Landtag beschließt neues Bestattungsgesetz
Der rheinland-pfälzische Landtag hat am heutigen Donnerstag die Reform des Bestattungsgesetzes beschlossen. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Steven Wink:
„Das neue Bestattungsgesetz sorgt für mehr Selbstbestimmung. Auch über den Tod hinaus. Zukünftig können Menschen selbst entscheiden, wie sie bestattet werden möchten. Der Staat soll den Bürgerinnen und Bürgern nicht vorschreiben, wie sie um Angehörige trauern sollen.
Mit dem neuen Gesetz ermöglichen wir mehr Freiheit und eröffnen die Möglichkeit, die Wünsche Verstorbener würdevoll erfüllen zu können. In Zukunft kann jeder entscheiden, ob er traditionell auf einem Friedhof bestattet werden möchte oder beispielsweise eine Flussbestattung bevorzugt. Auch das Aufbewahren einer Urne in den eigenen vier Wänden wird ermöglicht. Das ist ein Gewinn für die Selbstbestimmung.
Ebenso schaffen wir für Eltern verstorbener Kinder neue Möglichkeiten, um in Würde trauern zu können. Sternenkinder können nun gemeinsam mit verstorbenen Eltern bestattet werden.
Wichtig ist: Niemand wird zu irgendetwas gezwungen. Die CDU-Fraktion erweckt fälschlicherweise den Eindruck, mit dem neuen Gesetz würden Pietät und Würde praktisch abgeschafft. Das Gegenteil ist der Fall. Die Konservativen müssen einsehen, dass sich die Gesellschaft wandelt.
Das andauernde Ignorieren neuer gesellschaftlicher Realitäten nützt niemandem. Die Ampelkoalition reagiert auf den Wandel und gestaltet ihn im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Wer Fortschritt will, darf politisch nicht im Gestern verharren. Auch nicht beim letzten Willen eines Menschen.“