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  • 05.12.2022

    | Pressemitteilung

    Stark durch die Krisen, kraftvoll in die Zukunft

    Der Landeshaushalt ist in Zahlen gegossene Politik. Der Entwurf der Regierung für die kommenden beiden Jahre war gut. Und doch finden wir, dass es Verbesserungspotenzial gibt. Deshalb haben wir heute 219 Änderungen vorgestellt, die wir mit SPD und Grünen einbringen - darunter:

    • Deutschlandticket solide gegenfinanzieren
    • Schulsozialarbeit an allen Schularten fördern
    • Mehrkosten beim Wohngeld finanzieren
    • Infokampagne zum Bevölkerungsschutz
    • Maßnahmen zur Integration von Kindern und Jugendlichen
    • 25 Millionen Euro für den Kompetenzaufbau in der Wasserstofftechnologie
    • Telemedizin in Rheinland-Pfalz ausbauen
    • Unterstützung durch Coaches für Jugendliche auf dem Weg zu Berufsreife und Ausbildung

    Weitere Projekte und Informationen stellen wir im Handout zum Doppelhaushalt 2023/2024 dar.

    Koalition-Handout Doppelhaushalt 2023-2024.pdf
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  • 28.11.2022

    | Artikel

    3,84 Milliarden Euro in 2023 für unsere Kommunen

    Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs im Landtag beschlossen

    3,84 Milliarden Euro sollen im kommenden Haushaltsjahr laut Gesetzentwurf der Landesregierung als Finanzausgleichsmasse in unsere Kommunen fließen. Das ist die Summe, die im Zuge der Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) für Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise über das Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) von zentraler Bedeutung ist. Die Masse wächst damit im Vergleich zum Vorjahr um 357 Millionen Euro an – und damit noch einmal 82 Millionen Euro stärker als ursprünglich geplant. Zum Erinnerung: Vor Eintritt der Freien Demokraten in die Landesregierung im Jahr 2016 lag sie bei 2,42 Milliarden Euro. Die Finanzausgleichsmasse ist damit um 59% größer geworden. Und das ist eine gute Nachricht für die kommunale Selbstverwaltung. Mit der KFA-Neuregelung hat sich der Landtag nun in abschließend in zweiter und dritter Lesung befasst. Zum Jahreswechsel tritt das neue LFAG dann auch in Kraft.

    Rückblick: Der Verfassungsgerichtshof (VGH) hat mit seinem Urteil vom 16. Dezember 2020 den kommunalen Finanzausgleich für unvereinbar mit der Landesverfassung erklärt. Bis zum Jahresbeginn 2023 müsse der Landesgesetzgeber, also das Parlament, eine Neuregelung schaffen, die den „aufgabenbezogenen Finanzbedarf der Kommunen zur Grundlage des Finanzausgleichssystems macht“, so der Verfassungsgerichtshof.

    Um dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs gerecht zu werden, muss bei den finanziellen Zuweisungen an die Kommunen die sogenannte Bedarfsorientierung beachtet werden. Heißt vereinfacht: Das Land muss transparent darstellen, welche pflichtigen und freiwilligen Aufgaben eine Kommune hat und welche Mindestfinanzausstattung notwendig ist, damit diese nachhaltig erfüllt werden können. Dieser Mindestfinanzbedarf beträgt rund 2,9 Millionen Euro. Zusätzlich schafft das Land jedoch weitere Ausgleichsmechanismen, um für größere finanzielle Spielräume in den Kommunen zu sorgen – also mit über 900 Millionen Euro über dem eigentlichen Bedarf.

    Wichtig für die Bedarfsermittlung sind auch Nebenansätze, die fernab der Einwohnerzahl entscheidend dafür sind, in welcher Höhe Mittel vom Land in die Kommunen fließen – nämlich ein Soziallastenansatz, ein Schulansatz, ein KiTa-Ansatz und ein Straßenansatz.

    Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem Urteil aber nicht nur das Land, sondern auch seine Kommunen in die Pflicht genommen. Es verpflichtet sie zu wirtschaftlicher und sparsamer Haushaltsführung und merkt deutlich an, dass „der Anspruch auf eine aufgabenadäquate Finanzausstattung keine Vollfinanzierung kommunaler Aufgaben im Sinne einer kompletten Kostenerstattung“ garantiere. Das Gericht stellt außerdem fest, dass „es an ausreichenden Eigenanstrengungen der rheinland-pfälzischen Kommunen zur Verbesserung ihrer Finanzsituation“ fehle. Das Land habe deshalb „zu prüfen, ob die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Einnahmepotentiale umfassend ausgeschöpft hätten“. Im Sinne des Urteils wird es also notwendig sein, dass Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Hebesätze, beispielsweise bei der Grund- oder Gewerbesteuer erhöhen.

    Das Land sieht sich auf Grundlage des Urteils in der Pflicht, die Nivellierungssätze (also das normierte Niveau der Hebesätze) der Grundsteuer am Bundesdurchschnitt zu orientieren – also eine Grundsteuer A bei 345 v.H. und eine Grundsteuer B von 465 v.H. ab dem Jahr 2023. Bei der Gewerbesteuer soll der Nivellierungssatz aus wirtschaftspolitischen Gründen mit 380 v.H. unterhalb des Bundesdurchschnitts bleiben. Ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion hätte zur Folge gehabt, dass der Nivellierungssatz für die Gewerbesteuer in kreisfreien Städten nicht auf die von der Koalition geplanten 380 v.H., sondern auf 430 v.H. steigen soll. Dies wurde abgelehnt. Zudem hat die Union keinen seriösen Finanzierungsvorschlag für das von ihnen zusätzlich geforderte Landegeld in dreistelliger Millionenhöhe vorgelegt.

    Klar ist: Das Ausschöpfen der Einnahmepotenziale bedeutet eine extrem starke Kraftanstrengung für die Gemeinden und Gemeindeverbände, die in vielen Gemeinden von den derzeit ohnehin finanziell schwer belasteten Bürgerinnen und Bürgern höhere Steuern und Abgaben einfordern müssen. Dieser Weg ist für eine verfassungskonforme Finanzierung der Kommunen aber ebenso notwendig wie die höheren Zuweisungen durch das Land. Und er ist auch zum Jahreswechsel notwendig, da das Urteil des VGH den Zeitraum zur Neuregelung zum Jahresende 2022 begrenzt hat.

    Für das neue LFAG wird eine fortlaufende Überprüfung erfolgen, nämlich bis Ende 2026 für die drei vorangegangenen Jahre. Danach wird alle fünf Jahre evaluiert. Eventuell kommt es zum Haushaltsjahr 2028 zu Anpassungen am LFAG. Über eine Finanzausgleichskommission wird zudem die Rolle der kommunalen Spitzenverbände gestärkt. Sie sind damit institutionell in die Entwicklung des LFAG eingebunden und treffen sich mindestens einmal jährlich.

    Über tiefergehende Details zur Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs werden die Abgeordneten der Landtagsfraktion gerne informieren.

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  • 13.10.2022

    | Pressemitteilung

    Freie Demokraten stehen für finanzpolitische Stabilität

    Landtag diskutiert Haushaltsentwurf 2023/2024

    Am heutigen Donnerstag hat der rheinland-pfälzische Landtag erstmals über den Entwurf des Landeshaushalts für die Jahre 2023 und 2024 diskutiert. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Philipp Fernis:

    „Die Landesregierung hat dem Parlament einen extrem soliden Haushalt vorgelegt. Der Etat wird Rheinland-Pfalz in den kommenden beiden Jahren stabil durch die Krise bringen. Gleichzeitig werden weitere zentrale Weichenstellungen zur Stärkung und Modernisierung des Landes vorgenommen.

    Den Vorschlag der Finanzministerin, zur Bewältigung der aktuellen Krise 200 Millionen Euro aus der Haushaltsrücklage zu entnehmen, begrüßen wir ausdrücklich.  Das wir dazu überhaupt in der Lage sind, verdanken wir der soliden und vorausschauenden Haushaltspolitik der vergangenen sechs Jahre. Während die CDU-Fraktion immer wieder gefordert hat, die Rücklage aufzulösen, hat das Ampelbündnis eine seriöse Ausgabenpolitik verfolgt. Dies hat dazu geführt, dass wir nun gut vorbereitet auf die angespannte Weltlage reagieren können. Die Menschen und das Land profitieren von der Verlässlichkeit der Ampelkoalition. Haushaltspolitische Vernunft und finanzpolitische Stabilität sind nur mit Freien Demokraten zu machen.

    Wir richten unseren Blick auch über die aktuellen Herausforderungen hinaus. Mit dem Doppelhaushalt werden wir die Investitionen in den Wirtschaftsstandort, den Klimaschutz und in die Bildung deutlich erhöhen. Rheinland-Pfalz wird auch in Zukunft das Land von Wachstum und Wohlstand sein. Beste Bildung an den Hochschulen, innovative Unternehmen und ein verlässlicher Rechtsstaat - dafür steht Rheinland-Pfalz.

    Die Menschen im Land können sich auf die Koalition verlassen. Wir Freie Demokraten werden uns auch für die kommenden beiden Jahre für einen stabilen Staatshaushalt einsetzen. Der kluge Mix aus Investitionen und Konsolidierung, den wir seit unserem Eintritt in die Koalition im Jahr 2016 verfolgen, macht uns in diesen Zeiten kontinuierlich handlungsfähig. Wir haben in der Vergangenheit solide gewirtschaftet und nie über unsere Möglichkeiten hinaus Steuergelder ausgegeben. Diesen Kurs setzen wir auch in Zukunft fort. Im besten Interesse unseres Landes.“

    PM Landtag diskutiert Haushaltsentwurf 2023-2024.pdf
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  • 14.09.2022

    | Pressemitteilung

    Eine leistungsfähige Landwirtschaft ist überlebenswichtig

    Landtag beschließt Einführung einer Hofübernahmeprämie in der Landwirtschaft

    Der rheinland-pfälzische Landtag hat am heutigen Mittwoch auf Initiative der Ampel-Fraktionen beschlossen, eine landwirtschaftliche Hofübernahmeprämie einzuführen. Dazu sagt der agrarpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Marco Weber:

    „Lebt der Hof, lebt das Land. Diese Grundhaltung leitet uns Freie Demokraten in der Landwirtschaftspolitik. Die Agrarbetriebe versorgen uns täglich mit hochwertigen Produkten und Lebensmitteln. Nicht zuletzt der Krieg in der Ukraine und die damit einhergehenden Versorgungsengpässe auf dem Getreidemarkt haben gezeigt, welche Bedeutung der Landwirtschaft zukommt. Sie ist für uns alle überlebenswichtig.

    Wir wissen, dass die Betriebe deutschlandweit vor großen Herausforderungen stehen. Die Zahl der Höfe ist in den vergangenen Jahren immer weiter zurückgegangen. Vielen Landwirtinnen und Landwirten fällt es inzwischen schwer, ihren Betrieb an eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger zu übergeben. Diese Entwicklung lässt uns Freie Demokraten nicht kalt. Daher werden wir nun neue Wege gehen und Hofübernahmen attraktiver machen.

    Ab dem kommenden Jahr 2023 werden wir eine Hofübernahmeprämie in Höhe von 45.000 Euro einführen. Wer einen landwirtschaftlichen Betrieb übernimmt und weiterführt, soll von dieser Förderung profitieren können. Damit setzen wir eine zentrale Initiative der Freien Demokraten aus dem Koalitionsvertrag um.

    Gleichzeitig ist auch in der Bundesregierung ein Paradigmenwechsel zu erkennen. Jahrelang hat das Landwirtschaftsministerium unter CDU-Ministerin Julia Klöckner alles dafür getan, der Branche das Leben schwer zu machen. Immer neue Auflagen und Bürokratie haben dafür gesorgt, dass viele Landwirtinnen und Landwirte schlicht aufgegeben haben.

    Der neue Bundesminister Cem Özdemir hat nun gemeinsam mit Finanzminister Christian Lindner dafür gesorgt, dass die Agrarbetriebe zur Bewältigung der enorm gestiegenen Kosten umfassende Hilfe bekommen. So hat die Bundesregierung insgesamt 180 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die den Betrieben extrem schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden. Wenn sich diese Flexibilität und Verbundenheit zur Landwirtschaft im Bundesministerium weiter fortsetzt, wird die Branche in eine gute Zukunft blicken.“

    PM Landtag beschließt Einführung einer Hofübernahmeprämie in der Landwirtschaft.pdf
    Antrag-Hofübernahmeprämie.pdf
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  • 14.09.2022

    | Pressemitteilung

    ÖPNV muss einfach und flächendeckend günstig organisiert werden

    Landtag diskutiert über Nachfolge des 9-Euro-Tickets

    Am heutigen Mittwoch hat der rheinland-pfälzische Landtag über die Möglichkeiten einer Nachfolgeregelung für das 9-Euro-Ticket im ÖPNV diskutiert. Dazu sagt der mobilitätspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Marco Weber:

    „Es herrscht großer Konsens darüber, dass die Organisation des ÖPNV in Deutschland reformiert werden muss. Der Erfolg des 9-Euro-Tickets belegt, dass ein einfacher, unbürokratischer und preisgünstiger Nahverkehr möglich ist. Bundesverkehrsminister Volker Wissing hat die Defizite der aktuellen Tarif- und Verbundstruktur erkannt. Sein Konzept des bundesweit gültigen Tickets, völlig losgelöst von Tarifwaben und Verbundgrenzen, war das innovativste ÖPNV-Projekt der Republik. An diesen Meilenstein wollen wir nun auch in Rheinland-Pfalz anknüpfen.

    Der Vorschlag von Minister Wissing, zu Beginn des Jahres 2023 ein neues Ticket an den Start bringen zu wollen, begrüßen wir ausdrücklich. Von den 16 Landesregierungen erwarten wir nun, dass sie sich konstruktiv und vor allem lösungsorientiert in die konkrete Ausgestaltung einbringen. Rheinland-Pfalz wird sich nicht verschließen. Die Koalition eint das Ziel, den ÖPNV zukünftig kundenfreundlicher, verlässlicher und günstiger aufzustellen. Bundesverkehrsminister Wissing hat zugesagt, 1,5 Milliarden Euro für das neue Ticket bereitzustellen. In den kommenden Wochen werden die Details der notwendigen Kofinanzierung durch die Länder beraten.

    Wichtig ist dabei der Hinweis, dass der ÖPNV vor allem in den Städten und deren Umland für Pendlerinnen und Pendler attraktiv ist. In den ländlichen Gebieten, in denen Bus und Bahn nicht alle zehn Minuten fahren, bleibt die individuelle Mobilität von zentraler Bedeutung. Die Preisdiskussion um das Nachfolgeticket darf nicht dazu führen, dass die Verbesserung des Angebots in den ländlichen Regionen in den Hintergrund rückt. Wir Freie Demokraten wollen bezahlbare Mobilität für alle Menschen im Land.“

    PM Landtag diskutiert über Nachfolge des 9-Euro-Tickets.pdf
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  • 13.09.2022

    | Pressemitteilung

    Kommender Landeshaushalt ist verantwortungsbewusst und zukunftsorientiert

    Landesregierung stellt Haushaltsentwurf für 2023/2024 vor

    Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat am heutigen Dienstag den Entwurf des Landeshaushalts für die Jahre 2023 und 2024 vorgestellt. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Philipp Fernis:

    „Die Landesregierung hat einen sehr soliden und ausgewogenen Haushaltsentwurf vorgelegt. Es ist absehbar, dass die beiden kommenden Jahre finanziell herausfordernd werden. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland wird sich eintrüben und damit werden auch die öffentlichen Kassen belastet. Umso wichtiger ist es, dass die Regierung mit ihrem Entwurf ein verantwortungsvolles Zahlenwerk vorgeschlagen hat. Der Doppelhaushalt wird eine extrem stabile Grundlage sein, um Rheinland-Pfalz gut und verlässlich durch die anspruchsvolle Zeit zu bringen.

    Für uns Freie Demokraten ist es von zentraler Bedeutung, dass wir auch in Zukunft in beste Bildung, starke Wirtschaft und einen funktionsfähigen Rechtsstaat investieren. Gleichzeitig werden wir die in der Verfassung vorgesehene Schuldenbremse einhalten. Diesem Anspruch wird der vorgelegte Entwurf für den Haushalt 2023 und 2024 gerecht.

    Die FDP-Fraktion wird den Haushaltsentwurf mit großer Sorgfalt im Detail prüfen. Wenn es aus unserer Sicht geboten ist, an einzelnen Stellen Anpassungen vorzunehmen, werden wir das konstruktiv mit unseren Koalitionspartnern erörtern. Die Menschen in Rheinland-Pfalz können sich darauf verlassen, dass wir auch in den kommenden zwei Jahren verantwortungsbewusst mit den Steuergeldern umgehen.“

    PM Landesregierung stellt Haushaltsentwurf für 2023-2024 vor.pdf
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  • 31.08.2022

    | Pressemitteilung

    Neuausrichtung macht das Land sicherer

    Landesregierung stellt Neuausrichtung des Katastrophenschutzes vor

    Am heutigen Mittwoch hat der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz eine umfangreiche Neuausrichtung des Katastrophenschutzes im Land vorgestellt. Dazu sagt der Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Philipp Fernis:

    „Die Neuausrichtung des Katastrophenschutzes macht das Land sicherer. Vor allem die Einrichtung einer neuen Landeszentrale für den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz wird dafür sorgen, dass Abläufe gestrafft und Einsätze zielgerichteter koordiniert werden können. Auch die Verbesserungen im technischen Bereich stärken den Bevölkerungsschutz. Mit neuen Hubschraubern für die Polizei, einem Sonderprogramm für geländegängige Fahrzeuge und zusätzlichen Sirenen können die Sicherheitsbehörden bei zukünftigen Katastrophenlagen effektiver handeln.“

    Marco Weber, Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion und Mitglied der Enquete-Kommission des Landtags „Zukunftsstrategien zur Katastrophenvorsorge“, ergänzt:

    „Die Landesregierung hat zahlreiche Erkenntnisse aus der bisherigen Arbeit der Enquete-Kommission aufgenommen und setzt sie jetzt in konkrete Verbesserungen beim Katastrophenschutz um. Es ist völlig klar, dass das Land damit nicht bis zum Endbericht der Kommission im Sommer 2023 warten kann. Bei der Verbesserung des Katastrophenschutzes dürfen wir keine Zeit verlieren. Die heute vorgestellten Maßnahmen sind als Reaktion auf die schlimme Flutkatastrophe im Ahrtal richtig und sie folgen dem bisherigen Arbeitsstand der parlamentarischen Beratungen. Im Oktober wird die Enquete-Kommission ihren Zwischenbericht vorstellen. Darin werden wir detaillierte Empfehlungen für weitere Optimierungen beim Bevölkerungsschutz präsentieren.“

    PM Landesregierung stellt Neuausrichtung des Katastrophenschutzes vor.pdf
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  • 28.03.2022

    | Pressemitteilung

    Brauchen für zukünftige Energiepolitik eine klare Datengrundlage

    Koalitionsfraktionen wollen Energiebedarfsstudie auf den Weg bringen

    Die Koalitionsfraktionen des rheinland-pfälzischen Landtags wollen in dieser Woche die Grundlagen für eine Energiebedarfsstudie schaffen. Einen entsprechenden Antrag haben die Fraktionen der Ampel in den Landtag eingebracht. Ziel der Initiative ist es, eine wissenschaftliche Studie zu erstellen, die den künftigen Energiebedarf für die Jahre 2030 bis 2045 prognostiziert. Dabei sollen vor allem die Wirtschaft und die Industrie einen besonderen Fokus haben.

    Mit dem Antrag der Fraktionen soll die Landesregierung aufgefordert werden, bereits für den kommenden Doppelhaushalt 2023/2024 die entsprechenden finanziellen Ressourcen für die Studie einzuplanen und die für die Durchführung notwendigen wissenschaftlichen Voraussetzungen zu schaffen. Am vergangenen Donnerstag hatte die Landesvereinigung der Unternehmerverbände (LVU) die Erstellung einer solchen Studie gefordert.

    Dazu äußern sich der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag, Steven Wink, sowie der energiepolitische Sprecher der Fraktion, Marco Weber.

    Steven Wink: „Die voranschreitende Digitalisierung und Transformation der Wirtschaft werden auf absehbare Zeit auch mit einem erhöhten Strombedarf einhergehen. Trotz steigender Effizienz bei den Unternehmen wird die Versorgung mit bezahlbarer Energie auch künftig ein zentraler Standortfaktor sein. Wie viel Energie in der Wirtschaft und in der Industrie tatsächlich benötigt wird, wollen wir mit der Studie herausfinden. Politisches Handeln braucht eine klare Datengrundlage. Die LVU hat mit ihrer Forderung zur Durchführung dieser Studie einen wichtigen Punkt angesprochen. Auch wir haben ein hohes Interesse daran, die künftige Energiepolitik des Landes anhand sehr konkreter Bedarfe auszurichten.“

    Marco Weber: „Die sichere und bezahlbare Energieversorgung ist für Deutschland von zentraler Bedeutung. Die durch den Krieg in der Ukraine verursachten Preissprünge belasten die Menschen und Betriebe auch in Rheinland-Pfalz. Es ist wichtig, schnellstmöglich von russischen Energieimporten loszukommen. Gleichzeitig muss aber auch klar sein, wie die Differenz aufgefangen werden soll. Wir sind jetzt in der Situation, in der wir ein klares Lagebild für den Energiebedarf der nächsten Jahre brauchen. Daher wollen wir, dass die Planung zur Durchführung der Studie frühzeitig beginnt.“

    PM Energiebedarfsstudie.pdf
    Antrag-Energiebedarfsstudie.pdf
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  • 27.10.2021

    | Pressemitteilung

    Enquete-Kommission zur Flutkatastrophe nimmt Arbeit auf

    Marco Weber: Ergebnisse können auch außerhalb von Rheinland-Pfalz relevant sein

    Die Enquete-Kommission des rheinland-pfälzischen Landtags zur Flutkatastrophe aus dem vergangenen Juli hat am heutigen Mittwoch ihre Arbeit aufgenommen. Neben den Wahlen der Kommissionsvorsitzenden sowie ihres Stellvertreters hat das Gremium seinen Arbeitsplan beschlossen. Die erste inhaltliche Sitzung soll am Dienstag, den 23. November 2021, stattfinden. Ziel ist es, dass die Kommission bis Mitte 2023 ihren Abschlussbericht vorlegt. Darüber hinaus soll es zu einzelnen Themenkomplexen auch Zwischenberichte geben. Der Enquete-Kommission gehören neben elf Mitgliedern des Landtags auch sechs externe Sachverständige aus verschiedenen Fachbereichen an. Dazu sagt Marco Weber, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Landtag und Mitglied der Kommission:

    „Mit der Enquete-Kommission startet heute ein weiterer wichtiger Abschnitt in der Aufarbeitung der verheerenden Flutkatastrophe. Anders als der Untersuchungsausschuss des Landtages, der sich vor allem rückblickend mit den Geschehnissen der Flutnacht befasst, richten wir mit der Enquete-Kommission einen klaren Blick nach vorne. Wir wollen verstehen, wie es im Juli zu der schlimmen Katastrophe kommen konnte. Aus diesen Erkenntnissen gilt es Maßnahmen abzuleiten, um vergleichbaren Naturkatastrophen in Zukunft präventiv begegnen zu können.

    Für die FDP-Fraktion ist eine sachliche und fraktionsübergreifende Arbeitsweise der Enquete-Kommission von besonderer Bedeutung. Die Fragen, die wir in den kommenden Monaten zu klären haben, können nur mit überparteilichen Ansätzen beantwortet werden. Dabei kommt auch den externen Sachverständigen aus verschiedenen Bereichen der Wissenschaft, der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung eine wichtige Rolle zu. Idealerweise können die Ergebnisse unserer Arbeit auch außerhalb von Rheinland-Pfalz Anwendung finden und zu wichtigen Modernisierungen im Bereich der Katastrophenprävention beitragen.

    Mitte 2023 soll die Kommission einen detaillierten Abschlussbericht vorlegen. Auf dem Weg dahin werden wir auch Zwischenberichte vorstellen, um die Öffentlichkeit umfassend über die Erkenntnisse unserer Arbeit zu informieren.“

    PM Enquete-Kommission des Landtags zur Flutkatastrophe nimmt Arbeit auf.pdf
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  • 22.10.2021

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    Sachverständige für Enquete-Kommission zur Flutkatastrophe benannt

    Die Landtagsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben ihre Sachverständigen für die Enquete-Kommission zur Flutkatastrophe benannt. Die Enquete-Kommission wird am Mittwoch, den 27. Oktober 2021, zur konstituierenden Sitzung zusammenkommen.

    In der Enquete-Kommission soll Burkhard Müller, Geschäftsführender Direktor des Landkreistags Rheinland-Pfalz, als einer von insgesamt sechs ständigen Sachverständigen die gemeinsame Arbeit mit den elf Abgeordneten aufnehmen. Nicht nur ob seiner führenden Rolle im kommunalen Spitzenverband ist Müller ein ausgewiesener Experte für die Strukturen des Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz und kennt insbesondere die Abläufe auf kommunaler Ebene sowie die speziellen Bedürfnisse und Erfordernisse der kommunalen Familie sehr gut.

    Als weiterer Sachverständiger ist Dr.-Ing. Peter Heiland vom Beratungs- und Ingenieurbüro „INFRASTRUKTUR & UMWELT Professor Böhm und Partner“ benannt. Ein Schwerpunkt von Dr. Heilands Arbeit liegt auf den Themen Flächenvorsorge beim Hochwasserschutz und Risikomanagement sowie Anpassung an den Klimawandel. Das Büro „INFRASTRUKTUR & UMWELT“ entwickelt vor dem Hintergrund des Klimawandels Instrumente und Strategien zum Hochwasser-Risikomanagement in verschiedenen Bundesländern, darunter die rheinland-pfälzischen Nachbarländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, für das Bundesumweltministerium sowie für europäische Auftraggeber.

    Auch Thomas Weiler, Hauptgeschäftsführer des Verbands Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz, wird als Sachverständiger in der Enquete-Kommission aktiv sein. Weilers Haupttätigkeitsgebiete sind Bauvertragsrecht, Vergaberecht sowie Abfall- und Umweltrecht. Der Verband Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz engagiert sich mit seinen rund 1300 Mitgliedsbetrieben bereits seit den ersten Stunden nach der Flutkatstrophe für den Wiederaufbau im schwer getroffenen Ahrtal und hat auch dem zentralen Krisenstab schnell Unterstützung angeboten.

    Die Enquete-Kommission zur Flutkatastrophe war in einer Sondersitzung des Landtags auf Antrag der regierungstragenden Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP mit den Stimmen aller Fraktionen eingesetzt worden. Sie soll unter anderem das Geschehen rund um die Nacht der Flutkatastrophe dokumentieren und untersuchen sowie auch darauf gründend Empfehlungen vorlegen, die der Verbesserung des Schutzes vor Extremwetterereignissen, insbesondere der Hochwasservorsorge für ganz Rheinland-Pfalz dienen. Der Abschlussbericht soll bis Mitte 2023 vorliegen. In dieser Zeit sind Zwischenberichte zu einzelnen Themen möglich.

    PM Sachverständige für Enquete-Kommission zur Flutkatastrophe benannt.pdf
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  • 26.08.2021

    | Pressemitteilung

    Ampelkoalition beantragt Enquete-Kommission Flutkatastrophe

    Umfassender Untersuchungs- und Aufgabenkatalog der Kommission vorgestellt

    Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im rheinland-pfälzischen Landtag haben heute in Mainz einen Antrag auf Einsetzung einer Enquete-Kommission „Konsequenzen aus der Flutkatastrophe im Ahrtal: Erfolgreichen Katastrophenschutz gewährleisten, Klimawandel ernst nehmen und Vorsorgekonzepte weiterentwickeln“ vorgestellt. Mitgetragen wird dieser von der Fraktion Freie Wähler. Die CDU prüft derzeit ihren Beitritt.

    Aufgabe der Enquete-Kommission soll zunächst eine Dokumentation, Untersuchung und Analyse von Gründen, Ablauf und Folgen der Flutkatastrophe vom 14. Juli 2021 sein. Auf dieser Basis und auf Grundlage eines umfassenden inhaltlichen Aufgabenkatalogs der Kommission sollen Empfehlungen erarbeitet werden, die im Kern der verbesserten Vorsorge und dem verbesserten Schutz der Menschen und ihres Eigentums, aber auch der Optimierung von Meldesystemen, Einsatzkoordinierung, Hilfsmaßnahmen sowie Flächen- und Raumplanung bei extremen Wetterereignissen wie insbesondere Starkregen katastrophalen Ausmaßes dienen.

    Der Antrag auf Einsetzung soll bereits in der kommenden Sondersitzung des Landtags am 31. August beschlossen werden. Der Enquete-Kommission sollen dann 17 Mitglieder angehören, elf davon aus den Reihen des Landtags und sechs externe Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis. Die Kommission soll im Oktober ihre Arbeit aufnehmen und dem Landtag bis Mitte 2023 einen Abschlussbericht vorlegen. In diesem Zeitraum ihrer Arbeit kann die Enquete Zwischenberichte veröffentlichen, zudem sind all ihre Sitzungen öffentlich.

     

    Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Fraktionsvorsitzende der SPD, sagte:

    „Auf Grundlage unseres Beschlusses werden sich Kommission und Landtag sehr ernsthaft und konzentriert mit den Gründen, Ereignissen und Abläufen vor und nach der verheerenden Flutkatastrophe auseinandersetzen.

    Anspruch und Aufgabe dieser Kommission liegt insbesondere auch darin, richtige Schlüsse zu ziehen und diese in Empfehlungen münden zu lassen, um den Menschen auch in Zeiten des Wandels eine sichere Heimat und verlässliche Orientierung zu bieten. Empfehlungen, mit denen man Menschen noch besser warnen, schützen und im Notfall gut mit Hilfe versorgen kann. Empfehlungen, wie man Häuser, Straßen und Versorgungsstrukturen noch besser vor solch extremen Wettereignissen in Zeiten des Klimawandels absichern kann.

    Deshalb sind wir überzeugt, dass eine Enquete-Kommission mit ihrer tiefgehenden Analyse, aber eben auch dem offenen Austausch mit Sachverständigen der bessere Weg ist als der von CDU sowie AfD angekündigte Untersuchungsausschuss, der nur zurückblickt. Auch das Vorschalten eines solchen Ausschusses würde die Arbeit einer Enquete-Kommission unnötig verzögern, zumal bis heute außer der Ankündigung nichts vorliegt, unser Enquete-Antrag hingegen fertig ist.“

     

    Dr. Bernhard Braun, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN, erläuterte:

    „Die Flutkatastrophe muss eine Zäsur für die Politik bedeuten. Eine solche Katastrophe darf sich in unserem Land nicht wiederholen. Eine aktuelle Studie zeigt, dass aufgrund der Klimaerhitzung schon jetzt an jedem beliebigen Ort in Rheinland-Pfalz die Gefahr eines vergleichbaren Starkregenereignisses mehrfach erhöht ist. Wenn ein solches Schreckensszenario wieder eintritt, müssen wir bestmöglich vorbereitet sein. Die Enquete-Kommission soll uns durch eine genaue Analyse der Ursachen der Flutkatastrophe dazu befähigen, die notwendigen Veränderungen zu erkennen und auch herbeizuführen.

    Wir brauchen einen Katastrophenschutz, der auf Grundlage dieser Erkenntnisse überall in unserem Land optimal für ein solches Ereignis aufgestellt ist. Warnhinweise, die zum richtigen Zeitpunkt über die richtigen Kanäle abgesetzt werden und die richtigen Adressaten erreichen, sind von zentraler Bedeutung. Dazu gehört auch, dass wir im Land ein größeres Bewusstsein für die Gefahr von Naturkatastrophen schaffen müssen. Fluchtpunkte und Fluchtwege, wer muss wann und wo evakuiert werden, klare und eintrainierte Abläufe für den Katastrophenfall – all das ist zu benennen. Die Enquete soll uns Hinweise geben, wie wir das möglichst bald flächendeckend umsetzen können.“

     

    Philipp Fernis, Fraktionsvorsitzender der FDP, betonte:

    „Die verheerende Flut im Ahrtal ist die schwerste Katastrophe in der Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz. Die unmittelbare Unterstützung der Menschen vor Ort und der schnelle Wiederaufbau der betroffenen Region haben hohe politische Priorität.

    Gleichzeitig ist es wichtig, die Ursachen der Flutkatastrophe zu ergründen. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Bereichen der Wissenschaft, aus Verbänden und der öffentlichen Verwaltung wollen wir das schlimme Ereignis überparteilich aufarbeiten.

    Entscheidend ist, dass aus den Arbeitsergebnissen der Kommission konkrete Maßnahmen abgeleitet werden, die dabei helfen, vergleichbare Ereignisse in Zukunft zu verhindern. Für uns ist es wichtig, dass sich die Kommission sachlich und unvoreingenommen mit den diversen Vorgängen rund um den Abend des 14. Juli befasst.“

    PM Ampelkoalition beantragt Einsetzung einer Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Flutkatastrophe.pdf
    Antragsentwurf-Enquete-Flutkatastrophe.pdf
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  • 08.07.2021

    | Pressemitteilung

    Ein Solargesetz für Rheinland-Pfalz als weitere Etappe auf dem Weg zur Klimaneutralität

    Die regierungstragenden Fraktionen des rheinland-pfälzischen Landtags von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben heute in Mainz einen Gesetzentwurf für ein Landessolargesetz vorgestellt.

    Das Gesetz regelt die verbindliche Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern von überwiegend gewerblich genutzten Neubauten mit mehr als 100 Quadratmetern Nutzfläche sowie auf zu errichtenden Überdachungen von neuen Parkplatzflächen ab 50 Stellplätzen. Die regierungstragenden Fraktionen werden das Gesetz in der kommenden Woche in das Landtagsplenum einbringen.

    Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Fraktionsvorsitzende der SPD, erläutert:

    „Die Ampel-Koalition hat in ihrem Zukunftsvertrag Rheinland-Pfalz – 2021 bis 2026 das gemeinsame Ziel formuliert, dass bei Gewerbeneubauten und für neue Parkplatzflächen mit mindestens 50 Stellplätzen, für die nach Ablauf einer angemessenen Übergangsfrist ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt wird, eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen gesetzlich vorgeschrieben wird. Bei Stellplätzen ist dieser über dem Parkraum anzubringen. Hierzu waren wir uns in der Ampel-Koalition einig, zügig die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen.

    Mit der heutigen Vorlage des Entwurfs für ein Solargesetz für Rheinland-Pfalz haben wir Wort gehalten. Die Ampel arbeitet hier effizient und zügig. Ein gemeinsamer Beleg, wie wichtig uns der Weg zu einem klimaneutralen Rheinland-Pfalz ist.“
     
    Dr. Bernhard Braun, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN Landtagsfraktion, sieht in dem Gesetz einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einem klimaneutralen Rheinland-Pfalz:

    „Das Solargesetz ist eine weitere wichtige Etappe auf dem Weg zu einem klimaneutralen Rheinland-Pfalz. Die Regierungskoalition hat sich zum Ziel gemacht, die Klimaneutralität des Landes zwischen 2035 und 2040 zu erreichen. Mit diesem Ziel ist Rheinland-Pfalz bundesweit Vorreiter. Um das zu schaffen, wollen wir die Stromerzeugung im Land bis 2030 vollständig auf Erneuerbare Energien umstellen. Dazu müssen wir die Windkraft im Land verdoppeln und die Solarenergie verdreifachen. Es gilt keine Zeit zu verlieren.

    Der derzeitige Zubau der Solarenergie reicht nicht aus, um den notwendigen Beitrag der Photovoltaik zur Klimaneutralität beizusteuern. Es ist deshalb gut, dass wir mit dem Solargesetz gleich zu Beginn der Wahlperiode weitere wichtige Potentiale für die Photovoltaik in Rheinland-Pfalz erschließen. Rheinland-Pfalz wird dann mit anderen Bundesländern gleichziehen, die bereits ähnliche Gesetze erlassen haben. Das ist ein guter nächster Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität, aber weitere Schritte werden folgen müssen.“
     
    Philipp Fernis, Fraktionsvorsitzender der FDP, betont:

    „Mit dem neuen Solargesetz folgen wir anderen Bundesländern, die bereits ähnliche Regelungen gefunden haben. Es ist völlig selbstverständlich, dass sich auch Rheinland-Pfalz am notwendigen Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Reduktion von Treibhausgasemissionen beteiligt. Dadurch leisten wir einen wertvollen Beitrag für das Erreichen der Klimaschutzziele.

    Dabei gehen wir einen Weg, der insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen nicht übermäßig belastet. Unsere Regelungen sorgen dafür, dass Solardächer dort entstehen, wo es sich auch wirtschaftlich lohnt. Damit verknüpfen wir ökologische und ökonomische Aspekte sehr sinnvoll miteinander. Zudem schaffen wir mit der Übergangszeit bis zum 1. Januar 2023 ausreichend Planungsvorlauf für die betroffenen Gewerbetreibenden.“
     
    Hintergrund:

    Der vorliegende Gesetzentwurf macht die Installation einer Photovoltaikanlage auf Dächern von überwiegend gewerblich genutzten Neubauten mit mehr als 100 Quadratmetern Nutzfläche und auf zu errichtenden Überdachungen von neuen Parkplatzflächen ab 50 Stellplätzen verbindlich. Die Installation muss laut Gesetzentwurf für Bauanträge erfolgen, die nach dem 1. Januar 2023 bei den Unteren Baubehörden eingehen. Die Mindestfläche der Photovoltaikanlage beträgt dabei 60 Prozent der insgesamt geeigneten Dach- oder Stellplatzfläche. Ersatzweise kann eine Photovoltaikanlage oder solarthermische Anlage auch auf anderen Außenflächen des Gebäudes oder in dessen unmittelbarer räumlichen Umgebung eingerichtet werden. Die Fläche kann ebenso an Dritte verpachtet werden. Eine öffentlich-rechtliche Pflicht zur Dachbegrünung muss mit der Installation einer Photovoltaikanlage in Einklang gebracht werden.

    Ausschlaggebend für die Anwendung des Gesetzes ist, dass eine ausreichend große Dachfläche mit ausreichend Sonneneinstrahlung vorhanden ist. Die Pflicht entfällt, sofern ihre Erfüllung sonstigen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht oder wenn für das Gebäude eine Nutzungsdauer unter 20 Jahren zu erwarten ist. Eine weitere Ausnahme liegt vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer nicht durch die eintretenden Erlöse erwirtschaftet werden können. Dies muss durch eine ergänzende Verordnung geregelt und im Einzelfall entschieden werden. Öffentliche Neubauten sind nur dann betroffen, wenn sie vorwiegend für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen sind. Schulen, Rathäuser und Schwimmbäder sind daher beispielsweise nicht betroffen.

    Der Gesetzentwurf ermächtigt darüber hinaus das Klimaschutzministerium des Landes, weitere Details wie etwa Ausnahmetatbestände, technische Voraussetzungen oder die Vereinbarkeit mit der Dachbegrünung per Verordnung zu regeln.

    Gesetzentwurf-SPD-GRÜNE-FDP-Solargesetz.pdf
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