gewinnermittlung einsetzt. Dadurch könnte die Landwirtschaft steuerlich entlastet werden und gleichzeitig würde sich die Planungssicherheit für die Branche deutlich verbessern.“

    PM Landtag debattiert über Situation der Landwirtschaft.pdf
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  • 08.03.2024

    | Artikel

    Das Cannabis-Gesetz muss verbessert werden

    Entkriminalisierung: Ja. Überlastung der Justiz: Nein.

    Wir Freie Demokraten stehen für Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Das spiegelt sich auch in unserer Drogenpolitik wider. Wir trauen es volljährigen Menschen zu, verantwortungsvoll mit Cannabis umzugehen. Der Konsum muss deshalb entkriminalisiert werden. Dass der Bundestag sich vor wenigen Wochen für diesen Weg entschieden hat, ist grundsätzlich ein gutes Signal. Der Bundesrat soll sich am 22. März mit dem Gesetz befassen. Dazu muss sich Rheinland-Pfalz positionieren.

    Warum kritisiert die Landesregierung den Gesetzentwurf des Bundes?

    Bestandteil des neuen Cannabisgesetzes (CanG) ist eine sogenannte übergangslose Amnestie-Regelung. Das bedeutet zum einen den sofortigen Straferlass künftig strafloser Taten, die noch nicht vollständig vollstreckt wurden. Und zum anderen die Notwendigkeit der Festsetzung einer neuen (Gesamt-)Strafe in Fällen, in denen jemand neben – dann straflosen – Cannabisdelikten auch wegen anderer Delikte verurteilt wurde.

    Kurzum: Die Amnestie-Regelung führt dazu, dass eine Vielzahl Strafen erlassen oder neu festgesetzt werden muss. Tausende bereits rechtskräftige Verfahren müssen neu aufgerollt werden. Und das ist mit einem enormen Aufwand für Gerichte und Staatsanwaltschaften verbunden. Wie Justizminister Herbert Mertin wollen wir eine gesetzliche Regelung, die Cannabis entkriminalisiert und gleichzeitig unsere Justiz nicht überlastet. Dann steht einem Inkrafttreten des Gesetzes aus unserer Sicht grundsätzlich nichts mehr im Wege.

    Warum kommt die Kritik erst jetzt auf?

    Durch die Zuleitung an den Bundesrat sind die Länder jetzt gefragt, sich zum Gesetz zu positionieren. Allerdings ist die Kritik von Justizminister Herbert Mertin nicht neu. Der Bundesrat hatte bereits am 29. September 2023 Stellung bezogen – auch mit Blick auf die Amnestie-Regelung. Er spricht von „unannehmbaren und nicht leistbaren Anforderungen an die Länderjustiz“. Allerdings wurden dazu vom Bundestag keine Änderungen beschlossen und auch der Vorschlag einer Übergangsfrist abgelehnt. Es besteht deshalb seit einem halben Jahr zwischen Ländern und Bund Dissens in der Sache.

    Wie geht es jetzt weiter?

    Unter anderem durch den Dissens zur Amnestie-Regelung gilt die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat als immer wahrscheinlicher. Sollte es dazu kommen, könnte dieser Änderungen oder Ergänzungen des Gesetzes vorschlagen. Nach einem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses muss der Bundestag zunächst zustimmen. Danach entscheidet der Bundesrat erneut. Sollte das Verfahren erfolglos bleiben, könnte der Bundesrat noch Einspruch einlegen. Der Einspruch kann allerdings vom Bundestag überstimmt werden. Dabei gibt es unterschiedliche Anforderungen für die notwendige Stimmenzahl – je nachdem, wie viele Mitglieder im Bundestag nicht zugestimmt haben. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses könnte das gestaffelte Inkrafttreten des Gesetzes zum April und Juni 2024 also bis zum Sommer verzögern.

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  • 01.03.2024

    | Artikel

    Infrastruktur, Vergaben, Tourismus

    Wie beschleunigen wir den Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe?

    Es geht Stück für Stück voran. Der Wiederaufbau nach der verheerenden Flutkatastrophe im nördlichen Rheinland-Pfalz macht Fortschritte. Unsere Verkehrsministerin Daniela Schmitt hat sich in dieser Woche vor Ort über zwei wichtige Infrastrukturprojekte informiert. Der Wiederaufbau der B267 an der so genannten Bunten Kuh und der Ahrradweg zwischen Walporzheim und Altenahr sind gestartet. Das ist ein gutes Signal für den Tourismus, die Wirtschaft und individuelle Mobilität vor Ort. 17.30 Sat.1 Live hat zum Thema berichtet,

    Der Landtag und die Landesregierung stellen die Weichen, dass der Wiederaufbau der auf gut 70 km zerstörten Straßeninfrastruktur sowie der über 190 Brücken und Stützwände zügig gelingt. Entscheidend dafür ist auch, dass der Landesbetrieb Mobilität mit seinen Fachkräften ein Projektbüro vor Ort eingerichtet hat, das von Sinzig aus die vielen Projekte im Straßen- und Radwegebau engagiert vorantreibt, die Grundlage zum Leben und Arbeiten in der Region sind. 

    Eines ist klar: Die flutbetroffenen Regionen sind mit ihren Herausforderungen in der Mainzer Politik weiter allgegenwärtig. 

    Wie beschleunigen wir den Wiederaufbau?

    Beim Wiederaufbau spielt auch die Vergabe öffentlicher Aufträge eine zentrale Rolle. Wie Baumaßnahmen von Kommunen zu vergeben sind, regelt unter anderem das Mittelstandsförderungsgesetz des Landes. Eigentlich zielt es darauf ab, dass Bauprojekte mit großem Volumen in mehreren Losen, also Teilprojekten, vergeben werden. Damit stellt das Land sicher, dass nicht allein große Bauunternehmen als Alleskönner zum Zug kommen. Kleine und mittelständische Betriebe, die sich oftmals spezialisiert haben, können damit einen Teil des Gesamtprojektes bearbeiten. 

    Insbesondere im Ahrtal hätte diese Vergabe in Losen allerdings zu einem Nadelöhr werden können, das den Wiederaufbau hätte ausbremsen können. Schließlich stand im Fokus, alle möglichen Wiederaufbaumaßnahmen so schnell wie möglich umsetzen zu können. Der Landtag hat deshalb 2022 für die flutbetroffenen Regionen eine Ausnahmeregelung in das Mittelstandsförderungsgesetz aufgenommen und parallel das Vorliegen einer besonderen Ausnahmesituation festgestellt. Auf dieser Grundlage war ein Aussetzen der losweisen Vergabe möglich. Dass diese Ausnahmesituation nach wie vor vorliegt, haben wir in der Februar-Sitzung auf Antrag der Ampel-Fraktionen mit einstimmigem Beschluss des Landtags festgestellt und damit die Ausnahmereglung um ein weiteres Jahr verlängert. Über den Link finden Sie die Reden unseres wirtschaftspolitischen Sprecher Steven Wink und unserer Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt.

    Was tun wir für den Tourismus im Ahrtal?

    Die Flutkatastrophe war ein harter Einschnitt für die Hotellerie und Gastronomie an der Ahr. Zwar kommen noch immer weniger Gäste als vor der Corona-Pandemie ins Ahrtal, doch die Zahlen wachsen kräftig. Mehr Übernachtungen, höheres Bettenangebot: Der Tourismus kommt wieder auf die Beine. Dabei hat das Wirtschaftsministerium unter Daniela Schmitt den Ahrtal-Tourismus bisher mit rund 1,2 Millionen Euro unterstützt. Damit wurden Potenziale analysiert, Konzepte entwickelt, einladendes Marketing betrieben und Maßnahmen zur Modernisierung unterstützt. Erst kürzlich hat die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler eine besondere Förderung für ihre Tourismusstruktur erhalten: mwvlw.rlp.de

    Zentraler Baustein ist die Hilfe für Hotellerie und Gastronomie aus dem Wiederaufbaufonds von Bund und Ländern. Aus diesem Geldtopf wurden bislang rund 95 Millionen Euro für 112 Betriebe bewilligt. Das touristische Angebot im Ahrtal wird neu entstehen. Einschließlich des Tourismus wurden übrigens bisher mehr als 500 Millionen Euro an finanzieller Unterstützung für rund 600 Unternehmen bewilligt.

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  • 29.02.2024

    | Pressemitteilung

    Verzicht auf Stilllegung ist richtig

    Flächenstilllegung in der Landwirtschaft wird ausgesetzt

    Die Stilllegungspflicht von 4 Prozent der Ackerfläche wird in Deutschland auch im Jahr 2024 ausgesetzt. Dies geschieht ohne zusätzliche Kürzung der landwirtschaftlichen Basisprämie. Das hat die Bundesregierung am heutigen Donnerstag bekanntgegeben. Dazu sagt der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Marco Weber:

    „Der Verzicht auf die Flächenstilllegung ist grundsätzlich richtig. Schon länger wächst in der Landwirtschaft der Unmut über die EU-Regelung. Leider konnte sich die EU-Kommission erst vor wenigen Wochen dazu durchringen, den Mitgliedsstaaten diese wichtige Möglichkeit auch für 2024 zu eröffnen.

    Angesichts der angespannten Situation der Branche ist die Entscheidung der Bundesregierung, von den Ausnahmemöglichkeiten der EU Gebrauch zu machen, sinnvoll. Auch der Verzicht auf weitere Kürzungen bei den Direktzahlungen ist wichtig. Hierfür ist bei der ernsten Lage der Branche kein Spielraum.

    Die Landwirtinnen und Landwirte können vorerst aufatmen. Zukünftig müssen solche Entscheidungen in Brüssel aber frühzeitiger getroffen werden, damit sich die Branche hierauf einstellen kann. Nicht umsonst fordern wir Freie Demokraten seit längerem den generellen Verzicht auf die Flächenstilllegung. Diese jährliche Hängepartie ist unwürdig.“

    PM Flächenstilllegung in der Landwirtschaft wird ausgesetzt.pdf
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  • 23.02.2024

    | Artikel

    Rheinland-Pfalz: Hier entsteht Fortschritt durch Innovation

    Wir Freie Demokraten sorgen für Fortschritt durch Innovation. Wir wollen, dass jede unternehmerische Idee die Chance hat, bei uns groß zu werden. Dazu sind passende Strukturen nötig. Unser politischer Auftrag für einen innovativen Wirtschaftsstandort ist es, den gesetzlichen Rahmen zu schaffen, die finanzielle Förderung zu sichern und eine starke Vernetzung zu ermöglichen. Dieser Dreiklang ist Grundlage für ein Ökosystem, in dem aus Forschung und Entwicklung zielgerichtet und zügig Startups und Cluster mit Magnetfunktion entstehen können. Dazu ist Rheinland-Pfalz auf dem besten Weg – gerade in der Biotechnologie.

    Wir haben die Innovationsagentur auf den Weg gebracht. Sie ist mit gut einem Dutzend Mitarbeitender und einem Budget von rund drei Millionen Euro die zentrale Anlaufstelle für Innovationen in Rheinland-Pfalz. Sie baut Brücken zwischen Wirtschaft und Wissenschaft. Sie berät bei der Gewinnung von Fördermitteln. Und sie bringt Partnerinnen und Partner aus Forschung, Startup-Szene, Unternehmertum, von Kammern und Verbänden zusammen um über Kooperation schneller von der innovativen Idee zur Lösung oder der Entwicklung eines konkreten Produkts zu kommen.
    Hier gibt es weitere Informationen: innovationsagentur.rlp.de

    Wir unterstützen mit dem Innovationsfonds Rheinland-Pfalz Technologie-Startups über Beteiligungen dabei, ihr Geschäftsmodell zur Marktreife zu bringen. Dazu stehen insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung. Passend dazu ermöglichen wir seit 2021 ein Gründungsstipendium: Start.in.RLP. Es greift in einer frühen Phase der Gründung. Mit einer Unterstützung von 1.000 Euro im Monat schafft es nicht nur finanziell mehr Freiheit, sondern es zählt auch ein intensives Coaching zu seinem Wesenskern.
    Hier gibt es weitere Informationen: gruenden.rlp.de/de/startinrlp

    Wir haben das Technologiezentrum Mainz (TZM) neu ausgerichtet. Fokussiert auf den Bereich Biotechnologie und Life Science ist es zentraler Ansprechpartner für Existenzgründungen. Mit Kadans aus den Niederlanden hat es einen international renommierten Partner gewonnen. Das Unternehmen finanziert, entwickelt und betreibt hochmoderne Einrichtungen für Wissenschaftscluster. Dafür investiert Kadans in Mainz rund 50 Millionen Euro. Ziel ist es, in Kooperation mit der Innovationsagentur bis 2027 einen Biotech-Campus in der Nähe des Mainzer Universitätsgeländes aufzubauen.
    Hier geht es zur Mitteilung des MWVLW: mwvlw.rlp.de

    All diese Initiativen sichern wir als Haushaltsgesetzgeber finanziell ab. Mit dem Etat 2023/2024 haben wir die Mittel für den Bereich „Innovation“ im Wirtschaftsministerium unter der Leitung von Ministerin Daniela Schmitt mit ihren Staatssekretären Andy Becht und Petra Dick-Walther verdoppelt. Unser Fokus liegt darauf, das Gründungs- und Innovationsgeschehen am Standort Rheinland-Pfalz nachhaltig zu stärken. Nicht erst mit der Ansiedlung von Eli Lilly, dem wertvollsten Pharmakonzern der Welt, in Alzey wird deutlich: Wir sind auf dem Weg, führender Standort in der Biotechnologie zu werden.

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  • 23.02.2024

    | Artikel

    Plenarwoche Februar 2024

    Innenpolitische Themen haben die Debatten des Februarplenums im Landtag Rheinland-Pfalz geprägt. Angestrebte Änderungen des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes aus den Reihen der CDU zur Bodycam und der Freien Wähler zur Präventivhaft haben keine Mehrheiten gefunden. Eine umfassende Novelle des Gesetzes wird allerdings in Kürze von der Landesregierung vorgelegt – Hintergründe finden Sie hier. 

    Cornelia Willius-Senzer, unsere Sprecherin für Integration, hat für uns Freie Demokraten ausgeführt, warum eine Bezahlkarte für Asylbewerbende eine sinnvolle Neuerung ist. Die Freien Wähler hatten beantragt, diese Karte mit einem Bargeld-Limit von 50 Euro einzuführen. Ohne eine Anpassung des Asylbewerberleistungsgesetzes auf Bundesebene ist dieser Vorschlag allerdings wohl nur bedingt rechtssicher.

    Ein Ampel-Antrag zum besseren Schutz vor Sprengungen von Geldautomaten wurde angenommen. Zwar gehen die Fallzahlen zurück und laut Sparkassenverband wurde bei keiner Sprengung seit Juli 2023 Geld erbeutet, dennoch setzen wir uns für bessere Präventionen und stärkere Schutzmechanismen ein, wie unser Innenpolitiker Philipp Fernis betont. Einen Antrag der CDU-Fraktion für einen Freibetrag in der Grunderwerbsteuer bei Ersterwerb haben wir abgelehnt. Wir würden diesen Freibetrag gerne einführen, allerdings müsste der Bundesrat diese Möglichkeit zunächst eröffnen. Dafür gibt es allerdings keine politischen Mehrheiten – leider.

    Unser umweltpolitischer Sprecher Marco Weber hat für uns zum 250 Millionen Euro schwere Programm KIPKI debattiert. Das Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation kommt in den Kommunen gut an. Es bringt uns unbürokratisch ein Stück näher zum klimaneutralen Rheinland-Pfalz. Gute Nachrichten hatte er auch für die Schulen im Gepäck. In unserer Aktuellen Debatte haben wir aufgezeigt, welche Vorteile das Startchancenprogramm mit sich bringt. 20 Milliarden Euro von Bund und Ländern fließen in 4.000 Schulen.

    Steven Wink hat uns in der Debatte zur Legalisierung von Cannabis vertreten. Dem Antrag der Union, die Entkriminalisierung zu stoppen, treten wir entgegen. Wir stehen für die kontrollierte Abgabe sicherer Produkte und die Stärkung von Aufklärung und Prävention ein. Zudem haben wir auf Antrag der CDU darüber debattiert, wie gehörlose und taubblinde Menschen in Rheinland-Pfalz besser unterstützt werden können. In der Aktuellen Debatte der SPD haben wir betont, warum die Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung ist.

    Verabschiedet wurde ein Gesetz zum Schutz von Whistleblowern, dem eine EU-Richtlinie zugrundliegt. Zudem wurde die rechtliche Grundlage für Personalräte angepasst, die ihre Beschlüsse nun auch dauerhaft über Video- und Telefonkonferenzen sowie im Umlaufverfahren fassen können. Zudem haben wir auf Antrag der Ampelkoalition eine Ausnahmeregelung für die Vergabe öffentlicher Verträge im Mittelstandsförderungsgesetz verlängert. Diese sorgt dafür, dass Kommunen die Handlungsfreiheit behalten, den Wiederaufbau effektiv, zügig und unbürokratisch voranzutreiben.

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  • 22.02.2024

    | Pressemitteilung

    Ausbildungserfolg darf nicht vom Geldbeutel abhängen

    Landtag diskutiert über Erfolg der Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen

    Der rheinland-pfälzische Landtag hat am heutigen Donnerstag über die bisherige Bilanz der im Jahr 2022 eingeführten Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen debattiert. Dazu sagt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Steven Wink:

    „Wir Freie Demokraten stehen dafür, dass Menschen durch eigene Leistung vorankommen. Wer sich für eine Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen entscheidet, darf nicht durch ein Schulgeld belastet werden. Deshalb haben wir es 2022 in Rheinland-Pfalz abgeschafft. Das ist sozial gerecht und ein echter Erfolg bei der Bewältigung des Fachkräftemangels.

    Die Möglichkeit einer Ausbildung darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Gerade in den Gesundheitsberufen ist es wichtig, motivierte und gut qualifizierte Menschen zu gewinnen. Die Abschaffung des Schulgelds vor knapp zwei Jahren war mehr als überfällig. Das ist echte liberale Sozial- und Arbeitsmarktpolitik.

    Gut zwei Jahre nach der Abschaffung zeigt sich, dass die Ampelkoalition im Land einen echten Volltreffer gelandet hat. Die Ausbildungszahlen steigen - von der Physiotherapeutin über den pharmazeutisch-technischen Assistenten bis zur Pflegefachfrau. Allein die Ergotherapie verzeichnet eine Steigerung von über elf Prozent. Unsere Politik bringt Menschen in Arbeit und stärkt die soziale Gerechtigkeit.“

    PM Landtag diskutiert über Erfolg der Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen.pdf
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  • 21.02.2024

    | Pressemitteilung

    Bildungserfolg muss weiter von sozialer Herkunft entkoppelt werden

    Landtag diskutiert über Startchancenprogramm Bildung

    Auf Antrag der FDP-Fraktion hat der rheinland-pfälzische Landtag am heutigen Mittwoch über das jüngst vorgestellte Startchancenprogramm im Bildungsbereich diskutiert. Dazu sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Marco Weber:

    „Die Ergebnisse der PISA-Studien machen klar, dass im Bildungswesen etwas passieren muss. Unter Federführung der liberalen Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger ist dem Bund gemeinsam mit den Bundesländern ein echter Meilenstein gelungen. Das vor wenigen Wochen vorgestellte Startchanchenprogramm ist die größte Bildungsoffensive in der Geschichte der Bundesrepublik. Insgesamt werden in den kommenden Jahren bundesweit 20 Milliarden Euro zur Verbesserung der Bildungsqualität bereitgestellt.

    Für die Freien Demokraten gilt: Bildung ist ein Bürgerrecht. Wir wollen die beste Bildung für Schülerinnen und Schüler. Dabei darf der Bildungserfolg nicht vom Geldbeutel der Eltern oder der sozialen Herkunft abhängen. Wir ermöglichen Aufstieg durch eigene Leistung.

    Das Startchanchenprogramm zielt genau darauf ab und unterstreicht die Überzeugungen liberaler Bildungspolitik. Von dem neuen Programm werden vor allem Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler profitieren. In Rheinland-Pfalz werden voraussichtlich 200 Schulen gefördert werden können. Bereits im kommenden Sommer soll das Programm pünktlich zum Beginn des neuen Schuljahres an den Start gehen.“

    PM Landtag diskutiert über Startchancenprogramm Bildung.pdf
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  • 29.02.2024 | 06:00 |
    Mainz

    | Termin

    Innovation und Tradition – Starke Landwirtschaft für ein starkes Land

    Symbolbild: Landwirte
    Symbolbild: cherryandbees / Adobe Stock

    Leider muss die geplante Veranstaltung krankheitsbedingt ausfallen. Wir informieren Sie, wenn wir eine Neuauflage starten.

     

     

     

     

    Lebt der Hof, lebt das Land: Dieses Motto leitet unsere Agrarpolitik in Rheinland-Pfalz. Unsere Landwirtschaft ist bodenständig, vielfältig und modern. Sie verbindet Tradition und Innovation. Und sie steht derzeit vor großen Herausforderungen – ständig im Spannungsfeld zwischen Erwartungen und Vorurteilen, gerade beim Pflanzenschutz. Darüber wollen wir bei der Veranstaltung „Innovation und Tradition – Starke Landwirtschaft für ein starkes Land“ am 29. Februar ab 18 Uhr mit Ihnen diskutieren.

     

    Ablauf:

    • 18 Uhr – Beginn
    • 18:30 Uhr – Begrüßung durch Marco Weber, MdL
    • 18:35 Uhr – Impulsvortrag Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung
    • 18:45 Uhr – Impulsvortrag Staatsministerin Daniela Schmitt
    • 19:05 Uhr – Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel, Staatsministerin Daniela Schmitt und Klaus Schneider, Präsident des Deutschen Weinbauverbands – Moderation Marco Weber
    • 19:40 Uhr – Fragerunde
    • 19:50 Uhr – Abschlussstatement Marco Weber, MdL
    • 20 Uhr – Snacks und Drinks
    • 21 Uhr – Ende der Veranstaltung
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  • 09.02.2024

    | Artikel

    Regelungen auf der Höhe der Zeit

    Neues Polizei- und Ordnungsbehördengesetz

    Innenminister Michael Ebling hat Vorschläge zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) vorgestellt. In die Erarbeitung dieser Vorschläge waren wir als Koalitionsfraktion eingebunden. Auch im parlamentarischen Verfahren werden wir Freie Demokraten die Vorschläge intensiv beraten. Unsere Leitlinie im Gesetzgebungsprozess ist eine ausgewogene Balance von Sicherheit und Freiheit.

    Was ist das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz?

    Das POG ist die zentrale gesetzliche Grundlage des Landes zu Befugnissen und Aufgaben unserer Polizei und der kommunalen Ordnungsbehörden. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu entsprechenden Gesetzen in anderen Ländern, aber auch technische Entwicklungen und die veränderte Sicherheitslage machen Anpassungen am Gesetz erforderlich.

    Welche wesentlichen Änderungen plant die Landesregierung?

    Die kommunalen Vollzugsdienste sollen künftig zu ihrem eigenen Schutz eine Bodycam tragen dürfen. Das ist der Polizei bereits jetzt möglich, allerdings nicht bei Einsätzen in einer Wohnung. Da Polizeieinsätze bei häuslicher Gewalt besonders gefährlich sind, soll die Polizei in Zukunft auch in Wohnungen die Bodycam einschalten dürfen. Entscheidend ist für uns dabei: Die Wahrung des Kernbereichs der privaten Lebensführung muss ebenso sichergestellt bleiben wie der Schutz von Berufsgeheimnisträgern, wie zum Beispiel Anwälten und Ärzten.

    Die Bodycams sollen zukünftig auch die Funktion zum Prerecording nutzen dürfen. Das heißt: Die Bodycam zeichnet dauerhaft auf und überschreibt die Aufnahme automatisch immer nach 30 Sekunden. Schaltet ein Polizist jedoch die Kamera an, weil eine Gefahrensituation entstanden ist, stehen die voraufgezeichneten 30 Sekunden weiterhin zur Verfügung. Damit kann die Entstehung einer Gefahrensituation dokumentiert werden. Entsteht im Einsatz keine Gefahrensituation, sind die Aufnahmen gelöscht und damit vor Missbrauch geschützt.

    Zur Abwehr einer konkreten Gefahr der Begehung einer schweren Straftat soll künftig die Anordnung einer elektronischen Fußfessel möglich sein. Eine entsprechende Anordnung muss grundsätzlich durch einen Richter erfolgen. Nur in Eilfällen kann die Polizei selbst eine Anordnung erlassen, die dann unverzüglich richterlich überprüft werden muss. Da es sich um einen erheblichen Grundrechtseingriff handelt, sind im Gesetzentwurf hohe Hürden an die Verhältnismäßigkeit vorgesehen. Ein Gewalttäter, der gegen das Verbot sich dem Opfer erneut zu nähern verstößt, könnte aber künftig zum Schutz des Opfers mit einer entsprechenden Fußfessel überwacht werden. Damit kann ein Näherungsverbot durchgesetzt werden.

    Auch ist vorgesehen, eine Rechtsgrundlage zur automatischen Datenanalyse einzuführen. Dabei ist wichtig: Es geht um die Einführung eines technischen Hilfsmittels. Es nimmt den Beamtinnen und Beamten weder Entscheidungen ab noch ersetzt es deren Arbeit. Allerdings kann es im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung Zusammenhänge zwischen Personen aufzeigen oder Handlungsmuster erkennen.

    Nachdem sie in einem Pilotprojekt getestet worden ist, soll die sogenannte Monocam über das neue POG zugelassen werden. Die Kamera erkennt, wenn Menschen hinter dem Steuer zum Mobiltelefon gegriffen haben, und dokumentiert dieses Vergehen. Rheinland-Pfalz wäre das erste Land, dass die Monocam zulässt. Sie gilt als wichtiges Mittel, um schwere Verkehrsunfälle einzudämmen, die durch Ablenkung entstanden sind.

    Wie gestaltet sich das weitere Verfahren?

    Der Entwurf der Landesregierung wird jetzt von uns geprüft und durchläuft das parlamentarische Verfahren. Das heißt: Er wird in den Landtag eingebracht, im Fachausschuss beraten und abschließend im Plenum debattiert. Auf Antrag der Fraktionen ist es möglich, eine Expertenanhörung einzurichten, damit Fachleute zum Gesetzentwurf stellungnehmen. Als Freie Demokraten arbeiten wir auf ein Gesetz hin, das auf Höhe der Zeit ist, Bürgerrechte achtet, wirksame Instrumente für Polizei und Ordnungsbehörden bereithält und für Sicherheit der Einsatzkräfte und in der Bevölkerung sorgt.

    Was ist noch wichtig?

    Damit das POG wirksam ist, braucht es in der Polizei und den Ordnungsbehörden das nötige Personal und die passende technische Ausstattung. Seit 2016 haben wir daran gearbeitet, dass die Polizei auf 10.000 Kräfte wächst. Das werden wir in diesem Jahr geschafft haben! Wir stellen im Haushalt Gelder bereit, damit das Land in Schutzausrüstung, technische Lösungen und Fahrzeuge investieren kann. So machen wir Rheinland-Pfalz sicherer.

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  • 08.02.2024

    | Artikel

    Bezahlkarte für Asylbewerber

    Damit Unterstützung zielgerichtet ankommt

    Unser Land ist solidarisch mit den Menschen, die vor Krieg oder individueller Verfolgung zu uns fliehen. Die Kommunen in Rheinland-Pfalz geben Asylbewerbenden Sicherheit, Obdach und eine Grundversorgung. Bisher hat die Kommunalverwaltung finanzielle Unterstützung größtenteils bar ausgezahlt. Das steht derzeit zur Debatte. Rheinland-Pfalz beteiligt sich mit 13 weiteren Bundesländern an einer Ausschreibung für eine Bezahlkarte.

    Warum braucht es eine Bezahlkarte?

    Wir finden: Leistungen für Asylbewerbende sollen bei denen ankommen, für die sie bestimmt sind. Es gibt allerdings einige Fälle, in denen Leistungsempfänger das erhaltene Bargeld nicht für den eigenen Bedarf aufgewendet, sondern es ins Ausland überwiesen haben. Davon profitieren einerseits oft Familienangehörige, andererseits aber auch Kriminelle, die Asylbewerbende illegal nach Deutschland gebracht haben. Wir stehen dafür, dass zu uns geflüchtete Menschen mit den ihnen zustehenden Geldern möglichst selbstbestimmt umgehen können. Wir stehen allerdings auch in der Pflicht zu unterbinden, dass Steuergeld in die Schlepperkriminalität fließt. Wir wollen deshalb eine Bezahlkarte einführen.

    Diese Bezahlkarte, die einer uns bekannten Girocard ähnelt, ist ein guter Kompromiss zwischen Selbstbestimmung von Geflüchteten und Verantwortung gegenüber Steuerzahlenden. Sie verhindert in der dafür notwendigen technischen Ausgestaltung Überweisungen ins Ausland, beschränkt Geflüchtete jedoch nicht bei Zahlungen, die sie in ihrem Alltag für die Grundversorgung zu leisten haben.

    Warum ist eine bundesweit möglichst einheitliche Einführung der Bezahlkarte sinnvoll?

    Rheinland-Pfalz hat sich einer Initiative mit 13 weiteren Bundesländern (Ausnahmen: Mecklenburg-Vorpommern und Bayern) angeschlossen, die nun in die europaweite Ausschreibung eines Auftrags zur Umsetzung einer solchen Bezahlkarte einsteigt. Es ist sinnvoll, diesen Weg möglichst gemeinsam zu gehen.

    Unterschiedliche technische Ausgestaltung und dezentrale Verwaltung bei der Bezahlkarte werden zu entsprechenden Effekten beim Zuzug von Geflüchteten führen. Geht jedes Land oder jede einzelne Kommune einen eigenen Weg, entstünde ein Wettbewerb, welche Region mit Blick auf die finanziellen Leistungen für Asylbewerber am restriktivsten handelt, um die Aufnahme derer zu vermeiden. Ziel muss es allerdings sein, nicht nur überregionale oder bundesweite Standards, sondern ein europaweit solidarisches Modell zur Fluchtaufnahme zu schaffen. 

    Darauf zielt auch die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ab. Es geht letztlich darum, die Belastungen durch die Aufnahme Geflüchteter in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gerecht zu verteilen. Und dabei müssen Menschen, die vor Krieg und individueller Verfolgung fliehen, würdig aufgenommen und versorgt werden. Gleichzeitig ist klar; wie es Bundespräsident Joachim Gauck sagte: Unser Herz ist weit, aber unsere Möglichkeiten sind begrenzt.

    Wie sieht der weitere Weg bis zur Einführung der Bezahlkarte aus?

    Rheinland-Pfalz und 13 weitere Bundesländer steigen jetzt in die Ausschreibung des Bezahlkartensystems ein. Die Vergabe ist im Sommer geplant. Danach geht es in die Ausgestaltung der konkreten Standards und die Umsetzung vor Ort.

    Im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) ist es Kommunen übrigens bereits schon jetzt in einem bestimmten Rahmen möglich von der Auszahlung von Bargeld abzusehen und auf Sachleistungen oder ein Bezahlkartenmodell umzustellen. Allerdings ist dies insbesondere aufgrund des damit einhergehenden Verwaltungsaufwands ein bisher gemiedenes Instrument. Eventuell sind vor Einführung des Bezahlkartensystems noch gesetzliche Änderungen auf Bundesebene nötig.

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  • 02.02.2024

    | Artikel

    Neue Schulbaurichtlinie für Rheinland-Pfalz

    Rheinland-Pfalz hat eine neue Schulbaurichtlinie. Klingt technisch, ist aber ein enormer Fortschritt für den Bildungsbereich. Kurz und knapp: Unsere Schulen werden offener, nachhaltiger, sicherer und digitaler. Die Schulgemeinschaft wird künftig stärker daran beteiligt, wie ein moderner Ort für beste Bildung konkret aussehen soll.

    Einen ersten Überblick gibt Ihnen das Kompendium „Zukunftsfähige Schulbauten in Rheinland-Pfalz“.

    Was ist die Schulbaurichtlinie?

    Die Schulbaurichtlinie regelt im Kern, wie eine Schule gestaltet sein muss, damit sie den aktuellen pädagogischen Anforderungen entspricht. Für den Bau einer Schule sind die Schulträger, also oft die Kommunen, seltener private Träger wie zum Beispiel Kirchen, verantwortlich. Die Verwaltungsvorschrift regelt deshalb auch, unter welchen Voraussetzungen der Schulbau durch das Land gefördert wird. Aktuell stehen im Förderprogramm des Landes 65 Millionen Euro zur Verfügung – so viel wie noch nie. Zudem unterstützt Rheinland-Pfalz die Kommunen bei Maßnahmen an Schulen finanziell über das Kommunale Investitionsprogramm 3.0 und dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI). Die Schulbaurichtlinie steckt also einen groben Rahmen für die Ausgestaltung und die finanzielle Förderung.

    Warum brauchte es eine neue Schulbaurichtlinie?

    Unser Bildungswesen verändert sich stetig. Wo es früher feste Klassenräume, eine Tafel und Frontalunterricht gab, entsteht heute eine andere Lernatmosphäre. Unterrichtsmethoden und Arbeitsformen haben sich geändert – nicht allein durch den Einsatz digitaler Endgeräte oder künstlicher Intelligenz. Das hat Auswirkungen auf den Schulbau, weil für individuelleres Lernen offenere Räume gefragt sind. Zudem möchte die Schulgemeinschaft stärker dabei mitreden, wenn neue Lernorte bestehen. Auch der Anspruch an Sicherheit und Nachhaltigkeit hat sich beim Schulgebäude verändert, sodass eine Erneuerung der Verwaltungsvorschrift notwendig geworden ist.

    Was ist neu an der Schulbaurichtlinie?

    Uns Freien Demokraten mit dem bildungspolitischen Sprecher Marco Weber war wichtig, dass wir Schulbaurichtlinien zugunsten eigener pädagogischer Konzepte der Schulen öffnen. Das heißt: Wir wollten verankern, dass Schulen nicht allein nach dem Willen einer Richtlinie des Landes entstehen. Sie sollen die Handschrift der Schulgemeinschaft mit dem spezifischen pädagogischen Konzept tragen. Dafür gibt die Landesregierung starre Grenzen in festen Quadratmeterzahlen auf und ersetzt sie durch flexible Korridore zur individuellen Gestaltung je nach Schulprofil.

    Zudem entsteht eine neue „Phase 0“ in der Planung einer neuen Schule. In dieser hat die Schulgemeinschaft das Wort und wird in der Beteiligung am Schulbau vom Pädagogischen Landesinstitut beraten. Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte bringen sich ganz konkret in die Gestaltung des neuen Lernortes ein. Denn am Ende sind die neuen Flächen und Räume für sie ein wichtiger gemeinsamer Ort.

    In Zeiten des Klimawandels ist klar: Neue Bauprojekte müssen nachhaltig sein. Deshalb unterstützt das Land künftig die Schulen stärker, die energieeffizienter gebaut sind. Dabei sind die höchsten Standards kein Muss. Allerdings wird über einen finanziellen Anreiz der Weg für mehr Nachhaltigkeit geebnet. Ein Update haben auch die Anforderungen an Brand- und Hochwasserschutz, Amok- und Unfallprävention sowie Barrierefreiheit erhalten. Schulen müssen sichere Orte sein und Teilhabe ermöglichen. Das ist jetzt konkret geregelt. Und: Längst überfällig werden auch erstmals bauliche Maßnahmen gefördert, die für die Digitalisierung unserer Lernumgebungen notwendig sind.

    Übrigens: Die Digitalisierung im Bildungswesen ist uns Freien Demokraten ein Herzensanliegen. Lehrkräfte wollen unterrichten. Tatsächlich sind sie oft Bürokraft oder IT-Mitarbeiter. Das wollten wir ändern. Deshalb hat das Land auf unsere Initiative hin das Digitale Kompetenzzentrum gegründet – einmalig in Deutschland. Es übernimmt alle Leistungen, die Schule zu einem digitalen Raum machen. Das DigiKomp bildet Lehrkräfte fort, unterstützt Schulen bei der technischen Ausstattung und verbessert das digitale Lehrangebot. Das schafft moderne Bildung und gibt Lehrkräften mehr Zeit für das, was wirklich zählt: Guter Unterricht.

     

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  • 26.01.2024

    | Artikel

    Plenarwoche Januar 2024

    Die Plenarwoche des Landtags im Januar war vom Kampf gegen Antisemitismus und für die Demokratie dominiert. Intensiv und kontrovers haben die Abgeordneten gleich mehrfach zur Zukunft der Landwirtschaft diskutiert. Mit dem Beschluss zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes können nun zudem 267,2 Millionen Euro an Sonderzahlungen für die Fluchtaufnahme in unsere Kommunen fließen.

    Daneben standen auch verkehrspolitische Themen auf der Tagesordnung. Steven Wink entgegnete einem Antrag der Freien Wähler. Dieser sah vor, die Entscheidung über die Festsetzung von Parkgebühren auf kommunale Räte zu übertragen. 

    Vielfach unterschätzt ist die Bedeutung der Wasserstraßen für unseren Wirtschaftsstandort. Rheinland-Pfalz beheimatet Binnenhäfen. Die CDU-Fraktion hat in einem Antrag auf Fortschritte im Bereich der Binnenschifffahrt gedrängt. Im Ziel hat sie uns dabei an ihrer Seite. Was die CDU verschweigt: Im Land und im Bund wird jedoch bereits intensiv an wegweisenden Projekten für den Transport auf dem Wasser gearbeitet. Zwei Beispiele: Der Aufbau eines Wasserstoff-Ökosystems oder die Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung für Infrastrukturprojekte. Trotz begrenzter finanzieller Mittel und Fachkräftemangel geht es bei der Binnenschifffahrt voran, betont unser Abgeordneter Steven Wink.

    Jährlich wird im Parlament der Bericht der Landesregierung zum Waldzustand debattiert. Unser Wald ist Klimaschützer Nummer eins und schon deshalb besonders schützenswert. Marco Weber hat für uns betont: Wir unterstützen die wichtige und nachhaltige Arbeit von Landesforsten. Nur ein Beispiel: Landesforsten überwacht sehr genau die Ausbreitung des Borkenkäfers. So können neben Schäden durch Hitze und Dürre zumindest Kalamitäten durch Schädlinge zurückgedrängt werden.

    Der Landtag hat außerdem über Wertschätzung für Beamtinnen und Beamte, die mit enormen Belastungen und echten Ausnahmesituationen konfrontiert sind, debattiert. Anlass ist die geplante Erhöhung der Zulagen für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug. Wer für unsere Sicherheit sorgt, hat eine angemessene Besoldung verdient. Und deshalb werden wir sie anpassen.

    Kriminalprävention ist Kinderschutz – dazu hat die CDU-Fraktion einen Antrag vorgelegt. Nach dem Vorbild der nordrhein-westfälischen Initiative „Kurve kriegen“, soll der Kriminalprävention in unserem Land eine neue Richtung gegeben werden. Wie immer beim Thema Kinderschutz werden wir uns sehr genau anschauen, inwiefern eine Umsetzung in Rheinland-Pfalz möglich und sinnvoll ist. Bis dahin, so unser Fraktionsvorsitzender Philipp Fernis, sind allerdings Erfahrungswerte aus dem Nachbarland zu diskutieren und eine Integration in die bei uns bestehenden Häuser des Jugendrechts zu prüfen.

    Für Steven Wink ist stärkere soziale Teilhabe behinderter Menschen ein echtes Herzensthema. Auf Antrag der Ampelkoalition wurde die Große Anfrage „Inklusiver Arbeitsmarkt Rheinland-Pfalz“ im Plenum besprochen. In unserem Land sind die Zahlen von schwerbehinderten Beschäftigten deutlich gestiegen – das ist Ergebnis kontinuierlichen Engagements von Privatwirtschaft und staatlichen Institutionen. Mittlerweile werden in Rheinland-Pfalz über 70 Inklusionsbetrieben über 1.000 Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt.

    Auch die Ergebnisse der jüngsten PISA-Studie und der IQB-Bildungstrend beschäftigen die Landespolitik. Die CDU-Fraktion hat beantragt, Intensivklassen einzurichten, um Sprachkompetenz von Schülerinnen und Schülern zu steigern. Wir halten das für die falsche Lösung. In Hessen gibt es diese Intensivklassen. Unser Nachbarland schneidet in allen Bereichen im Fach Deutsch schlechter ab als Rheinland-Pfalz – auch beim Leistungsvergleich von Kindern mit Migrationshintergrund. Wir setzen deshalb nicht auf Intensivklassen, sondern vornehmlich auf im Alltag integrierte Sprachförderung. Mehr Geld für unsere Schulen, mehr Deutsch in den Grundschulen und regelmäßige Kontrollen der Lernleistung – das ist der Weg, den Marco Weber für uns skizziert hat. Zudem sehen wir großen Potenzial im sogenannten Startchancen-Programm des Bundes, das besonders die Schulen unterstützt, die einen hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler unterstützt.

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  • 25.01.2024

    | Pressemitteilung

    Hass und Gewalt gegen jüdischen Menschen akzeptieren wir nicht

    Landtag tritt Antisemitismus mit breiter Mehrheit entgegen

    Die demokratischen Fraktionen des rheinland-pfälzischen Landtags haben am heutigen Donnerstag einen Antrag zur Bekämpfung des Antisemitismus beschlossen. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Philipp Fernis:

    „Der furchtbare Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 lässt uns auch heute noch fassungslos zurück. Mit großer Sorge haben wir beobachtet, was nach dem Angriff auch auf deutschen Straßen passiert ist. Bundesweit haben nach dem Angriff der Hamas antisemitische Demonstrationen stattgefunden. Das werden wir als freiheitlich verfasster Rechtsstaat nicht hinnehmen.

    Wir treten dem Antisemitismus in Deutschland entschieden entgegen. Hass auf Menschen jüdischen Glaubens akzeptieren wir nicht. Die vergangenen Monate haben uns deutlich gemacht, dass Handlungsbedarf besteht. Auch die Bedrohungen gegen jüdische Einrichtungen haben zugenommen. Als Freie Demokraten sagen wir ganz klar: Wer zu Hass und Gewalt gegen Jüdinnen und Juden aufruft, muss und wird die volle Härte unseres Rechtsstaats zu spüren bekommen.

    Wir wollen, dass das Thema Antisemitismus an den Schulen zukünftig einen größeren Raum einnimmt. Jungen Menschen muss die besondere Relevanz der deutschen Verantwortung für jüdisches Leben tiefergehend vermittelt werden. Dazu gehört auch, dass jede Schülerin und jeder Schüler in Rheinland mindestens einmal ein ehemaliges KZ besucht. Nie wieder ist jetzt. Wir sorgen dafür, dass dieser Satz, diese Grundhaltung auch mit Leben gefüllt wird.“

     

    Plenarrede

    Philipp Fernis' Rede in der Aktuellen Debatte „Kein Platz für Israelhass und Antisemitismus an unseren Schulen – Hamas-
    Terror, Nahostkonflikt und historische Verantwortung Deutschlands im Unterricht thematisieren“ sehen Sie hier.

    PM Landtag tritt Antisemitismus mit breiter Mehrheit entgegen.pdf
    Antrag Antisemitismus bekämpfen.pdf
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