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Pressemitteilung

Landesaufnahmegesetz ist wichtig für bedarfsgerechte Ausstattung der Kommunen

Thomas Roth zur Beratung über das Landesaufnahmegesetz im Haushalts- und Finanzausschuss

Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz hat dem Landtag die Annahme des Landesaufnahmegesetzes empfohlen. Dieses sieht vor, eine vom Bund den Ländern zugewiesene Pauschale zur Finanzierung der Flüchtlingsintegration anteilig an die Kommunen des Landes weiterzuleiten. Rheinland-Pfalz erhält im Zeitraum 2016 bis 2018 jährlich 96 Millionen Euro. Das Gesetz wird am kommenden Mittwoch, den 14. Dezember 2016, final vom Landtag beraten. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Thomas Roth:

„Die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses begrüße ich ausdrücklich. Die Kommunen in Rheinland-Pfalz leisten neben dem Land und den vielen ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern einen wichtigen Beitrag zur Integration von Flüchtlingen.

Diese Integrationsaufgaben stellen die Kommunen vor große finanzielle Herausforderungen. Der Regierungskoalition ist es ein wichtiges Anliegen, die Kommunen bei der Bewältigung dieser Aufgaben zu unterstützen. Das Vorhaben, die Städte und Gemeinden an der vom Bund zugewiesenen Integrationspauschale, die zur ausdrücklichen Entlastung der Länder bereitgestellt wird, partizipieren zu lassen ist begrüßenswert und angemessen. Das Landesaufnahmegesetz trägt wesentlich dazu bei, die Kommunen bedarfsgerecht auszustatten.

Ich freue mich, dass die Regierungskoalition dem Gesetz in der kommenden Woche zustimmen wird und damit einen wichtigen Beitrag zur Entlastung unserer Kommunen leistet.“