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  • 10.05.2025 | 11:00 |
    Zweibrücken

    | Termin

    Das Weimarer Dreieck - Deutschland, Frankreich und Polen als Motoren Europas

    Unter dem Motto „Das Weimarer Dreieck - Deutschland, Frankreich und Polen als Motoren Europas“ findet am 10. Mai von 11 bis 14 Uhr im Landschloss Fasanerie in Zweibrücken die Europaveranstaltung der Landtagsfraktion statt.

    Mit dabei sein werden Bartłomiej Książek, Vizekonsul der Republik Polen, Jérémie Peyron, Stellvertretender Generalkonsul der französischen Republik sowie weitere Gäste. Die Moderation übernimmt Jonathan Spindler, Geschäftsführer des Partnerschaftsverbandes.

    Ablauf

    • 11:00 Uhr
      Einlass
    • 11:20 Uhr
      Impuls von Daniela Schmitt, MdL, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Pfalz
    • 11:30 Uhr
      Impuls von Prof. Dr. Joachim Schild, Universität Trier
    • 11:40 Uhr
      Diskussion mit
      Steven Wink, MdL, Fraktionsvorsitzender
      Bartłomiej Książek, Vizekonsul der Republik Polen
      Jérémie Peyron, Stellvertretender Generalkonsul der Französischen Republik
    • 12:40 Uhr
      Geselliges Beisammensein bei Essen und Getränken

    Zur Anmeldung

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  • 21.03.2025

    | Artikel

    Der Wolf kommt ins Jagdrecht

    Die Rückkehr des Wolfs nach Rheinland-Pfalz sorgt für intensive Diskussionen. Die Landesregierung hat angekündigt, den Wolf ins rheinland-pfälzische Jagdrecht aufzunehmen. Doch was bedeutet das konkret? Und wie stehen wir Freie Demokraten dazu? Hier erklären wir die wichtigsten Punkte.

     

    Wie ist die aktuelle Rechtslage zur Bejagung des Wolfs?

    Bisher ist der Wolf durch europäische und nationale Gesetze streng geschützt. In Deutschland fällt er unter das Bundesnaturschutzgesetz und ist nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU eine streng geschützte Art. Ein Abschuss ist aktuell nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt – etwa wenn ein Wolf trotz Schutzmaßnahmen wiederholt Weidetiere reißt und keine andere Lösung mehr möglich ist. Solche Einzelfall-Entscheidungen treffen die Behörden auf Basis von Ausnahmegenehmigungen.

     

    Was ändert sich mit der Aufnahme ins Jagdrecht?

    Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht bedeutet nicht, dass Wölfe ab jetzt einfach bejagt werden dürfen. Auch als jagdbare Art bleibt der strenge Schutz durch das Naturschutzrecht bestehen. Ohne eine Ausnahmegenehmigung darf auch eine Jägerin oder ein Jäger keinen Wolf schießen.

    Was sich ändert: Für das Wolfsmanagement sind künftig die Jägerinnen und Jäger als Fachleute mit eingebunden. Das bringt mehr Kompetenz und klare Zuständigkeiten. Zudem wird der Wolf mit der Aufnahme ins Jagdrecht als das anerkannt, was er längst ist – ein Wildtier, das aktiv gemanagt werden muss.

     

    Wie stehen wir Freie Demokraten zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht?

    Wir Freie Demokraten Rheinland-Pfalz unterstützen die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ausdrücklich. Denn wir sind überzeugt: Artenschutz und der Schutz der Weidetierhalter dürfen kein Widerspruch sein.

    Die Aufnahme schafft die Grundlage für ein verantwortungsvolles Wolfsmanagement – mit klaren Regeln und unter Einbindung der Jägerschaft. Nur so können wir die berechtigten Interessen von Naturschutz, Landwirtschaft und Bevölkerung zusammenbringen. Unser Ziel ist ein pragmatischer Umgang mit dem Wolf. Wir wollen, dass der Schutz von Weidetieren trotz der Rückkehr des Wolfs besser funktioniert.

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  • 18.03.2025

    | Pressemitteilung

    Mütterrente trägt nicht zur Verbesserung der Verteidigungsfähigkeit bei

    Bundestag ändert Grundgesetz und weitet Staatsverschuldung massiv aus

    Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Mittwoch eine Änderung des Grundgesetzes zur massiven Ausweitung der Staatsverschuldung beschlossen. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Philipp Fernis:

    „Die heutigen Beschlüsse des Bundestags sind eine große Hypothek für die junge Generation. Vor allem CDU/CSU und SPD haben den Menschen in Deutschland heute einen ganzen Sack Sand in die Augen gestreut. Schulden in Höhe von insgesamt fast einer Billion Euro werden als sicherheitspolitische Notwendigkeit verkauft. Das ist für jede mündige Bürgerin und jeden mündigen Bürger ein Hohn.

    Die Mütterrente oder die Erhöhung der Pendlerpauschale tragen natürlich nicht zur Verbesserung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands bei. In Wahrheit braucht die mutmaßlich neue Koalition aus CDU/CSU und SPD finanzielle Spielräume im Bundeshaushalt, um ihre irrwitzigen Wahlgeschenke zu finanzieren.

    Natürlich muss die Bundeswehr besser aufgestellt werden. Wir Freie Demokraten unterstützen ausdrücklich kreditfinanzierte höhere Verteidigungsausgaben. Das hat die FDP-Fraktion im Bundestag mit einem eigenen Gesetzentwurf sehr deutlich gemacht. Für die maßlose Schuldenpolitik der vielleicht kommenden Bundesregierung haben wir jedoch kein Verständnis.

    Vor allem die jungen Menschen werden dieses finanzpolitische Feuerwerk bezahlen. Es ist kurz, grell und laut – aber auf eine Silvesterfeier folgt am nächsten Tag häufig ein Kater. Die Ambitionslosigkeit von CDU/CSU und SPD ist atemberaubend. Staatliche Transferzahlungen werden auf Pump ausgeweitet.

    Die Rechnung dafür wird in den kommenden Jahren an die heute junge Generation geschickt. Statt das Rentensystem endlich zukunftssicher zu gestalten und nachhaltig zu finanzieren, wird es an die dicke Nadel des Bundeshaushalts gehängt. Das wird nicht mehr lange gutgehen.“

    PM Bundestag ändert Grundgesetz und weitet Staatsverschuldung massiv aus.pdf
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  • 14.03.2025

    | Artikel

    Mehr Chancen durch moderne Hochschulen

    Novellierung des Hochschulgesetzes in Rheinland-Pfalz

    Die Landesregierung hat einen wichtigen Schritt zur Modernisierung der Hochschullandschaft in Rheinland-Pfalz auf den Weg gebracht: Das Kabinett hat Änderungsvorschläge am Hochschulgesetz beschlossen. Dieser Gesetzentwurf wird nun ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Als Freie Demokraten werden wir die Novellierung wohlwollend begleiten, denn sie enthält zahlreiche liberale Impulse.

     

    Was regelt das Hochschulgesetz grundsätzlich?

    Das Hochschulgesetz legt den rechtlichen Rahmen für die Hochschulen in Rheinland-Pfalz fest. Es bestimmt die Aufgaben von Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWs), regelt die Forschung, Lehre und Selbstverwaltung und definiert die Rechte und Pflichten von Studierenden und Lehrenden. Zudem setzt es Standards für Qualitätssicherung, Gleichstellung und digitale Infrastruktur und schafft die Basis für die Finanzierung und Autonomie der Hochschulen.

     

    Was soll am Hochschulgesetz geändert werden?

    Die Novellierung des Hochschulgesetzes bringt eine Reihe von Änderungen mit sich, die das Studium, die Forschung und die Hochschulentwicklung weiter verbessern. Einige zentrale Anpassungen sind:

    • Abschaffung der Zweitstudiengebühren: Künftig werden Studierende für ein Zweitstudium keine zusätzlichen Gebühren zahlen müssen.
    • Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWs): Forschungsstarke HAWs erhalten das Recht, eigenständig Promotionen durchzuführen.
    • Flexiblere Prüfungsformen: Das Ministerium erhält die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung elektronische und ortsunabhängige Prüfungen zu ermöglichen.
    • Förderung von Unternehmensgründungen: Studierende, die eine Firma gründen, können zwei zusätzliche Semester zur Studienzeit erhalten.
    • Digitalisierung der Hochschulverwaltung: Gremienbeschlüsse sollen künftig auch digital möglich sein.
    • Stärkung von Open Access und Open Science: Forschungsergebnisse können freiwillig frei zugänglich veröffentlicht werden.

     

    Was ist für uns Freie Demokraten besonders wichtig?

    Bildung ist der Schlüssel zu individueller Freiheit und gesellschaftlichem Fortschritt. Daher unterstützen wir als FDP-Fraktion die Novellierung des Hochschulgesetzes ausdrücklich. Uns sind besonders folgende Punkte wichtig:

    • Chancengerechtigkeit: Die Abschaffung der Zweitstudiengebühren eröffnet mehr Menschen die Möglichkeit, sich weiterzubilden.
    • Wissenschaftliche Exzellenz: Das Promotionsrecht für HAWs stärkt die Forschung und fördert Innovationen in praxisorientierten Bereichen.
    • Moderne Studienbedingungen: Digitale Prüfungsformate und flexiblere Studienmodelle passen das Hochschulsystem an die Bedürfnisse der Studierenden an.
    • Gründergeist an Hochschulen: Die Erleichterung von Unternehmensgründungen durch die sogenannten Gründersemester unterstützt Studierende, die ihre Ideen in die Praxis umsetzen möchten.
    • Nachhaltigkeit und Innovation: Hochschulen spielen eine zentrale Rolle in der Entwicklung neuer Technologien und nachhaltiger Lösungen – daher begrüßen wir die stärkere Förderung von Wissenstransfer und Technologietransfer.

     

    Wie geht es jetzt weiter?

    Der Gesetzentwurf befindet sich nun auf dem Weg ins parlamentarische Verfahren. Im April-Plenum wird die erste Lesung im Landtag stattfinden, anschließend folgen Beratungen in den Ausschüssen und schließlich die zweite und dritte Lesung. Wir Freie Demokraten werden darauf achten, dass das Gesetz nicht nur die Freiheit der Hochschulen stärkt, sondern auch den Studierenden und Forschenden neue Chancen eröffnet.

    Die Novellierung des Hochschulgesetzes ist ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen, chancenorientierten und innovationsfreundlichen Hochschulsystem in Rheinland-Pfalz. Wir freuen uns darauf, diesen Prozess konstruktiv zu begleiten.

    Hier gibt es weitere Informationen.

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  • 12.03.2025

    | Pressemitteilung

    Stefan Thoma neuer bildungspolitischer Sprecher der Fraktion

    FDP-Fraktion verteilt Ausschussmitgliedschaften neu

    Die FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz hat am heutigen Mittwoch Mitgliedschaften in Fachausschüssen des Parlaments und die damit verbundenen Fachsprechereigenschaften neu verteilt.

    Notwendig wurde dies durch den Tod des Abgeordneten Herbert Mertin und das Nachrücken des neuen Abgeordneten Stefan Thoma (36). Thoma war bis zu seinem Nachrücken in den Landtag Lehrer an zwei Schulen im Kreis Bernkastel-Wittlich. Er lebt in Niederkail (Kreis Bernkastel-Wittlich).

    Stefan Thoma ist ab sofort Mitglied in folgenden Fachausschüssen des Landtags:

    • Bildungsausschuss
    • Wissenschaftsausschuss
    • Rechtsausschuss 
    • Petitionsausschuss

    Dazu äußert sich Stefan Thoma: „Die Fraktion hat mich heute sehr herzlich aufgenommen. Dass die Fraktion mir direkt den landespolitisch extrem wichtigen Bildungsbereich anvertraut, ehrt mich sehr.

    Als Lehrer habe ich einen sehr guten Einblick in unser Bildungssystem. Ich weiß, was gut läuft, aber mir ist auch klar, wo wir noch besser werden müssen. Vor allem der Bereich Sprachkompetenz wird immer wichtiger. Wer wenig oder nur sehr schlecht Deutsch spricht, hat kaum Chancen auf echten Bildungserfolg. Hier müssen wir besser werden.

    Auch die Digitalisierung an den Schulen muss schnell voran gehen. Daran werde ich ab heute gemeinsam mit meiner Fraktion und der Koalition arbeiten.“

    PM FDP-Fraktion verteilt Ausschussmitgliedschaften neu.pdf
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  • 07.03.2025

    | Artikel

    Ein Fortschritt im Mutterschutz

    Mehr Schutz für Frauen nach einer Fehlgeburt

    In Deutschland erleben viele Frauen eine Fehlgeburt – ein belastendes Ereignis mit physischen und psychischen Auswirkungen. Bisher hatten Frauen nach einer Fehlgeburt kaum Anspruch auf Mutterschutz. Das ändert sich nun: Der Bundestag hat beschlossen, den Mutterschutz auszuweiten und betroffenen Frauen mehr Zeit zur Erholung zu geben. Diese wichtige Neuregelung wird auch im Ausschuss für Gleichstellung und Frauen im Landtag Rheinland-Pfalz behandelt.

     

    Welche Regelungen gab es bisher?

    Bisher wurde Mutterschutz nur gewährt, wenn eine „Entbindung“ im rechtlichen Sinne vorlag – das bedeutete entweder eine Lebend- oder eine Totgeburt. Eine Fehlgeburt, also der Verlust eines Kindes mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm oder vor der 24. Schwangerschaftswoche, fiel nicht darunter. Die Folge: Frauen hatten nach einer Fehlgeburt keinen gesetzlichen Mutterschutz, sondern mussten – falls nötig – eine Krankschreibung durch ihre Ärztin oder ihren Arzt beantragen. Lediglich ein Kündigungsschutz für vier Monate nach einer Fehlgeburt bestand nach der 12. Schwangerschaftswoche.

     

    Was ändert sich mit der neuen Regelung?

    Ab dem 1. Juni 2025 wird Mutterschutz auch für Frauen gelten, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erlitten haben. Die Schutzfristen sind dabei gestaffelt:

    • Zwei Wochen Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche
    • Sechs Wochen Mutterschutz ab der 17. Schwangerschaftswoche
    • Acht Wochen Mutterschutz ab der 20. Schwangerschaftswoche

    Frauen müssen sich nicht mehr aktiv krankschreiben lassen, sondern haben automatisch Anspruch auf diesen Schutz – es sei denn, sie entscheiden sich ausdrücklich für eine frühere Rückkehr an den Arbeitsplatz. Arbeitgebende erhalten die mutterschutzrechtlichen Leistungen weiterhin im Rahmen des bestehenden Umlageverfahrens.

     

    Wie bewerten wir Freie Demokraten die neue Regelung?

    Als Freie Demokraten setzen wir uns für mehr Selbstbestimmung und soziale Absicherung in schwierigen Lebenslagen ein. Deshalb begrüßen wir diese Reform ausdrücklich. Frauen, die eine Fehlgeburt erleben, sind körperlich und emotional stark belastet. Ihnen einen rechtlichen Schutzraum zur Erholung zu bieten, ist ein wichtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit und Fürsorge.

    Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich aktiv für diese Modernisierung des Mutterschutzgesetzes eingesetzt und dem Gesetzesentwurf zugestimmt. Besonders wichtig ist die neue Möglichkeit zur Selbstbestimmung: Frauen können selbst entscheiden, ob sie die vollen Schutzfristen in Anspruch nehmen oder früher wieder arbeiten möchten.

    Welche weiteren Überlegungen gibt es?

    Die Reform ist ein großer Fortschritt, aber sie wirft auch weitergehende Fragen auf. So stellt sich beispielsweise die Frage, ob ein freiwilliger Mutterschutz für Selbstständige sinnvoll wäre, um allen Frauen in dieser Situation die gleichen Schutzmöglichkeiten zu eröffnen. Auch eine bessere Unterstützung und Beratung für betroffene Frauen könnte ein weiterer wichtiger Baustein sein.

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  • 03.03.2025

    | Pressemitteilung

    „Vogel war ein Brückenbauer zwischen Tradition und Fortschritt“

    Ehemaliger rheinland-pfälzischer Ministerpräsident Bernhard Vogel verstorben

    Der ehemalige rheinland-pfälzische Ministerpräsident Bernhard Vogel ist im Alter von 92 Jahren verstorben. Dazu äußert sich der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Philipp Fernis:

    „Mit dem Tod von Bernhard Vogel verliert Deutschland einen herausragenden Politiker, dessen Handeln stets von Verantwortung, Ausgleich und einem tiefen Respekt vor den Menschen geprägt war. Auch für uns Liberale in Rheinland-Pfalz bleibt er eine Persönlichkeit, die Maßstäbe setzte – sowohl politisch als auch menschlich.

    Als Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz führte Bernhard Vogel von 1976 bis 1988 unser Land, zuletzt auch in einer schwarz-gelben Koalition, in der wir Freie Demokraten mit unseren Ministern Rainer Brüderle und Peter Caesar eng mit ihm zusammenarbeiteten. Sie teilten eine gemeinsame Vision: die soziale Marktwirtschaft und den Rechtsstaat als starkes Fundament für Rheinland-Pfalz zu stärken.

    Bernhard Vogel verstand es, Fortschritt mit Bodenhaftung zu verbinden. Seine Offenheit für neue Ansätze zeigte sich etwa in der Zulassung des privaten Rundfunks – ein Meilenstein in der deutschen Medienlandschaft und ein Symbol für seine Überzeugung, dass Wettbewerb und Innovation den Fortschritt vorantreiben.

    Besonders beeindruckend bleibt sein Engagement für die deutsch-israelische Freundschaft und die internationale Zusammenarbeit, insbesondere durch die Entwicklungspartnerschaft mit Ruanda. Diese Projekte spiegeln Werte wider, die auch uns Freien Demokraten am Herzen liegen: Freiheit, Menschenrechte und unsere Verantwortung weltweit.

    Wir gedenken eines Mannes, dessen politisches Wirken durch Mut, Optimismus und Verantwortungsbewusstsein geprägt war. Bernhard Vogel hinterlässt eine Lücke, aber auch eine reiche Tradition, die uns Orientierung gibt. Er war ein Brückenbauer zwischen Tradition und Fortschritt. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie und den ihm in Freundschaft Verbundenen.“

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  • 07.03.2025 | 06:00 |
    Mainz

    | Termin

    Fraktionsempfang

    Die FDP-Landtagsfraktion lädt zu einem Fraktionsempfang mit Podiumsdiskussion ein.

    Die Veranstaltung findet statt am
    Freitag, den 07. März 2025, ab 18 Uhr,
    im Landtagsrestaurant 'Esszimmer' im rheinland-pfälzischen Landtag, Platz der Mainzer Republik 1, 55116 Mainz statt.

    Im Rahmen eines Podiums diskutieren

    • Daniela Schmitt, MdL, Staatsministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
    • Sina Heupel, Referentin für Wirtschaftspolitik und politische Planung bei der Landesvereinigung der Unternehmerverbände (LVU)
    • Florian Pernak, Vorsitzender der Jungen Liberalen Rheinland-Pfalz

    sowie weitere Teilnehmer über „Liberale Frauenpolitik“.

    Melden Sie sich hier an.

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  • 21.02.2025

    | Pressemitteilung

    FDP-Fraktion trauert um Herbert Mertin

    Philipp Fernis: Wir verlieren einen guten Freund und großen Demokraten

    Justizminister Herbert Mertin ist am heutigen Freitag plötzlich und unerwartet verstorben. Dazu äußert sich Philipp Fernis, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz:
     
    „Die FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz trauert um Justizminister Herbert Mertin. Er gehörte der Fraktion seit Mai 2021 an. Bereits von 1996 bis 2011 gehörte er dem Parlament an und führte die FDP-Fraktion eine Wahlperiode als deren Vorsitzender. Insgesamt 15 Jahre diente er dem Land Rheinland-Pfalz als Justizminister. Sein plötzlicher Tod schockiert uns.
     
    Mit Herbert Mertin verlieren wir einen überzeugten Liberalen. Sein jahrzehntelanger Einsatz für Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Demokratie hat Rheinland-Pfalz geprägt. Auf Herbert Mertin war immer Verlass. Sein Wort hatte Gewicht. Er war ein Stabilitätsanker in der rheinland-pfälzischen Ampelkoalition. Sein Rat und sein Feinsinn werden fehlen. Heute ist ein Freund von uns gegangen. Herbert Mertin wird als ehrlicher, humorvoller Mensch, überzeugter Demokrat und integrer Politiker fehlen. Wir werden Herbert Mertin immer in bester Erinnerung behalten.
     
    Die Fraktion der Freien Demokraten denkt in diesen schweren Tagen an Herbert Mertins Familie und seine Freunde. Wir sind in tiefer Trauer bei ihnen.“

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  • 21.02.2025

    | Artikel

    Wichtige Entscheidungen für Rheinland-Pfalz

    In der jüngsten Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz standen Wirtschaft, Sicherheit und unsere Kommunen im Fokus der Debatten. Wir Freie Demokraten streiten dabei für Wachstum, moderne Gesetze, die Bürgerrechte wahren und mehr Freiraum für die kommunalen Gremien.

     

    Aktuelle Debatten: Wirtschaftswende im Fokus

    Ein Schwerpunkt war die von uns beantragte Aktuelle Debatte zur dringend notwendigen Wirtschaftswende. Unser wirtschaftspolitischer Sprecher, Steven Wink, und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt betonten dabei, wie wichtig es ist, endlich wieder Wachstum zu ermöglichen, bürokratische Hürden abzubauen und die Innovationskraft der Unternehmen zu stärken. Rheinland-Pfalz geht hier bereits mit gutem Beispiel voran und zeigt, wie Entlastung und Deregulierung erfolgreich umgesetzt werden können. Nun muss auch der Bund nachziehen, um die wirtschaftliche Dynamik bundesweit zu fördern. Mehr dazu finden Sie in unserer Pressemitteilung.

    Weitere aktuelle Debatten befassten sich mit wichtigen Themen wie Migration, der Zukunft unserer Krankenhäuser, der Verbesserung der Infrastruktur und dem Ausbau Erneuerbarer Energien.

     

    Verabschiedete Gesetze: Mehr Sicherheit und Chancen für Kommunen

    Neben diesen Debatten wurden auch bedeutende Gesetzesänderungen beschlossen, die direkte Auswirkungen auf das Leben der Menschen in Rheinland-Pfalz haben werden.

    Ein zentraler Beschluss betrifft das neue Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG). Mit der Novellierung werden die Sicherheitskräfte gestärkt, ohne die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger aus dem Blick zu verlieren. Zukünftig dürfen Bodycams auch in Wohnungen eingesetzt werden, um die Sicherheit der Einsatzkräfte zu erhöhen. Zudem wird eine elektronische Aufenthaltsüberwachung, etwa in Form einer Fußfessel, für besonders gefährliche Personen ermöglicht. Neue Technologien sollen außerdem dazu beitragen, Verstöße wie die unerlaubte Nutzung von Handys am Steuer automatisiert zu erfassen und so die Verkehrssicherheit weiter zu verbessern.

    Auch das Landeskrankenhausgesetz wurde reformiert. Die Krankenhausplanung wird künftig nicht mehr nach Bettenzahlen, sondern anhand von Leistungsgruppen organisiert. Für Patientinnen und Patienten bedeutet dies eine gezieltere Steuerung der Versorgung, bei der sich die Krankenhäuser stärker auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können. Diese Neuausrichtung wird die Qualität der medizinischen Leistungen weiter verbessern.

    Ein weiterer wichtiger Schritt wurde mit dem Grundsteuerhebesatzgesetz vollzogen. Die Reform sorgt für eine gerechtere Bemessung der Grundsteuer, die sich künftig an aktuellen Werten orientiert. Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet dies eine fairere Belastung, da die Kommunen nun die Möglichkeit haben, die Hebesätze anzupassen und so eine sozial gerechte Lösung für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

    Ein bedeutender Impuls für strukturschwache Regionen wird durch das Ausführungsgesetz für das Regionale Zukunftsprogramm gesetzt. Mit einem Fördervolumen von rund 200 Millionen Euro werden gezielt Kommunen unterstützt, die vor besonderen Herausforderungen stehen. Die Mittel fließen in Projekte, die den regionalen Zusammenhalt stärken und den Ausbau der Infrastruktur, die Förderung von Bildung, Wirtschaft und sozialen Angeboten vorantreiben. Mehr dazu finden Sie in unserer Pressemitteilung.

    Die Erfahrungen aus der Flutkatastrophe von 2021 haben gezeigt, wie wichtig ein effizienter Katastrophenschutz ist. Mit der Neufassung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBK) wird nun eine umfassende Reform umgesetzt. Ein zentrales Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz wird eingerichtet, die Einsatzkräfte werden besser ausgestattet und geschult, und die Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen wird bei landesweiten Schadensereignissen künftig noch stärker koordiniert.

    Zudem wurde das Kommunalabgabengesetz geändert, um den Tourismus in Rheinland-Pfalz weiter zu fördern. Gemeinden dürfen künftig Tourismusbeiträge auch für Angebote außerhalb ihrer eigenen Grenzen einsetzen. Dies stärkt die Attraktivität der gesamten Region, etwa durch die Mitfinanzierung von regionalen touristischen Angeboten oder die Ermöglichung kostenfreier oder ermäßigter Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs.

    Ein Antrag der CDU zur Aussetzung der Genehmigungspflicht für Liquiditätskredite fand im Plenum hingegen keine Mehrheit. Die FDP-Fraktion setzt sich weiterhin dafür ein, dass Haushaltsdisziplin und eine verantwortungsvolle Finanzpolitik auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten gewahrt bleiben.

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  • 21.02.2025

    | Artikel

    Freiheit und Sicherheit im Einklang

    Polizei- und Ordnungsbehördengesetz

    Der Landtag Rheinland-Pfalz hat am Mittwoch einstimmig die Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) beschlossen. Mit diesem neuen Gesetz wird die Arbeit der Polizei und Ordnungsbehörden auf eine moderne, rechtssichere Grundlage gestellt. Es sorgt für mehr Sicherheit, indem es klare Regeln für den Einsatz neuer Technologien und effektive Maßnahmen zur Gefahrenabwehr schafft – unter Wahrung der Grundrechte.

     

    Warum war eine Reform notwendig?

    Seit der letzten Änderung des POG im Jahr 2020 haben sich sowohl die technischen Möglichkeiten als auch die gesellschaftlichen Herausforderungen weiterentwickelt. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil aus dem Jahr 2022 festgestellt, dass bestimmte Eingriffsbefugnisse in anderen Bundesländern nicht den Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit genügen. Rheinland-Pfalz hat daher sein Gesetz angepasst, um es mit diesen Vorgaben in Einklang zu bringen. Darüber hinaus wurde die Rolle von Bodycams, elektronischer Aufenthaltsüberwachung und modernen Videoüberwachungsmethoden neu bewertet.

     

    Was regelt das neue Gesetz und welches Ziel hat es?

    Mit der Novelle des POG werden insbesondere folgende Punkte geregelt:

    • Erweiterung des Bodycam-Einsatzes: Die Polizei darf Bodycams künftig nicht nur im öffentlichen Raum, sondern unter strengen Voraussetzungen auch in Wohnungen einsetzen. Dies dient dem Schutz der Einsatzkräfte und der Betroffenen bei gefährlichen Einsätzen, insbesondere bei häuslicher Gewalt. Zudem wird die sogenannte Prerecording-Funktion erlaubt, sodass auch kurz vor der eigentlichen Aufnahme liegende Szenen gespeichert werden können. Zudem können künftig auch kommunale Vollzugsdienste Bodycams tragen.
    • Elektronische Aufenthaltsüberwachung ("elektronische Fußfessel") für besonders gefährliche Personen, um schwere Straftaten zu verhindern.
    • Bessere Verkehrsüberwachung durch neue Technologien (sog. Moncam) zur Erkennung von Ablenkungen am Steuer, wie der Nutzung von Mobiltelefonen.
    • Effektivere Datenanalyse durch die Polizei, um schwere Straftaten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern – unter Berücksichtigung strenger Datenschutzvorgaben.
    • Neue Befugnisse zur Bekämpfung von Extremismus in der Polizei, indem bei begründetem Verdacht ein Abgleich mit den Daten des Verfassungsschutzes ermöglicht wird.

     

    Welche Änderungen wurden durch die Fraktionen eingebracht?

    Auf Initiative der regierungstragenden Fraktionen wurden zusätzliche Anpassungen vorgenommen, um die Effektivität des Gesetzes zu verbessern und gleichzeitig den Schutz der Grundrechte weiter zu gewährleisten. Dazu gehören:

    • Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Fahrzeugsysteme (u.a. Drohnen): Die Polizei erhält neue Befugnisse, um Drohnen oder andere unbemannte Fahrzeugsysteme zu erkennen und bei Gefährdung abzuschalten.
    • Zusätzlicher Richtervorbehalt für Aufenthaltsverbote und Kontaktverbote: Diese Maßnahmen müssen nun grundsätzlich von einem Gericht bestätigt werden, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
    • Transparenz und Evaluierung: Die Landesregierung wird verpflichtet, bis spätestens Ende 2029 einen Bericht über die Auswirkungen der neuen Maßnahmen auf die Grundrechte vorzulegen.
    • Diskriminierungsfreier Einsatz von Algorithmen: Die automatisierte Datenanalyse der Polizei darf keine diskriminierenden Algorithmen enthalten oder solche hervorbringen.

    Mit der Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes schafft Rheinland-Pfalz einen modernen und rechtssicheren Rahmen für den Schutz der Bevölkerung. Wir Freie Demokraten haben uns dabei für klare, verhältnismäßige und transparente Regelungen eingesetzt, die sowohl die Sicherheit als auch die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger wahren.

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  • 20.02.2025

    | Pressemitteilung

    Erfolg der Energiewende steht und fällt mit dem Netzausbau

    Landtag debattiert über den Ausbau Erneuerbarer Energien

    Der rheinland-pfälzische Landtag hat sich am heutigen Donnerstag mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien befasst. Dazu sagt der energiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Marco Weber:

    „Der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Rheinland-Pfalz kommt gut voran. Das ist eine positive Entwicklung, die jedoch lediglich eine absolute Notwendigkeit darstellt. Spätestens nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine und dem Wegfall der Gasimporte bestand Handlungsbedarf. Deutschland muss unabhängiger vom Energieimport autoritärer Staaten werden.

    Deutschland ist aus der Kernenergie ausgestiegen. Als nächstes werden die Kohlekraftwerke abgeschaltet. Nur aussteigen reicht allerdings nicht. Es muss auch eingestiegen werden. Beim Ausbau von Windkraft und Solarerzeugung sieht es verhältnismäßig gut aus. Politische Maßnahmen der Koalition im Land zeigen Wirkung. Wir haben mehr Flächen für den Ausbau bereitgestellt und eine Solarpflicht für große Dächer eingeführt. Wir setzen um, was möglich ist.

    Richtig ist auch, dass die bisherige Bundesregierung durch erheblichen Bürokratieabbau den weiteren Ausbau beschleunigt hat. Wir Freie Demokraten hätten uns gewünscht, dass Entbürokratisierung auch in anderen Bereichen erfolgt wäre.

    Die energiepolitischen Fragen Deutschlands sind aber nicht gelöst. Vor allem der dringend notwendige Netzausbau kommt nur schleppend voran. Das betrifft nicht nur das Stromnetz. Der Strom, der an der Küste und Offshore erzeugt wird, muss auch hier im Südwesten Deutschlands nutzbar werden.

    Zudem muss dringend die Infrastruktur für Wasserstofftransport geschaffen werden. Auch hier hat die Bundesregierung so gut wie nichts vorzuweisen. Auf den nächsten Bundeskanzler und sein Kabinett kommen ab Montag große Aufgaben zu. Wir können nicht warten. Der Erfolg der Energiewende steht und fällt mit dem Netzausbau.“

    PM Landtag debattiert über den Ausbau Erneuerbarer Energien.pdf
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  • 20.02.2025

    | Pressemitteilung

    Neue Regeln bei öffentlichen Vergaben schaffen Bürokratieentlastung

    Landtag beschließt Regionales Zukunftsprogramm und Mittelstandsförderung

    Der Landtag Rheinland-Pfalz hat am heutigen Donnerstag das Regionale Zukunftsprogramm und eine Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes beschlossen. Zudem wurde der Verzicht auf die losweise Vergabe von öffentlichen Aufträgen mit Blick auf den Wiederaufbau im Ahrtal bis 2027 verlängert. Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Steven Wink:

    „Wir Freie Demokraten stehen für eine Politik, die Chancen schafft. Ob in wirtschaftsstarken Städten oder strukturschwächeren Regionen: Jeder Mensch soll die Möglichkeit haben, seine Zukunft vor Ort selbstbestimmt zu gestalten. Doch nicht alle Kommunen haben die gleichen Rahmenbedingungen. Einige Regionen haben größere Herausforderungen zu bewältigen als andere. Diese Ungleichheiten verringern wir nun und fördern gleichzeitig die wirtschaftliche sowie infrastrukturelle Entwicklung.

    Mit dem Regionalen Zukunftsprogramm stellen wir rund 200 Millionen Euro bereit, um gezielt jene Kommunen zu unterstützen, die vor besonderen Herausforderungen stehen. Das bedeutet: Investitionen in Infrastruktur, wirtschaftliche Entwicklung und soziale Maßnahmen können vor Ort nun noch besser umgesetzt werden. Unser Ziel ist es, gleichwertige Lebensverhältnisse für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

    Ein starker Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft. Mit der Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes erleichtern wir Unternehmen die Teilnahme an öffentlichen Aufträgen. Das bedeutet: weniger Bürokratie, schnellere Vergabeverfahren und eine effizientere Umsetzung dringend notwendiger Bau- und Infrastrukturmaßnahmen.

    Wir Freie Demokraten haben uns zudem erfolgreich für eine Verlängerung des Verzichts auf die losweise Vergabe in besonderen Ausnahmesituationen bis 2027 eingesetzt. Damit sorgen wir dafür, dass der Wiederaufbau nicht durch komplizierte Verfahren verzögert wird, sondern mit voller Kraft weitergeht.“

    PM Landtag beschließt Regionales Zukunftsprogramm und Mittelstandsförderung.pdf
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  • 19.02.2025

    | Pressemitteilung

    Nächste Bundesregierung muss Wirtschaftswende einleiten

    Landtag debattiert über Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft 

    Auf Antrag der FDP-Fraktion hat der rheinland-pfälzische Landtag am heutigen Mittwoch über Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft diskutiert. Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Steven Wink:

    „Rheinland-Pfalz zeigt, wie es geht: Wirtschaftspolitik kann erfolgreich sein, wenn die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Das gelingt uns ohne staatliche Subventionen. Ein eindrucksvolles Beispiel ist die Ansiedlung des US-Pharmakonzerns Eli Lilly in Alzey. Während andernorts milliardenschwere Hilfen notwendig waren, konnte Rheinland-Pfalz durch unternehmerfreundliche Bedingungen als Top-Standort überzeugen. Dieser Erfolg ist kein Zufall. Er ist das Ergebnis einer Wirtschaftspolitik, die auf Verlässlichkeit, schnelle Verfahren und unternehmerische Freiheit setzt.

    Während unser Bundesland zeigt, wie es geht, stehen Unternehmen bundesweit vor immer größeren Herausforderungen. Gerade kleine und mittlere Betriebe leiden unter langen Genehmigungsverfahren, komplexen Berichtspflichten und einer zunehmenden Regulierung. Die Belastungen für die Wirtschaft steigen stetig. Das ist eine Gefahr für den Standort Deutschland. Es ist Zeit, das zu ändern. Deutschland braucht eine Wirtschaftswende.

    Eine moderne Wirtschaftspolitik muss darauf abzielen, Unternehmertum zu ermöglichen, Innovationen zu fördern und die Rahmenbedingungen für Investitionen zu verbessern. Rheinland-Pfalz geht diesen Weg – und zeigt, dass wirtschaftliches Wachstum auch ohne staatliche Eingriffe gelingen kann. Der Staat muss es Unternehmerinnen und Unternehmern einfach machen. Die Wirtschaft muss wachsen, nicht die Zahl der Vorgaben und Eingriffe.“

    PM Landtag debattiert über Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft.pdf
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  • 19.02.2025

    | Pressemitteilung

    Wolf wird ins Jagdrecht aufgenommen

    Marco Weber: Aufnahme kommt noch nicht zu spät, um Schaden abzuwenden

    Der Wolf wird in das rheinland-pfälzische Jagdrecht aufgenommen. Darauf haben sich die Koalitionsfraktionen mit dem Umweltministerium verständigt. Dazu sagt der jagdpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Marco Weber:

    „Der Wolf kommt ins Jagdrecht. Endlich. Der beharrliche Einsatz der FDP-Fraktion zahlt sich nun aus. Lange haben wir für die Aufnahme geworben. Heute können wir sagen: Unsere Argumente haben überzeugt.

    Es hat lange gedauert, aber es ist noch nicht zu spät. Die Zahl der Wolfsrisse in Rheinland-Pfalz steigt. Inzwischen vergeht kaum eine Woche ohne neue Meldungen. Es ist Zeit zu handeln. Der Wolf ist ein gefährliches Raubtier. Niemand darf sich der Illusion hingeben, dass es sich um ein harmloses Kuscheltier handelt. Für mich steht fest: Wenn ein Wolf Nutztiere tötet, muss er geschossen werden. Auch Übergriffe auf Menschen sind bei steigender Population nicht auszuschließen. Es ist notwendig, jetzt die gesetzlichen Grundlagen für einen Abschuss zu schaffen.

    Die politischen Hausaufgaben enden aber nicht. Wir verlangen von der EU, dass der Schutzstatus des Wolfs weiter abgesenkt wird. Die Wolfspopulation wächst europaweit rasant. Es ist an der Zeit, die wachsende Zahl und die damit steigende Gefahr unter Kontrolle zu bekommen.

    Hier ist vor allem die CDU gefragt, die sich in Rheinland-Pfalz bei diesem Thema kaum noch unter Kontrolle hat. Gordon Schnieder und seine Fraktion können beim wahrscheinlich künftigen Bundeskanzler Merz und ihrer Parteifreundin Ursula von der Leyen ihren Worten nun Taten folgen lassen. Die kommende Bundesregierung fordern wir auf, sich bei der EU für die notwendige Absenkung des Schutzstatus einzusetzen. Die Koalition in Rheinland-Pfalz hat ihre Hausaufgaben erledigt.“

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  • 14.02.2025

    | Artikel

    Drei neue Staatsverträge auf dem Prüfstand

    Der Medienausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz wurde über drei neue Staatsverträge unterrichtet, die zentrale Weichen für die Zukunft des Rundfunks und der Medienordnung in Deutschland stellen. Diese betreffen die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Neuregelung der Rundfunkfinanzierung sowie Anpassungen im Medienrecht zum Jugendmedienschutz. Wir Freie Demokraten begrüßen die Reformen als Schritte in die richtige Richtung, setzen uns aber weiterhin für tiefgreifendere Veränderungen ein.

     

    Warum wird in Deutschland Medienpolitik über Staatsverträge geregelt?

    Die Medienlandschaft in Deutschland ist föderal organisiert. Der Bund hat nur begrenzte Kompetenzen im Bereich der Medienregulierung, während die Verantwortung hauptsächlich bei den Bundesländern liegt. Um eine einheitliche Regelung für Rundfunk und digitale Medien sicherzustellen, schließen die 16 Bundesländer gemeinsame Staatsverträge ab. Diese Verträge legen unter anderem fest, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert wird, welche Aufgaben er erfüllt und welche rechtlichen Rahmenbedingungen für private Medienanbieter gelten. Staatsverträge müssen von allen Ländern unterzeichnet und anschließend in den jeweiligen Landesparlamenten ratifiziert werden. Erst danach treten sie in Kraft.

     

    Welche Neuerungen bringen die drei Staatsverträge mit sich?

    1. Reformstaatsvertrag: Effizientere Strukturen für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk (Link)

    Mit dem Reformstaatsvertrag soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk schlanker, transparenter und digitaler werden. Konkret sieht der Entwurf vor:

    • Eine stärkere Zusammenarbeit zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio, um Doppelstrukturen abzubauen und Kosten zu senken.
    • Klare Regeln für Haushaltsführung und Compliance, um den effizienten Einsatz der Rundfunkbeiträge sicherzustellen.
    • Eine gezieltere Ausrichtung des Programms auf Informations-, Bildungs- und Kulturangebote, insbesondere im digitalen Bereich.

    2. Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag: Stabiler Rundfunkbeitrag mit neuem Festsetzungsverfahren (Link)

    Die Länder haben sich darauf verständigt, das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags zu reformieren. Die wichtigsten Änderungen:

    • Der Rundfunkbeitrag bleibt stabil – es gibt keine automatische Erhöhung.
    • Die Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) wird automatisch umgesetzt, sofern die empfohlene Anpassung unter einer bestimmten Schwelle bleibt.
    • Landtage können durch ein Quorum von Bundesländern Widerspruch einlegen, wenn sie die vorgeschlagene Beitragserhöhung nicht mittragen.

    3. Medienänderungsstaatsvertrag: Stärkerer Schutz für Kinder und Jugendliche im digitalen Raum (Link)

    • Eltern sollen leichter Jugendschutz-Einstellungen auf Geräten vornehmen können.
    • Klare Alterskennzeichnungen und Jugendschutzvorrichtungen für Apps und Online-Plattformen werden verpflichtend.
    • Landesmedienanstalten erhalten mehr Durchsetzungsrechte, um gegen Verstöße von ausländischen Anbietern vorzugehen.

     

    Wie geht es jetzt mit den Staatsverträgen weiter?

    Die neuen Regelungen sind noch nicht in Kraft. Nach der Unterrichtung der Medienausschüsse folgt nun die parlamentarische Beratung in den Landesparlamenten. Erst wenn alle 16 Länder die Staatsverträge ratifizieren, können sie in Kraft treten. Die Unterzeichnung durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten ist für den 12. März 2025 vorgesehen, die Umsetzung soll dann bis zum 1. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

     

    Was ist uns Freien Demokraten wichtig?

    Wir Freie Demokraten setzen uns für eine moderne, transparente und effiziente Medienordnung ein. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine wichtige Aufgabe für Demokratie, Kultur und Bildung – doch er muss sich reformieren, um diesen Auftrag zeitgemäß zu erfüllen.

    Unsere zentralen Anliegen:

    Effizienz und Transparenz: Die Rundfunkanstalten müssen sparsamer wirtschaften, Doppelstrukturen abbauen und mehr Zusammenarbeit zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio erreichen.
    Digitalisierung stärken: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll verstärkt digitale Angebote schaffen, die sich an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientieren.
    Beitragsstabilität: Es darf nicht zu einer automatischen Erhöhung des Rundfunkbeitrags kommen – der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss mit den vorhandenen Mitteln wirtschaften.
    Jugendschutz und Meinungsvielfalt: Die Medienordnung muss Kinder und Jugendliche effektiver schützen und gleichzeitig eine vielfältige und freie Medienlandschaft sicherstellen.

    Wir Freie Demokraten werden uns in den kommenden Beratungen weiter für ein modernes Mediensystem einsetzen, das Innovation fördert, den Beitragszahlern gegenüber transparent ist und für alle Bürgerinnen und Bürger einen echten Mehrwert bietet.

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  • 12.02.2025

    | Pressemitteilung

    Integrationsministerium regt Zentralisierung von Abschiebungen auf Landesebene an

    Integrationsministerium regt Zentralisierung von Abschiebungen auf Landesebene an

    Das rheinland-pfälzische Integrationsministerium hat Vorschläge zur Zentralisierung von Abschiebungen auf Landesebene in die Debatte eingebracht. Dazu sagt die integrationspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Cornelia Willius-Senzer:

    „Rheinland-Pfalz hat bundesweit mit Abstand die schnellsten Asylverfahren vor Gericht. Es muss sichergestellt werden, dass diese Urteile auch zügig umgesetzt werden. Das bedeutet: Wer ausreisepflichtig ist, muss das Land schnell verlassen. Daran darf es keinen Zweifel geben.

    Im vergangenen Jahr konnte das Land die Zahl der Rückführungen deutlich steigern. Das ist eine gute Entwicklung. Dennoch beobachten wir, dass die kommunalen Ausländerbehörden zunehmend überlastet sind. Abschiebungen sind komplexe Vorgänge und nicht immer leicht zu realisieren. Das betrifft nicht nur Kommunen in Rheinland-Pfalz. Bundesweit zeigen sich Vollzugsdefizite bei Rückführungen. Das muss sich ändern.

    Eine Zentralisierung von Abschiebungen auf Landesebene ist der richtige Weg. Vor allem in einem Bundesland mit einer sehr kleinteiligen Kommunalstruktur ergibt das Sinn. Den Vorstoß des Integrationsministeriums begrüßen wir ausdrücklich. Nun geht es um die konkrete Ausgestaltung des Vorhabens. Daran wird sich die FDP-Fraktion konstruktiv und lösungsorientiert beteiligen.“

    PM Integrationsministerium regt Zentralisierung von Abschiebungen auf Landesebene an.pdf
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  • 07.02.2025

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    Digitale Bildung für alle

    Informatik wird Pflichtfach!

    In einer zunehmend digitalen Welt ist es entscheidend, dass Schülerinnen und Schüler frühzeitig die notwendigen Kompetenzen erwerben, um sich sicher, kreativ und kritisch in dieser Umgebung zu bewegen. Die Digitalisierung verändert unsere Arbeitswelt, unsere Kommunikation und viele Alltagsbereiche. Damit die junge Generation die Chancen dieser Entwicklung bestmöglich nutzen kann, setzen wir Freie Demokraten uns für Informatik als Pflichtfach ein. Unser Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern die Grundlagen der Informatik zu vermitteln – unabhängig von ihrer späteren Berufswahl. Denn digitale Bildung ist eine zentrale Zukunftskompetenz, die jeder und jede beherrschen sollte.

     

    In welchem Umfang soll Informatik als Pflichtfach integriert werden?

    Das Pflichtfach Informatik wird schrittweise in der Sekundarstufe I eingeführt. Ab dem Schuljahr 2028/29 wird Informatik an allen weiterführenden Schulen verpflichtend und versetzungsrelevant unterrichtet – mit der Empfehlung, es einstündig von Klasse 7 bis 10 anzubieten. Damit wird gewährleistet, dass alle Schülerinnen und Schüler systematisch und kontinuierlich Grundkenntnisse in Informatik erwerben.

     

    Welche Inhalte sollen in Informatik als Pflichtfach gelehrt werden?

    Das Pflichtfach Informatik vermittelt grundlegende Kenntnisse über die digitale Welt und orientiert sich an der Fachwissenschaft Informatik. Schülerinnen und Schüler lernen, wie Informationen im Computer organisiert werden, wie Algorithmen und Programme funktionieren und welche Mechanismen hinter dem Internet stehen. Der sichere Umgang mit Daten und Datenschutzfragen spielt eine zentrale Rolle, ebenso wie technische Grundlagen zu digitalen Endgeräten und Netzwerken. Zudem erhalten sie Einblicke in moderne Technologien wie Künstliche Intelligenz und Automatisierung sowie deren gesellschaftliche Auswirkungen. Medienkompetenz und digitale Ethik runden das Fach ab, um eine kritische Auseinandersetzung mit digitalen Medien zu fördern.

     

    Kann das Pflichtfach Informatik auch schon früher eingeführt werden?

    Ja, Schulen in Rheinland-Pfalz haben die Möglichkeit, sich bereits vor dem offiziellen Einführungstermin für das Pflichtfach Informatik zu bewerben und das Fach in einem früheren Schuljahr zu integrieren. Dies bietet besonders engagierten Schulen die Chance, ihre Schülerinnen und Schüler frühzeitig auf die digitalen Herausforderungen vorzubereiten. Unterstützt wird dies durch gezielte Fortbildungsangebote für Lehrkräfte sowie die Bereitstellung digitaler Lehr- und Lernmittel.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

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  • 31.01.2025

    | Artikel

    Wirtschaft und Migration im Fokus

    In seiner Januar-Sitzungswoche hat der Landtag Rheinland-Pfalz zentrale Themen aus den Bereichen Wirtschaft, Migration, Bildung und Kommunen diskutiert. Mehrere Gesetzentwürfe wurden in erster Lesung beraten und zur weiteren Diskussion in die Fachausschüsse überwiesen.

     

    Keine neue Gruppe im Landtag

    Ein wichtiger Punkt der Sitzung war die Entscheidung über die Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Frisch, Schmidt und Joa als parlamentarische Gruppe „Drei Farben – mehr Freiheit!“. Der Ältestenrat hatte empfohlen, diesen Antrag abzulehnen, und der Landtag folgte dieser Einschätzung. Hauptgründe für die Ablehnung waren die fehlende politische Homogenität der Gruppe sowie eine unzureichende Abgrenzung zu bestehenden Fraktionen. Zudem erreichte der Zusammenschluss nicht die notwendige proportionale Größe für einen Ausschusssitz.

     

    Aktuelle Debatten zu Gewaltschutz, Migration und Wirtschaft

    Auch gesellschaftlich und wirtschaftlich relevante Themen standen auf der Tagesordnung. So wurde der Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention diskutiert, der darauf abzielt, Frauen und Mädchen besser vor Gewalt zu schützen. Wir Freie Demokraten setzen dabei insbesondere auf eine verlässliche Finanzierung, eine bessere Ausstattung sowie den Ausbau von Beratungs- und Unterstützungsangeboten – etwa für Frauenhäuser, Frauennotrufe und Interventionsstellen.

    In der Debatte um ausländerrechtliche Konsequenzen für Straftäter stellte unsere integrationspolitische Sprecherin Cornelia Willius-Senzer klar, dass die Zuständigkeit für das Aufenthaltsrecht beim Bundestag liegt. Wir im Landtag können die bundesgesetzlichen Vorgaben nicht ändern, aber wir können und müssen in unserer eigenen Zuständigkeit für praktikable Lösungen sorgen. Drei Beispiele dafür: die Novelle des Landesaufnahmegesetzes, mit der Kommunen finanziell entlastet werden, eine Zuzugssperre für Pirmasens, um auf die individuellen Herausforderungen der Kommunen einzugehen, sowie die Bereitstellung personeller und finanzieller Ressourcen, um die bundesweit schnellsten Asylverfahren in Rheinland-Pfalz zu ermöglichen.

    Die Wirtschaftspolitik stand ebenfalls im Fokus. Deutschland braucht dringend Reformen, um Wachstum, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Deshalb haben wir am Wirtschaftswarntag eine aktuelle Debatte zur Wirtschaftspolitik angestoßen. Unsere Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt setzt sich entschlossen für weniger Bürokratie, mehr Freihandel und bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen ein. Denn nur mit einer starken Wirtschaft sichern wir Wohlstand und Arbeitsplätze in Rheinland-Pfalz. Unser Abgeordneter Steven Wink betonte in seiner Rede, welche Reformen wir jetzt sowohl vom Bund als auch von der Europäischen Union erwarten.

     

    Gesetze und Anträge: Mehr Bildungschancen, faire Grundsteuer

    Ein weiteres wichtiges Thema war die Bildungspolitik. Gemeinsam mit SPD und Grünen setzen wir uns für bessere Übergänge zwischen Schule und Berufsausbildung sowie gezielte Maßnahmen zur Stärkung von Abschlüssen ein. Bildung ist der Schlüssel zu Chancengerechtigkeit und wirtschaftlicher Zukunftsfähigkeit. Unser bildungspolitischer Sprecher Marco Weber machte in der Debatte deutlich, dass praxisnahe Berufsorientierung und individuelle Förderung eine zentrale Rolle spielen müssen.

    Auch die Neuberechnung der Grundsteuer sorgt für Diskussionen. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte eine neue Berechnungsgrundlage gefordert. Da die Reform aufkommensneutral umgesetzt werden soll, sind individuelle Verschiebungen in der Steuerbelastung unvermeidlich. Mit den sogenannten gesplitteten Hebesätzen haben wir jedoch ein Instrument geschaffen, mit dem rheinland-pfälzische Kommunen die Belastungen zielgenau austarieren können. Unser innenpolitischer Sprecher Philipp Fernis ordnete die Auswirkungen dieser Reform ein.

    Mehrere Gesetzentwürfe wurden in erster Lesung beraten und zur weiteren Diskussion in die Fachausschüsse überwiesen. Dazu zählen:

    • Das Gesetz zur Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen, mit dem die langfristige Sicherung der Akademie in Düsseldorf gewährleistet werden soll, um hochwertige Fortbildungen im Gesundheitsbereich anzubieten.
    • Die Änderung des Kommunalabgabengesetzes, um die kommunale Selbstverwaltungen zu stärken, indem neue Möglichkeiten zur Tourismusfinanzierung eröffnet werden.
    • Die Änderung des Rettungsdienstgesetzes, die insbesondere den Einsatz des Telenotarztes regelt.
    • Das Landesgesetz zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes (AGWPG), mit dem Kommunen in Rheinland-Pfalz Vorgaben für die kommunale Wärmeplanung erhalten, um die Energiewende effizient umzusetzen.

    Darüber hinaus wurden weitere Anträge zu bürgerfreundlichen Verwaltungen, dem Wolf im Jagdrecht, zum Kinderschutz und zu den Kommunalfinanzen in die Fachausschüsse verwiesen oder fanden keine Mehrheit.

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  • 31.01.2025

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    Istanbul-Konvention

    Aktionsplan für mehr Schutz von Frauen vor Gewalt vorgestellt

    Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat einen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention vorgestellt, um gemeinsam und entschlossen gegen Gewalt an Frauen vorzugehen. Hier gibt es weitere Infos zum Thema.

     

    Was ist die Istanbul-Konvention?

    Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie wurde 2011 in Istanbul zur Unterzeichnung aufgelegt und wurde 2017 vom Bundestag ratifiziert. Die Konvention stellt einen Meilenstein im Schutz der Rechte von Frauen dar und setzt europaweit verbindliche Standards zur Prävention von Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Unterstützung einer konsequenten Strafverfolgung.

     

    Welches Ziel hat die Istanbul-Konvention?

    Das Hauptziel der Istanbul-Konvention ist es, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern, Opfer zu schützen und bestehende Maßnahmen weiter zu stärken. Sie fordert die Vertragsstaaten auf, umfassende Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und integrierte Politikansätze zu ergreifen. Dazu gehören unter anderem die Sensibilisierung der Öffentlichkeit, die Einrichtung von Unterstützungsdiensten für Betroffene und die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen, um Gewalt entschieden zu begegnen.

     

    Welche Aufgabe haben wir in Rheinland-Pfalz durch die Istanbul-Konvention?

    Als Vertragsstaat der Istanbul-Konvention ist Deutschland verpflichtet, die Vorgaben des Übereinkommens auf Bundes- und Länderebene umzusetzen. In Rheinland-Pfalz bedeutet dies, dass wir bestehende Strukturen weiter ausbauen, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt noch wirksamer zu verhindern und Betroffene bestmöglich zu unterstützen. Dazu zählen unter anderem die Bereitstellung von Schutzunterkünften, die Einrichtung von Notrufnummern, die Schulung von Fachkräften und die Förderung von Präventionsprojekten.

     

    Wie sehen die nächsten Schritte in Rheinland-Pfalz bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention aus?

    Die Landesregierung hat einen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention entwickelt, der verschiedene Maßnahmen vorsieht. Dazu gehören die Stärkung der Präventionsarbeit, der Ausbau von Unterstützungsangeboten für Betroffene, die Verbesserung der Datenlage zu Gewalt gegen Frauen sowie die Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Zudem sollen Fachkräfte gezielt geschult werden, um einen professionellen Umgang mit Betroffenen sicherzustellen.

    Wir Freie Demokraten unterstützen die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention. In Rheinland-Pfalz gilt bereits heute: Wer Gewalt ausübt, wird konsequent strafrechtlich verfolgt. Mit dem Aktionsplan soll zudem sichergestellt werden, dass Betroffene bestmöglich geschützt und langfristige Lösungen zur Prävention weiterentwickelt werden.

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