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  • 09.05.2025

    | Artikel

    Mehr Selbstbestimmung auch am Lebensende

    Neues Bestattungsgesetz

    Nach der Verabschiedung im Ministerrat wird der Entwurf eines neuen Bestattungsgesetzes Mitte Mai erstmals im rheinland-pfälzischen Landtag beraten. Die FDP-Fraktion begrüßt diese Gesetzesinitiative ausdrücklich – denn sie stärkt individuelle Freiheit, kulturelle Vielfalt und vor allem Selbstbestimmung.

     

    Warum ist die Novelle des Bestattungsgesetzes notwendig?

    Das derzeit gültige Bestattungsgesetz stammt aus dem Jahr 1983. Seitdem hat sich die gesellschaftliche Realität grundlegend verändert. Die Wünsche von Menschen hinsichtlich Abschied und Trauer sind heute vielfältiger und individueller – geprägt von weltanschaulicher Offenheit, kultureller Diversität und einem veränderten Umgang mit dem Tod. Das bestehende Gesetz konnte dieser Entwicklung nicht mehr gerecht werden. Eine grundlegende Modernisierung war überfällig.

     

    Welche Änderungen sieht das neue Gesetz vor?

    Die Reform bringt eine Reihe wichtiger Neuerungen: Die allgemeine Sargpflicht entfällt ebenso wie der Friedhofszwang für Urnen. Künftig können neue Bestattungsformen wie die Flussbestattung, das Verstreuen oder die private Aufbewahrung von Totenasche innerhalb klar geregelter Rahmenbedingungen erlaubt werden – sofern der Wille der verstorbenen Person schriftlich dokumentiert ist. Auch Tuchbestattungen werden unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zudem wird die Rolle von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Friedhofswesen gestärkt. Und: Für in Auslandseinsätzen verstorbene Bundeswehrangehörige wird ein dauerndes Ruherecht gesetzlich verankert.

     

    Wie stehen wir Freie Demokraten zur Novelle?

    Wir Freie Demokraten unterstützen die Reform des Bestattungsgesetzes ausdrücklich. Sie steht für einen freiheitlichen Umgang mit dem Tod – im Sinne der Selbstbestimmung des Einzelnen. Jeder Mensch soll die Möglichkeit haben, Abschied nach seinen eigenen Werten und Vorstellungen zu gestalten – sei es religiös, weltlich oder individuell. Die Novelle trägt dem Wandel der Gesellschaft Rechnung und öffnet den Raum für neue Formen des Gedenkens – mit Respekt vor der Würde der Verstorbenen und den Bedürfnissen der Hinterbliebenen.

     

    Wie geht es jetzt weiter?

    In der ersten Beratung im Landtag wird der Gesetzentwurf Mitte Mai eingebracht. Anschließend erfolgt die detaillierte Beratung in den zuständigen Fachausschüssen. Dort können auch Änderungsanträge eingebracht und diskutiert werden. Nach Abschluss der Ausschussberatungen folgt die Schlussberatung und voraussichtlich die Verabschiedung des – eventuell angepassten – Gesetzes im Landtag. Als FDP-Fraktion werden wir uns weiterhin konstruktiv in diesen Prozess einbringen.

    Hier gibt es die Drucksache und hier weitere Informationen.

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  • 07.05.2025

    | Pressemitteilung

    Auf den neuen Minister kommen wichtige Aufgaben zu

    Sven Teuber als Bildungsminister nominiert

    Sven Teuber (SPD) soll neuer Bildungsminister des Landes Rheinland-Pfalz werden. Das hat Ministerpräsident Alexander Schweitzer heute bekannt gegeben. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Steven Wink:

    „Die FDP-Fraktion gratuliert Sven Teuber zu seinem neuen Amt. Wir kennen ihn seit vielen Jahren als engagierten Bildungspolitiker. Gleichzeitig danken wir heute auch der bisherigen Ministerin Stefanie Hubig, die das Amt der Bundesjustizministerin übernommen hat. Mit Ministerin Hubig haben wir immer gerne und vertrauensvoll zusammengearbeitet.

    Die Ampelkoalition hat in den vergangenen Jahren im Bereich Bildung viel erreicht. Die Zahl der Lehrerinnen und Lehrer steigt, die Unterrichtsversorgung im Land verbessert sich kontinuierlich. Auch das Startchancenprogramm entfaltet bereits seine Wirkung. Rheinland-Pfalz gehört laut ifo-Institut im Bundesvergleich zu den Ländern mit der höchsten Bildungsgerechtigkeit. Darauf wollen aufbauen.

    Auf den neuen Minister kommen dennoch große Aufgaben zu. Vor allem im Bereich der Digitalisierung müssen wir schnell weiter vorankommen. Wir Freie Demokraten wollen die bildungspolitische Kreidezeit beenden. Innovative Lehr- und Lernkonzepte müssen althergebrachte Ansätze ersetzen. Die Zeiten, in denen wir Bildung im 21. Jahrhundert noch so vermitteln, wie unsere Urgroßeltern es kannten, wollen wir beenden.

    Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass Kinder schon mit der Einschulung die Grundlagen für eine erfolgreiche Schullaufbahn mitbringen. Dazu gehört vor allem die Sprachkompetenz. Hier haben wir Aufholbedarf. Der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen darf nicht daran scheitern, dass sie nicht ausreichend gut Deutsch sprechen.

    Wir freuen uns auf eine kollegiale und zielorientierte Zusammenarbeit mit dem neuen Bildungsminister Teuber. Der Minister kann sich sicher sein, dass sich die FDP-Fraktion konstruktiv in bildungspolitische Debatten einbringen wird.“

    PM Sven Teuber als Bildungsminister nominiert.pdf
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  • 06.05.2025

    | Pressemitteilung

    Jetzt muss es ums Land gehen

    Friedrich Merz im zweiten Wahlgang zum Bundeskanzler gewählt

    Friedrich Merz wurde am heutigen Dienstag im Deutschen Bundestag zum Bundeskanzler gewählt. Die Wahl erfolgte im zweiten Wahlgang. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Steven Wink:

    „Wir gratulieren Friedrich Merz zur Wahl zum Bundeskanzler. Vor dem Kanzler und der neuen Bundesregierung liegen große Aufgaben. Die Niederlage im ersten Wahlgang dürfte nicht dazu beigetragen haben, dass das gegenseitige Vertrauen innerhalb der Koalition gestiegen ist. Was Deutschland jetzt aber braucht, ist eine stabile Regierung. Der Kanzler und die Koalitionsspitzen müssen dafür sorgen, dass persönliche Befindlichkeiten endlich in den Hintergrund treten. Jetzt geht es ums Land.

    Europa wartet auf eine handlungsfähige Regierung. Wenn Deutschland nicht schnell in die Gänge kommt, fährt der europäische Zug ohne uns. Das können wir uns angesichts der weltweiten Lage nicht erlauben. Die Wirtschaft schwächelt, Europa wird von Russland angegriffen, und das wichtige transatlantische Verhältnis ist angespannt. Es gibt viel zu tun.“

    PM Friedrich Merz im zweiten Wahlgang zum Bundeskanzler gewählt.pdf
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  • 06.05.2025

    | Pressemitteilung

    Deutschland schlittert in eine Regierungskrise

    Friedrich Merz im ersten Kanzlerwahlgang gescheitert

    Friedrich Merz ist am heutigen Dienstag im ersten Wahlgang zur Wahl des Bundeskanzlers im Deutschen Bundestag gescheitert. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Steven Wink:

    „Die gescheiterte Kanzlerwahl ist schockierend. Als Freie Demokraten kritisieren wir den geplanten Regierungskurs zu Lasten der jungen Generation oder auch den zukünftigen Umgang mit Steuergeldern. Die Bundesrepublik hat allerdings einen Anspruch auf eine handlungsfähige Regierung. Die Entwicklungen in der Welt warten nicht auf uns. Wir können uns eine weitere politische Lähmung nicht länger leisten. Die Hängepartie auf Bundesebene muss ein zügiges Ende haben.

    Die Wahl des Bundeskanzlers ist heute an den persönlichen Befindlichkeiten einzelner Abgeordneter der Koalition aus CDU/CSU und SPD gescheitert. Merz sowie die Partei- und Fraktionsvorsitzenden müssen jetzt sehr schnell Ordnung in das Chaos bringen. Nun ist die Zeit, Führungsstärke zu beweisen, oder herausgehobene politische Funktionen abzugeben. Das Land schlittert in Richtung einer handfesten Regierungskrise. Jeder Tag ohne funktionierende Regierung schwächt Deutschland und Europa.“

    PM Friedrich Merz im ersten Kanzlerwahlgang gescheitert.pdf
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  • 02.05.2025

    | Artikel

    Umstrukturierungsprogramm für Rebflächen gestartet

    Gute Nachrichten für die Winzerinnen und Winzer in Rheinland-Pfalz: Das Weinbauministerium hat das neue Antragsverfahren für Umstruktuierungen bei Rebpflanzungen eröffnet – mit deutlich höheren Fördergeldern. Damit unterstützt das Land die Weinbaubetriebe dabei, ihre Weinberge zukunftsfest zu machen. Betriebe können jetzt Anträge stellen und von den Verbesserungen profitieren.

     

    Warum werden Weinberge umgebaut?

    Der Weinbau in Rheinland-Pfalz hat eine lange Tradition. Doch der Klimawandel, neue Pflanzenkrankheiten und sich verändernde Marktanforderungen stellen die Winzerinnen und Winzer vor große Herausforderungen. Hohe Temperaturen, starke Regenfälle oder neue Pilzkrankheiten wirken sich auf die Reben aus. Deshalb ist es wichtig, dass regelmäßig in Weinberge investiert wird. So können etwa widerstandsfähigere Rebsorten gepflanzt werden, die besser mit den neuen Bedingungen klarkommen. Außerdem können die Winzerinnen und Winzer damit ihre Qualität weiter verbessern, die Bewirtschaftung erleichtern und ihre Betriebe wettbewerbsfähig halten.

     

    Wie hilft das Land bei neuen Pflanzungen?

    Mit dem neuen Antragsverfahren erleichtert das Land Rheinland-Pfalz die Rebpflanzung. Die Winzerinnen und Winzer können Fördermittel beantragen, die ihnen bei den Kosten für die Neuanlage der Weinberge helfen – zum Beispiel für das Entfernen alter Reben, die Bodenbearbeitung und das Pflanzen neuer Rebstöcke. Weil die Fördersätze jetzt erhöht wurden, bekommen die Betriebe mehr Unterstützung als bisher. Gleichzeitig wurde das Verfahren vereinfacht, damit die Antragstellung schnell und unkompliziert möglich ist.

     

    Wie hilft Rheinland-Pfalz bei der Anpassung an den Klimawandel?

    Das Land investiert nicht nur in Förderprogramme, sondern auch in Forschung für einen zukunftsfähigen Weinbau. Ein Beispiel ist das Projekt WIVITIS, bei dem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gemeinsam mit den Winzerinnen und Winzern daran arbeiten, neue und robuste Rebsorten zu entwickeln.

    Am Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz werden spezielle Rebsorten getestet, die weniger anfällig für Krankheiten wie Mehltau oder Graufäule sind. Diese sogenannten PIWI-Sorten brauchen weniger Pflanzenschutzmittel und sind widerstandsfähiger gegen extreme Wetterbedingungen. Durch diese Forschung hilft das Land den Weinbaubetrieben, sich besser auf die Veränderungen durch den Klimawandel einzustellen – und den Weinanbau in Rheinland-Pfalz nachhaltig und erfolgreich zu gestalten.

    Hier gibt es weitere Infos.

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  • 11.04.2025

    | Artikel

    Gemeinsam den Weg zur klimafreundlichen Wärmeversorgung gestalten

    Kommunale Wärmeplanung in Rheinland-Pfalz

    Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das Landesgesetz zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes (AGWPG). Wir wollen erklären, warum das Gesetz notwendig ist und welche Auswirkungen es auf Kommunen, Bürgerinnen und Bürger hat.

     

    Warum ist das Gesetz zur Wärmeplanung notwendig?

    Wie wir in Rheinland-Pfalz künftig heizen, ist eine zentrale Frage für Klimaschutz, Versorgungssicherheit und bezahlbares Wohnen. Der Wärmesektor verursacht einen großen Teil der Treibhausgasemissionen – hier besteht enormes Potenzial für mehr Klimaschutz durch moderne, effiziente und nachhaltige Lösungen. Gleichzeitig wollen wir die Menschen, Kommunen und Unternehmen nicht überfordern. Das neue Landesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung sorgt dafür, dass alle Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz einen klaren Plan entwickeln, wie die Wärmeversorgung vor Ort künftig gestaltet werden kann. Viele Kommunen haben hiermit sogar bereits begonnen. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Energieversorger erhalten damit endlich Klarheit, ob und wo z. B. der Anschluss an ein Wärmenetz sinnvoll und möglich ist – oder ob andere Lösungen besser passen. Wir wollen beste, passgenaue Lösungen vor Ort - und zwar frei von Ideologie.

     

    Was regelt das Gesetz für die Kommunen konkret?

    Das Gesetz verpflichtet alle kreisfreien Städte, großen kreisangehörigen Städte, Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden in Rheinland-Pfalz zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans. Diese Aufgabe ist Teil der kommunalen Selbstverwaltung – das heißt: Vor Ort wird entschieden, was vor Ort am besten funktioniert. Dabei haben die Kommunen viele Gestaltungsmöglichkeiten, z. B. durch ein vereinfachtes Verfahren oder durch Zusammenarbeit mit benachbarten Gemeinden („Konvoi-Lösungen“).

    Der Wärmeplan selbst enthält z. B. eine Analyse der heutigen Versorgung, mögliche Potenziale (z. B. Abwärme, erneuerbare Energien), Szenarien für eine klimafreundliche Zukunft und konkrete Vorschläge zur Umsetzung – etwa für Wärmenetze oder andere Infrastrukturprojekte.

     

    Welche Schritte müssen die Kommunen jetzt gehen?

    Die Erstellung eines Wärmeplans ist ein mehrstufiger Prozess. Bis spätestens Mitte 2026 (bei größeren Kommunen) bzw. 2028 (bei kleineren Kommunen) müssen alle Pläne fertig sein. Die Kommunen beginnen nun mit der Datenerhebung, einer umfassenden Analyse und der Einbindung der Öffentlichkeit – etwa durch Workshops, Bürgerbeteiligung und Gespräche mit Energieversorgern. Wichtig: Der Wärmeplan ist kein Bauplan, sondern ein strategisches Instrument – er zeigt Möglichkeiten auf, ohne dabei auf eine bestimmte Lösung festzulegen.

    Um die Kommunen zu unterstützen, stellt das Land Rheinland-Pfalz finanzielle Mittel zur Verfügung – etwa für den Aufbau von Fachwissen, für Gutachten und Beteiligungsverfahren.

     

    Was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger?

    Für Sie als Bürgerin oder Bürger bedeutet das vor allem mehr Transparenz und bessere Planungssicherheit. Wenn Sie zum Beispiel Ihr Haus modernisieren oder die Heizung austauschen wollen, können Sie künftig auf Informationen der Kommune zurückgreifen, welche Wärmeversorgung langfristig vor Ort angeboten wird – etwa ob ein Anschluss an ein Wärmenetz sinnvoll ist oder welche Lösung besser passt.

    Zugleich sorgt das Gesetz dafür, dass alle Gemeinden einen fairen und individuellen Weg in Richtung klimafreundliche Wärmeversorgung gehen können – mit Blick auf lokale Gegebenheiten, Wirtschaftlichkeit und soziale Verträglichkeit.

     

    Unser Ziel: Nachhaltige Wärmeversorgung mit Freiheit und Verantwortung

    Als Freie Demokraten im Landtag Rheinland-Pfalz setzen wir auf Fortschritt durch Innovation, Entscheidungsfreiheit vor Ort und faire Rahmenbedingungen. Wir haben dieses Gesetz auf den Weg gebracht, damit die Wärmewende nicht mit Vorschriften von oben, sondern mit Lösungen von unten gelingt – bürgernah, kostenbewusst und zukunftsfest. Denn: Klimaschutz funktioniert am besten mit Technologieoffenheit, Pragmatismus – und Vertrauen in die Kompetenz unserer Städte und Gemeinden.

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  • 09.04.2025

    | Pressemitteilung

    Verhandlungsergebnis ist ambitionslos, mutlos und perspektivlos

    CDU/CSU und SPD stellen in Berlin Koalitionsvertrag vor 

    CDU/CSU und SPD haben am heutigen Mittwoch in Berlin ihren Koalitionsvertrag zur Bildung der neuen Bundesregierung vorgestellt. Dazu erklärt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Steven Wink:

    „Dieser Koalitionsvertrag ist Ausdruck absoluter Ambitionslosigkeit. Die kommende Bundesregierung hat sich auf ihren kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt: Die Schuldenschleuse zu öffnen und darauf zu hoffen, dass sich die strukturellen Probleme des Landes von selbst lösen. Das ist eine gefährliche Illusion.

    In zentralen Bereichen wie der Wirtschafts- und der Migrationspolitik bleiben echte Reformen aus. Während US-Präsident Trump durch seine Handelspolitik die weltweiten Märkte belastet, begnügt sich die neue Bundesregierung mit einem bleiernen „Weiter so“. Bürokratie wird nicht abgebaut, Staat und Verwaltung wachsen weiter. Was Deutschland aber braucht, ist mehr wirtschaftlicher Freiraum, um seinen Wohlstand zu sichern.

    Dieser Koalitionsvertrag schwächt Deutschland. Notwendige, mutige Schritte fehlen völlig. Es wirkt, als sei das einzige Verhandlungsziel der Union gewesen, Friedrich Merz zum Kanzler zu machen.

    CDU-Chef Merz ist als markiger Macher in den Wahlkampf gestartet. Geblieben ist am Ende ein Scherbenhaufen gebrochener Versprechen. So kommt Deutschland nicht aus der Krise. Kanzler Merz droht zu scheitern, noch bevor er sein Amt überhaupt antritt.

    Auch für Rheinland-Pfalz wirft der Koalitionsvertrag Fragen auf – insbesondere zur Verwendung der Mittel aus den geplanten Schuldenpaketen. Für uns Freie Demokraten ist klar: Der Wirtschaftsstandort muss gestärkt werden. Berlin wird das nicht für uns regeln. Der Zug ist für die kommenden vier Jahre abgefahren. Deshalb müssen wir jetzt handeln – mit klarer Wirtschaftspolitik und einem schnellen Ausbau der Infrastruktur, damit Rheinland-Pfalz leistungsfähig bleibt.“

    PM CDU-CSU und SPD stellen in Berlin Koalitionsvertrag vor.pdf
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  • 04.04.2025

    | Artikel

    Klimaschutz mit Augenmaß

    Ein schwieriger Kompromiss in herausfordernden Zeiten

    Die Landesregierung hat dem Landtag einen Entwurf für ein neues Landesklimaschutzgesetz (LKSG) vorgelegt. Derzeit wird dieser Entwurf im Parlament beraten. Für uns Freie Demokraten ist das ein besonders schwieriger Kompromiss: Wir sehen die Sorgen der Wirtschaft, teilen viele der vorgebrachten Einwände – und setzen uns deshalb mit Nachdruck dafür ein, dass die Regeln praxistauglich bleiben und nicht zur Belastung für unseren Standort werden.

    Unser Ziel ist ein Klimaschutzgesetz, das ambitioniert ist, aber nicht überzieht – das auf Innovation statt auf Verbote setzt und unsere Wettbewerbsfähigkeit bewahrt.

     

    Was ist das Landesklimaschutzgesetz?

    Das Landesklimaschutzgesetz ist das wichtigste Gesetz des Landes Rheinland-Pfalz für den Klimaschutz. Es wurde 2014 erstmals beschlossen und legt seitdem fest, wie und in welchem Tempo das Land seine Treibhausgasemissionen – also etwa den Ausstoß von CO₂ – senken will.

    Das Ziel der Landesregierung: Rheinland-Pfalz soll bis spätestens 2040 bilanziell keine zusätzlichen Treibhausgase mehr ausstoßen – also „treibhausgasneutral“ werden. Die Landesverwaltung soll dabei mit gutem Beispiel vorangehen – ohne, dass daraus neue Pflichten für Bürgerinnen, Bürger oder Unternehmen entstehen. Dennoch sind die Sorgen in der Wirtschaft vor weiteren Belastungen groß. Wir nehmen diese Sorgen ernst.

     

    Welche Änderungen sollen vorgenommen werden?

    Mit der Neufassung des Gesetzes sind unter anderem folgende Neuerungen geplant:

    • Klimaneutralität bis 2040: Rheinland-Pfalz soll bis dahin keine Treibhausgase mehr ausstoßen, als gleichzeitig gebunden werden können.
    • 100 % erneuerbarer Strom: Ab 2030 soll der gesamte Stromverbrauch des Landes bilanziell aus erneuerbaren Energien stammen.
    • Konkrete Ziele für einzelne Bereiche: Für verschiedene Lebens- und Wirtschaftsbereiche wie Verkehr, Industrie, Gebäude oder Landwirtschaft – sogenannte „Sektoren“ – werden eigene Klimaziele definiert. Diese sollen aber untereinander ausgeglichen werden können, wenn ein Bereich seine Ziele nicht vollständig erreicht.
    • Nur Pflichten für die öffentliche Hand: Verpflichtet werden ausschließlich Behörden, Hochschulen und Einrichtungen des Landes. Unternehmen und Privatpersonen sind nicht betroffen.
    • Keine automatische Verschärfung: Wenn Klimaziele verfehlt werden, gibt es keinen automatischen Zwang zur Nachsteuerung. Stattdessen bleibt die Entscheidung bei der Politik.
    • Klimaschutz-Maßnahmenregister: Ein digitales Register soll künftig dokumentieren, welche Klimaschutzmaßnahmen das Land plant, umsetzt oder abgeschlossen hat – für mehr Transparenz.

     

    Was ist uns Freien Demokraten bei der Novelle wichtig?

    Wir stehen zu einem wirksamen Klimaschutz – aber mit Vernunft, Realismus und Blick für wirtschaftliche Zusammenhänge. Deshalb ist uns besonders wichtig:

    • Vertragstreue zählt: Die jetzt vorgelegte Gesetzesfassung entspricht grundsätzlich dem, was wir vor vier Jahren im Koalitionsvertrag vereinbart haben – und dem hat die FDP zugestimmt.
    • Keine neuen Belastungen: Weder Bürgerinnen und Bürger noch Unternehmen werden durch das Gesetz zu neuen Maßnahmen oder Investitionen verpflichtet.
    • Fokus auf Innovation statt Ideologie: Wir setzen auf technologieoffene Lösungen und Fortschritt – nicht auf Verbote oder Symbolpolitik.
    • Wirtschaft mitdenken: Durch den Einsatz unserer Ministerien wurde im neuen § 11 klargestellt: Klimaschutz muss im Einklang mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Innovationskraft des Landes stehen.
    • Keine neuen Klagebefugnisse für Verbände: Wir wollen nicht, dass das Gesetz zu neuen juristischen Auseinandersetzungen führt. Klimaschutz ist eine politische Aufgabe, keine gerichtliche.
    • Fairness zwischen Bundesländern: Das sogenannte Überkompensationsverbot stellt sicher, dass Rheinland-Pfalz nicht überproportional für Versäumnisse anderer Länder aufkommen muss.

     

    Wie geht es jetzt weiter?

    Der Gesetzentwurf wird aktuell im Landtag beraten. Als nächster Schritt folgt die Diskussion im zuständigen Ausschuss, möglicherweise ergänzt durch eine öffentliche Anhörung. Wir Freien Demokraten bringen uns aktiv in diesen Prozess ein – mit dem Ziel, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das Klimaschutz mit Augenmaß betreibt, die Menschen mitnimmt und den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz nicht gefährdet.

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  • 04.04.2025

    | Artikel

    Von Handyverbot und Hochschulgesetz

    Die erste Plenarsitzung unter der Leitung unseres neuen Fraktionsvorsitzenden Steven Wink war geprägt von personellen Weichenstellungen und wichtigen politischen Signalen. Mit der Vereidigung von Philipp Fernis als neuem Justizminister bleibt das Justizministerium in liberaler Verantwortung. Fernis folgt auf den verstorbenen Herbert Mertin, der dieses Amt mit großer fachlicher Expertise und hoher Integrität über viele Jahre geprägt hat. Zudem wurde Martin Haller vom Landtag zum neuen Bürgerbeauftragten und Beauftragten für die Landespolizei gewählt.

    Inhaltlich standen mehrere wichtige Gesetzesvorhaben auf der Tagesordnung: Beschlossen wurde unter anderem das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung. Es schafft Klarheit für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie für Kommunen, wie künftig eine verlässliche und bezahlbare Wärmeversorgung vor Ort aussehen kann – technologieoffen, planbar und bürgernah.

    Auch das geänderte Rettungsdienstgesetz wurde verabschiedet. Es sieht die Einführung des Telenotarztsystems vor und setzt die europarechtlich vorgeschriebenen Standards für barrierefreie Notrufe um. Damit stärken wir die Notfallversorgung im ganzen Land, insbesondere im ländlichen Raum.

    In erster Beratung diskutiert wurden Änderungen im Hochschulgesetz – unter anderem mit dem Ziel, Hochschulen für angewandte Wissenschaften das Promotionsrecht zu eröffnen und Zweitstudiengebühren abzuschaffen. Weitere Gesetzesentwürfe zur Modernisierung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Klarstellung im Landeswahlrecht wurden zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

    In den Aktuellen Debatten wurde deutlich: Wir als FDP-Fraktion stehen für eine Energiepolitik mit Augenmaß. Mit unserem Antrag zur Energieversorgung haben wir erneut unterstrichen, dass Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und internationaler Wettbewerb Hand in Hand gehen müssen. Der Netzausbau muss dringend vorangetrieben werden – das ist die Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg und Klimaschutz gleichermaßen.

    Auch das geplante Landesklimaschutzgesetz war Thema. Unsere Haltung ist klar: Klimaschutz gelingt nicht durch immer neue Verbote, sondern durch Innovation, Technologieoffenheit und eine aktive Industriepolitik. Wer Arbeitsplätze erhalten will, muss Fortschritt ermöglichen – nicht verhindern.

    Ein deutliches Signal setzte unser neuer Abgeordneter Stefan Thoma in der bildungspolitischen Debatte. Er sprach sich gegen den Antrag der Freien Wähler aus, der ein pauschales Handyverbot an Schulen forderte. Für uns ist klar: autoritäre Prohibitionspädagogik lehnen wir ab. Pädagogik braucht Vertrauen und Verantwortung, nicht pauschale Verbote.

    Ebenso erteilte Stefan Thoma dem Vorstoß der CDU, das Abitur wieder grundsätzlich nach neun Jahren einzuführen, eine klare Absage. Der eingeschlagene Weg mit G8/G9-Wahlfreiheit in Rheinland-Pfalz ist flexibler, individueller und näher an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Familien.

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  • 03.04.2025

    | Pressemitteilung

    Autoritäre Prohibitions-Pädagogik lehnen wir ab

    Landtag debattiert über Handyverbot an Schulen

    Der rheinland-pfälzische Landtag hat am heutigen Donnerstag über die Nutzung von Handys an Schulen und ein mögliches Handyverbot diskutiert. Dazu sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Stefan Thoma:

    „Die Schulen haben schon jetzt die Möglichkeit, die Nutzung von Handys an Schulen bei Bedarf einzuschränken oder ganz zu untersagen. Ein pauschales Verbot geht völlig an den Lebensrealitäten des 21. Jahrhunderts vorbei.

    Vor allem die CDU-Fraktion verkennt mit der Forderung nach einem Verbot, dass Handys und andere digitalen Endgeräte inzwischen ein fester Bestandteil des alltäglichen Lebens sind. Das gilt natürlich auch für Heranwachsende und Jugendliche.

    Autoritäre Prohibitions-Pädagogik nach konservativem Vorbild bringt Schülerinnen und Schüler nicht voran. Wir Freie Demokraten wollen, dass junge Menschen in den Schulen die Grundlagen für ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben lernen. Dazu gehört auch der Umgang mit Handys und anderen Geräten. Vermitteln statt verbieten. Digitale Bildung statt analoger Verbote. Das sind die Leitlinien liberaler Bildungspolitik.“

    PM Landtag debattiert über Handyverbot an Schulen.pdf
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  • 03.04.2025

    | Pressemitteilung

    Innovation statt Verbote – Technologischer Fortschritt ist Klimaschutz

    Landtag berät Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes

    Der rheinland-pfälzische Landtag hat am heutigen Donnerstag über den Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes der Landesregierung beraten. Dazu sagt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Marco Weber:

    „Erfolgreicher Klimaschutz ist eine zentrale politische Aufgabe. Die weltweiten Klimaveränderungen sind Realität. Umso wichtiger ist es, dass global an der Reduktion von Treibhausgasemissionen gearbeitet wird.  In Rheinland-Pfalz können wir Erfolge vorweisen. Die Ziele des aktuellen Klimaschutzgesetzes wurden erreicht. Gleichzeitig wurde im Referenzzeitraum seit 1990 ein starkes wirtschaftliches Wachstum erzielt. Das zeigt: Klimaschutz und Wachstum schließen sich nicht aus. Im Gegenteil, sie können Hand in Hand gehen. Technologischer Fortschritt ist dabei der beste Klimaschützer. Innovation statt Verbote. Das ist der Ansatz, der uns Freie Demokraten leitet.

    Der nun vorgelegte Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes verpflichtet vor allem die öffentliche Hand, mehr für den Klimaschutz zu leisten. Das ist absolut folgerichtig. Die Politik kann nicht einseitig Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen zu mehr Klimaschutz verpflichten und den Staat selbst davon ausnehmen. Dieses Missverhältnis wollen wir nun beheben.

    Für uns Freie Demokraten steht aber auch fest: Das neue Klimaschutzgesetz darf nicht zu weiteren Belastungen für die Unternehmen im Land führen. Gerade vor dem Hintergrund der international angespannten wirtschaftlichen Lage dürfen wir unseren Standort nicht durch zusätzliche Auflagen, Bürokratie und überambitionierte Ziele gefährden.

    In die weitere Beratung des Entwurfs im Fachausschuss des Landtags werden wir uns aktiv und konstruktiv einbringen. Der Entwurf ist eine gute Grundlage, um in den kommenden Wochen intensiv und zielführend diskutieren zu können.“

    PM Landtag berät Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes.pdf
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  • 02.04.2025

    | Pressemitteilung

    Der Netzausbau muss dringend vorangetrieben werden

    Landtag debattiert über verlässliche und bezahlbare Energieversorgung

    Auf Antrag der FDP-Fraktion hat der rheinland-pfälzische Landtag über die zentrale Bedeutung einer verlässlichen und bezahlbaren Energieversorgung für den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz debattiert. Dazu äußerte sich der energiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag, Marco Weber:

    „Eine verlässliche und bezahlbare Energieversorgung ist die Grundlage für einen starken Industriestandort – insbesondere für Rheinland-Pfalz mit seinen zahlreichen energieintensiven Unternehmen. Wirtschaftlicher Erfolg ist nur dort möglich, wo ausreichend günstige Energie verfügbar ist. Deutschland steht in diesem Bereich vor großen Herausforderungen.

    Nach dem Ausstieg aus der Atomenergie und dem bevorstehenden Ausstieg aus der Kohleverstromung kommt dem Ausbau der erneuerbaren Energien eine zentrale Rolle zu. Dies ist nicht nur aus klimapolitischer Sicht sinnvoll. Wind- und Solarenergie machen Deutschland zudem unabhängiger von Energieimporten aus autoritären Staaten. Vor dem Hintergrund der angespannten Weltlage ist das auch sicherheitspolitisch von großer Bedeutung. Einseitige Abhängigkeiten von externen Energielieferanten darf es künftig nicht mehr geben.

    Der Ausbau der erneuerbaren Energien kommt in Rheinland-Pfalz gut voran. In dieser Wahlperiode haben wir zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. Auch die ehemalige Berliner Ampel-Koalition hat durch Entbürokratisierungsmaßnahmen wichtige Impulse gesetzt. Es zeigt sich deutlich: Ausufernde Bürokratie lähmt unser Land.

    Wichtig ist jedoch, dass auch der Ausbau der Stromnetze endlich vorankommt. Es reicht nicht aus, einfach weitere Windkraft- oder Solaranlagen zu errichten. Der Strom muss auch dort ankommen, wo er gebraucht wird. Das bedeutet, dass wir dringend neue Stromtrassen bauen müssen. Ebenso ist es erforderlich, die Infrastruktur für den Wasserstofftransport zügig auszubauen. Die kommende Bundesregierung ist hier in der Pflicht. Wir können nicht länger warten. Der Erfolg der Energiewende und damit auch die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts steht und fällt mit dem Netzausbau.“

     

    PM Landtag debattiert über verlässliche und bezahlbare Energieversorgung.pdf
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  • 02.04.2025

    | Pressemitteilung

    Justizministerium bleibt bundesweit geachtetes Erfolgsministerium

    Philipp Fernis zum neuen rheinland-pfälzischen Justizminister ernannt

    Philipp Fernis wurde am heutigen Mittwoch zum neuen Minister der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz ernannt. Zuvor war Fernis seit Mai 2021 Vorsitzender der FDP-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag. In den Jahren 2016 bis 2021 war er bereits Staatssekretär im Ministerium der Justiz. Fernis tritt heute die Nachfolge des am 21. Februar 2025 verstorbenen Justizministers Herbert Mertin (FDP) an. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag, Steven Wink:

    „Philipp Fernis ist ein exzellenter Jurist und versierter Politiker. Die rheinland-pfälzische Justiz bleibt mit ihm in sehr guten Händen. Fernis ist ein vehementer Verfechter des liberalen Rechtsstaats.

    Er steht und kämpft für die Unabhängigkeit der Justiz. Philipp Fernis wird als Minister für eine auch weiterhin leistungsfähige und verlässliche Justiz sorgen.

    Das rheinland-pfälzische Justizministerium ist im bundesweiten Vergleich ein echtes Erfolgsministerium. Bei der Digitalisierung der Justiz ist Rheinland-Pfalz Vorreiter. Zudem haben wir deutschlandweit die schnellsten Asylverfahren.

    Andere Bundesländer schauen mit Respekt und Anerkennung auf die konsequente Umsetzung liberaler Rechtspolitik. Philipp Fernis wird als Minister diesen Erfolgsweg fortsetzen.

    Die FDP-Fraktion freut sich auf die weiterhin konstruktive und verlässliche Zusammenarbeit mit Justizminister Philipp Fernis.“

    PM Philipp Fernis zum neuen rheinland-pfälzischen Justizminister ernannt.pdf
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  • 02.04.2025

    | Pressemitteilung

    FDP-Landtagsfraktion wählt Steven Wink zu ihrem neuen Vorsitzenden

    Steven Wink: Gute Politik erschöpft sich nicht in Wirtschaft und Finanzen

    Die FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz hat am heutigen Mittwoch Steven Wink einstimmig zu ihrem neuen Vorsitzenden gewählt. Wink tritt damit die Nachfolge von Philipp Fernis an, der heute als Justizminister des Landes bestätigt und vereidigt wird. Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende Steven Wink:

    „Ich danke meiner Fraktion für ihr Vertrauen. Philipp Fernis hat mir eine hervorragend aufgestellte und motivierte Fraktion übergeben. Auch ihm persönlich danke ich sehr.

    Aktive Wirtschaftspolitik und solide Staatsfinanzen sind die Grundlage für ein funktionierendes Land. Als Freie Demokraten dürfen wir uns aber nicht auf diese Politikbereiche beschränken. Beste Bildung von der Kita bis zur Universität zu ermöglichen, ist unser Anspruch.

    Wir dürfen auch nicht die Belange von Menschen vergessen, die sich in sozial schwieriger Lage befinden. Jeder Mensch soll in Rheinland-Pfalz im Leben das erreichen können, was er möchte. Das wollen wir ermöglichen. Menschen, die in unserer Gesellschaft vor besonderen Herausforderungen stehen, wollen wir unterstützen, ihren Weg selbstbestimmt zu gehen. Beispielhaft dafür steht die Abschaffung der Kostenbeiträge für Heim- und Pflegekinder. Ein Erfolgsprojekt aus Rheinland-Pfalz.

    Die FDP-Fraktion wird auch in Zukunft mit starker liberaler Stimme und viel Selbstbewusstsein im Parlament auftreten. Dabei fokussieren wir uns auf alle Themen, die für eine moderne Gesellschaft relevant sind.“

    Zur Person: Steven Wink (40) gehört dem rheinland-pfälzischen Landtag seit Mai 2016 an. Zuletzt war er stellvertretender Vorsitzender der Fraktion und unter anderem deren wirtschafts- und sozialpolitischer Sprecher. Wink ist verheiratet und Vater von zwei Kindern. Er lebt mit seiner Familie in Pirmasens.

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  • 28.03.2025

    | Artikel

    Kriminalität auf Rekordtief

    Rheinland-Pfalz bleibt eines der sichersten Bundesländer

    Der Innenausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz hat sich mit der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2024 befasst. Diese bietet jährlich einen umfassenden Überblick über das Kriminalitätsgeschehen im Land. Die Ergebnisse für das vergangene Jahr zeigen erfreuliche Entwicklungen – Rheinland-Pfalz gehört bundesweit zu den sichersten Ländern.

     

    Was ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)?

    Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine zentrale Grundlage für die sicherheitspolitische Bewertung der Kriminalitätslage. Sie wird jährlich vom Landeskriminalamt auf Basis aller polizeilich erfassten Straftaten erstellt. Die PKS bildet dabei sowohl die Anzahl und Art der Straftaten als auch die Aufklärungsquote ab. Sie dient als valide Entscheidungsgrundlage für kriminalpolitische Maßnahmen und ermöglicht einen Vergleich über mehrere Jahre hinweg. Auch aktuelle Entwicklungen – etwa im Bereich Migration oder neue gesetzliche Regelungen – fließen in die Auswertung ein.

     

    Was sind die wichtigsten Erkenntnisse aus der PKS 2024?

    Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Mit 239.388 registrierten Straftaten wurde 2024 der niedrigste Wert seit über 30 Jahren erreicht (außerhalb der Corona-Jahre). Das entspricht einem Rückgang um 6,5 % gegenüber dem Vorjahr. Die Aufklärungsquote bleibt stabil bei über 64 %.

    Rückgänge wurden unter anderem bei Diebstählen, Vermögens- und Fälschungsdelikten sowie beim Wohnungseinbruchdiebstahl verzeichnet. Die Zahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ging erstmals seit Jahren leicht zurück. Straftaten gegen Leben oder durch Messerangriffe sind zwar gestiegen, bleiben aber im Langzeitvergleich stabil – der Anteil von Messerangriffen liegt mit 0,24 % aller Delikte weiter sehr niedrig.

     

    Welche langfristigen Tendenzen sind für die Kriminalitätsentwicklung in Rheinland-Pfalz feststellbar?

    Die Entwicklung zeigt: Rheinland-Pfalz bleibt ein sicheres Land. Seit vielen Jahren liegt das Bundesland im Ländervergleich bei der Aufklärungsquote und der Häufigkeitszahl unter den besten drei. Die Zahlen belegen langfristig eine positive Tendenz – trotz gesellschaftlicher und globaler Herausforderungen wie Pandemie, Migration und internationaler Konflikte.

    Ein relevanter Aspekt: Die Zunahme bei Rohheitsdelikten wie Bedrohungen ist teils auf gesetzliche Verschärfungen zurückzuführen – das bedeutet auch eine bessere Erfassung und konsequentere Strafverfolgung. Rückgänge bei Einbruchsdiebstählen und Betrugsdelikten unterstreichen die Wirksamkeit polizeilicher Prävention und digitaler Ermittlungsarbeit.

     

    Was tun wir Freie Demokraten, um Rheinland-Pfalz noch sicherer zu machen?

    Wir Freie Demokraten stehen für einen modernen, rechtsstaatlich fundierten Sicherheitsapparat. Unser Anspruch: Freiheit und Sicherheit im Einklang. Deshalb haben wir im Landtag den Weg für ein neues, ausgewogenes Polizeigesetz (POG) bereitet, das Sicherheit, Grundrechte und technische Modernisierung in Einklang bringt. Heute verfügt Rheinland-Pfalz über mehr als 10.000 Polizeikräfte – so viele wie nie zuvor. Wir setzen uns konsequent dafür ein, die Polizei weiter zu stärken: personell, technisch und gesetzlich.

    Sicherheit ist keine Frage von Symbolpolitik, sondern von kluger, faktenbasierter Politik. Die PKS 2024 zeigt: Unsere Linie wirkt. Wir bleiben dran – für ein sicheres und freies Rheinland-Pfalz

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  • 10.05.2025 | 11:00 |
    Zweibrücken

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    Das Weimarer Dreieck - Deutschland, Frankreich und Polen als Motoren Europas

    Unter dem Motto „Das Weimarer Dreieck - Deutschland, Frankreich und Polen als Motoren Europas“ findet am 10. Mai von 11 bis 14 Uhr im Landschloss Fasanerie in Zweibrücken die Europaveranstaltung der Landtagsfraktion statt.

    Mit dabei sein werden Bartłomiej Książek, Vizekonsul der Republik Polen, Jérémie Peyron, Stellvertretender Generalkonsul der französischen Republik sowie weitere Gäste. Die Moderation übernimmt Jonathan Spindler, Geschäftsführer des Partnerschaftsverbandes.

    Ablauf

    • 11:00 Uhr
      Einlass
    • 11:20 Uhr
      Impuls von Daniela Schmitt, MdL, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Pfalz
    • 11:30 Uhr
      Impuls von Prof. Dr. Joachim Schild, Universität Trier
    • 11:40 Uhr
      Diskussion mit
      Steven Wink, MdL, Fraktionsvorsitzender
      Bartłomiej Książek, Vizekonsul der Republik Polen
      Jérémie Peyron, Stellvertretender Generalkonsul der Französischen Republik
    • 12:40 Uhr
      Geselliges Beisammensein bei Essen und Getränken

    Zur Anmeldung

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  • 21.03.2025

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    Der Wolf kommt ins Jagdrecht

    Die Rückkehr des Wolfs nach Rheinland-Pfalz sorgt für intensive Diskussionen. Die Landesregierung hat angekündigt, den Wolf ins rheinland-pfälzische Jagdrecht aufzunehmen. Doch was bedeutet das konkret? Und wie stehen wir Freie Demokraten dazu? Hier erklären wir die wichtigsten Punkte.

     

    Wie ist die aktuelle Rechtslage zur Bejagung des Wolfs?

    Bisher ist der Wolf durch europäische und nationale Gesetze streng geschützt. In Deutschland fällt er unter das Bundesnaturschutzgesetz und ist nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU eine streng geschützte Art. Ein Abschuss ist aktuell nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt – etwa wenn ein Wolf trotz Schutzmaßnahmen wiederholt Weidetiere reißt und keine andere Lösung mehr möglich ist. Solche Einzelfall-Entscheidungen treffen die Behörden auf Basis von Ausnahmegenehmigungen.

     

    Was ändert sich mit der Aufnahme ins Jagdrecht?

    Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht bedeutet nicht, dass Wölfe ab jetzt einfach bejagt werden dürfen. Auch als jagdbare Art bleibt der strenge Schutz durch das Naturschutzrecht bestehen. Ohne eine Ausnahmegenehmigung darf auch eine Jägerin oder ein Jäger keinen Wolf schießen.

    Was sich ändert: Für das Wolfsmanagement sind künftig die Jägerinnen und Jäger als Fachleute mit eingebunden. Das bringt mehr Kompetenz und klare Zuständigkeiten. Zudem wird der Wolf mit der Aufnahme ins Jagdrecht als das anerkannt, was er längst ist – ein Wildtier, das aktiv gemanagt werden muss.

     

    Wie stehen wir Freie Demokraten zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht?

    Wir Freie Demokraten Rheinland-Pfalz unterstützen die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ausdrücklich. Denn wir sind überzeugt: Artenschutz und der Schutz der Weidetierhalter dürfen kein Widerspruch sein.

    Die Aufnahme schafft die Grundlage für ein verantwortungsvolles Wolfsmanagement – mit klaren Regeln und unter Einbindung der Jägerschaft. Nur so können wir die berechtigten Interessen von Naturschutz, Landwirtschaft und Bevölkerung zusammenbringen. Unser Ziel ist ein pragmatischer Umgang mit dem Wolf. Wir wollen, dass der Schutz von Weidetieren trotz der Rückkehr des Wolfs besser funktioniert.

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  • 18.03.2025

    | Pressemitteilung

    Mütterrente trägt nicht zur Verbesserung der Verteidigungsfähigkeit bei

    Bundestag ändert Grundgesetz und weitet Staatsverschuldung massiv aus

    Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Mittwoch eine Änderung des Grundgesetzes zur massiven Ausweitung der Staatsverschuldung beschlossen. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Philipp Fernis:

    „Die heutigen Beschlüsse des Bundestags sind eine große Hypothek für die junge Generation. Vor allem CDU/CSU und SPD haben den Menschen in Deutschland heute einen ganzen Sack Sand in die Augen gestreut. Schulden in Höhe von insgesamt fast einer Billion Euro werden als sicherheitspolitische Notwendigkeit verkauft. Das ist für jede mündige Bürgerin und jeden mündigen Bürger ein Hohn.

    Die Mütterrente oder die Erhöhung der Pendlerpauschale tragen natürlich nicht zur Verbesserung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands bei. In Wahrheit braucht die mutmaßlich neue Koalition aus CDU/CSU und SPD finanzielle Spielräume im Bundeshaushalt, um ihre irrwitzigen Wahlgeschenke zu finanzieren.

    Natürlich muss die Bundeswehr besser aufgestellt werden. Wir Freie Demokraten unterstützen ausdrücklich kreditfinanzierte höhere Verteidigungsausgaben. Das hat die FDP-Fraktion im Bundestag mit einem eigenen Gesetzentwurf sehr deutlich gemacht. Für die maßlose Schuldenpolitik der vielleicht kommenden Bundesregierung haben wir jedoch kein Verständnis.

    Vor allem die jungen Menschen werden dieses finanzpolitische Feuerwerk bezahlen. Es ist kurz, grell und laut – aber auf eine Silvesterfeier folgt am nächsten Tag häufig ein Kater. Die Ambitionslosigkeit von CDU/CSU und SPD ist atemberaubend. Staatliche Transferzahlungen werden auf Pump ausgeweitet.

    Die Rechnung dafür wird in den kommenden Jahren an die heute junge Generation geschickt. Statt das Rentensystem endlich zukunftssicher zu gestalten und nachhaltig zu finanzieren, wird es an die dicke Nadel des Bundeshaushalts gehängt. Das wird nicht mehr lange gutgehen.“

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  • 14.03.2025

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    Mehr Chancen durch moderne Hochschulen

    Novellierung des Hochschulgesetzes in Rheinland-Pfalz

    Die Landesregierung hat einen wichtigen Schritt zur Modernisierung der Hochschullandschaft in Rheinland-Pfalz auf den Weg gebracht: Das Kabinett hat Änderungsvorschläge am Hochschulgesetz beschlossen. Dieser Gesetzentwurf wird nun ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Als Freie Demokraten werden wir die Novellierung wohlwollend begleiten, denn sie enthält zahlreiche liberale Impulse.

     

    Was regelt das Hochschulgesetz grundsätzlich?

    Das Hochschulgesetz legt den rechtlichen Rahmen für die Hochschulen in Rheinland-Pfalz fest. Es bestimmt die Aufgaben von Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWs), regelt die Forschung, Lehre und Selbstverwaltung und definiert die Rechte und Pflichten von Studierenden und Lehrenden. Zudem setzt es Standards für Qualitätssicherung, Gleichstellung und digitale Infrastruktur und schafft die Basis für die Finanzierung und Autonomie der Hochschulen.

     

    Was soll am Hochschulgesetz geändert werden?

    Die Novellierung des Hochschulgesetzes bringt eine Reihe von Änderungen mit sich, die das Studium, die Forschung und die Hochschulentwicklung weiter verbessern. Einige zentrale Anpassungen sind:

    • Abschaffung der Zweitstudiengebühren: Künftig werden Studierende für ein Zweitstudium keine zusätzlichen Gebühren zahlen müssen.
    • Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWs): Forschungsstarke HAWs erhalten das Recht, eigenständig Promotionen durchzuführen.
    • Flexiblere Prüfungsformen: Das Ministerium erhält die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung elektronische und ortsunabhängige Prüfungen zu ermöglichen.
    • Förderung von Unternehmensgründungen: Studierende, die eine Firma gründen, können zwei zusätzliche Semester zur Studienzeit erhalten.
    • Digitalisierung der Hochschulverwaltung: Gremienbeschlüsse sollen künftig auch digital möglich sein.
    • Stärkung von Open Access und Open Science: Forschungsergebnisse können freiwillig frei zugänglich veröffentlicht werden.

     

    Was ist für uns Freie Demokraten besonders wichtig?

    Bildung ist der Schlüssel zu individueller Freiheit und gesellschaftlichem Fortschritt. Daher unterstützen wir als FDP-Fraktion die Novellierung des Hochschulgesetzes ausdrücklich. Uns sind besonders folgende Punkte wichtig:

    • Chancengerechtigkeit: Die Abschaffung der Zweitstudiengebühren eröffnet mehr Menschen die Möglichkeit, sich weiterzubilden.
    • Wissenschaftliche Exzellenz: Das Promotionsrecht für HAWs stärkt die Forschung und fördert Innovationen in praxisorientierten Bereichen.
    • Moderne Studienbedingungen: Digitale Prüfungsformate und flexiblere Studienmodelle passen das Hochschulsystem an die Bedürfnisse der Studierenden an.
    • Gründergeist an Hochschulen: Die Erleichterung von Unternehmensgründungen durch die sogenannten Gründersemester unterstützt Studierende, die ihre Ideen in die Praxis umsetzen möchten.
    • Nachhaltigkeit und Innovation: Hochschulen spielen eine zentrale Rolle in der Entwicklung neuer Technologien und nachhaltiger Lösungen – daher begrüßen wir die stärkere Förderung von Wissenstransfer und Technologietransfer.

     

    Wie geht es jetzt weiter?

    Der Gesetzentwurf befindet sich nun auf dem Weg ins parlamentarische Verfahren. Im April-Plenum wird die erste Lesung im Landtag stattfinden, anschließend folgen Beratungen in den Ausschüssen und schließlich die zweite und dritte Lesung. Wir Freie Demokraten werden darauf achten, dass das Gesetz nicht nur die Freiheit der Hochschulen stärkt, sondern auch den Studierenden und Forschenden neue Chancen eröffnet.

    Die Novellierung des Hochschulgesetzes ist ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen, chancenorientierten und innovationsfreundlichen Hochschulsystem in Rheinland-Pfalz. Wir freuen uns darauf, diesen Prozess konstruktiv zu begleiten.

    Hier gibt es weitere Informationen.

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  • 12.03.2025

    | Pressemitteilung

    Stefan Thoma neuer bildungspolitischer Sprecher der Fraktion

    FDP-Fraktion verteilt Ausschussmitgliedschaften neu

    Die FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz hat am heutigen Mittwoch Mitgliedschaften in Fachausschüssen des Parlaments und die damit verbundenen Fachsprechereigenschaften neu verteilt.

    Notwendig wurde dies durch den Tod des Abgeordneten Herbert Mertin und das Nachrücken des neuen Abgeordneten Stefan Thoma (36). Thoma war bis zu seinem Nachrücken in den Landtag Lehrer an zwei Schulen im Kreis Bernkastel-Wittlich. Er lebt in Niederkail (Kreis Bernkastel-Wittlich).

    Stefan Thoma ist ab sofort Mitglied in folgenden Fachausschüssen des Landtags:

    • Bildungsausschuss
    • Wissenschaftsausschuss
    • Rechtsausschuss 
    • Petitionsausschuss

    Dazu äußert sich Stefan Thoma: „Die Fraktion hat mich heute sehr herzlich aufgenommen. Dass die Fraktion mir direkt den landespolitisch extrem wichtigen Bildungsbereich anvertraut, ehrt mich sehr.

    Als Lehrer habe ich einen sehr guten Einblick in unser Bildungssystem. Ich weiß, was gut läuft, aber mir ist auch klar, wo wir noch besser werden müssen. Vor allem der Bereich Sprachkompetenz wird immer wichtiger. Wer wenig oder nur sehr schlecht Deutsch spricht, hat kaum Chancen auf echten Bildungserfolg. Hier müssen wir besser werden.

    Auch die Digitalisierung an den Schulen muss schnell voran gehen. Daran werde ich ab heute gemeinsam mit meiner Fraktion und der Koalition arbeiten.“

    PM FDP-Fraktion verteilt Ausschussmitgliedschaften neu.pdf
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