Symbolbild: Unterkunft für Geflüchtete
Pressemitteilung

Wir geben den Kommunen eine Viertelmilliarde Euro zusätzlich

Koalitionsfraktionen wollen Kommunen bei der Fluchtaufnahme unterstützen

Der rheinland-pfälzische Landtag hat am heutigen Donnerstag über eine Änderung des Landesaufnahmegesetzes beraten. Diese ist Grundlage, damit den im Land im kommenden Jahr zusätzliche Zahlungen in Höhe von 267 Millionen Euro zukommen können. Dazu äußert sich die integrationspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Cornelia Willius-Senzer:

„Die Aufnahme von Geflüchteten ist eine große Herausforderung. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die steigende Zahl von Asylbegehrenden aus anderen Nationen erschweren die Unterbringung und Integration von Schutzsuchenden.

Wir haben deshalb eine Änderung am Landesaufnahmegesetz in den Landtag eingebracht. Über diese sollen zum einen die in Aussicht gestellten Mittel des Bundes über 67,2 Millionen Euro ohne Abzüge an die Landkreise und kreisfreien Städte zugeleitet werden. Zum anderen schaffen wir die Grundlage, dass den Kommunen zusätzlich 200 Millionen Euro an originären Landesmitteln als Sonderzahlung zukommen. Diese insgesamt 267,2 Millionen Euro ergänzen die gut 50 Millionen Euro, die den Kommunen als Leistungen im Rahmen des Landesaufnahmegesetzes ohnehin zur Verfügung gestellt werden. Somit summiert sich die finanzielle Unterstützung der Kommunen in der Fluchtaufnahme für 2024 auf rund 317,6 Millionen Euro.

Nicht alle Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, haben eine Bleibeperspektive. Daraus entsteht eine Vielzahl an gerichtlichen Asylverfahren, die im Bundesvergleich am schnellsten in Rheinland-Pfalz abgearbeitet werden. Während es in Brandenburg durchschnittlich 40 Monate dauert, bis Rechtssicherheit bezüglich des Aufenthaltsrechts besteht, benötigen die Gerichte in Rheinland-Pfalz nur vier Monate. Das Ministerium der Justiz unter Herbert Mertin und die Ampelkoalition über den Landeshaushalt haben unsere Gerichte in die Lage versetzt, dass durch eine Bündelung am Verwaltungsgericht Trier diese hohe Geschwindigkeit in den Asylverfahren möglich ist. Sie ist Grundlage dafür, dass schnell Klarheit darüber besteht, wer in Deutschland bleiben kann und wer zurückgeführt werden muss.

Unsere Integrationspolitik ist geprägt von Solidarität mit Schutzsuchenden, Unterstützung für unsere Kommunen bei der Fluchtaufnahme und strenger Rechtsstaatlichkeit hinsichtlich des Aufenthaltsrechts. Wir setzen alles daran, dass die Menschen, die mit guter Bleibeperspektive zu uns kommen, schnellstmöglich in die Lage versetzt werden, in einer neuen Heimat eigenverantwortlich zu leben. Das Ministerium für Wirtschaft unter Daniela Schmitt stellt deshalb die Weichen dafür, dass der Weg von Geflüchteten mit geklärtem Aufenthaltsstatus in die Arbeitsaufnahme schnellstmöglich funktioniert.“