Polizistin mit Schulter-Bodycam
Symbolbild: Bundespolizeidirektion München
Pressemitteilung

Sicherheitsgesetze müssen an aktuelle Bedürfnisse angepasst sein

Monika Becker zu Koalitionsentwurf zum Polizei- und Ordnungsbehördengesetz

Die Fraktionen der Regierungskoalition haben heute, am 3. Mai 2017, umfangreiche Änderungen des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) in den rheinland-pfälzischen Landtag eingebracht. Diese Änderungen sehen die Schaffung neuer Instrumente präventivpolizeilichen Handelns vor. Ebenfalls soll eine Anpassung bereits vorhandener Instrumente an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz vorgenommen werden. Dazu sagt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Monika Becker:

„Eine der vornehmsten Aufgaben der Politik ist es, die Sicherheit der Menschen in unserem Land zu gewährleisten. Dazu ist es stets erforderlich, die Sicherheitsgesetze an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Kriminalität ist nicht statisch, sondern befindet sich in ständiger Veränderung. Diesen wollen wir mit den Anpassungen des POG begegnen.

Dabei gilt es, genau zwischen dem berechtigten Bedürfnis der Gesellschaft nach Sicherheit auf der einen Seite und dem Schutz der Privatsphäre des Einzelnen auf der anderen Seite abzuwägen. Mit der Novellierung des POG haben die Koalitionsfraktionen genau diesen Weg eingeschlagen. Freiheit und ein handlungsfähiger Rechtsstaat bedingen einander.“

Videostatement von Monika Becker zum Entwurf des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes

Monika Becker im Landtag zum Entwurf für das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz