Symbolbild: Schwarze Urne neben Trauerbild
Hintergrund

Stimmen aus der Praxis im Landtag gehört

Anhörung zum Bestattungsgesetz

Im Gesundheitsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz fand in dieser Woche eine öffentliche Anhörung zum neuen Bestattungsgesetz statt. Expertinnen und Experten aus Praxis, Gesellschaft und Kirchen gaben ihre Einschätzungen zum Gesetzentwurf der Landesregierung ab. Auch Bestattungsbetriebe schilderten ihre Erfahrungen und Erwartungen aus dem unmittelbaren Kontakt mit trauernden Menschen.

Ziel der Landesregierung: ein modernes Bestattungsgesetz

Mit dem neuen Bestattungsgesetz will die Landesregierung das über 40 Jahre alte Recht grundlegend überarbeiten. Im Zentrum steht die Anpassung an eine vielfältiger gewordene Gesellschaft: Religiöse und kulturelle Unterschiede sollen stärker berücksichtigt, neue Bestattungsformen ermöglicht und mehr Spielräume für persönliche Entscheidungen geschaffen werden. Dazu gehört:

  • Die Abschaffung der generellen Sargpflicht,
  • die Zulassung von Fluss- und Diamantbestattungen,
  • die Möglichkeit zur Teilung der Asche,
  • die gemeinsame Bestattung von sogenannten Sternenkindern mit nahen Angehörigen,
  • die Anerkennung neuer Orte und Formen der Bestattung – z. B. in Begräbniswäldern oder auf privaten Grundstücken.

Was sagen die Bestattungsbetriebe und andere Beteiligte dazu?

Besonders wichtige Impulse kamen aus der Bestattungspraxis. Ein Bestattungsunternehmen mit langjähriger Erfahrung in Rheinland-Pfalz hat in der Anhörung klar gemacht: Die im Gesetz vorgesehenen Änderungen spiegeln endlich wider, was in der Praxis vielerorts längst gelebt wird – teils durch Umwege, weil das bisherige Gesetz keine Alternativen zuließ.

Das Unternehmen begrüßt ausdrücklich, dass die neue Regelung mehr Raum für individuelle Entscheidungen lässt – etwa die Abschaffung der Sargpflicht, die bisher de facto nur für bestimmte religiöse Gruppen gelockert war. Auch die Möglichkeit, einen Teil der Asche eines Verstorbenen aufzubewahren, wird als menschennah und realitätsgerecht angesehen. Für viele Angehörige ist es ein Trost, einen greifbaren Bezug zur verstorbenen Person zu behalten.

Kritik kam vor allem von Seiten traditioneller Interessenvertreter, etwa einigen Kirchen oder dem kommunalen Bereich. Dort wird befürchtet, dass die neuen Möglichkeiten zu einem Rückgang klassischer Bestattungsformen führen und bestehende Friedhöfe weniger genutzt werden. Vertreterinnen und Vertreter aus der Seelsorge betonten dagegen die Bedeutung gemeinschaftlicher Trauerorte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Unsere Haltung: Freiheit, Selbstbestimmung und Respekt vor der Individualität

Wir Freie Demokraten begrüßen den Wandel im Bestattungsrecht ausdrücklich. Für uns ist klar: Trauer ist höchst individuell. Der Abschied von einem geliebten Menschen lässt sich nicht in starre Formen pressen.

Deshalb braucht es ein Gesetz, das diese Vielfalt anerkennt und erlaubt – nicht nur toleriert. Die Entscheidung darüber, wie, wo und in welcher Form ein Mensch bestattet wird, sollte möglichst nah an den Wünschen der Verstorbenen und ihrer Angehörigen liegen. Ein moderner Rechtsrahmen muss diese Freiheit absichern, nicht einschränken.

Wir setzen uns für ein Bestattungsgesetz ein, das sich an den Lebenswirklichkeiten der Menschen orientiert: flexibel, menschlich und offen für neue Wege. Es darf nicht sein, dass bestehende Traditionen mit Zwang verteidigt werden, wenn die Bedürfnisse der Menschen längst andere sind.

Wie geht es weiter?

Die Anhörung war ein wichtiger Schritt im Gesetzgebungsverfahren. Im August wird der Gesundheitsausschuss die zahlreichen schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen auswerten. Danach folgt die Schlussberatung im Landtag. Ob und in welchem Umfang der Gesetzentwurf noch angepasst wird, entscheidet sich in den kommenden Wochen.

Wir Freie Demokraten werden die Beratungen weiterhin konstruktiv begleiten. Unser Ziel bleibt: Ein modernes, freiheitliches Bestattungsgesetz für Rheinland-Pfalz.