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  • 03.04.2025

    | Pressemitteilung

    Autoritäre Prohibitions-Pädagogik lehnen wir ab

    Landtag debattiert über Handyverbot an Schulen

    Der rheinland-pfälzische Landtag hat am heutigen Donnerstag über die Nutzung von Handys an Schulen und ein mögliches Handyverbot diskutiert. Dazu sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Stefan Thoma:

    „Die Schulen haben schon jetzt die Möglichkeit, die Nutzung von Handys an Schulen bei Bedarf einzuschränken oder ganz zu untersagen. Ein pauschales Verbot geht völlig an den Lebensrealitäten des 21. Jahrhunderts vorbei.

    Vor allem die CDU-Fraktion verkennt mit der Forderung nach einem Verbot, dass Handys und andere digitalen Endgeräte inzwischen ein fester Bestandteil des alltäglichen Lebens sind. Das gilt natürlich auch für Heranwachsende und Jugendliche.

    Autoritäre Prohibitions-Pädagogik nach konservativem Vorbild bringt Schülerinnen und Schüler nicht voran. Wir Freie Demokraten wollen, dass junge Menschen in den Schulen die Grundlagen für ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben lernen. Dazu gehört auch der Umgang mit Handys und anderen Geräten. Vermitteln statt verbieten. Digitale Bildung statt analoger Verbote. Das sind die Leitlinien liberaler Bildungspolitik.“

    PM Landtag debattiert über Handyverbot an Schulen.pdf
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  • 03.04.2025

    | Pressemitteilung

    Innovation statt Verbote – Technologischer Fortschritt ist Klimaschutz

    Landtag berät Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes

    Der rheinland-pfälzische Landtag hat am heutigen Donnerstag über den Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes der Landesregierung beraten. Dazu sagt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Marco Weber:

    „Erfolgreicher Klimaschutz ist eine zentrale politische Aufgabe. Die weltweiten Klimaveränderungen sind Realität. Umso wichtiger ist es, dass global an der Reduktion von Treibhausgasemissionen gearbeitet wird.  In Rheinland-Pfalz können wir Erfolge vorweisen. Die Ziele des aktuellen Klimaschutzgesetzes wurden erreicht. Gleichzeitig wurde im Referenzzeitraum seit 1990 ein starkes wirtschaftliches Wachstum erzielt. Das zeigt: Klimaschutz und Wachstum schließen sich nicht aus. Im Gegenteil, sie können Hand in Hand gehen. Technologischer Fortschritt ist dabei der beste Klimaschützer. Innovation statt Verbote. Das ist der Ansatz, der uns Freie Demokraten leitet.

    Der nun vorgelegte Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes verpflichtet vor allem die öffentliche Hand, mehr für den Klimaschutz zu leisten. Das ist absolut folgerichtig. Die Politik kann nicht einseitig Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen zu mehr Klimaschutz verpflichten und den Staat selbst davon ausnehmen. Dieses Missverhältnis wollen wir nun beheben.

    Für uns Freie Demokraten steht aber auch fest: Das neue Klimaschutzgesetz darf nicht zu weiteren Belastungen für die Unternehmen im Land führen. Gerade vor dem Hintergrund der international angespannten wirtschaftlichen Lage dürfen wir unseren Standort nicht durch zusätzliche Auflagen, Bürokratie und überambitionierte Ziele gefährden.

    In die weitere Beratung des Entwurfs im Fachausschuss des Landtags werden wir uns aktiv und konstruktiv einbringen. Der Entwurf ist eine gute Grundlage, um in den kommenden Wochen intensiv und zielführend diskutieren zu können.“

    PM Landtag berät Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes.pdf
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  • 02.04.2025

    | Pressemitteilung

    Der Netzausbau muss dringend vorangetrieben werden

    Landtag debattiert über verlässliche und bezahlbare Energieversorgung

    Auf Antrag der FDP-Fraktion hat der rheinland-pfälzische Landtag über die zentrale Bedeutung einer verlässlichen und bezahlbaren Energieversorgung für den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz debattiert. Dazu äußerte sich der energiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag, Marco Weber:

    „Eine verlässliche und bezahlbare Energieversorgung ist die Grundlage für einen starken Industriestandort – insbesondere für Rheinland-Pfalz mit seinen zahlreichen energieintensiven Unternehmen. Wirtschaftlicher Erfolg ist nur dort möglich, wo ausreichend günstige Energie verfügbar ist. Deutschland steht in diesem Bereich vor großen Herausforderungen.

    Nach dem Ausstieg aus der Atomenergie und dem bevorstehenden Ausstieg aus der Kohleverstromung kommt dem Ausbau der erneuerbaren Energien eine zentrale Rolle zu. Dies ist nicht nur aus klimapolitischer Sicht sinnvoll. Wind- und Solarenergie machen Deutschland zudem unabhängiger von Energieimporten aus autoritären Staaten. Vor dem Hintergrund der angespannten Weltlage ist das auch sicherheitspolitisch von großer Bedeutung. Einseitige Abhängigkeiten von externen Energielieferanten darf es künftig nicht mehr geben.

    Der Ausbau der erneuerbaren Energien kommt in Rheinland-Pfalz gut voran. In dieser Wahlperiode haben wir zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. Auch die ehemalige Berliner Ampel-Koalition hat durch Entbürokratisierungsmaßnahmen wichtige Impulse gesetzt. Es zeigt sich deutlich: Ausufernde Bürokratie lähmt unser Land.

    Wichtig ist jedoch, dass auch der Ausbau der Stromnetze endlich vorankommt. Es reicht nicht aus, einfach weitere Windkraft- oder Solaranlagen zu errichten. Der Strom muss auch dort ankommen, wo er gebraucht wird. Das bedeutet, dass wir dringend neue Stromtrassen bauen müssen. Ebenso ist es erforderlich, die Infrastruktur für den Wasserstofftransport zügig auszubauen. Die kommende Bundesregierung ist hier in der Pflicht. Wir können nicht länger warten. Der Erfolg der Energiewende und damit auch die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts steht und fällt mit dem Netzausbau.“

     

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  • 02.04.2025

    | Pressemitteilung

    Justizministerium bleibt bundesweit geachtetes Erfolgsministerium

    Philipp Fernis zum neuen rheinland-pfälzischen Justizminister ernannt

    Philipp Fernis wurde am heutigen Mittwoch zum neuen Minister der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz ernannt. Zuvor war Fernis seit Mai 2021 Vorsitzender der FDP-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag. In den Jahren 2016 bis 2021 war er bereits Staatssekretär im Ministerium der Justiz. Fernis tritt heute die Nachfolge des am 21. Februar 2025 verstorbenen Justizministers Herbert Mertin (FDP) an. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag, Steven Wink:

    „Philipp Fernis ist ein exzellenter Jurist und versierter Politiker. Die rheinland-pfälzische Justiz bleibt mit ihm in sehr guten Händen. Fernis ist ein vehementer Verfechter des liberalen Rechtsstaats.

    Er steht und kämpft für die Unabhängigkeit der Justiz. Philipp Fernis wird als Minister für eine auch weiterhin leistungsfähige und verlässliche Justiz sorgen.

    Das rheinland-pfälzische Justizministerium ist im bundesweiten Vergleich ein echtes Erfolgsministerium. Bei der Digitalisierung der Justiz ist Rheinland-Pfalz Vorreiter. Zudem haben wir deutschlandweit die schnellsten Asylverfahren.

    Andere Bundesländer schauen mit Respekt und Anerkennung auf die konsequente Umsetzung liberaler Rechtspolitik. Philipp Fernis wird als Minister diesen Erfolgsweg fortsetzen.

    Die FDP-Fraktion freut sich auf die weiterhin konstruktive und verlässliche Zusammenarbeit mit Justizminister Philipp Fernis.“

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  • 02.04.2025

    | Pressemitteilung

    FDP-Landtagsfraktion wählt Steven Wink zu ihrem neuen Vorsitzenden

    Steven Wink: Gute Politik erschöpft sich nicht in Wirtschaft und Finanzen

    Die FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz hat am heutigen Mittwoch Steven Wink einstimmig zu ihrem neuen Vorsitzenden gewählt. Wink tritt damit die Nachfolge von Philipp Fernis an, der heute als Justizminister des Landes bestätigt und vereidigt wird. Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende Steven Wink:

    „Ich danke meiner Fraktion für ihr Vertrauen. Philipp Fernis hat mir eine hervorragend aufgestellte und motivierte Fraktion übergeben. Auch ihm persönlich danke ich sehr.

    Aktive Wirtschaftspolitik und solide Staatsfinanzen sind die Grundlage für ein funktionierendes Land. Als Freie Demokraten dürfen wir uns aber nicht auf diese Politikbereiche beschränken. Beste Bildung von der Kita bis zur Universität zu ermöglichen, ist unser Anspruch.

    Wir dürfen auch nicht die Belange von Menschen vergessen, die sich in sozial schwieriger Lage befinden. Jeder Mensch soll in Rheinland-Pfalz im Leben das erreichen können, was er möchte. Das wollen wir ermöglichen. Menschen, die in unserer Gesellschaft vor besonderen Herausforderungen stehen, wollen wir unterstützen, ihren Weg selbstbestimmt zu gehen. Beispielhaft dafür steht die Abschaffung der Kostenbeiträge für Heim- und Pflegekinder. Ein Erfolgsprojekt aus Rheinland-Pfalz.

    Die FDP-Fraktion wird auch in Zukunft mit starker liberaler Stimme und viel Selbstbewusstsein im Parlament auftreten. Dabei fokussieren wir uns auf alle Themen, die für eine moderne Gesellschaft relevant sind.“

    Zur Person: Steven Wink (40) gehört dem rheinland-pfälzischen Landtag seit Mai 2016 an. Zuletzt war er stellvertretender Vorsitzender der Fraktion und unter anderem deren wirtschafts- und sozialpolitischer Sprecher. Wink ist verheiratet und Vater von zwei Kindern. Er lebt mit seiner Familie in Pirmasens.

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  • 28.03.2025

    | Artikel

    Kriminalität auf Rekordtief

    Rheinland-Pfalz bleibt eines der sichersten Bundesländer

    Der Innenausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz hat sich mit der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2024 befasst. Diese bietet jährlich einen umfassenden Überblick über das Kriminalitätsgeschehen im Land. Die Ergebnisse für das vergangene Jahr zeigen erfreuliche Entwicklungen – Rheinland-Pfalz gehört bundesweit zu den sichersten Ländern.

     

    Was ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)?

    Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine zentrale Grundlage für die sicherheitspolitische Bewertung der Kriminalitätslage. Sie wird jährlich vom Landeskriminalamt auf Basis aller polizeilich erfassten Straftaten erstellt. Die PKS bildet dabei sowohl die Anzahl und Art der Straftaten als auch die Aufklärungsquote ab. Sie dient als valide Entscheidungsgrundlage für kriminalpolitische Maßnahmen und ermöglicht einen Vergleich über mehrere Jahre hinweg. Auch aktuelle Entwicklungen – etwa im Bereich Migration oder neue gesetzliche Regelungen – fließen in die Auswertung ein.

     

    Was sind die wichtigsten Erkenntnisse aus der PKS 2024?

    Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Mit 239.388 registrierten Straftaten wurde 2024 der niedrigste Wert seit über 30 Jahren erreicht (außerhalb der Corona-Jahre). Das entspricht einem Rückgang um 6,5 % gegenüber dem Vorjahr. Die Aufklärungsquote bleibt stabil bei über 64 %.

    Rückgänge wurden unter anderem bei Diebstählen, Vermögens- und Fälschungsdelikten sowie beim Wohnungseinbruchdiebstahl verzeichnet. Die Zahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ging erstmals seit Jahren leicht zurück. Straftaten gegen Leben oder durch Messerangriffe sind zwar gestiegen, bleiben aber im Langzeitvergleich stabil – der Anteil von Messerangriffen liegt mit 0,24 % aller Delikte weiter sehr niedrig.

     

    Welche langfristigen Tendenzen sind für die Kriminalitätsentwicklung in Rheinland-Pfalz feststellbar?

    Die Entwicklung zeigt: Rheinland-Pfalz bleibt ein sicheres Land. Seit vielen Jahren liegt das Bundesland im Ländervergleich bei der Aufklärungsquote und der Häufigkeitszahl unter den besten drei. Die Zahlen belegen langfristig eine positive Tendenz – trotz gesellschaftlicher und globaler Herausforderungen wie Pandemie, Migration und internationaler Konflikte.

    Ein relevanter Aspekt: Die Zunahme bei Rohheitsdelikten wie Bedrohungen ist teils auf gesetzliche Verschärfungen zurückzuführen – das bedeutet auch eine bessere Erfassung und konsequentere Strafverfolgung. Rückgänge bei Einbruchsdiebstählen und Betrugsdelikten unterstreichen die Wirksamkeit polizeilicher Prävention und digitaler Ermittlungsarbeit.

     

    Was tun wir Freie Demokraten, um Rheinland-Pfalz noch sicherer zu machen?

    Wir Freie Demokraten stehen für einen modernen, rechtsstaatlich fundierten Sicherheitsapparat. Unser Anspruch: Freiheit und Sicherheit im Einklang. Deshalb haben wir im Landtag den Weg für ein neues, ausgewogenes Polizeigesetz (POG) bereitet, das Sicherheit, Grundrechte und technische Modernisierung in Einklang bringt. Heute verfügt Rheinland-Pfalz über mehr als 10.000 Polizeikräfte – so viele wie nie zuvor. Wir setzen uns konsequent dafür ein, die Polizei weiter zu stärken: personell, technisch und gesetzlich.

    Sicherheit ist keine Frage von Symbolpolitik, sondern von kluger, faktenbasierter Politik. Die PKS 2024 zeigt: Unsere Linie wirkt. Wir bleiben dran – für ein sicheres und freies Rheinland-Pfalz

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  • 10.05.2025 | 11:00 |
    Zweibrücken

    | Termin

    Das Weimarer Dreieck - Deutschland, Frankreich und Polen als Motoren Europas

    Unter dem Motto „Das Weimarer Dreieck - Deutschland, Frankreich und Polen als Motoren Europas“ findet am 10. Mai von 11 bis 14 Uhr im Landschloss Fasanerie in Zweibrücken die Europaveranstaltung der Landtagsfraktion statt.

    Mit dabei sein werden Bartłomiej Książek, Vizekonsul der Republik Polen, Jérémie Peyron, Stellvertretender Generalkonsul der französischen Republik sowie weitere Gäste. Die Moderation übernimmt Jonathan Spindler, Geschäftsführer des Partnerschaftsverbandes.

    Ablauf

    • 11:00 Uhr
      Einlass
    • 11:20 Uhr
      Impuls von Daniela Schmitt, MdL, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Pfalz
    • 11:30 Uhr
      Impuls von Prof. Dr. Joachim Schild, Universität Trier
    • 11:40 Uhr
      Diskussion mit
      Steven Wink, MdL, Fraktionsvorsitzender
      Bartłomiej Książek, Vizekonsul der Republik Polen
      Jérémie Peyron, Stellvertretender Generalkonsul der Französischen Republik
    • 12:40 Uhr
      Geselliges Beisammensein bei Essen und Getränken

    Zur Anmeldung

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  • 21.03.2025

    | Artikel

    Der Wolf kommt ins Jagdrecht

    Die Rückkehr des Wolfs nach Rheinland-Pfalz sorgt für intensive Diskussionen. Die Landesregierung hat angekündigt, den Wolf ins rheinland-pfälzische Jagdrecht aufzunehmen. Doch was bedeutet das konkret? Und wie stehen wir Freie Demokraten dazu? Hier erklären wir die wichtigsten Punkte.

     

    Wie ist die aktuelle Rechtslage zur Bejagung des Wolfs?

    Bisher ist der Wolf durch europäische und nationale Gesetze streng geschützt. In Deutschland fällt er unter das Bundesnaturschutzgesetz und ist nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU eine streng geschützte Art. Ein Abschuss ist aktuell nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt – etwa wenn ein Wolf trotz Schutzmaßnahmen wiederholt Weidetiere reißt und keine andere Lösung mehr möglich ist. Solche Einzelfall-Entscheidungen treffen die Behörden auf Basis von Ausnahmegenehmigungen.

     

    Was ändert sich mit der Aufnahme ins Jagdrecht?

    Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht bedeutet nicht, dass Wölfe ab jetzt einfach bejagt werden dürfen. Auch als jagdbare Art bleibt der strenge Schutz durch das Naturschutzrecht bestehen. Ohne eine Ausnahmegenehmigung darf auch eine Jägerin oder ein Jäger keinen Wolf schießen.

    Was sich ändert: Für das Wolfsmanagement sind künftig die Jägerinnen und Jäger als Fachleute mit eingebunden. Das bringt mehr Kompetenz und klare Zuständigkeiten. Zudem wird der Wolf mit der Aufnahme ins Jagdrecht als das anerkannt, was er längst ist – ein Wildtier, das aktiv gemanagt werden muss.

     

    Wie stehen wir Freie Demokraten zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht?

    Wir Freie Demokraten Rheinland-Pfalz unterstützen die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ausdrücklich. Denn wir sind überzeugt: Artenschutz und der Schutz der Weidetierhalter dürfen kein Widerspruch sein.

    Die Aufnahme schafft die Grundlage für ein verantwortungsvolles Wolfsmanagement – mit klaren Regeln und unter Einbindung der Jägerschaft. Nur so können wir die berechtigten Interessen von Naturschutz, Landwirtschaft und Bevölkerung zusammenbringen. Unser Ziel ist ein pragmatischer Umgang mit dem Wolf. Wir wollen, dass der Schutz von Weidetieren trotz der Rückkehr des Wolfs besser funktioniert.

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  • 18.03.2025

    | Pressemitteilung

    Mütterrente trägt nicht zur Verbesserung der Verteidigungsfähigkeit bei

    Bundestag ändert Grundgesetz und weitet Staatsverschuldung massiv aus

    Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Mittwoch eine Änderung des Grundgesetzes zur massiven Ausweitung der Staatsverschuldung beschlossen. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Philipp Fernis:

    „Die heutigen Beschlüsse des Bundestags sind eine große Hypothek für die junge Generation. Vor allem CDU/CSU und SPD haben den Menschen in Deutschland heute einen ganzen Sack Sand in die Augen gestreut. Schulden in Höhe von insgesamt fast einer Billion Euro werden als sicherheitspolitische Notwendigkeit verkauft. Das ist für jede mündige Bürgerin und jeden mündigen Bürger ein Hohn.

    Die Mütterrente oder die Erhöhung der Pendlerpauschale tragen natürlich nicht zur Verbesserung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands bei. In Wahrheit braucht die mutmaßlich neue Koalition aus CDU/CSU und SPD finanzielle Spielräume im Bundeshaushalt, um ihre irrwitzigen Wahlgeschenke zu finanzieren.

    Natürlich muss die Bundeswehr besser aufgestellt werden. Wir Freie Demokraten unterstützen ausdrücklich kreditfinanzierte höhere Verteidigungsausgaben. Das hat die FDP-Fraktion im Bundestag mit einem eigenen Gesetzentwurf sehr deutlich gemacht. Für die maßlose Schuldenpolitik der vielleicht kommenden Bundesregierung haben wir jedoch kein Verständnis.

    Vor allem die jungen Menschen werden dieses finanzpolitische Feuerwerk bezahlen. Es ist kurz, grell und laut – aber auf eine Silvesterfeier folgt am nächsten Tag häufig ein Kater. Die Ambitionslosigkeit von CDU/CSU und SPD ist atemberaubend. Staatliche Transferzahlungen werden auf Pump ausgeweitet.

    Die Rechnung dafür wird in den kommenden Jahren an die heute junge Generation geschickt. Statt das Rentensystem endlich zukunftssicher zu gestalten und nachhaltig zu finanzieren, wird es an die dicke Nadel des Bundeshaushalts gehängt. Das wird nicht mehr lange gutgehen.“

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  • 14.03.2025

    | Artikel

    Mehr Chancen durch moderne Hochschulen

    Novellierung des Hochschulgesetzes in Rheinland-Pfalz

    Die Landesregierung hat einen wichtigen Schritt zur Modernisierung der Hochschullandschaft in Rheinland-Pfalz auf den Weg gebracht: Das Kabinett hat Änderungsvorschläge am Hochschulgesetz beschlossen. Dieser Gesetzentwurf wird nun ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Als Freie Demokraten werden wir die Novellierung wohlwollend begleiten, denn sie enthält zahlreiche liberale Impulse.

     

    Was regelt das Hochschulgesetz grundsätzlich?

    Das Hochschulgesetz legt den rechtlichen Rahmen für die Hochschulen in Rheinland-Pfalz fest. Es bestimmt die Aufgaben von Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWs), regelt die Forschung, Lehre und Selbstverwaltung und definiert die Rechte und Pflichten von Studierenden und Lehrenden. Zudem setzt es Standards für Qualitätssicherung, Gleichstellung und digitale Infrastruktur und schafft die Basis für die Finanzierung und Autonomie der Hochschulen.

     

    Was soll am Hochschulgesetz geändert werden?

    Die Novellierung des Hochschulgesetzes bringt eine Reihe von Änderungen mit sich, die das Studium, die Forschung und die Hochschulentwicklung weiter verbessern. Einige zentrale Anpassungen sind:

    • Abschaffung der Zweitstudiengebühren: Künftig werden Studierende für ein Zweitstudium keine zusätzlichen Gebühren zahlen müssen.
    • Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWs): Forschungsstarke HAWs erhalten das Recht, eigenständig Promotionen durchzuführen.
    • Flexiblere Prüfungsformen: Das Ministerium erhält die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung elektronische und ortsunabhängige Prüfungen zu ermöglichen.
    • Förderung von Unternehmensgründungen: Studierende, die eine Firma gründen, können zwei zusätzliche Semester zur Studienzeit erhalten.
    • Digitalisierung der Hochschulverwaltung: Gremienbeschlüsse sollen künftig auch digital möglich sein.
    • Stärkung von Open Access und Open Science: Forschungsergebnisse können freiwillig frei zugänglich veröffentlicht werden.

     

    Was ist für uns Freie Demokraten besonders wichtig?

    Bildung ist der Schlüssel zu individueller Freiheit und gesellschaftlichem Fortschritt. Daher unterstützen wir als FDP-Fraktion die Novellierung des Hochschulgesetzes ausdrücklich. Uns sind besonders folgende Punkte wichtig:

    • Chancengerechtigkeit: Die Abschaffung der Zweitstudiengebühren eröffnet mehr Menschen die Möglichkeit, sich weiterzubilden.
    • Wissenschaftliche Exzellenz: Das Promotionsrecht für HAWs stärkt die Forschung und fördert Innovationen in praxisorientierten Bereichen.
    • Moderne Studienbedingungen: Digitale Prüfungsformate und flexiblere Studienmodelle passen das Hochschulsystem an die Bedürfnisse der Studierenden an.
    • Gründergeist an Hochschulen: Die Erleichterung von Unternehmensgründungen durch die sogenannten Gründersemester unterstützt Studierende, die ihre Ideen in die Praxis umsetzen möchten.
    • Nachhaltigkeit und Innovation: Hochschulen spielen eine zentrale Rolle in der Entwicklung neuer Technologien und nachhaltiger Lösungen – daher begrüßen wir die stärkere Förderung von Wissenstransfer und Technologietransfer.

     

    Wie geht es jetzt weiter?

    Der Gesetzentwurf befindet sich nun auf dem Weg ins parlamentarische Verfahren. Im April-Plenum wird die erste Lesung im Landtag stattfinden, anschließend folgen Beratungen in den Ausschüssen und schließlich die zweite und dritte Lesung. Wir Freie Demokraten werden darauf achten, dass das Gesetz nicht nur die Freiheit der Hochschulen stärkt, sondern auch den Studierenden und Forschenden neue Chancen eröffnet.

    Die Novellierung des Hochschulgesetzes ist ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen, chancenorientierten und innovationsfreundlichen Hochschulsystem in Rheinland-Pfalz. Wir freuen uns darauf, diesen Prozess konstruktiv zu begleiten.

    Hier gibt es weitere Informationen.

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  • 12.03.2025

    | Pressemitteilung

    Stefan Thoma neuer bildungspolitischer Sprecher der Fraktion

    FDP-Fraktion verteilt Ausschussmitgliedschaften neu

    Die FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz hat am heutigen Mittwoch Mitgliedschaften in Fachausschüssen des Parlaments und die damit verbundenen Fachsprechereigenschaften neu verteilt.

    Notwendig wurde dies durch den Tod des Abgeordneten Herbert Mertin und das Nachrücken des neuen Abgeordneten Stefan Thoma (36). Thoma war bis zu seinem Nachrücken in den Landtag Lehrer an zwei Schulen im Kreis Bernkastel-Wittlich. Er lebt in Niederkail (Kreis Bernkastel-Wittlich).

    Stefan Thoma ist ab sofort Mitglied in folgenden Fachausschüssen des Landtags:

    • Bildungsausschuss
    • Wissenschaftsausschuss
    • Rechtsausschuss 
    • Petitionsausschuss

    Dazu äußert sich Stefan Thoma: „Die Fraktion hat mich heute sehr herzlich aufgenommen. Dass die Fraktion mir direkt den landespolitisch extrem wichtigen Bildungsbereich anvertraut, ehrt mich sehr.

    Als Lehrer habe ich einen sehr guten Einblick in unser Bildungssystem. Ich weiß, was gut läuft, aber mir ist auch klar, wo wir noch besser werden müssen. Vor allem der Bereich Sprachkompetenz wird immer wichtiger. Wer wenig oder nur sehr schlecht Deutsch spricht, hat kaum Chancen auf echten Bildungserfolg. Hier müssen wir besser werden.

    Auch die Digitalisierung an den Schulen muss schnell voran gehen. Daran werde ich ab heute gemeinsam mit meiner Fraktion und der Koalition arbeiten.“

    PM FDP-Fraktion verteilt Ausschussmitgliedschaften neu.pdf
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  • 07.03.2025

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    Ein Fortschritt im Mutterschutz

    Mehr Schutz für Frauen nach einer Fehlgeburt

    In Deutschland erleben viele Frauen eine Fehlgeburt – ein belastendes Ereignis mit physischen und psychischen Auswirkungen. Bisher hatten Frauen nach einer Fehlgeburt kaum Anspruch auf Mutterschutz. Das ändert sich nun: Der Bundestag hat beschlossen, den Mutterschutz auszuweiten und betroffenen Frauen mehr Zeit zur Erholung zu geben. Diese wichtige Neuregelung wird auch im Ausschuss für Gleichstellung und Frauen im Landtag Rheinland-Pfalz behandelt.

     

    Welche Regelungen gab es bisher?

    Bisher wurde Mutterschutz nur gewährt, wenn eine „Entbindung“ im rechtlichen Sinne vorlag – das bedeutete entweder eine Lebend- oder eine Totgeburt. Eine Fehlgeburt, also der Verlust eines Kindes mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm oder vor der 24. Schwangerschaftswoche, fiel nicht darunter. Die Folge: Frauen hatten nach einer Fehlgeburt keinen gesetzlichen Mutterschutz, sondern mussten – falls nötig – eine Krankschreibung durch ihre Ärztin oder ihren Arzt beantragen. Lediglich ein Kündigungsschutz für vier Monate nach einer Fehlgeburt bestand nach der 12. Schwangerschaftswoche.

     

    Was ändert sich mit der neuen Regelung?

    Ab dem 1. Juni 2025 wird Mutterschutz auch für Frauen gelten, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erlitten haben. Die Schutzfristen sind dabei gestaffelt:

    • Zwei Wochen Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche
    • Sechs Wochen Mutterschutz ab der 17. Schwangerschaftswoche
    • Acht Wochen Mutterschutz ab der 20. Schwangerschaftswoche

    Frauen müssen sich nicht mehr aktiv krankschreiben lassen, sondern haben automatisch Anspruch auf diesen Schutz – es sei denn, sie entscheiden sich ausdrücklich für eine frühere Rückkehr an den Arbeitsplatz. Arbeitgebende erhalten die mutterschutzrechtlichen Leistungen weiterhin im Rahmen des bestehenden Umlageverfahrens.

     

    Wie bewerten wir Freie Demokraten die neue Regelung?

    Als Freie Demokraten setzen wir uns für mehr Selbstbestimmung und soziale Absicherung in schwierigen Lebenslagen ein. Deshalb begrüßen wir diese Reform ausdrücklich. Frauen, die eine Fehlgeburt erleben, sind körperlich und emotional stark belastet. Ihnen einen rechtlichen Schutzraum zur Erholung zu bieten, ist ein wichtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit und Fürsorge.

    Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich aktiv für diese Modernisierung des Mutterschutzgesetzes eingesetzt und dem Gesetzesentwurf zugestimmt. Besonders wichtig ist die neue Möglichkeit zur Selbstbestimmung: Frauen können selbst entscheiden, ob sie die vollen Schutzfristen in Anspruch nehmen oder früher wieder arbeiten möchten.

    Welche weiteren Überlegungen gibt es?

    Die Reform ist ein großer Fortschritt, aber sie wirft auch weitergehende Fragen auf. So stellt sich beispielsweise die Frage, ob ein freiwilliger Mutterschutz für Selbstständige sinnvoll wäre, um allen Frauen in dieser Situation die gleichen Schutzmöglichkeiten zu eröffnen. Auch eine bessere Unterstützung und Beratung für betroffene Frauen könnte ein weiterer wichtiger Baustein sein.

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  • 03.03.2025

    | Pressemitteilung

    „Vogel war ein Brückenbauer zwischen Tradition und Fortschritt“

    Ehemaliger rheinland-pfälzischer Ministerpräsident Bernhard Vogel verstorben

    Der ehemalige rheinland-pfälzische Ministerpräsident Bernhard Vogel ist im Alter von 92 Jahren verstorben. Dazu äußert sich der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Philipp Fernis:

    „Mit dem Tod von Bernhard Vogel verliert Deutschland einen herausragenden Politiker, dessen Handeln stets von Verantwortung, Ausgleich und einem tiefen Respekt vor den Menschen geprägt war. Auch für uns Liberale in Rheinland-Pfalz bleibt er eine Persönlichkeit, die Maßstäbe setzte – sowohl politisch als auch menschlich.

    Als Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz führte Bernhard Vogel von 1976 bis 1988 unser Land, zuletzt auch in einer schwarz-gelben Koalition, in der wir Freie Demokraten mit unseren Ministern Rainer Brüderle und Peter Caesar eng mit ihm zusammenarbeiteten. Sie teilten eine gemeinsame Vision: die soziale Marktwirtschaft und den Rechtsstaat als starkes Fundament für Rheinland-Pfalz zu stärken.

    Bernhard Vogel verstand es, Fortschritt mit Bodenhaftung zu verbinden. Seine Offenheit für neue Ansätze zeigte sich etwa in der Zulassung des privaten Rundfunks – ein Meilenstein in der deutschen Medienlandschaft und ein Symbol für seine Überzeugung, dass Wettbewerb und Innovation den Fortschritt vorantreiben.

    Besonders beeindruckend bleibt sein Engagement für die deutsch-israelische Freundschaft und die internationale Zusammenarbeit, insbesondere durch die Entwicklungspartnerschaft mit Ruanda. Diese Projekte spiegeln Werte wider, die auch uns Freien Demokraten am Herzen liegen: Freiheit, Menschenrechte und unsere Verantwortung weltweit.

    Wir gedenken eines Mannes, dessen politisches Wirken durch Mut, Optimismus und Verantwortungsbewusstsein geprägt war. Bernhard Vogel hinterlässt eine Lücke, aber auch eine reiche Tradition, die uns Orientierung gibt. Er war ein Brückenbauer zwischen Tradition und Fortschritt. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie und den ihm in Freundschaft Verbundenen.“

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  • 07.03.2025 | 06:00 |
    Mainz

    | Termin

    Fraktionsempfang

    Die FDP-Landtagsfraktion lädt zu einem Fraktionsempfang mit Podiumsdiskussion ein.

    Die Veranstaltung findet statt am
    Freitag, den 07. März 2025, ab 18 Uhr,
    im Landtagsrestaurant 'Esszimmer' im rheinland-pfälzischen Landtag, Platz der Mainzer Republik 1, 55116 Mainz statt.

    Im Rahmen eines Podiums diskutieren

    • Daniela Schmitt, MdL, Staatsministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
    • Sina Heupel, Referentin für Wirtschaftspolitik und politische Planung bei der Landesvereinigung der Unternehmerverbände (LVU)
    • Florian Pernak, Vorsitzender der Jungen Liberalen Rheinland-Pfalz

    sowie weitere Teilnehmer über „Liberale Frauenpolitik“.

    Melden Sie sich hier an.

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  • 21.02.2025

    | Pressemitteilung

    FDP-Fraktion trauert um Herbert Mertin

    Philipp Fernis: Wir verlieren einen guten Freund und großen Demokraten

    Justizminister Herbert Mertin ist am heutigen Freitag plötzlich und unerwartet verstorben. Dazu äußert sich Philipp Fernis, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz:
     
    „Die FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz trauert um Justizminister Herbert Mertin. Er gehörte der Fraktion seit Mai 2021 an. Bereits von 1996 bis 2011 gehörte er dem Parlament an und führte die FDP-Fraktion eine Wahlperiode als deren Vorsitzender. Insgesamt 15 Jahre diente er dem Land Rheinland-Pfalz als Justizminister. Sein plötzlicher Tod schockiert uns.
     
    Mit Herbert Mertin verlieren wir einen überzeugten Liberalen. Sein jahrzehntelanger Einsatz für Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Demokratie hat Rheinland-Pfalz geprägt. Auf Herbert Mertin war immer Verlass. Sein Wort hatte Gewicht. Er war ein Stabilitätsanker in der rheinland-pfälzischen Ampelkoalition. Sein Rat und sein Feinsinn werden fehlen. Heute ist ein Freund von uns gegangen. Herbert Mertin wird als ehrlicher, humorvoller Mensch, überzeugter Demokrat und integrer Politiker fehlen. Wir werden Herbert Mertin immer in bester Erinnerung behalten.
     
    Die Fraktion der Freien Demokraten denkt in diesen schweren Tagen an Herbert Mertins Familie und seine Freunde. Wir sind in tiefer Trauer bei ihnen.“

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  • 21.02.2025

    | Artikel

    Wichtige Entscheidungen für Rheinland-Pfalz

    In der jüngsten Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz standen Wirtschaft, Sicherheit und unsere Kommunen im Fokus der Debatten. Wir Freie Demokraten streiten dabei für Wachstum, moderne Gesetze, die Bürgerrechte wahren und mehr Freiraum für die kommunalen Gremien.

     

    Aktuelle Debatten: Wirtschaftswende im Fokus

    Ein Schwerpunkt war die von uns beantragte Aktuelle Debatte zur dringend notwendigen Wirtschaftswende. Unser wirtschaftspolitischer Sprecher, Steven Wink, und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt betonten dabei, wie wichtig es ist, endlich wieder Wachstum zu ermöglichen, bürokratische Hürden abzubauen und die Innovationskraft der Unternehmen zu stärken. Rheinland-Pfalz geht hier bereits mit gutem Beispiel voran und zeigt, wie Entlastung und Deregulierung erfolgreich umgesetzt werden können. Nun muss auch der Bund nachziehen, um die wirtschaftliche Dynamik bundesweit zu fördern. Mehr dazu finden Sie in unserer Pressemitteilung.

    Weitere aktuelle Debatten befassten sich mit wichtigen Themen wie Migration, der Zukunft unserer Krankenhäuser, der Verbesserung der Infrastruktur und dem Ausbau Erneuerbarer Energien.

     

    Verabschiedete Gesetze: Mehr Sicherheit und Chancen für Kommunen

    Neben diesen Debatten wurden auch bedeutende Gesetzesänderungen beschlossen, die direkte Auswirkungen auf das Leben der Menschen in Rheinland-Pfalz haben werden.

    Ein zentraler Beschluss betrifft das neue Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG). Mit der Novellierung werden die Sicherheitskräfte gestärkt, ohne die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger aus dem Blick zu verlieren. Zukünftig dürfen Bodycams auch in Wohnungen eingesetzt werden, um die Sicherheit der Einsatzkräfte zu erhöhen. Zudem wird eine elektronische Aufenthaltsüberwachung, etwa in Form einer Fußfessel, für besonders gefährliche Personen ermöglicht. Neue Technologien sollen außerdem dazu beitragen, Verstöße wie die unerlaubte Nutzung von Handys am Steuer automatisiert zu erfassen und so die Verkehrssicherheit weiter zu verbessern.

    Auch das Landeskrankenhausgesetz wurde reformiert. Die Krankenhausplanung wird künftig nicht mehr nach Bettenzahlen, sondern anhand von Leistungsgruppen organisiert. Für Patientinnen und Patienten bedeutet dies eine gezieltere Steuerung der Versorgung, bei der sich die Krankenhäuser stärker auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können. Diese Neuausrichtung wird die Qualität der medizinischen Leistungen weiter verbessern.

    Ein weiterer wichtiger Schritt wurde mit dem Grundsteuerhebesatzgesetz vollzogen. Die Reform sorgt für eine gerechtere Bemessung der Grundsteuer, die sich künftig an aktuellen Werten orientiert. Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet dies eine fairere Belastung, da die Kommunen nun die Möglichkeit haben, die Hebesätze anzupassen und so eine sozial gerechte Lösung für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

    Ein bedeutender Impuls für strukturschwache Regionen wird durch das Ausführungsgesetz für das Regionale Zukunftsprogramm gesetzt. Mit einem Fördervolumen von rund 200 Millionen Euro werden gezielt Kommunen unterstützt, die vor besonderen Herausforderungen stehen. Die Mittel fließen in Projekte, die den regionalen Zusammenhalt stärken und den Ausbau der Infrastruktur, die Förderung von Bildung, Wirtschaft und sozialen Angeboten vorantreiben. Mehr dazu finden Sie in unserer Pressemitteilung.

    Die Erfahrungen aus der Flutkatastrophe von 2021 haben gezeigt, wie wichtig ein effizienter Katastrophenschutz ist. Mit der Neufassung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBK) wird nun eine umfassende Reform umgesetzt. Ein zentrales Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz wird eingerichtet, die Einsatzkräfte werden besser ausgestattet und geschult, und die Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen wird bei landesweiten Schadensereignissen künftig noch stärker koordiniert.

    Zudem wurde das Kommunalabgabengesetz geändert, um den Tourismus in Rheinland-Pfalz weiter zu fördern. Gemeinden dürfen künftig Tourismusbeiträge auch für Angebote außerhalb ihrer eigenen Grenzen einsetzen. Dies stärkt die Attraktivität der gesamten Region, etwa durch die Mitfinanzierung von regionalen touristischen Angeboten oder die Ermöglichung kostenfreier oder ermäßigter Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs.

    Ein Antrag der CDU zur Aussetzung der Genehmigungspflicht für Liquiditätskredite fand im Plenum hingegen keine Mehrheit. Die FDP-Fraktion setzt sich weiterhin dafür ein, dass Haushaltsdisziplin und eine verantwortungsvolle Finanzpolitik auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten gewahrt bleiben.

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  • 21.02.2025

    | Artikel

    Freiheit und Sicherheit im Einklang

    Polizei- und Ordnungsbehördengesetz

    Der Landtag Rheinland-Pfalz hat am Mittwoch einstimmig die Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) beschlossen. Mit diesem neuen Gesetz wird die Arbeit der Polizei und Ordnungsbehörden auf eine moderne, rechtssichere Grundlage gestellt. Es sorgt für mehr Sicherheit, indem es klare Regeln für den Einsatz neuer Technologien und effektive Maßnahmen zur Gefahrenabwehr schafft – unter Wahrung der Grundrechte.

     

    Warum war eine Reform notwendig?

    Seit der letzten Änderung des POG im Jahr 2020 haben sich sowohl die technischen Möglichkeiten als auch die gesellschaftlichen Herausforderungen weiterentwickelt. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil aus dem Jahr 2022 festgestellt, dass bestimmte Eingriffsbefugnisse in anderen Bundesländern nicht den Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit genügen. Rheinland-Pfalz hat daher sein Gesetz angepasst, um es mit diesen Vorgaben in Einklang zu bringen. Darüber hinaus wurde die Rolle von Bodycams, elektronischer Aufenthaltsüberwachung und modernen Videoüberwachungsmethoden neu bewertet.

     

    Was regelt das neue Gesetz und welches Ziel hat es?

    Mit der Novelle des POG werden insbesondere folgende Punkte geregelt:

    • Erweiterung des Bodycam-Einsatzes: Die Polizei darf Bodycams künftig nicht nur im öffentlichen Raum, sondern unter strengen Voraussetzungen auch in Wohnungen einsetzen. Dies dient dem Schutz der Einsatzkräfte und der Betroffenen bei gefährlichen Einsätzen, insbesondere bei häuslicher Gewalt. Zudem wird die sogenannte Prerecording-Funktion erlaubt, sodass auch kurz vor der eigentlichen Aufnahme liegende Szenen gespeichert werden können. Zudem können künftig auch kommunale Vollzugsdienste Bodycams tragen.
    • Elektronische Aufenthaltsüberwachung ("elektronische Fußfessel") für besonders gefährliche Personen, um schwere Straftaten zu verhindern.
    • Bessere Verkehrsüberwachung durch neue Technologien (sog. Moncam) zur Erkennung von Ablenkungen am Steuer, wie der Nutzung von Mobiltelefonen.
    • Effektivere Datenanalyse durch die Polizei, um schwere Straftaten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern – unter Berücksichtigung strenger Datenschutzvorgaben.
    • Neue Befugnisse zur Bekämpfung von Extremismus in der Polizei, indem bei begründetem Verdacht ein Abgleich mit den Daten des Verfassungsschutzes ermöglicht wird.

     

    Welche Änderungen wurden durch die Fraktionen eingebracht?

    Auf Initiative der regierungstragenden Fraktionen wurden zusätzliche Anpassungen vorgenommen, um die Effektivität des Gesetzes zu verbessern und gleichzeitig den Schutz der Grundrechte weiter zu gewährleisten. Dazu gehören:

    • Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Fahrzeugsysteme (u.a. Drohnen): Die Polizei erhält neue Befugnisse, um Drohnen oder andere unbemannte Fahrzeugsysteme zu erkennen und bei Gefährdung abzuschalten.
    • Zusätzlicher Richtervorbehalt für Aufenthaltsverbote und Kontaktverbote: Diese Maßnahmen müssen nun grundsätzlich von einem Gericht bestätigt werden, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
    • Transparenz und Evaluierung: Die Landesregierung wird verpflichtet, bis spätestens Ende 2029 einen Bericht über die Auswirkungen der neuen Maßnahmen auf die Grundrechte vorzulegen.
    • Diskriminierungsfreier Einsatz von Algorithmen: Die automatisierte Datenanalyse der Polizei darf keine diskriminierenden Algorithmen enthalten oder solche hervorbringen.

    Mit der Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes schafft Rheinland-Pfalz einen modernen und rechtssicheren Rahmen für den Schutz der Bevölkerung. Wir Freie Demokraten haben uns dabei für klare, verhältnismäßige und transparente Regelungen eingesetzt, die sowohl die Sicherheit als auch die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger wahren.

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  • 20.02.2025

    | Pressemitteilung

    Erfolg der Energiewende steht und fällt mit dem Netzausbau

    Landtag debattiert über den Ausbau Erneuerbarer Energien

    Der rheinland-pfälzische Landtag hat sich am heutigen Donnerstag mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien befasst. Dazu sagt der energiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Marco Weber:

    „Der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Rheinland-Pfalz kommt gut voran. Das ist eine positive Entwicklung, die jedoch lediglich eine absolute Notwendigkeit darstellt. Spätestens nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine und dem Wegfall der Gasimporte bestand Handlungsbedarf. Deutschland muss unabhängiger vom Energieimport autoritärer Staaten werden.

    Deutschland ist aus der Kernenergie ausgestiegen. Als nächstes werden die Kohlekraftwerke abgeschaltet. Nur aussteigen reicht allerdings nicht. Es muss auch eingestiegen werden. Beim Ausbau von Windkraft und Solarerzeugung sieht es verhältnismäßig gut aus. Politische Maßnahmen der Koalition im Land zeigen Wirkung. Wir haben mehr Flächen für den Ausbau bereitgestellt und eine Solarpflicht für große Dächer eingeführt. Wir setzen um, was möglich ist.

    Richtig ist auch, dass die bisherige Bundesregierung durch erheblichen Bürokratieabbau den weiteren Ausbau beschleunigt hat. Wir Freie Demokraten hätten uns gewünscht, dass Entbürokratisierung auch in anderen Bereichen erfolgt wäre.

    Die energiepolitischen Fragen Deutschlands sind aber nicht gelöst. Vor allem der dringend notwendige Netzausbau kommt nur schleppend voran. Das betrifft nicht nur das Stromnetz. Der Strom, der an der Küste und Offshore erzeugt wird, muss auch hier im Südwesten Deutschlands nutzbar werden.

    Zudem muss dringend die Infrastruktur für Wasserstofftransport geschaffen werden. Auch hier hat die Bundesregierung so gut wie nichts vorzuweisen. Auf den nächsten Bundeskanzler und sein Kabinett kommen ab Montag große Aufgaben zu. Wir können nicht warten. Der Erfolg der Energiewende steht und fällt mit dem Netzausbau.“

    PM Landtag debattiert über den Ausbau Erneuerbarer Energien.pdf
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  • 20.02.2025

    | Pressemitteilung

    Neue Regeln bei öffentlichen Vergaben schaffen Bürokratieentlastung

    Landtag beschließt Regionales Zukunftsprogramm und Mittelstandsförderung

    Der Landtag Rheinland-Pfalz hat am heutigen Donnerstag das Regionale Zukunftsprogramm und eine Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes beschlossen. Zudem wurde der Verzicht auf die losweise Vergabe von öffentlichen Aufträgen mit Blick auf den Wiederaufbau im Ahrtal bis 2027 verlängert. Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Steven Wink:

    „Wir Freie Demokraten stehen für eine Politik, die Chancen schafft. Ob in wirtschaftsstarken Städten oder strukturschwächeren Regionen: Jeder Mensch soll die Möglichkeit haben, seine Zukunft vor Ort selbstbestimmt zu gestalten. Doch nicht alle Kommunen haben die gleichen Rahmenbedingungen. Einige Regionen haben größere Herausforderungen zu bewältigen als andere. Diese Ungleichheiten verringern wir nun und fördern gleichzeitig die wirtschaftliche sowie infrastrukturelle Entwicklung.

    Mit dem Regionalen Zukunftsprogramm stellen wir rund 200 Millionen Euro bereit, um gezielt jene Kommunen zu unterstützen, die vor besonderen Herausforderungen stehen. Das bedeutet: Investitionen in Infrastruktur, wirtschaftliche Entwicklung und soziale Maßnahmen können vor Ort nun noch besser umgesetzt werden. Unser Ziel ist es, gleichwertige Lebensverhältnisse für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

    Ein starker Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft. Mit der Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes erleichtern wir Unternehmen die Teilnahme an öffentlichen Aufträgen. Das bedeutet: weniger Bürokratie, schnellere Vergabeverfahren und eine effizientere Umsetzung dringend notwendiger Bau- und Infrastrukturmaßnahmen.

    Wir Freie Demokraten haben uns zudem erfolgreich für eine Verlängerung des Verzichts auf die losweise Vergabe in besonderen Ausnahmesituationen bis 2027 eingesetzt. Damit sorgen wir dafür, dass der Wiederaufbau nicht durch komplizierte Verfahren verzögert wird, sondern mit voller Kraft weitergeht.“

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  • 19.02.2025

    | Pressemitteilung

    Nächste Bundesregierung muss Wirtschaftswende einleiten

    Landtag debattiert über Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft 

    Auf Antrag der FDP-Fraktion hat der rheinland-pfälzische Landtag am heutigen Mittwoch über Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft diskutiert. Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Steven Wink:

    „Rheinland-Pfalz zeigt, wie es geht: Wirtschaftspolitik kann erfolgreich sein, wenn die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Das gelingt uns ohne staatliche Subventionen. Ein eindrucksvolles Beispiel ist die Ansiedlung des US-Pharmakonzerns Eli Lilly in Alzey. Während andernorts milliardenschwere Hilfen notwendig waren, konnte Rheinland-Pfalz durch unternehmerfreundliche Bedingungen als Top-Standort überzeugen. Dieser Erfolg ist kein Zufall. Er ist das Ergebnis einer Wirtschaftspolitik, die auf Verlässlichkeit, schnelle Verfahren und unternehmerische Freiheit setzt.

    Während unser Bundesland zeigt, wie es geht, stehen Unternehmen bundesweit vor immer größeren Herausforderungen. Gerade kleine und mittlere Betriebe leiden unter langen Genehmigungsverfahren, komplexen Berichtspflichten und einer zunehmenden Regulierung. Die Belastungen für die Wirtschaft steigen stetig. Das ist eine Gefahr für den Standort Deutschland. Es ist Zeit, das zu ändern. Deutschland braucht eine Wirtschaftswende.

    Eine moderne Wirtschaftspolitik muss darauf abzielen, Unternehmertum zu ermöglichen, Innovationen zu fördern und die Rahmenbedingungen für Investitionen zu verbessern. Rheinland-Pfalz geht diesen Weg – und zeigt, dass wirtschaftliches Wachstum auch ohne staatliche Eingriffe gelingen kann. Der Staat muss es Unternehmerinnen und Unternehmern einfach machen. Die Wirtschaft muss wachsen, nicht die Zahl der Vorgaben und Eingriffe.“

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