Für Klimaschutz und Rechtsklarheit im Alltag
Justizminister Philipp Fernis hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesnachbarrechtsgesetzes in den Landtag eingebracht. Das Gesetz modernisiert nach mehr als 20 Jahren die Regeln des privaten Nachbarrechts in Rheinland-Pfalz – mit dem Ziel, Konflikte zu vermeiden, Rechtssicherheit zu schaffen und klimafreundliches Bauen zu erleichtern.
Warum verändern wir das Landesnachbarrechtsgesetz?
Das bisherige Gesetz stammt in seiner Grundstruktur aus dem Jahr 1970. In der Praxis zeigen sich zunehmend Konflikte, die so damals noch keine Rolle spielten: etwa bei energetischen Sanierungen oder dem Bau von Balkonen und Terrassen. Wenn Häuser sehr nah an der Grundstücksgrenze stehen, kann eine Außendämmung oft nur angebracht werden, wenn sie wenige Zentimeter auf das Nachbargrundstück überragt – was nach bisherigem Recht untersagt war. Auch bei Balkonen oder Terrassen kam es zu Widersprüchen zwischen Bauordnung und Nachbarrecht.
Welches Ziel verfolgen wir damit?
Ziel ist ein moderner, ausgewogener Interessenausgleich zwischen Nachbarinnen und Nachbarn – und ein klares, verständliches Recht. Eigentümerinnen und Eigentümer sollen energetisch sanieren können, ohne jahrelange Rechtsstreitigkeiten befürchten zu müssen. Gleichzeitig bleiben die Rechte der Nachbarinnen und Nachbarn gewahrt: Eingriffe müssen geringfügig sein, dürfen keine Nutzung verhindern, und bei Beeinträchtigungen besteht ein Anspruch auf Ausgleich. So entsteht Rechtssicherheit – im Sinne von Klimaschutz, Eigentum und gutem nachbarschaftlichem Miteinander.
Was ändert sich konkret?
Künftig müssen Nachbarinnen und Nachbarn unter engen Voraussetzungen eine grenzüberschreitende Wärmedämmung dulden – zum Beispiel, wenn ihr Grundstück dadurch nur geringfügig beeinträchtigt wird. Außerdem wird das Nachbarrechtsgesetz an die Landesbauordnung angepasst: Wer einen Balkon oder eine Terrasse bauen will, muss nicht mehr zusätzlich die Einwilligung der Nachbarin oder des Nachbarn einholen, wenn das Vorhaben nach Baurecht ohnehin zulässig ist (maximal 1,5 Meter Vorbau, mindestens 2 Meter Abstand zur Grenze).
Damit werden Doppelregelungen abgeschafft, Verfahren vereinfacht und Konflikte vermieden. Das neue Landesnachbarrechtsgesetz schafft Klarheit, fördert klimafreundliches Bauen und stärkt den Rechtsfrieden.