Neues Bestattungsgesetz
Nach der Verabschiedung im Ministerrat wird der Entwurf eines neuen Bestattungsgesetzes Mitte Mai erstmals im rheinland-pfälzischen Landtag beraten. Die FDP-Fraktion begrüßt diese Gesetzesinitiative ausdrücklich – denn sie stärkt individuelle Freiheit, kulturelle Vielfalt und vor allem Selbstbestimmung.
Warum ist die Novelle des Bestattungsgesetzes notwendig?
Das derzeit gültige Bestattungsgesetz stammt aus dem Jahr 1983. Seitdem hat sich die gesellschaftliche Realität grundlegend verändert. Die Wünsche von Menschen hinsichtlich Abschied und Trauer sind heute vielfältiger und individueller – geprägt von weltanschaulicher Offenheit, kultureller Diversität und einem veränderten Umgang mit dem Tod. Das bestehende Gesetz konnte dieser Entwicklung nicht mehr gerecht werden. Eine grundlegende Modernisierung war überfällig.
Welche Änderungen sieht das neue Gesetz vor?
Die Reform bringt eine Reihe wichtiger Neuerungen: Die allgemeine Sargpflicht entfällt ebenso wie der Friedhofszwang für Urnen. Künftig können neue Bestattungsformen wie die Flussbestattung, das Verstreuen oder die private Aufbewahrung von Totenasche innerhalb klar geregelter Rahmenbedingungen erlaubt werden – sofern der Wille der verstorbenen Person schriftlich dokumentiert ist. Auch Tuchbestattungen werden unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zudem wird die Rolle von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Friedhofswesen gestärkt. Und: Für in Auslandseinsätzen verstorbene Bundeswehrangehörige wird ein dauerndes Ruherecht gesetzlich verankert.
Wie stehen wir Freie Demokraten zur Novelle?
Wir Freie Demokraten unterstützen die Reform des Bestattungsgesetzes ausdrücklich. Sie steht für einen freiheitlichen Umgang mit dem Tod – im Sinne der Selbstbestimmung des Einzelnen. Jeder Mensch soll die Möglichkeit haben, Abschied nach seinen eigenen Werten und Vorstellungen zu gestalten – sei es religiös, weltlich oder individuell. Die Novelle trägt dem Wandel der Gesellschaft Rechnung und öffnet den Raum für neue Formen des Gedenkens – mit Respekt vor der Würde der Verstorbenen und den Bedürfnissen der Hinterbliebenen.
Wie geht es jetzt weiter?
In der ersten Beratung im Landtag wird der Gesetzentwurf Mitte Mai eingebracht. Anschließend erfolgt die detaillierte Beratung in den zuständigen Fachausschüssen. Dort können auch Änderungsanträge eingebracht und diskutiert werden. Nach Abschluss der Ausschussberatungen folgt die Schlussberatung und voraussichtlich die Verabschiedung des – eventuell angepassten – Gesetzes im Landtag. Als FDP-Fraktion werden wir uns weiterhin konstruktiv in diesen Prozess einbringen.