Symbolbild: Traktor auf einem Feld
Hintergrund

Aufhebung des Landpachtverkehrsgesetzes in Rheinland-Pfalz

Was regelte das Landpachtverkehrsgesetz?

Das Landpachtverkehrsgesetz verpflichtete Verpächterinnen und Verpächter landwirtschaftlicher Flächen, abgeschlossene Pachtverträge bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Diese konnte Verträge beanstanden, etwa bei als unangemessen bewerteten Pachtzinsen oder bei einer als problematisch angesehenen Konzentration von Flächen in einer Hand. Ziel war es, die Agrarstruktur zu steuern und Zersplitterung oder Marktmacht zu verhindern.

Warum wird das Gesetz jetzt aufgehoben?

Die Landesregierung und Wirtschaftsministerin Schmitt sehen den ursprünglichen Regelungszweck als überholt an. Der landwirtschaftliche Bodenmarkt hat sich stark verändert, eine wirtschaftlich relevante Zersplitterung von Flächen spielt kaum noch eine Rolle. Gleichzeitig entsprach die Vollzugspraxis nicht mehr den Anforderungen einer modernen Verwaltung: Die Meldequote war gering, die Daten kaum belastbar und der bürokratische Aufwand hoch. Andere Rechtsinstrumente – etwa aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder dem Wettbewerbsrecht – stehen weiterhin zur Verfügung.

Was ändert sich konkret für landwirtschaftliche Betriebe?

Pachtverträge müssen künftig nicht mehr angezeigt oder geprüft werden. Das reduziert Verwaltungsaufwand, verkürzt Abläufe und schafft mehr Vertragsfreiheit für Betriebe. Die Aufhebung wird ausdrücklich als Entlastung für Landwirte, Winzer und Verpächter verstanden und soll keine neuen Pflichten an anderer Stelle nach sich ziehen.

Gibt es negative Folgen für Agrarstruktur oder Mittelstand?

Die Regelungen hatten zuletzt nur noch eine begrenzte Steuerungswirkung. Eine Gefährdung landwirtschaftlicher Betriebe oder des Mittelstands ist nicht zu sehen – im Gegenteil: Der Bürokratieabbau wird Planungssicherheit und unternehmerische Flexibilität stärken.