Symbolbild: Polizistin mit Bodycam
Symbolbild: Bundespolizeidirektion München
Hintergrund

Regelungen auf der Höhe der Zeit

Neues Polizei- und Ordnungsbehördengesetz

Innenminister Michael Ebling hat Vorschläge zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) vorgestellt. In die Erarbeitung dieser Vorschläge waren wir als Koalitionsfraktion eingebunden. Auch im parlamentarischen Verfahren werden wir Freie Demokraten die Vorschläge intensiv beraten. Unsere Leitlinie im Gesetzgebungsprozess ist eine ausgewogene Balance von Sicherheit und Freiheit.

Was ist das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz?

Das POG ist die zentrale gesetzliche Grundlage des Landes zu Befugnissen und Aufgaben unserer Polizei und der kommunalen Ordnungsbehörden. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu entsprechenden Gesetzen in anderen Ländern, aber auch technische Entwicklungen und die veränderte Sicherheitslage machen Anpassungen am Gesetz erforderlich.

Welche wesentlichen Änderungen plant die Landesregierung?

Die kommunalen Vollzugsdienste sollen künftig zu ihrem eigenen Schutz eine Bodycam tragen dürfen. Das ist der Polizei bereits jetzt möglich, allerdings nicht bei Einsätzen in einer Wohnung. Da Polizeieinsätze bei häuslicher Gewalt besonders gefährlich sind, soll die Polizei in Zukunft auch in Wohnungen die Bodycam einschalten dürfen. Entscheidend ist für uns dabei: Die Wahrung des Kernbereichs der privaten Lebensführung muss ebenso sichergestellt bleiben wie der Schutz von Berufsgeheimnisträgern, wie zum Beispiel Anwälten und Ärzten.

Die Bodycams sollen zukünftig auch die Funktion zum Prerecording nutzen dürfen. Das heißt: Die Bodycam zeichnet dauerhaft auf und überschreibt die Aufnahme automatisch immer nach 30 Sekunden. Schaltet ein Polizist jedoch die Kamera an, weil eine Gefahrensituation entstanden ist, stehen die voraufgezeichneten 30 Sekunden weiterhin zur Verfügung. Damit kann die Entstehung einer Gefahrensituation dokumentiert werden. Entsteht im Einsatz keine Gefahrensituation, sind die Aufnahmen gelöscht und damit vor Missbrauch geschützt.

Zur Abwehr einer konkreten Gefahr der Begehung einer schweren Straftat soll künftig die Anordnung einer elektronischen Fußfessel möglich sein. Eine entsprechende Anordnung muss grundsätzlich durch einen Richter erfolgen. Nur in Eilfällen kann die Polizei selbst eine Anordnung erlassen, die dann unverzüglich richterlich überprüft werden muss. Da es sich um einen erheblichen Grundrechtseingriff handelt, sind im Gesetzentwurf hohe Hürden an die Verhältnismäßigkeit vorgesehen. Ein Gewalttäter, der gegen das Verbot sich dem Opfer erneut zu nähern verstößt, könnte aber künftig zum Schutz des Opfers mit einer entsprechenden Fußfessel überwacht werden. Damit kann ein Näherungsverbot durchgesetzt werden.

Auch ist vorgesehen, eine Rechtsgrundlage zur automatischen Datenanalyse einzuführen. Dabei ist wichtig: Es geht um die Einführung eines technischen Hilfsmittels. Es nimmt den Beamtinnen und Beamten weder Entscheidungen ab noch ersetzt es deren Arbeit. Allerdings kann es im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung Zusammenhänge zwischen Personen aufzeigen oder Handlungsmuster erkennen.

Nachdem sie in einem Pilotprojekt getestet worden ist, soll die sogenannte Monocam über das neue POG zugelassen werden. Die Kamera erkennt, wenn Menschen hinter dem Steuer zum Mobiltelefon gegriffen haben, und dokumentiert dieses Vergehen. Rheinland-Pfalz wäre das erste Land, dass die Monocam zulässt. Sie gilt als wichtiges Mittel, um schwere Verkehrsunfälle einzudämmen, die durch Ablenkung entstanden sind.

Wie gestaltet sich das weitere Verfahren?

Der Entwurf der Landesregierung wird jetzt von uns geprüft und durchläuft das parlamentarische Verfahren. Das heißt: Er wird in den Landtag eingebracht, im Fachausschuss beraten und abschließend im Plenum debattiert. Auf Antrag der Fraktionen ist es möglich, eine Expertenanhörung einzurichten, damit Fachleute zum Gesetzentwurf stellungnehmen. Als Freie Demokraten arbeiten wir auf ein Gesetz hin, das auf Höhe der Zeit ist, Bürgerrechte achtet, wirksame Instrumente für Polizei und Ordnungsbehörden bereithält und für Sicherheit der Einsatzkräfte und in der Bevölkerung sorgt.

Was ist noch wichtig?

Damit das POG wirksam ist, braucht es in der Polizei und den Ordnungsbehörden das nötige Personal und die passende technische Ausstattung. Seit 2016 haben wir daran gearbeitet, dass die Polizei auf 10.000 Kräfte wächst. Das werden wir in diesem Jahr geschafft haben! Wir stellen im Haushalt Gelder bereit, damit das Land in Schutzausrüstung, technische Lösungen und Fahrzeuge investieren kann. So machen wir Rheinland-Pfalz sicherer.