Symbilbild: Novelle des Landesverfassungsschutzgesetzes
Pressemitteilung

Verfassungsschutz bekommt zeitgemäße Aufgaben und Befugnisse

Koalition bringt Novelle des Landesverfassungsschutzgesetzes in den Landtag ein

Die Koalitionsfraktionen haben heute, am 13. November 2019, den Entwurf des neuen Landesverfassungsschutzgesetzes in den rheinland-pfälzischen Landtag eingebracht. Dazu sagt die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Monika Becker:

„Mit der Reform des Gesetzes passen wir die Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes an die Sicherheitslage der heutigen Zeit an. Gleichzeitig wollen wir die parlamentarische Kontrolle sowie die Transparenz der Arbeit der Sicherheitsbehörde stärken. Unser Ziel ist es, dem Verfassungsschutz zeitgemäße Leitplanken für seine wichtige Tätigkeit zu geben.

Verfassungsfeinde sind heute hoch agil und digital vernetzt. Die Zeiten, in denen sich Extremisten in vereinsartigen Strukturen organisiert haben, sind vorbei. Radikalisierung findet zunehmend im Internet statt. Umso wichtiger ist es, dem Verfassungsschutz nun die passenden Instrumente zur Aufklärung dieser Umtriebe an die Hand zu geben. Die Neufassung des Gesetzes ist eine Anpassung an das digitale Zeitalter und an die multimediale Kommunikation. Wichtig ist, dass bei allen neuen Maßnahmen die Balance zwischen Sicherheit und den berechtigten Interessen der individuellen Freiheit gewahrt bleibt.

Ein weiteres Merkmal der Reform ist die Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes. So sollen in Zukunft die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gegenüber dem Plenum des Landtags Bericht erstatten. Ebenfalls sollen die Mitglieder der Kommission zu konkreten Fällen des Verfassungsschutzes auch öffentlich Stellung nehmen dürfen. Damit schafft die Koalition mehr Transparenz beim Verfassungsschutz und trägt seine Arbeit direkt an den Ort parlamentarischer Entscheidungen.“