Thomas Roth zu den Beratungen der Justizminister über Musterfeststellungsklagen
„Im Bereich des Rechtsschutzes für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht in Deutschland Nachholbedarf. Der von der Justizministerkonferenz gefasste Beschluss, Musterfeststellungsklagen in Deutschland zu ermöglichen, ist richtungsweisend“, sagte der rechtspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Thomas Roth.
Musterfeststellungsklagen würden es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, ohne kostenaufwändige und bürokratische Einzelklagen, schneller Ansprüche geltend machen zu können.
„Für viele Menschen ist es derzeit schlicht zu kostspielig und aufwändig, berechtigte Schadensersatzansprüche gerichtlich einzuklagen. Durch die Einführung von Musterfeststellungsklagen können auch diejenigen Menschen zu ihrem Recht kommen, denen der Gang vor ein Gericht bisher nicht zweckmäßig erschien“, führte der liberale Rechtspolitiker aus.
Das geänderte Verfahren hätte auch für die Justiz und die Gerichte Vorteile. „Statt in jedem einzelnen Fall die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs erneut individuell zu prüfen, ermöglicht das Verfahren der Musterfeststellungsklage bestimmte Fragen für eine Vielzahl von Folgeprozessen verbindlich zu klären und diese so deutlich zu beschleunigen“, so Roth weiter.
Als Beispiel führt Roth die Verfahren gegen VW im Abgasskandal aus. Wegen des US-amerikanischen Konzepts der Sammelklagen seien Kunden des Wolfsburger Autobauers schnell zu Entschädigungen gekommen, während der Klageweg in Deutschland lang und kompliziert sei. „Bei uns wird in Verfahren gegen den Volkswagenkonzern bei jeder Klage einzeln und aufs Neue geprüft, ob tatsächlich eine verbotene Manipulation vorliegt“, so Roth. Dadurch ließen sich viele geschädigte Kunden von einer aufwändigen Klage abschrecken und verzichteten damit auf eventuell berechtigte Schadensersatzansprüche.
Während sich vor allem von der CDU regierte Bundesländer gegen den Vorschlag aussprachen, habe das Votum von Rheinland-Pfalz letztlich zu einem positiven Beschluss geführt. „Die Stimme des rheinland-pfälzischen Justizministers Herbert Mertin war in diesem Falle ausschlaggebend“, so Roth abschließend.