Europäischer Gerichtshof in Luxemburg
Europäischer Gerichtshof in Luxemburg (Bild: Cedric Puisney / wikimedia commons, CC-BY 2.0, zugeschnitten
Pressemitteilung

EuGH kippt anlasslose Vorratsdatenspeicherung

Thomas Roth: Urteil ist Stärkung der Bürgerrechte

Der Europäische Gerichtshof hat heute, am 21. Dezember 2016, in einem Urteil die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Thomas Roth:

„Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist eine Stärkung der freiheitlichen Bürgerrechte. Eine anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten stellt alle 80 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland unter Generalverdacht. Ebenso ist sie kein geeignetes Instrument, um Straftaten zu verhindern. In einem freiheitlich verfassten Rechtsstaat muss es selbstverständlich sein, dass persönliche Daten und das Kommunikationsverhalten der Menschen vor dem anlasslosen Zugriff des Staats geschützt sind.

Das Urteil des EuGH ist eine erneute Niederlage für die Bundesregierung. Zum wiederholten Male hat nun ein Gericht festgestellt, dass die Große Koalition mit ihrem Handeln gegen geltendes Recht verstößt. Statt mit unausgegorenen Schnellschüssen offenkundig rechtswidrige Symbolpolitik zu betreiben, sollten Bundeskanzlerin Merkel und ihre Minister an die Grundsätze eines liberalen Rechtstaats erinnern. Wenn es zur Regelmäßigkeit wird, dass politische Entscheidungen der Bundesregierung durch Gerichte kassiert werden, führt dieses zu wachsender Politikverdrossenheit. Davon profitieren letztlich nur lautsprechende Populisten.“