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  • 16.02.2022

    | Pressemitteilung

    Recht und Gesetz gelten auch im Internet

    Landtag diskutiert über konsequente Strafverfolgung im digitalen Raum

    Auf Antrag der FDP-Fraktion hat der rheinland-pfälzische Landtag am heutigen Mittwoch über die Rolle des Rechtsstaats im digitalen Raum debattiert. Im Rahmen der Debatte machte Justizminister Herbert Mertin den Vorschlag, im Sinne des Schutzes der Angehörigen die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener als absolutes Antragsdelikt zu überdenken. Es solle die Möglichkeit geben, dass die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermittele und nicht erst auf Antrag der Angehörigen, denen damit zusätzliches Leid erspart bliebe. Dazu sagt die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Cornelia Willius-Senzer:

    „Ich begrüße den Vorschlag des Justizministers, die Anwendbarkeit des Paragraphen 189 StGB im Sinne der Angehörigen von Opfern zu überdenken. Es wäre es ein wichtiger Schritt, dass Staatsanwaltschaften von Amts wegen auf eigene Initiative hin ermitteln können.

    Es ist für uns unerträglich zu sehen, welche Flut an Hasskommentaren in den sogenannten sozialen Netzwerken nach dem Mord an zwei Polizeikräften im Kreis Kusel entstanden ist. In zahlreichen Fällen, die mit der Tat in Zusammenhang stehen, wird wegen Hasskommentaren im Netz ermittelt. Für uns Freie Demokraten ist dies Anlass, im Parlament über die Rolle des Rechtsstaats im digitalen Raum zu debattieren. Wir wollen deutlich machen: Unsere Verfassung setzt zurecht sehr weitere Grenzen der Meinungsfreiheit. Dort, wo diese dennoch überschritten werden, muss unser Staat konsequent handeln. Recht und Gesetz gelten auch im Netz.

    Wir Freie Demokraten sind dankbar, dass die Landesregierung im Sinne strikter rechtsstaatlicher Konsequenz handelt. Sie hat eine Ermittlungsgruppe ‚Hatespeech‘ eingerichtet. Mit Stand vergangener Woche sind bereits 15 Verantwortliche ermittelt worden, die mit Blick auf die Tat im Kreis Kusel Hass und Hetze im Netz verbreiten. Weiter setzt die Initiative ‚Verfolgen und Löschen‘ von Justizministerium, Landesmedienanstalt und Medienpartnern darauf, Hasskommentare im Netz nicht nur zu löschen, sondern konsequent strafrechtlich zu ahnden. Zudem ist der strafrechtliche Schutz von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern kürzlich ausgeweitet worden. Die Erweiterung des Ehrschutzes geht auf eine rheinland-pfälzische Initiative von 2019 zurück.

    Auch das Parlament kommt seiner Verantwortung mit Blick auf die Taten im digitalen Raum nach und stellt immer höhere Mittel bereit, um die Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen die fortschreitende gesellschaftliche Verrohung personell wie in der Sachausstattung zu stärken. Jeder Einzelne ist gefordert Hass und Hetze, obgleich im Netz oder auf der Straße, entschieden entgegenzutreten und damit ein respektvolles gesellschaftliches Miteinander zu gewährleisten.“

    PM Landtag diskutiert über konsequente Strafverfolgung im digitalen Raum.pdf
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  • 13.02.2022

    | Pressemitteilung

    Freie Demokraten gratulieren dem Bundespräsidenten herzlich zur Wahl

    Bundesversammlung wählt Frank-Walter Steinmeier erneut zum Bundespräsidenten

    Die 17. Bundesversammlung hat Frank-Walter Steinmeier am heutigen Sonntag in Berlin erneut zum Bundespräsidenten gewählt. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Philipp Fernis:

    „Wir Freie Demokraten gratulieren Frank-Walter Steinmeier herzlich zu seiner Wiederwahl. Bundespräsident Steinmeier hat sich in seiner bisherigen Amtszeit als unabhängiger und wachsamer Anker unserer Demokratie erwiesen. Als Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland genießt Bundespräsident Steinmeier auch international großes Ansehen und ist dabei ein verlässlicher Vertreter unserer Nation.

    Die zukünftigen Aufgaben des Bundespräsidenten bleiben anspruchsvoll. Gerade in der aktuell gesellschaftlich aufgewühlten Zeit der Corona-Pandemie ist es gut zu wissen, dass mit Herrn Steinmeier ein umsichtiger und erfahrener Mensch an der Spitze unseres Staates steht.

    Wir wünschen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier für seine zweite Amtszeit alles erdenklich Gute und vor allem auch weiterhin einen klaren, differenzierten Blick auf die Situation in Deutschland und Europa.“

    PM Bundesversammlung wählt Frank-Walter Steinmeier erneut zum Bundespräsidenten.pdf
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  • 09.02.2022

    | Pressemitteilung

    Rheinland-Pfalz nimmt Corona-Maßnahmen zurück

    Philipp Fernis: Wegfall von 2G ist für den Einzelhandel eine enorme Entlastung

    Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat am heutigen Mittwoch erste Schritte zur Rücknahme von Corona-Maßnahmen angekündigt. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag, Philipp Fernis:

    „Es ist richtig, jetzt die ersten Maßnahmen wieder zurückzunehmen. Trotz hoher Infektionszahlen entwickelt sich glücklicherweise die Belastung der Krankenhäuser und insbesondere der Intensivstationen stabil. Eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems steht mit der vorherrschenden Omikron-Variante derzeit nicht zu befürchten. Gleichzeitig haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich mit einer Impfung zuverlässig vor einer schweren Erkrankung zu schützen. Daher ist es nur folgerichtig, dass staatliche Maßnahmen nun Stück für Stück enden. Insbesondere für den Einzelhandel ist der Wegfall der 2G-Regeln eine enorme Erleichterung.

    Wir werden die weitere Entwicklung der Pandemie genau beobachten. Für die Freien Demokraten war immer klar, dass die Maßnahmen angemessen und verhältnismäßig sein müssen. Wenn sich also in den kommenden Wochen abzeichnet, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems weiterhin nicht zu befürchten ist, werden wir weitere Schritte in Richtung der vollständigen Rücknahme der Maßnahmen ins Gespräch bringen. Mit Blick auf den nahenden Frühling und steigende Temperaturen bin ich sehr optimistisch, dass wir beispielsweise in der Gastronomie bald über weitere Öffnungen reden können.

    Um es klar zu formulieren: Sobald es die Lage erlaubt, sprechen wir über die vollständige Rücknahme aller Maßnahmen, die in den vergangenen zwei Jahren im Rahmen der Corona-Pandemie eingeführt wurden.“

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  • 31.01.2022

    | Pressemitteilung

    Zwei Polizisten bei Verkehrskontrolle im Landkreis Kusel erschossen

    Philipp Fernis: Die furchtbare Tat lässt uns fassungslos zurück

    Am frühen Montagmorgen wurden bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle im Landkreis Kusel eine Polizistin und ein Polizist erschossen. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Philipp Fernis:

    „Zwei junge Menschen wurden heute Morgen bei der Ausübung ihres wichtigen Dienstes aus dem Leben gerissen. Sie wurden erschossen, als sie in unser aller Auftrag auf unseren Straßen für Sicherheit sorgen wollten. Die furchtbare Tat lässt uns Freie Demokraten fassungslos zurück. 

    Den Angehörigen, Familien, Freundinnen, Freunden, Kolleginnen und Kollegen der Getöteten sprechen wir unser tief empfundenes Mitgefühl aus. Sie können sich unserer aufrichtigen Anteilnahme gewiss sein. In diesen schweren Stunden der Trauer stehen wir fest an der Seite der Betroffenen und unserer Polizei.

    Wichtig ist, dass die Täter schnell gefasst werden. Wir haben großes Vertrauen in unsere Sicherheitsbehörden und sind davon überzeugt, dass die Hintergründe der furchtbaren Tat umfassend aufgeklärt werden.

    Wir Freie Demokraten danken allen Polizistinnen und Polizisten dafür, dass sie jeden Tag für unsere Sicherheit einstehen. An Tagen wie heute wird erneut auf traurige Art und Weise deutlich, dass der Dienst mit großen Gefahren verbunden ist.“

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  • 26.01.2022

    | Pressemitteilung

    Verfassungsänderung zur Entlastung der Kommunen beim Schuldenabbau

    SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER stellen Entwurf vor

    Die Landtagsfraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER werden zur Landtagssitzung am 16. und 17. Februar gemeinsam einen Gesetzesentwurf zu einer „Verfassungsänderung zur Entlastung der Kommunen beim Schuldenabbau“ einbringen. Hintergrund ist, dass das Land - wie von Finanzministerin Doris Ahnen angekündigt - die Hälfte der Liquiditätskredite der Kommunen übernehmen will. Um die nötige Rechtssicherheit für die Kommunen herzustellen, bedarf es einer Anpassung des Artikels 117 der Landesverfassung.

    Mit der historischen Entscheidung des Landes sollen die Kommunen dauerhaft entschuldet werden. Das Land soll jenseits eines Sockelbetrages die Hälfte der kommunalen Liquiditätskredite, voraussichtlich bis zu 3 Milliarden Euro, übernehmen. Sollte es auf Bundesebene ebenfalls zu einer Einigung über die Übernahme von Liquiditätskrediten kommen, wird diese vollständig den Kommunen zugutekommen.

    Mit der von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER vorgeschlagenen Verfassungsänderung wird rechtssicher ermöglicht, dass das Land – oder juristische Personen, an denen es maßgeblich beteiligt ist - Liquiditätskredite der Kommunen übernimmt. Der neue Absatz dient der Klarstellung, dass die Übernahme von kommunalen Liquiditätskrediten – anders als die Aufnahme eigener Kredite – nicht mit Einnahmen verbunden ist. Die Regelungen zum strukturellen Haushaltsausgleich bleiben erhalten. In den laufenden Haushalten sind Zins- und Tilgungszahlungen zu berücksichtigen.

    Übernommen werden können Liquiditätskredite, die bis zum Stichtag 31. Dezember 2020 entstanden sind. Es reicht, dass die Schuld vor dem Stichtag entstanden ist. Die Schuldübernahme kann sich auch auf nach dem Stichtag erfolgte Verlängerungen eines Liquiditätskredites beziehen, der vor dem Stichtag aufgenommen wurde.

    Die konkrete Ausgestaltung der Übernahme wird nach einer Verfassungsänderung ein Umsetzungsgesetz regeln. Dies betrifft insbesondere die Ermittlung der betroffenen Kreditbestände, die Festlegung eines nicht zu übernehmenden Sockelbetrages, die Höhe des Anteils der Schuldübernahme, die Anrechnung von Vermögenswerten und die Abbildung im Haushalt.

    Zugleich sollen Vorkehrungen zum Kommunalfinanzrecht getroffen werden, die ein erneutes Aufwachsen des Kreditbestandes verhindern. Die Kommunen sollen über die kommunalen Spitzenverbände bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs miteinbezogen werden.

     

    Der Gesetzesentwurf im Wortlaut

    Neununddreißigstes Landesgesetz zur Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz (Änderung des Artikels 117)

    Der Landtag Rheinland-Pfalz hat mit der für Verfassungsänderungen vorgeschriebenen Mehrheit das folgende Gesetz beschlossen:

    Artikel 1

    Die Verfassung für Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1947 (VOBl. S. 209), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Mai 2015 (GVBl. S. 35), BS 100-1, wird wie folgt geändert:

    Dem Artikel 117 wird folgender Absatz 4 angefügt:

    „(4) Das Land oder juristische Personen, an denen das Land maßgeblich beteiligt ist, können aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung nach Absatz 2 Liquiditätskredite der Kommunen zum Stand vom 31. Dezember 2020 übernehmen. Die Schuldübernahme ist keine Einnahme aus Krediten im Sinne von Absatz 1 Satz 1. Das Nähere bestimmt ein Gesetz.“

    Artikel 2

    Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

     

    Hintergrund

    Mit dem Begriff Liquiditätskredite sind Kredite zur Liquiditätssicherung nach § 105 der Gemeindeordnung gemeint. Einbezogen sind auch Wertpapierschulden, die der Liquiditätssicherung dienen. Diese sind insbesondere infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise stark angestiegen.

    Der Bestand der Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich für den Kernhaushalt betrug nach der amtlichen Schuldenstatistik zum 31. Dezember 2020 rund 5,2 Mrd. Euro.

    Der Liquiditätssicherung dienten zudem Wertpapierschulden in Höhe von 0,8 Mrd. Euro und Kassenkredite der Ortsgemeinden beim öffentlichen Bereich, die im Rahmen einer Einheitskasse aufgenommen wurden, in bereinigter Höhe von bis zu 0,3 Mrd. Euro.

    PM Verfassungsänderung zur Entlastung der Kommunen beim Schuldenabbau.pdf
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  • 19.01.2022

    | Pressemitteilung

    Rheinland-Pfalz ist ein internationaler Spitzenstandort

    Ministerin Daniela Schmitt stellt im Landtag weiterentwickelte Wirtschaftsstandortmarke vor

    Auf Antrag der FDP-Fraktion hat der rheinland-pfälzische Landtag am heutigen Mittwoch über die Weiterentwicklung der Wirtschaftsstandortmarke „Rheinland-Pfalz.Gold“ diskutiert. Im Rahmen der Debatte hat Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt ein neues Investorenportal und ein Markenpartnerprogramm des Landes vorgestellt. Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Steven Wink:

    „Rheinland-Pfalz ist ein extrem attraktiver Wirtschaftsstandort. Gleichzeitig bietet das Land seinen Bürgerinnen und Bürgern eine sehr hohe Lebensqualität. Wir Freie Demokraten wissen, dass dies keine Selbstverständlichkeit ist. Gemeinsam mit unserer liberalen Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt arbeiten wir konsequent daran, dass Rheinland-Pfalz seine Position als Standort mit exzellentem weltweiten Ruf weiter verbessert.

    Die heute von Ministerin Schmitt vorgestellte Weiterentwicklung der erfolgreichen Wirtschaftsstandortmarke ‚Rheinland-Pfalz.Gold‘ und der Start des Markenpartnerprogramms sind wichtige Bausteine, um die vielfältigen Vorzüge des Landes weit über die Bundesgrenzen hinaus bekannter zu machen. Die Marke bietet Unternehmen eine hervorragende Möglichkeit, sich mit den Standortvorteilen unseres Landes vertraut zu machen und hier vor Ort zu wirtschaften.

    Nicht zuletzt der weltweit beachtete Erfolg von Biontech zeigt, dass Innovation bei uns ein zu Hause hat. Dieser Erfolg ist kein Zufall. Bahnbrechende Ideen finden hier in Rheinland-Pfalz eine einzigartige Mischung aus guter Infrastruktur, starker mittelständischer Wirtschaft, vielfältiger Forschungslandschaft und nicht zuletzt purer rheinland-pfälzischer Lebensfreude vor. Diese Rahmenbedingungen geben jeder unternehmerischen Idee die Chance groß zu werden.

    Unter dem Dach der Wirtschaftsstandortmarke ist ein Netzwerk entstanden, das Zusammenarbeit mit und Austausch unter Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Mittelstand und Kultur bietet, Clusterstrategien entwickelt sowie Unterstützung bei Ansiedlung oder Gründung leistet.

    Rheinland-Pfalz steht nicht nur im Wettbewerb mit anderen Bundesländern. Unser Land ist im Kreise internationaler Spitzenregionen angekommen. Tradition und Fortschritt, Innovation und Bodenständigkeit. Das zeichnet Rheinland-Pfalz aus.“

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  • 16.12.2021

    | Pressemitteilung

    Innovation und Fortschritt bleiben Leitlinien der Koalition

    Landtag debattiert über Haushaltsentwurf 2022

    Der rheinland-pfälzische Landtag hat am heutigen Donnerstag erstmals über den Haushaltsentwurf für das Jahr 2022 debattiert. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Philipp Fernis:

    „Der von der Landesregierung vorgelegte Haushaltsentwurf für das Jahr 2022 ist eine sehr stabile Grundlage für die nun anstehenden Beratungen. Aus liberaler Perspektive werden mit dem Haushalt echte Pflöcke eingeschlagen. Mit über fünf Milliarden Euro wird auch im kommenden Jahr mehr als ein Viertel des gesamten Etats in das Bildungssystem investiert. Einen besonderen Fokus werden wir dabei auf die Digitalisierung der Schulen richten. Unser Ziel ist es, die jungen Menschen für die komplexen Anforderungen einer sich immer weiter vernetzenden Welt fit zu machen. Gleichzeitig werden wir die Zahl der Lehrkräfte weiter erhöhen, um so die Unterrichtsversorgung zusätzlich zu verbessern. Unsere Schulen sollen echte Zukunftsschmieden des 21. Jahrhunderts sein. Beste Bildung ist die Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben und gute berufliche Perspektiven.

    Rheinland-Pfalz ist Innovations- und Wirtschaftsstandort auf internationalem Spitzenniveau. Dieser Umstand ist kein Zufall, sondern Ergebnis einer zielgerichteten Wirtschaftspolitik. Hier werden wir im kommenden Jahr anknüpfen und eine Innovationsagentur auf den Weg bringen. Diese soll Betrieben als ‚Navigationsgerät‘ für Fördermöglichkeiten und für Beratungskonzepte dienen. Wir Freie Demokarten freuen uns, dass die liberale Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt hier bereits kurz nach ihrem Amtsantritt im Mai die entscheidenden Grundlagen geschaffen hat. Nun bringen wir das wichtige Projekt schnell in die Umsetzung.

    Vom Haushalt 2022 werden wichtige Impulse für die Zukunftsfähigkeit und die Innovationskraft des Landes ausgehen. Gleichzeitig darf nicht vergessen werden, dass der Etat vor dem Hintergrund äußerst anspruchsvoller Rahmenbedingungen erstellt wird. Die anhaltende Corona-Pandemie und die Folgen der Flutkatastrophe werden sich auch weiterhin auf die öffentlichen Haushalte auswirken. Dennoch ist es der Landesregierung gelungen, einen höchst verantwortungsbewussten und zukunftsorientierten Entwurf in das Parlament einzubringen. 

    Die geplante Schuldenentlastung der Kommunen durch Land und Bund hat das Potenzial, ein echter Meilenstein zu werden. Wenn die Altschuldenübernahme kommt, gibt sie den Städten und Landkreisen neue Handlungsspielräume. Bereits jetzt wird deutlich, dass der neue Bundesfinanzminister Christian Lindner in Zusammenarbeit mit den Ländern ein ernsthaftes Interesse daran hat, finanzielle Altlasten der ehemaligen CDU-Regierung seriös zu abzubauen. Dies lässt uns hoffnungsvoll auf die kommenden Jahre schauen.“

    PM Landtag debattiert über Haushaltsentwurf 2022.pdf
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  • 03.12.2021

    | Pressemitteilung

    Sondersitzung des Landtags beantragt

    Grundlage für weitergehende Corona-Schutzmaßnahmen soll beschlossen werden

    Die Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER haben heute einen Antrag auf eine Sondersitzung des rheinland-pfälzischen Landtags am kommenden Dienstag, den 7. Dezember, um 14:00 Uhr, gestellt.

    Thema des Sonderplenums soll die mögliche Feststellung der Anwendbarkeit von Paragraf 28 Absatz 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sein, um so der Landesregierung weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zur Verfügung zu stellen. Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit könnte so bis zum 7. März 2022 auf Basis des genannten Paragrafen des IfSG Corona-Eindämmungsmaßnahmen per Verordnung regeln – vorbehaltlich einer Verlängerung oder vorzeitigen Aufhebung durch den Landtag.

    Hintergrund der Sondersitzung ist, dass nach dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite auf Bundesebene die Länder ergänzende Schutzmaßnahmen auf Grundlage des IfSG beschließen können, wenn die konkrete Gefahr einer epidemischen Ausbreitung von Corona festgestellt wird. Dazu benötigt es einen entsprechen Beschluss des Landtags. Darüber soll in der nun beantragten Sondersitzung abgestimmt werden.

    Konkret könnte die Landesregierung dann weitergehende Maßnahmen wie insbesondere die Begrenzung des Zugangs zu Einrichtungen oder Einschränkungen für Freizeit-, Sport- oder Kulturveranstaltungen ergreifen.

    PM Sondersitzung Landtag Corona.pdf
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  • 24.11.2021

    | Pressemitteilung

    Tempo und Gründlichkeit stehen im Fokus

    Ampel-Fraktionen stellen Anträge für kommende Sitzungen des Untersuchungsausschusses vor

    Die Landtagsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben ihre Anträge zu den kommenden Sitzungen des Untersuchungsausschusses „Flutkatastrophe“ des rheinland-pfälzischen Landtags vorgestellt. In insgesamt drei Beweisanträgen geht es zum einen um die Benennung von fünf konkreten Ortschaften in Schuld, Hönningen, Altenahr und Bad Neuenahr-Ahrweiler für die Inaugenscheinnahme, zum anderen um die Benennung von insgesamt neun Sachverständigen. Diese werden zu Beginn des kommenden Jahres unter anderem zu der geographischen Beschaffenheit und Extremwetterereignissen, aber auch zu Hochwasservorhersagen befragt.

    Außerdem fordern die Obleute der drei Fraktionen in einem weiteren Antrag, dass der Untersuchungsausschuss sich grundsätzlich einmal wöchentlich immer freitags zu seinen Sitzungen trifft, um so ein maximal hohes Arbeitstempo zu gewährleisten.

    „Schnelle und gründliche Aufklärung der Geschehnisse in der Nacht der Flutkatastrophe vom 14. auf den 15. Juli: Das ist das Kernziel des Untersuchungsausschusses ‚Flutkatastrophe‘. Vor allem, weil die Betroffenen im Ahrtal rasche, fokussierte und ehrliche Antworten verdienen. Dieses Kernziel unterstützen und verfolgen wir als Fraktionen der Ampelregierung mit aller Klarheit und Kraft. Wir wollen und werden in diesem Untersuchungsausschuss die Rolle der treibenden Kraft einnehmen“, sagten die Obleute Nico Steinbach (SPD), Carl-Bernhard von Heusinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Philipp Fernis (FDP) bei der Vorstellung der Anträge.

    „Wir beantragen einen ambitionierten Zeitplan. Das zeigt, dass wir mit Hochdruck daran arbeiten wollen, dass die Menschen im Ahrtal sehr schnell Antworten auf die Fragen bekommen, die sich vor Ort so brennend stellen“, sagte SPD-Obmann Steinbach mit Blick auf den grundsätzlich wöchentlichen Sitzungsrhythmus, von dem es lediglich beispielsweise in den Ferien Ausnahmen geben soll.

    Wichtig sei ihm dabei, dass das Tempo in keinem Fall zu Lasten der Gründlichkeit der Untersuchungen gehe, betonte Steinbach. „Dieser Zeitplan ist anspruchsvoll. Dennoch gehe ich nach den Eindrücken und Worten in den vergangenen Plenarsitzungen davon aus, dass alle demokratischen Parteien der Wille eint, so schnell und gründlich wie möglich zu den nötigen Antworten zu kommen. Von daher sind wir optimistisch, dass das von uns angestrebte Tempo Zustimmung findet.“ Steinbach betonte darüber hinaus erneut, dass er darauf setze, dass im Untersuchungsausschuss ohne parteipolitisch motivierten Streit gearbeitet werde. „Denn dies würde – das ist meine feste Überzeugung – dem Ernst und der Tragweite dieser Naturkatastrophe nicht im Ansatz gerecht.“

    „Mit der Sitzung zur Beweisaufnahme an verschiedenen Orten im Ahrtal am 20. Dezember wollen wir noch in diesem Jahr eine umfassende Grundlage für die weitere Arbeit im Untersuchungsausschuss schaffen. Bei diesem Termin haben wir vor allem den Anspruch, ein Verständnis für die Bedingungen vor Ort zu entwickeln, die zu den schrecklichen Ereignissen in der Flutnacht geführt, so viel Leid verursacht und so viele Menschenleben gekostet haben“, sagte Grünen-Obmann von Heusinger.

    „Die Stellen, die wir dabei in Augenschein nehmen, wurden von den Ampelfraktionen sorgfältig ausgewählt und sollen eine Übersicht über die geologischen, topografischen und infrastrukturellen Gegebenheiten vor Ort unter Begleitung eines Sachverständigen ermöglichen. So wollen wir uns einen Überblick verschaffen, welche Faktoren für das Ausmaß der Zerstörung durch die Flut im Ahrtal mit ausschlaggebend gewesen sind.“

    „Als Koalition wollen wir, dass die komplexen Umstände der verheerenden Flutkatastrophe sauber und zügig aufgeklärt werden. Dies sind wir den Mitbürgerinnen und Mitbürgern in den betroffenen Regionen schuldig. Daher werden wir dem Untersuchungsausschuss einen ambitionierten und sehr zielorientierten Arbeitsplan geben“, führte FDP-Obmann Fernis aus.

    „Am Freitag, den 14. Januar 2022, wird der Untersuchungsausschuss in die inhaltliche Arbeit und die damit verbundene Beweisaufnahme einsteigen. Gegenstände der Januar-Sitzung sollen vor allem geographische, geologische und meteorologische Umstände sein, die die Flutkatastrophen gegebenenfalls begünstigt haben. Darüber hinaus werden wir auch Fragen der Hochwasserprognosen und der Vorhersagemöglichkeiten erörtern. Dazu werden die Koalitionsfraktionen verschiedene Gutachten von insgesamt neun Sachverständigen einholen“, so Fernis mit Blick auf die erste inhaltliche Sitzung im kommenden Januar.

    PM Ampel-Fraktionen stellen Anträge für kommende Sitzungen des Untersuchungsausschusses vor.pdf
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  • 23.11.2021

    | Pressemitteilung

    Haushalt 2022 ist ein kräftiger Zukunftsimpuls für unser Land

    Landesregierung stellt Haushaltsentwurf für 2022 vor

    Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat am heutigen Dienstag, den 23. November 2021, den Entwurf des Landeshaushalts für das Jahr 2022 vorgestellt. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Philipp Fernis:

    „Die Landesregierung hat in finanzpolitisch anspruchsvollen Zeiten einen soliden und zukunftsorientierten Haushaltsentwurf präsentiert. Die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie und die Flutkatastrophe im vergangenen Juli sind auch in den öffentlichen Haushalten spürbar. Dennoch verfolgt die Ampel-Koalition eine weiterhin auf Investitionen und Wachstum ausgerichtete Finanzpolitik.

    Dass das Land auch in herausfordernden Zeiten finanzielle Handlungsspielräume hat, ist maßgeblich auch auf die sehr solide Haushaltspolitik der vergangenen Jahre zurückzuführen. Der tragfähige Mix aus Konsolidierung, Schuldenabbau und nachhaltigen Investitionen macht sich jetzt bezahlt. An diese erfolgreiche Haushaltspolitik wollen wir in den kommenden Jahren anknüpfen.

    Wesentliche und zentrale Anliegen der Freien Demokraten finden sich im kommenden Haushalt wieder. Allein ein Viertel der Haushaltsmittel fließt in den Bildungsbereich. Dort sollen Ganztagsschulen, Schulsozialarbeit und Sprachförderung wichtige Aufwüchse erfahren. Von zentraler Bedeutung sind die Finanzmittel von über 28 Millionen Euro im Bereich der Innovationsförderung. Die Entwicklung eines Biotechnologie-Gründerzentrums in Mainz ist ein starkes Signal zur Unterstützung einer prosperierenden Branche in unserem Land.

    Der Ausbau der Landesstraßen wird weiterhin mit aller Kraft und unterfüttert mit immer neuen Rekordsummen vorangetrieben. Insgesamt sollen 135 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Mit 38 neue Stellen beim Landesbetrieb Mobilität wird insbesondere auch der Radwegeausbau im Land beschleunigt. Auf dem Weg der personellen Stärkung unserer Polizei hält die Ampel Kurs. Mit höchsten Einstellungsraten sollen im Jahr 2024 insgesamt 10.000 Polizistinnen und Polizisten im Dienst stehen.

    Den heute präsentieren Haushaltsentwurf werden wir in der FDP-Fraktion im Detail analysieren und diskutieren. Aus heutiger Sicht ist der Entwurf eine sehr stabile Grundlage für die nun anstehenden Haushaltsberatungen, die im kommenden März abgeschlossen sein werden. Die Koalition eint das Ziel, mit dem neuen Haushalt im Jahr 2022 echte Zukunftsimpulse für die gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Weiterentwicklung Entwicklung von Rheinland-Pfalz zu geben.“

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  • 10.11.2021

    | Pressemitteilung

    Betroffene dürfen nicht ihrem Schicksal überlassen werden

    Landtag diskutiert über sichere Perspektiven für obdachlose Menschen

    Auf Antrag der FDP-Fraktion hat der rheinland-pfälzische Landtag am heutigen Mittwoch über Unterstützung für obdach- und wohnungslose Menschen diskutiert. Dazu sagt der sozialpolitische Sprecher der Freien Demokraten im Landtag, Steven Wink:

    „Gerade jetzt, zu Beginn der kalten Jahreszeit, ist es wichtig, auf das Schicksal obdach- und wohnungsloser Menschen hinzuweisen. Rheinland-Pfalz geht von mehreren Tausend Betroffenen aus. Für uns ist dies Anlass, das wichtige Thema im Parlament in den Mittelpunkt der politischen Aufmerksamkeit zu rücken. Für uns Freie Demokraten ist es völlig selbstverständlich, dass wir als Teil einer wohlhabenden Industrienation diese Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht sich selbst überlassen, sondern nach Kräften unterstützen. Niemand soll anonym und alleine auf den Straßen und in den Hinterhöfen unseres Landes leben müssen.

    In den vergangenen Jahren hat die Ampelkoalition in diesem Bereich echte Pflöcke eingeschlagen. 2019 haben wir eine Clearingstelle auf den Weg gebracht, die Menschen ohne Krankenversicherung zurück in das Gesundheitssystem bringt. Sehr häufig sind obdach- und wohnungslose Menschen davon betroffen. Um die Arbeit der Stelle auszuweiten, haben wir die Mittel im laufenden Landeshaushalt deutlich erhöht. Dadurch konnte die Arbeit des sehr erfolgreichen Projekts in diesem Jahr auf die Städte Mainz, Koblenz, Ludwigshafen und Worms ausgeweitet werden.

    Auch in anderen Bereichen haben wir in diesem Jahr nochmals nachgelegt und 100.000 Euro für neue, innovative Projekte in der Obdachlosenhilfe eingestellt. Dabei steht der ‚Housing First‘-Ansatz im Zentrum. Ziel ist es, dass obdachlose Menschen sehr niedrigschwellig eine eigene Wohnung zur Verfügung gestellt bekommen. Nach erfolgreicher Unterbringung in einer festen Wohnung werden alle weiteren Maßnahmen, wie beispielsweise Suchtbehandlung, Schuldenberatung und Arbeitsvermittlung, durchgeführt. Damit erproben wir eine Abkehr vom bisherigen Verfahren der Unterbringung und Betreuung in Notunterkünften. Wir sind froh, dass das Projekt im kommenden Jahr aufgebaut sein wird und an den Start gehen kann.

    Die FDP wird gemeinsam mit den Koalitionspartnern auch in Zukunft weiter intensiv daran arbeiten, den Schwächsten in unserer Gesellschaft die Rückkehr in ein geregeltes und menschenwürdiges Leben mit echter persönlicher Perspektive zu ermöglichen.“

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  • 27.10.2021

    | Pressemitteilung

    Enquete-Kommission zur Flutkatastrophe nimmt Arbeit auf

    Marco Weber: Ergebnisse können auch außerhalb von Rheinland-Pfalz relevant sein

    Die Enquete-Kommission des rheinland-pfälzischen Landtags zur Flutkatastrophe aus dem vergangenen Juli hat am heutigen Mittwoch ihre Arbeit aufgenommen. Neben den Wahlen der Kommissionsvorsitzenden sowie ihres Stellvertreters hat das Gremium seinen Arbeitsplan beschlossen. Die erste inhaltliche Sitzung soll am Dienstag, den 23. November 2021, stattfinden. Ziel ist es, dass die Kommission bis Mitte 2023 ihren Abschlussbericht vorlegt. Darüber hinaus soll es zu einzelnen Themenkomplexen auch Zwischenberichte geben. Der Enquete-Kommission gehören neben elf Mitgliedern des Landtags auch sechs externe Sachverständige aus verschiedenen Fachbereichen an. Dazu sagt Marco Weber, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Landtag und Mitglied der Kommission:

    „Mit der Enquete-Kommission startet heute ein weiterer wichtiger Abschnitt in der Aufarbeitung der verheerenden Flutkatastrophe. Anders als der Untersuchungsausschuss des Landtages, der sich vor allem rückblickend mit den Geschehnissen der Flutnacht befasst, richten wir mit der Enquete-Kommission einen klaren Blick nach vorne. Wir wollen verstehen, wie es im Juli zu der schlimmen Katastrophe kommen konnte. Aus diesen Erkenntnissen gilt es Maßnahmen abzuleiten, um vergleichbaren Naturkatastrophen in Zukunft präventiv begegnen zu können.

    Für die FDP-Fraktion ist eine sachliche und fraktionsübergreifende Arbeitsweise der Enquete-Kommission von besonderer Bedeutung. Die Fragen, die wir in den kommenden Monaten zu klären haben, können nur mit überparteilichen Ansätzen beantwortet werden. Dabei kommt auch den externen Sachverständigen aus verschiedenen Bereichen der Wissenschaft, der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung eine wichtige Rolle zu. Idealerweise können die Ergebnisse unserer Arbeit auch außerhalb von Rheinland-Pfalz Anwendung finden und zu wichtigen Modernisierungen im Bereich der Katastrophenprävention beitragen.

    Mitte 2023 soll die Kommission einen detaillierten Abschlussbericht vorlegen. Auf dem Weg dahin werden wir auch Zwischenberichte vorstellen, um die Öffentlichkeit umfassend über die Erkenntnisse unserer Arbeit zu informieren.“

    PM Enquete-Kommission des Landtags zur Flutkatastrophe nimmt Arbeit auf.pdf
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  • 22.10.2021

    | Pressemitteilung

    Sachverständige für Enquete-Kommission zur Flutkatastrophe benannt

    Die Landtagsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben ihre Sachverständigen für die Enquete-Kommission zur Flutkatastrophe benannt. Die Enquete-Kommission wird am Mittwoch, den 27. Oktober 2021, zur konstituierenden Sitzung zusammenkommen.

    In der Enquete-Kommission soll Burkhard Müller, Geschäftsführender Direktor des Landkreistags Rheinland-Pfalz, als einer von insgesamt sechs ständigen Sachverständigen die gemeinsame Arbeit mit den elf Abgeordneten aufnehmen. Nicht nur ob seiner führenden Rolle im kommunalen Spitzenverband ist Müller ein ausgewiesener Experte für die Strukturen des Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz und kennt insbesondere die Abläufe auf kommunaler Ebene sowie die speziellen Bedürfnisse und Erfordernisse der kommunalen Familie sehr gut.

    Als weiterer Sachverständiger ist Dr.-Ing. Peter Heiland vom Beratungs- und Ingenieurbüro „INFRASTRUKTUR & UMWELT Professor Böhm und Partner“ benannt. Ein Schwerpunkt von Dr. Heilands Arbeit liegt auf den Themen Flächenvorsorge beim Hochwasserschutz und Risikomanagement sowie Anpassung an den Klimawandel. Das Büro „INFRASTRUKTUR & UMWELT“ entwickelt vor dem Hintergrund des Klimawandels Instrumente und Strategien zum Hochwasser-Risikomanagement in verschiedenen Bundesländern, darunter die rheinland-pfälzischen Nachbarländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, für das Bundesumweltministerium sowie für europäische Auftraggeber.

    Auch Thomas Weiler, Hauptgeschäftsführer des Verbands Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz, wird als Sachverständiger in der Enquete-Kommission aktiv sein. Weilers Haupttätigkeitsgebiete sind Bauvertragsrecht, Vergaberecht sowie Abfall- und Umweltrecht. Der Verband Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz engagiert sich mit seinen rund 1300 Mitgliedsbetrieben bereits seit den ersten Stunden nach der Flutkatstrophe für den Wiederaufbau im schwer getroffenen Ahrtal und hat auch dem zentralen Krisenstab schnell Unterstützung angeboten.

    Die Enquete-Kommission zur Flutkatastrophe war in einer Sondersitzung des Landtags auf Antrag der regierungstragenden Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP mit den Stimmen aller Fraktionen eingesetzt worden. Sie soll unter anderem das Geschehen rund um die Nacht der Flutkatastrophe dokumentieren und untersuchen sowie auch darauf gründend Empfehlungen vorlegen, die der Verbesserung des Schutzes vor Extremwetterereignissen, insbesondere der Hochwasservorsorge für ganz Rheinland-Pfalz dienen. Der Abschlussbericht soll bis Mitte 2023 vorliegen. In dieser Zeit sind Zwischenberichte zu einzelnen Themen möglich.

    PM Sachverständige für Enquete-Kommission zur Flutkatastrophe benannt.pdf
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  • 19.10.2021 | 06:30 |
    Hackenheim

    | Termin

    Wohnen der Zukunft: Bezahlbar. Innovativ. Nachhaltig.

    Symbolbild: Wohnen und Bauen
    Symbolbild: peterschreiber.media / Adobe Stock
    • 18:30 Uhr    Sektempfang
    • 19:00 Uhr    Begrüßung: Philipp Fernis, MdL, Fraktionsvorsitzender
    • 19:15 Uhr    Impulsvortrag: Karl-Heinz-Seeger, Geschäftsführer Gewobau
    • 19:30 Uhr    Impulsvortrag: Thomas Sapper, Geschäftsführer Future Haus
    • 19:45 Uhr    Talk und Diskussion
    • 20:10 Uhr    Resümee und Schlusswort: Philipp Fernis, MdL, Fraktionsvorsitzender
    • Anschließend: Austausch bei Imbiss und Getränken

    Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung unter info@fdp.landtag.rlp.de und einem „3G“-Nachweis vor Ort möglich. Bitte melden Sie sich bis zum 14. Oktober an.

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  • 23.09.2021

    | Pressemitteilung

    Gut ausgebildete Menschen sind die Grundlage wirtschaftlicher Stärke

    Landtag diskutiert über die Bedeutung von Handwerk und beruflicher Ausbildung

    Auf Antrag der FDP-Fraktion hat der rheinland-pfälzische Landtag heute, am 23. September 2021, über die Bedeutung des Handwerks, der beruflichen Bildung und der Notwendigkeit der Fachkräftesicherung diskutiert. Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Steven Wink:

    „Die Fachkräftesicherung ist und bleibt eine der zentralen Herausforderungen unserer mittelständisch geprägten Wirtschaft. Gerade im Handwerk sind gut ausgebildete Menschen die Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg der Betriebe und der ökonomischen Stärke des Landes.

    In den vergangenen fünf Jahren hat unser liberal geführtes Wirtschaftsministerium gemeinsam mit der Koalition echte Pflöcke im Bereich der Stärkung der beruflichen Bildung eingeschlagen. Der Meisterbonus ist ein Erfolgsprojekt, die Ausbildungsbotschafter sind inzwischen echte Influencer im besten Sinne und die außerschulischen Berufsorientierungen wecken bei jungen Menschen großes Interesse an einem Ausbildungsberuf. An diese sehr erfolgreiche Mittelstands- und Arbeitsmarktpolitik werden wir in den kommenden Jahren nahtlos anknüpfen.

    Wir Freie Demokraten haben immer gesagt: Ein Meister ist so viel wert wie in Master. Für uns steht eine berufliche Ausbildung einem akademischen Studium in nichts nach. Und deshalb haben wir enorme Anstrengungen unternommen, um politisch echte Meilensteine für das Handwerk umzusetzen. Es ist uns ein besonderes Anliegen, immer wieder auf die vielfältigen Chancen und Möglichkeiten einer Ausbildung hinzuweisen.“

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  • 22.09.2021

    | Pressemitteilung

    Menschen und Betriebe brauchen eine verlässliche Perspektive

    Landtag berät über Gesetz zum schnellen Wiederaufbau des Flutgebiets 

    Auf Initiative der Ampel-Fraktionen hat der rheinland-pfälzische Landtag am heutigen Mittwoch ein Gesetz zum zügigen Wiederaufbau („Landeswiederaufbauerleichterungsgesetz“) der von der Flutkatastrophe im Juli heimgesuchten Regionen beraten. Das Gesetz soll bereits am morgigen Donnerstag beschlossen werden. Dazu sagt der sozial- und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Steven Wink:

    „Der zügige Wiederaufbau der Flutgebiete im Ahrtal ist eine der wichtigsten Aufgaben der kommenden Zeit. Die Menschen und Unternehmen brauchen schnell eine Perspektive, belastbare Infrastruktur und Planungssicherheit für die Zukunft. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat bereits kurz nach dem schicksalhaften Ereignis im Juli zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, die vor Ort konkret geholfen haben. So hat beispielsweise die Aussetzung des Vergaberechts durch Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt dazu geführt, dass Aufträge unbürokratisch an Unternehmen vergeben werden konnten. Dadurch wurde die Schadensbewältigung erheblich erleichtert.

    Bund und Länder stellen in einem gemeinsamen Akt der nationalen Solidarität 30 Milliarden Euro für Maßnahmen des Wiederaufbaus bereit. Dafür sind wir in Rheinland-Pfalz sehr dankbar. Wichtig ist, dass das Geld schnell eingesetzt werden kann. Dazu schafft der Landtag in dieser Woche die Voraussetzungen. Mit der Einrichtung eines Sondervermögens sorgen wir dafür, dass die finanziellen Mittel zügig und zielgerichtet abgerufen werden können.

    Gleichzeitig muss auch der Rechtsrahmen angepasst werden, um Baumaßnahmen auch ohne übermäßig lange Vorlauf- und Planungszeiten realisieren zu können. Mit dem Wiederaufbaugesetz schaffen wir dafür im Verantwortungsbereich des Landes die rechtlichen Grundlagen. Dennoch ist in dieser Frage auch der Bund in der Pflicht bundesrechtliche Regelungen im Bereich des Baurechts müssen dahingehend angepasst werden, dass sie einem schnellen Wiederaufbau der betroffenen Regionen nicht im Wege stehen. Ich hoffe, dass die neue Bundesregierung dies als eines der ersten Projekte der neuen Legislaturperiode des Bundestags angeht.“ 

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  • 22.09.2021

    | Pressemitteilung

    Ökologische und ökonomische Aspekte werden sinnvoll in Einklang gebracht

    Landtag beschließt Solargesetz

    Der rheinland-pfälzische Landtag hat am heutigen Mittwoch das Solargesetz beschlossen. Das Gesetz regelt die verbindliche Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern von überwiegend gewerblich genutzten Neubauten mit mehr als 100 Quadratmetern Nutzfläche sowie auf zu errichtenden Überdachungen von neuen Parkplatzflächen ab 50 Stellplätzen. Die regierungstragenden Fraktionen haben die Initiative im Juli erstmals in den Landtag eingebracht. Anfang September hat sich der zuständige Fachausschuss des Parlamentes im Rahmen einer Anhörung weitergehend mit den Details des Solargesetzes befasst. Dazu sagt der energiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Marco Weber:

    „Das Solargesetz ist ein wichtiger Baustein, der dabei hilft, die ambitionierten Klimaziele des Landes zu erreichen. Gleichzeitig schützen wir insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen vor einer übermäßigen Belastung. Unser Gesetz sieht klar vor, dass Solaranlagen nur dann installiert werden müssen, wenn es sich wirtschaftlich lohnt. So werden ökologische und ökonomische Aspekte sehr sinnvoll miteinander in Einklang gebracht.

    Wir sind uns allerdings sehr bewusst, dass die Solarpflicht nur eine Maßnahme unter vielen ist, die bei der Bewältigung des Klimawandels sinnvoll sind. Die innovationsfähige Wirtschaft in Rheinland-Pfalz hat längst von alleine erkannt, wie wichtig das globale Thema Klimaschutz ist. Sie wartet bei ihren Bemühungen nicht auf die Gesetzgeber von Bund und Ländern. Dies begrüßen wir außerordentlich. 

    Anders als andere Bundesländer, beispielsweise Berlin oder Baden-Württemberg, haben wir ganz bewusst darauf verzichtet, die Solarpflicht auch für privates Wohneigentum einzuführen. Dies hätte eine unverhältnismäßige Belastung für Eigentümerinnen und Eigentümer zur Folge gehabt. Gleichzeitig hätte sich Wohnen und Mieten weiter verteuert. Angesichts der schon jetzt sehr hohen Preise für das Wohnen wäre eine Solarpflicht auf Wohneigentum das völlig falsche Zeichen gewesen.

    Die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes wird nun durch eine Verordnung der Landesregierung zu regeln sein. Daran ist auch das liberale Wirtschaftsministerium beteiligt. Für die Freien Demokraten ist entscheidend, dass wertvolle Hinweise aus der unternehmerischen Praxis, die sich im Rahmen der Anhörung im Ausschuss ergeben haben, Berücksichtigung finden. Dabei stehen Fragen wie Genehmigungsfristen oder auch der Umgang mit dem derzeitigen Rohstoffmangel im Vordergrund.“

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  • 22.09.2021

    | Pressemitteilung

    FDP-Fraktion hat großes Interesse an Aufklärung

    Untersuchungsausschuss des Landtags wird Flutkatastrophe aufarbeiten 

    Der rheinland-pfälzische Landtag hat am heutigen Mittwoch die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufarbeitung der Flutkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 beschlossen. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Philipp Fernis:

    „Die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen ist ein verfassungsmäßiges Recht parlamentarischer Minderheiten. Dass die CDU-Fraktion von diesem Recht Gebrauch macht, ist völlig legitim.

    Die FDP-Fraktion wird sich in diesem Ausschuss konstruktiv einbringen. Wir haben ein großes Interesse daran, die vielfältigen Abläufe und Ereignisse rund um die verheerende Flutkatastrophe aufzuklären. Im Interesse der Menschen im Ahrtal hoffen wir, dass die Oppositionsfraktionen ebenfalls mit der gebotenen Sachlichkeit an der Aufarbeitung teilnehmen werden. Vor dem Hintergrund der schweren Schicksale in den betroffenen Regionen wäre parteipolitisch motiviertes Gezänk denkbar deplatziert.

    Für die Freien Demokraten im Landtag ist auch der Blick nach vorne besonders wichtig. Daher wird sich parallel zum Untersuchungsausschuss die im August eingesetzte Enquete-Kommission zur Flutkatastrophe mit relevanten Fragen aus den Bereichen des Katastrophenschutzes, der Hochwasserprävention und der Bauplanung befassen. Neben dem Untersuchungsausschuss, der einen starken Fokus auf zurückliegende Ereignisse legt, wird sich die Enquete-Kommission mit Zukunftsperspektiven befassen.“

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  • 31.08.2021

    | Pressemitteilung

    Aufräumen - Aufbauen - Aufarbeiten: Das sind die Gebote der Stunde

    Landtag kommt zu Sondersitzung zur Lage im Flutgebiet zusammen

    Der rheinland-pfälzische Landtag ist am heutigen Dienstag, den 31. August 2021, zu einer Sondersitzung zur Lage im Flutgebiet entlang der Ahr zusammengekommen. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Philipp Fernis:

    „Die Flutkatastrophe von Mitte Juli hat historische Dimensionen. Mehr als 130 Menschen haben in Rheinland-Pfalz ihr Leben verloren. Familien und Freundschaften wurden durch die Wassermassen für immer auseinandergerissen. Neben dem unermesslichen menschlichen Leid hat die Flut auch einen immensen materiellen Schaden angerichtet. Die Bewältigung der verheerenden Katastrophe wird ein gesamtdeutscher Kraftakt. Die materiellen Schäden der Flutnacht werden behoben. Zurück bleiben die psychischen Wunden der betroffenen Menschen. Der Preis der Katastrophe wird sich niemals nur in nüchternen Schadensbilanzen ausdrücken lassen.

    Die vielen tausend Helferinnen und Helfer, die seit dem ersten Tag der Tragödie im Ahrtal wertvolle Arbeit leisten, haben sich um unser Land verdient gemacht.

    Für die anstehenden Herausforderungen gilt für uns Freie Demokraten die Richtschnur: Aufräumen. Aufbauen. Aufarbeiten. Die Menschen, die ihr Haus verloren haben, sollen ihre Heimat behalten können.

    Die Bürgerinnen, die Bürger und Unternehmen in der Region brauchen jetzt eine klare Zukunftsperspektive. Zerstörte Gebäude, Straßen und Brücken müssen schnellstmöglich wiederaufgebaut werden. Die Bevölkerung braucht zügig Zugang zu Strom, Wasser, Heizung und Internet. Vor allem der Faktor Zeit wird für die Region eine besondere Rolle spielen. Notwendige Baumaßnahmen dürfen sich nicht durch überkomplexe und langwierige Planungsverfahren in die Länge ziehen. Hier ist insbesondere der Bund gefragt, die rechtlichen Regelungen an die Realität der Menschen vor Ort anzupassen. Die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerien Daniela Schmitt hat durch die Aussetzung von Regelungen im Vergaberecht dafür gesorgt, dass Unternehmen unbürokratisch für den Wiederaufbau beauftragt werden können. Mit der ‚Aufbauhilfe 2021‘ in Höhe von 30 Milliarden Euro von Bund und Ländern steht genug Geld bereit. Nun muss Berlin durch Entschlackungen im Planungsrecht auch dafür sorgen, dass die Gelder schnell genutzt werden können.

    Zur umfassenden Bewältigung der Flutkatastrophe gehört auch, dass die Ereignisse des schicksalhaften Tages politisch aufgearbeitet werden. Dazu haben die Fraktion der Koalition eine Enquete-Kommission des Landtags beantragt. Die Opposition von CDU und FW unterstützt das Anliegen der Koalition. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft sowie Verwaltung werden wir die Vorkommnisse analysieren, bewerten und daraus Schlüsse für die Zukunft ziehen. Eine solche Katastrophe soll sich in Rheinland-Pfalz nicht wiederholen.“

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  • 26.08.2021

    | Pressemitteilung

    Ampelkoalition beantragt Enquete-Kommission Flutkatastrophe

    Umfassender Untersuchungs- und Aufgabenkatalog der Kommission vorgestellt

    Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im rheinland-pfälzischen Landtag haben heute in Mainz einen Antrag auf Einsetzung einer Enquete-Kommission „Konsequenzen aus der Flutkatastrophe im Ahrtal: Erfolgreichen Katastrophenschutz gewährleisten, Klimawandel ernst nehmen und Vorsorgekonzepte weiterentwickeln“ vorgestellt. Mitgetragen wird dieser von der Fraktion Freie Wähler. Die CDU prüft derzeit ihren Beitritt.

    Aufgabe der Enquete-Kommission soll zunächst eine Dokumentation, Untersuchung und Analyse von Gründen, Ablauf und Folgen der Flutkatastrophe vom 14. Juli 2021 sein. Auf dieser Basis und auf Grundlage eines umfassenden inhaltlichen Aufgabenkatalogs der Kommission sollen Empfehlungen erarbeitet werden, die im Kern der verbesserten Vorsorge und dem verbesserten Schutz der Menschen und ihres Eigentums, aber auch der Optimierung von Meldesystemen, Einsatzkoordinierung, Hilfsmaßnahmen sowie Flächen- und Raumplanung bei extremen Wetterereignissen wie insbesondere Starkregen katastrophalen Ausmaßes dienen.

    Der Antrag auf Einsetzung soll bereits in der kommenden Sondersitzung des Landtags am 31. August beschlossen werden. Der Enquete-Kommission sollen dann 17 Mitglieder angehören, elf davon aus den Reihen des Landtags und sechs externe Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis. Die Kommission soll im Oktober ihre Arbeit aufnehmen und dem Landtag bis Mitte 2023 einen Abschlussbericht vorlegen. In diesem Zeitraum ihrer Arbeit kann die Enquete Zwischenberichte veröffentlichen, zudem sind all ihre Sitzungen öffentlich.

     

    Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Fraktionsvorsitzende der SPD, sagte:

    „Auf Grundlage unseres Beschlusses werden sich Kommission und Landtag sehr ernsthaft und konzentriert mit den Gründen, Ereignissen und Abläufen vor und nach der verheerenden Flutkatastrophe auseinandersetzen.

    Anspruch und Aufgabe dieser Kommission liegt insbesondere auch darin, richtige Schlüsse zu ziehen und diese in Empfehlungen münden zu lassen, um den Menschen auch in Zeiten des Wandels eine sichere Heimat und verlässliche Orientierung zu bieten. Empfehlungen, mit denen man Menschen noch besser warnen, schützen und im Notfall gut mit Hilfe versorgen kann. Empfehlungen, wie man Häuser, Straßen und Versorgungsstrukturen noch besser vor solch extremen Wettereignissen in Zeiten des Klimawandels absichern kann.

    Deshalb sind wir überzeugt, dass eine Enquete-Kommission mit ihrer tiefgehenden Analyse, aber eben auch dem offenen Austausch mit Sachverständigen der bessere Weg ist als der von CDU sowie AfD angekündigte Untersuchungsausschuss, der nur zurückblickt. Auch das Vorschalten eines solchen Ausschusses würde die Arbeit einer Enquete-Kommission unnötig verzögern, zumal bis heute außer der Ankündigung nichts vorliegt, unser Enquete-Antrag hingegen fertig ist.“

     

    Dr. Bernhard Braun, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN, erläuterte:

    „Die Flutkatastrophe muss eine Zäsur für die Politik bedeuten. Eine solche Katastrophe darf sich in unserem Land nicht wiederholen. Eine aktuelle Studie zeigt, dass aufgrund der Klimaerhitzung schon jetzt an jedem beliebigen Ort in Rheinland-Pfalz die Gefahr eines vergleichbaren Starkregenereignisses mehrfach erhöht ist. Wenn ein solches Schreckensszenario wieder eintritt, müssen wir bestmöglich vorbereitet sein. Die Enquete-Kommission soll uns durch eine genaue Analyse der Ursachen der Flutkatastrophe dazu befähigen, die notwendigen Veränderungen zu erkennen und auch herbeizuführen.

    Wir brauchen einen Katastrophenschutz, der auf Grundlage dieser Erkenntnisse überall in unserem Land optimal für ein solches Ereignis aufgestellt ist. Warnhinweise, die zum richtigen Zeitpunkt über die richtigen Kanäle abgesetzt werden und die richtigen Adressaten erreichen, sind von zentraler Bedeutung. Dazu gehört auch, dass wir im Land ein größeres Bewusstsein für die Gefahr von Naturkatastrophen schaffen müssen. Fluchtpunkte und Fluchtwege, wer muss wann und wo evakuiert werden, klare und eintrainierte Abläufe für den Katastrophenfall – all das ist zu benennen. Die Enquete soll uns Hinweise geben, wie wir das möglichst bald flächendeckend umsetzen können.“

     

    Philipp Fernis, Fraktionsvorsitzender der FDP, betonte:

    „Die verheerende Flut im Ahrtal ist die schwerste Katastrophe in der Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz. Die unmittelbare Unterstützung der Menschen vor Ort und der schnelle Wiederaufbau der betroffenen Region haben hohe politische Priorität.

    Gleichzeitig ist es wichtig, die Ursachen der Flutkatastrophe zu ergründen. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Bereichen der Wissenschaft, aus Verbänden und der öffentlichen Verwaltung wollen wir das schlimme Ereignis überparteilich aufarbeiten.

    Entscheidend ist, dass aus den Arbeitsergebnissen der Kommission konkrete Maßnahmen abgeleitet werden, die dabei helfen, vergleichbare Ereignisse in Zukunft zu verhindern. Für uns ist es wichtig, dass sich die Kommission sachlich und unvoreingenommen mit den diversen Vorgängen rund um den Abend des 14. Juli befasst.“

    PM Ampelkoalition beantragt Einsetzung einer Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Flutkatastrophe.pdf
    Antragsentwurf-Enquete-Flutkatastrophe.pdf
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