Symbolbild: Wiederaufbau im Ahrtal
Symbolbild: GordonGrand / Adobe Stock, zugeschnitten
Pressemitteilung

Menschen und Betriebe brauchen eine verlässliche Perspektive

Landtag berät über Gesetz zum schnellen Wiederaufbau des Flutgebiets 

Auf Initiative der Ampel-Fraktionen hat der rheinland-pfälzische Landtag am heutigen Mittwoch ein Gesetz zum zügigen Wiederaufbau („Landeswiederaufbauerleichterungsgesetz“) der von der Flutkatastrophe im Juli heimgesuchten Regionen beraten. Das Gesetz soll bereits am morgigen Donnerstag beschlossen werden. Dazu sagt der sozial- und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Steven Wink:

„Der zügige Wiederaufbau der Flutgebiete im Ahrtal ist eine der wichtigsten Aufgaben der kommenden Zeit. Die Menschen und Unternehmen brauchen schnell eine Perspektive, belastbare Infrastruktur und Planungssicherheit für die Zukunft. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat bereits kurz nach dem schicksalhaften Ereignis im Juli zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, die vor Ort konkret geholfen haben. So hat beispielsweise die Aussetzung des Vergaberechts durch Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt dazu geführt, dass Aufträge unbürokratisch an Unternehmen vergeben werden konnten. Dadurch wurde die Schadensbewältigung erheblich erleichtert.

Bund und Länder stellen in einem gemeinsamen Akt der nationalen Solidarität 30 Milliarden Euro für Maßnahmen des Wiederaufbaus bereit. Dafür sind wir in Rheinland-Pfalz sehr dankbar. Wichtig ist, dass das Geld schnell eingesetzt werden kann. Dazu schafft der Landtag in dieser Woche die Voraussetzungen. Mit der Einrichtung eines Sondervermögens sorgen wir dafür, dass die finanziellen Mittel zügig und zielgerichtet abgerufen werden können.

Gleichzeitig muss auch der Rechtsrahmen angepasst werden, um Baumaßnahmen auch ohne übermäßig lange Vorlauf- und Planungszeiten realisieren zu können. Mit dem Wiederaufbaugesetz schaffen wir dafür im Verantwortungsbereich des Landes die rechtlichen Grundlagen. Dennoch ist in dieser Frage auch der Bund in der Pflicht bundesrechtliche Regelungen im Bereich des Baurechts müssen dahingehend angepasst werden, dass sie einem schnellen Wiederaufbau der betroffenen Regionen nicht im Wege stehen. Ich hoffe, dass die neue Bundesregierung dies als eines der ersten Projekte der neuen Legislaturperiode des Bundestags angeht.“